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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Betreuung und Geschäftsfähigkeit

Dr. Oliver Elzer
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Wen lade ich, wenn ein Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Betreuer hat?

Das kann man nicht pauschal beantworten. Es hängt davon ab, in welchen Bereichen die Betreuung angeordnet ist. Da muss man nachfragen. Im Zweifel laden sie beide.

 

Wie kann ich prüfen, ob eine Person geschäftsfähig ist bei 70 % Schwerbehinderung?

Eine Schwerbehinderung hat nichts mit der Geschäftsfähigkeit zu tun. Sie sollten bei jedem Wohnungseigentümer vermuten, dass er geschäftsfähig ist. Bestehen Bedenken, können Sie beim Amtsgericht eine Betreuung anregen.

 

Ich habe eine 84 Jahre alte Wohnungseigentümerin, bei der ich als Verwalter vermute, dass sie nicht mehr geschäftsfähig ist. Die Dame ist gebrechlich und inzwischen im Ausland. Ein Miteigentümer möchte die Vollmacht unbedingt erlangen, um Mehrheiten zu schaffen. Kann der Verwalter hier eine notarielle Vollmacht verlangen, wenn ein Notar die Geschäftsfähigkeit prüft?

Nein. Es bleibt bei der Textform. Der Notar kann die Geschäftsfähigkeit auch nicht abschließend prüfen. Sie sollten aber wohl prüfen, namens der GdWE eine Betreuung anzuregen. Nach § 272 Abs. 1 Nr. 3 FamFG wäre das örtliche Amtsgericht zuständig, da dort das Bedürfnis der Fürsorge hervortritt.

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