Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 3.3 Informationspflichten und Unterlagen

Der Unternehmer muss den Handelsvertreter über alle Entwicklungen über Produkte, Preise etc. informieren, damit dieser seine Pflichten erfüllen kann. Dazu muss er dem Handelsvertreter kostenlos Unterlagen wie Muster, Preislisten etc., die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlich sind, zur Verfügung stellen (§ 86a Abs. 1 HGB).[1] Auch EDV-Softwareprogramme können zu den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 28 Bekanntmachungserlaubnis

Rz. 1 § 28 UmwStG enthält die übliche Ermächtigung für das BMF, die jeweils geltende Fassung des Gesetzes und der Durchführungsverordnungen bekannt zu machen. Da das BMF auch das Recht hat, das Gesetz in neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen, kann es ein durch eine Vielzahl von Änderungen unübersichtlich gewordenes Gesetz in eine übersichtlichere Fassung bringen. Dabei kön...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.2 Eigenhändigkeit der Unterschrift

Rz. 75 Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift hat den Zweck, dass die Identität des Ausstellers festgestellt und die Echtheit der Erklärung verifiziert werden kann (Identitäts-, Echtheits- und Verifikationsfunktion)[1]). "Eigenhändigkeit" der Unterschrift bedeutet, dass eine durch Stempel, Faksimile oder Computer gefertigte Kopie der Unterschrift der Schriftform nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.4.1 Pflicht des Arbeitgebers

Rz. 66 Der Arbeitgeber ist wie bei der Anhörung vor einer außerordentlichen Kündigung verpflichtet, dem Betriebsrat die Kündigungsabsicht und die maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen, die nach seiner Auffassung die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen. Die für das Anhörungsverfahren geltenden Grundsätze sind auf das Zustimmungsverfahren entsprechend anzuwenden.[1] Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Tarifliche Bestimmungen über die Einführung von Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 31 Nach § 19 Abs. 3 KSchG werden tarifvertragliche Regelungen über die Einführung, das Ausmaß und die Bezahlung von Kurzarbeit durch die Ermächtigung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt. Die Zulassung von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit befreit den Arbeitgeber daher grds. nicht von der Beachtung entsprechender tarifvertraglicher Anforderungen.[1] Dab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Vorübergehende Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Rz. 18 Die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ermächtigt den Arbeitgeber, die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Dem Arbeitgeber wird dementsprechend ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, durch welches dessen Individualrechte erweitert werden. Gleichzeitig wird das Recht des Arbeitnehmers vorübergehend eingeschränkt, entsprechend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, die durch eine Sperrfrist nach § 18 KSchG ausgelösten finanziellen und wirtschaftlichen Härten des Arbeitgebers während des Massenentlassungsverfahrens zu mildern.[1] Durch die Zulassung von Kurzarbeit soll es dem Arbeitgeber ermöglicht werden, die noch vorhandene Arbeit gleichmäßig auf alle Arbeitskräfte zu verteilen.[2] Damit sollen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.2 Beginn und Dauer

Rz. 23 Die Kurzarbeit beginnt mit dem vom Arbeitgeber angekündigten Zeitpunkt. Diesen Zeitpunkt kann der Arbeitgeber im Rahmen der behördlichen Ermächtigung frei bestimmen. Mit der Einführung der Kurzarbeit tritt die Änderung der Arbeitsbedingungen ein, ohne dass es der Zustimmung der Arbeitnehmer bedarf. Das Recht zur Einführung von Kurzarbeit sowie zur Gehaltskürzung endet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 19 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit die Einführung von Kurzarbeit durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt zulassen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer des von der Massenentlassung betroffenen Betriebs nicht bis zum Ablauf der Sperrfrist voll beschäftigen kann. Die Regelung findet dementsprechend nur dann Anwendung, wenn die gesetzlich geltende od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.1 Anordnung

Rz. 22 Da die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nur eine Ermächtigung des Arbeitgebers enthält und nicht von selbst zur Einführung von Kurzarbeit führt, muss der Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit gegenüber den Arbeitnehmern ankündigen und die Kurzarbeit anordnen.[1] Bei der Anordnung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers. Sie is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Rechtsform der Entscheidung

