Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 111b Landes... / 2.5 Rechtsverordnung

Rz. 9 Aufgrund des Abs. 5 sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zur Landesschiedsstelle zu bestimmen. Was die Bestimmung umfasst, ergibt sich aus Abs. 5 Satz 1. Danach bestimmen die Landesregierungen das Nähere über die Zahl, die Bestellung, die Amtsdauer und die Amtsführung, die Erstattung der baren Auslagen und die Entschädigung für Zeita...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.5 Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag

Rz. 13 Die Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag ist deshalb erforderlich, weil die Verwaltung in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden ist (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Art. 20 Abs. 3 GG). Auch für den Rechtsweg ist die Abgrenzung von Bedeutung. Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Verträgen gehören vor die Verwaltungs- oder Sozialgerichte (§ 40 Abs. 1 VwG...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 13 In die Wege geleitete Neuerung – Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen

In § 147b AO wurde eine Ermächtigung eingefügt, die es dem Bundesfinanzministerium ermöglicht, in einer Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind und die nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtig sind, zu definieren. Hintergrund ist,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.5 Anspruchsqualität

Rz. 9 Je nachdem, ob und inwieweit die jeweilige Vorschrift dem Jugendhilfeträger Ermessen einräumt, besteht ein Rechtsanspruch des Bürgers auf die normierte Geld-, Sach- oder Dienstleistung (§ 38 SGB I) oder ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 SGB I). Ebenso wie in anderen Rechtsbereichen geht aus der Formulierung im Gesetzeswortlaut als Muss-, Soll- od...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.3 Verschulden des Mieters

Das für den Eintritt des Verzugs notwendige Verschulden wird vermutet (§ 286 Abs. 4 BGB). Die Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trifft damit den Mieter. Ein Verschulden liegt z. B. nicht vor, wenn der Mieter plötzlich so schwer erkrankt ist, dass er keinen Dritten mit der Zahlung beauftragen konnte.[1] Ferner wird dem Mieter das Verschulden des Sozialamts, das die Zahlun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.4 Anspruch auf Zusammenarbeit

Rz. 5 Schon aus dem Begriff der partnerschaftlichen Zusammenarbeit folgt, dass sich aus der Grundnorm des Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich kein durchsetzbarer Anspruch auf Zusammenarbeit in bestimmter Art und Weise und in einer bestimmten Handlungsform ergeben kann. In Betracht kommen lediglich in bestimmten Konstellationen Ansprüche auf Information, auf Beteiligung und auf ermes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.3 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren (karitative) Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Jedoch hatte auch weiterhin in keinem anderen sozialrechtlichen Berei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.5 Wahrnehmung der "anderen Aufgaben der Jugendhilfe"

Rz. 11 Die in Abs. 3 aufgelisteten anderen Aufgaben der Jugendhilfe sind grundsätzlich den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesen (Abs. 3 Satz 1). Freie Träger können diese Aufgaben (der öffentlichen Träger) wahrnehmen oder mit ihrer Ausführung betraut werden (Abs. 3 Satz 2), "soweit dies ausdrücklich bestimmt ist". Die Bestimmungen dazu enthält § 76. Die öffentlich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.1 Begriff

Rz. 3 Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag kann auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Die Vorschriften des BGB sind entsprechend anzuwenden (§ 61 Satz 2). Danach wird ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) geschlossen (§§ 145 ff. BGB; BSG, Urteil v. 4.4.2017, B 11 AL ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.3 Leistungserbringung geboten

Rz. 13 Absatz 2 Satz 2 sieht ebenso wie die spezielle Regelung in § 78b Abs. 1 vor, dass das Wunsch- und Wahlrecht grundsätzlich auf solche Einrichtungen beschränkt ist, mit denen eine Vereinbarung besteht (vgl. dazu BayVGH, Urteil v. 16.2.2005, 12 B 01.2895). Die Regelungen der Öffnungsklauseln in § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 78b Abs. 3 für den Fall, dass die Leistung in einer E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 16 Kündigungssperrfristen

Die ordentliche Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB) und beträgt maximal 9 Monate. Wurde jedoch an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet ("Umwandlung") und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung beru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.4.6 Beschlussfassung

Voraussetzungen für eine langfristige Darlehensaufnahme Ob eine langfristige Kreditaufnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, richtet sich stets nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls. Allerdings müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein, sonst entspricht der Beschluss nicht ohne Weiteres ordnungsmäßiger Verwaltung – kann aber mangels Anfechtungsklage i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudemodernisierungsgesetz statt "Heizungsgesetz": Was die Eckpunkte von Union und SPD für Immobilienverwalter jetzt praktisch bedeuten