Rz. 13 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung.[1] Soweit die Bundesagentur für Arbeit die Kurzarbeit zulässt, ermächtigt sie den Arbeitgeber, einseitig die Vertragsbedingungen der betroffenen Arbeitsverhältnisse zu ändern. Hierdurch wird dem Arbeitgeber ein ihn begünstigendes Gestaltungsrecht einge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 28 Anders als im Falle von Tarifverträgen, bei denen § 19 Abs. 3 KSchG bestimmt, dass diese durch die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt werden (vgl. Rz. 31), bestehen keine Regelungen im Hinblick auf das Verhältnis der angeordneten Kurzarbeit zu Betriebsvereinbarungen, welche Regelungen zur Kurzarbeit enthalten. Aus dem Umkehrschluss kann ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3 Inhalt der Entscheidung

Rz. 16 Die Bundesagentur für Arbeit ist zur Zulassung von Kurzarbeit – auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen – nicht verpflichtet, hat jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und hierbei die Umstände des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen.[1] Der Behörde obliegt dabei nicht nur die Entscheidung über das "Ob", sondern auch über das "Wie" der Zulassung.[2]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 4.2 Herausforderung für die Familie

Für viele Familien ist die Auseinandersetzung mit der Pflege des Angehörigen eine große Herausforderung, denn nicht immer haben Familien untereinander einen intensiven und vertrauensvollen Umgang. Im Laufe des Lebens kommt es zu Konflikten unter Geschwistern, Eltern und Kindern. Sich nun gemeinsam mit Pflege- und Versorgungsmöglichkeiten, Vollmachten und der Finanzierung der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

In "besonderen Fällen" kann die Arbeitgeberkündigung ausnahmsweise (vorab) für zulässig erklärt werden. Gemäß § 5 Abs. 2 PflegeZG kann eine Kündigung entgegen § 5 Abs. 1 PflegeZG ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vorliegt. Damit enthält § 5 PflegeZG ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abgabe der Zusammenfassenden Meldung durch elektronische Übermittlung

Rz. 128 Die elektronische Übermittlung der ZM durch Datenübertragung ist die vom Gesetz vorgesehene Abgabeform, sie wird in § 18a Abs. 1 S. 1 UStG als Regelfall angesehen. Ausnahmen sind nur in den engen Schranken des § 18a Abs. 5 UStG möglich (Rz. 124). Hinsichtlich der vergleichbaren Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 1 S. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.10 Muster

Rz. 122 Kündigungsschreiben des Anwalts des Vermieters wegen Mietrückstands über mehr als zwei Monate (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.9 Muster

Rz. 65 Abmahnschreiben des Anwalts des Vermieters wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnung im Erdgeschoss/Obergeschoss Mitte/re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.9 Muster

Rz. 40 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Überlassung der Mietsache Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Vermieters/der Vermieter) … (Straße, Hausnummer, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Ihre(n) Mieter ... vertrete. Mit Mietvertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Frist zur Abhilfe oder Abmahnung

Rz. 127 Weitere zwingende Voraussetzung für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund – ausgenommen die Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 (BGH, Urteil v. 29.4.2009, VIII ZR 142/08, GE 2009, 709) – ist grundsätzlich, dass der kündigende Vertragspartner dem anderen Vertragspartner erfolglos eine Frist zur Abhilfe gesetzt hat (KG, Beschluss ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.6 Kündigungserklärung

Rz. 59 Hinweis Kündigung durch Vermieter Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann nur von dem Vermieter ausgesprochen werden. Das ist grds. derjenige, der in dem Mietvertrag als Vermieter bezeichnet worden ist und den Mietvertrag unterschrieben hat (KG, Urteil v. 4.2.2019, 8 U 109/17, GE 2019, 384). Handelt es sich um mehrere natürlichen Personen, kommt es darauf an, o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.3 Abmahnung

Rz. 53 Weitere zwingende Voraussetzung für die fristlose Kündigung ist, dass der Vermieter das vertragswidrige Verhalten des Mieters abgemahnt und dieser den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortgesetzt hat. So setzt die Kündigung wegen eines katastrophalen und verwahrlosten Zustands (Messie-Wohnung) eine Abmahnung mit angemessener Frist voraus (AG Hamburg, Urteil v. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da auch während des Insolvenzverfahrens die Regelungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) – in Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben[1] – im Grundsatz anwendbar bleiben[2] und damit auch der umfassende Kündigungsschutz des § 613a BGB gelten würde, wären unternehmerische Maßnahmen in der Insolvenz stark eingeschränkt. Insbesondere schränkt dieser Kündigungsschutz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Außergerichtliche/gerichtliche Vollmacht

Rz. 5 Um zu verdeutlichen, dass es dem Mandanten zunächst ausschließlich um die außergerichtliche Interessenwahrnehmung geht, empfiehlt sich die getrennte, zeitlich nacheinander folgende Unterzeichnung einer außergerichtlichen und einer gerichtlichen Vollmacht. Die außergerichtliche Vollmacht sollte, sofern möglich, noch vor Ausspruch der Kündigung oder unmittelbar nach Zuga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 1. Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung

Rz. 6 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.1: Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung In der Angelegenheit _________________________./._________________________ wg. Kündigung (und/oder: Entzug von Tätigkeiten, Freistellung, Bonus, Aktienoptionen, Pkw, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Vollmacht für die gerichtliche Vertretung

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.2: Vollmacht für die gerichtliche Vertretung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die gerichtliche Vertretung Den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________/_________________________ wegen _________________________ (z.B. wegen betriebsbedingter Kündigung, Annah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Person des Kündigenden

Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 S. 1 BGB

Rz. 7 So kann die Zurückweisung der Kündigungserklärung gem. § 174 S. 1 BGB Erfolg versprechen. Dazu ist zunächst festzustellen, ob die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst bzw. von dessen Organvertreter, sondern von einem (vermeintlich oder tatsächlich) Bevollmächtigten ausgesprochen worden ist. Weiter ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Checkliste für den Arbeitnehmeranwalt im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 38 Das Vorgehen für einen Arbeitnehmeranwalt in Kündigungsschutzsachen lässt sich wie folgt zusammenfassen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ersatzweise Beherrschung durch Stimmrechtsvollmachten

Rn. 320e Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine personelle Verflechtung kann in Fällen, in denen der Anteilsbesitz der die Besitz-PersGes beherrschenden "Personengruppe" dieser in der Betriebs-GmbH keine einfache Stimmenmehrheit gewährt, durch Stimmrechtsvollmachten bewusst hergestellt werden: s Woerner, DStR 1986, 735, 740. Auch eine jederzeit widerrufliche Vollmacht für den von §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Kündigung des Dienstve... / VIII. Vertretungsbefugnis

Rz. 51 Sowohl die Gesellschafterversammlung als auch der Aufsichtsrat bei GmbH und AG können sich für den Ausspruch der jeweiligen Erklärungen nach allgemeinen Grundsätzen eines Dritten (Bevollmächtigter/einzelnes Mitglied des Organs/einzelne Gesellschafter/Mitglieder der Geschäftsleitung/Mitglieder des Vorstands) bedienen. Dem steht bei der Aktiengesellschaft insbesondere §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 22 Wenn die Frist bis zur Erhebung der Kündigungsschutzklage abläuft, ohne dass eine vergleichsweise außergerichtliche Einigung zustande kommt, muss Kündigungsschutzklage erhoben werden. Dafür sollte vom Mandanten die bereits beschriebene Vollmacht für die gerichtliche Vertretung erteilt und mit der Klagerhebung ein Antrag auf Erteilung einer Deckungszusage für die geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Kündigungsschutzprozes... / VII. Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage

Rz. 42 Stützt der Kläger die Unwirksamkeit der Kündigung auf fehlende soziale Rechtfertigung (§ 1 KSchG), so muss sich aus dem Klagevortrag schlüssig die Anwendbarkeit des KSchG auf dieses Arbeitsverhältnis ergeben. Aufgrund der Änderungen des Schwellenwerts in § 23 KSchG und der dortigen Differenzierung zwischen "Alt-Arbeitnehmern" und "Neu-Arbeitnehmern" mit Wirkung der ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Sperrzeittatbestände u... / II. Widerspruch gegen Sperrzeit

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Widerspruch gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit _________________________ (Ort) _________________________ (Anschrift) _________________________ ./. Bundesagentur für Arbeit wegen Arbeitslosengeld (Geschäftszeichen: _________________________) W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / II. Person des Kündigungsempfängers

Rz. 31 Die Kündigung ist grundsätzlich dem Vertragspartner, also dem Arbeitnehmer gegenüber vorzunehmen. Der Zugang richtet sich nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Eine unter Anwesenden übergebene Erklärung geht sofort zu, § 130 Abs. 1 BGB. Die dem Arbeitnehmer übergebene Kündigung ist daher im Moment der Übergabe zugegangen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Kündigung des Dienstve... / VII. Vorliegen wirksamer Gesellschaftsbeschlüsse

Rz. 45 Wie bereits erwähnt, handeln die regelmäßig mit Geschäftsführer-/Vorstandsthemen befassten Organe, Gesellschafterversammlung bei der GmbH und Aufsichtsrat bei der AG, auf der Basis von Beschlüssen (vgl. § 108 AktG und § 48 GmbHG ). Wenn und soweit diese Organe aber durch Beschlüsse handeln, dann ist es erforderlich, dass das Organ (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Anwaltszwang

Rz. 13 Anders als in erster Instanz müssen sich die Parteien gem. § 11 Abs. 2 ArbGG vor dem LAG durch einen an einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigtem vertreten lassen. An dessen Stelle können gem. § 11 Abs. 2 S. 2 ArbGG auch Vertreter von Gewerkschaften oder Arbeitgebervereinigungen treten.[24] Der Prozessbevollmächtigte bedarf einer wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 15 Eine Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit sollte sofort – parallel zu dem Schreiben an den Arbeitgeber – beantragt werden. Aus zeitlichen Gründen und um die Rechtsschutzversicherung nicht zu sehr zu verstimmen, sollte zunächst kein Kostenvorschuss abgerechnet werden.[5] Rz. 16 Dem Antrag auf Erteilung einer Deckungszusage ist das Anschreiben an den Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Das "Miterben-Unternehmen" in der Steuerberatung, KÖSDI 1991, 8436; Groh, Erben als "Durchgangsunternehmer", DB 1992, 1312; Söffing, Zurechnung von Einkünften bei Vermächtnis eines Betriebs, NWB 1992 F 3, 8313; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Wacker/Frantz, Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Allgemein s Rn 320.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Vertreter von juristischen Personen und Personengesamtheiten

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit berufen sind, nicht als Arbeitnehmer. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihrem Anstellungsverhältnis zur juristischen Person oder zur Personengesamtheit ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Geschäftsführung obliegt nur/auch Kommanditisten

Rn. 176b Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 164 S 1 HGB sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da diese Vorschrift jedoch dispositiver Natur ist, kann dem Kommanditisten einer KG unter Ausschluss des Komplementärs (zulässig lt BGHZ 41, 349; BGHZ 17, 294) oder zusammen mit dem Komplementär im Gesellschaftsvertrag die Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Geschäftsführung obliegt nur den persönlich haftenden Gesellschaftern, die KapGes oder gewerblich geprägte PersGes sind, und/oder Nichtgesellschaftern

Rn. 176 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der "Geschäftsführung" ist gesellschaftsrechtlich zu verstehen (§§ 114–117, 164 HGB; §§ 709–713 BGB). Maßgeblich ist somit eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander (so jetzt auch in R 15.8 Abs 6 S 1 EStR 2012, ergänzt idF EStÄR 2012). Das Recht der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Definition des Mitunternehmerbegriffs

Rn. 23 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mitunternehmer des gewerblichen (s Rn 14, 123) oder gewerblich geprägten (s Rn 169 ff) Betriebs (s GrS BFH BStBl II 1993, 616/21) einer Personengemeinschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können sein natürliche Personen (auch minderjährig: s Rn 107–108), juristische Personen (unbeschränkt oder beschränkt stpfl) KapGes (unbeschränkt oder beschränk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Beginn und Ende einer Mitunternehmerstellung bei Übergang des Anteils

Rn. 23d Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu Beginn und Ende der Mitunternehmerschaft als solcher (in Abgrenzung zu Beginn und Ende der Mitunternehmerstellung bei Übergang des Anteils) s Rn 20. Hier geht es nicht um die Frage, ob für den Gesellschaftsanteil überhaupt eine Mitunternehmerstellung vorliegt (dazu s Rn 23e), sondern um die davon zu unterscheidende Frage, ob und wann eine...mehr