A. Einführung Am 24. Februar 2026 haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier "zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG) veröffentlicht. Die Kernbotschaft ist: Das politisch als "Heizungsgesetz" bezeichnete Regelungspaket im Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in seiner jetzigen Ausgestaltung aufgehoben werden. Konkret sollen v. a. die 2023 von der Ampe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.3.1 Keine Eigenmacht des Verwalters

Gemäß § 9b Abs. 1 WEG vertritt der Verwalter die GdWE sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dies gilt allerdings nicht für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist dabei, dass bereits eine Überziehung des gemeinschaftlichen Girokontos eine Darlehensaufnahme darstellt. Auch der Abschluss eines Girovertrags mi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5.6 Personalakten, § 6 TVPöD

Die Praktikantinnen/Praktikanten haben nach § 6 Satz 1 TVPöD ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Hierzu zählen auch die sogenannten Personalbeiakten oder Personalnebenakten, nicht dagegen die Prozessakten, die Rechtsstreitigkeiten der Praktikantinnen/Praktikanten mit dem Arbeitgeber betreffen. Die Einsichtnahme können die Praktikantinnen/Praktikanten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / I. Arten der Vollmacht

Die Bevollmächtigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Vollmachten können rechtsgeschäftlich als Spezialvollmachten, Gattungsvollmachten oder General- und/oder Vorsorgevollmachten erteilt werden (§ 167 BGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / II. Widerruf von Vollmachten

Der Vollmachtgeber oder in Sonderkonstellationen zum Widerruf Berechtigte können – soweit nicht wirksam ausgeschlossen – jederzeit den Widerruf der Vollmacht erklären. Damit stellt sich zunächst die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Widerruf einer Vollmacht ausgeschlossen werden kann. 1. Einschränkung der Widerruflichkeit? Der Ausschluss eines Vollmachtwiderrufs ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 2. Aussetzung der Vollmacht

Das Betreuungsgericht kann nach § 1820 Abs. 4 S. 1 BGB anordnen, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben darf und die Vollmachtsurkunde an den Betreuer herauszugeben hat, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / V. Kontrollbetreuung und Aussetzung der Vollmacht

1. Kontrollbetreuung Ist der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage, seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten auszuüben, ist an die Einrichtung einer Kontrollbetreuung zu denken. Das Betreuungsgericht bestellt nach § 1820 Abs. 3 BGB einen Kontrollbetreuer, wenn die Bestellung erforderlich ist, weilmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf gegen die Vollmacht - Widerruf, flankierende Maßnahmen und gerichtlicher Rechtsschutz

1 Der Beitrag[1] behandelt praxisrelevante Fragen zum Widerruf von Vollmachten und zur Durchsetzung damit verbundener Ansprüche. Neben der Durchführung des Widerrufs, der Frage nach einem möglichen Ausschluss der Widerruflichkeit und der Information relevanter Dritter werden Sonderkonstellationen wie der Widerruf durch Betreuer, Miterben oder Testamentsvollstrecker dargeste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 2. Ansprüche auf Anbringung eines Widerrufsvermerks

Sind in der Vollmacht mehrere Personen bevollmächtigt oder mehrere Personen Vollmachtgeber und nicht alle Bevollmächtigungen erloschen, bleibt die Vollmacht teilweise wirksam. So z.B. bei einem Vollmachtswiderruf durch einzelne Miterben. Die Urkunde ist in diesem Fall nur vorübergehend zum Anbringen eines Vermerkes herauszugeben ("Vollmacht durch X widerrufen und für X erlos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 4. Widerruf durch Testamentsvollstrecker

Umstritten ist auch das Verhältnis einer angeordneten Testamentsvollstreckung zu einer trans- oder postmortalen Vollmacht. Auf die Bevollmächtigung eines Dritten hat die Testamentsvollstreckung grundsätzlich keinen Einfluss.[19] Sie wird durch die Anordnung – grundsätzlich – nicht beeinträchtigt. Wird ein Dritter – und nicht der Testamentsvollstrecker – vom Erblasser postmort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 3. Widerruf durch andere Bevollmächtigte

Werden mehreren Personen zur Einzelvertretung berechtigende Vollmachten erteilt, ermächtigen diese nach Auffassung des OLG Karlsruhe regelmäßig nicht zum Widerruf der Vollmachten der weiteren Einzelvertretungsberechtigten.[15] Das OLG Karlsruhe ist der Auffassung, dass ein Wettlauf der Bevollmächtigten um einen gegenseitigen Widerruf nicht von der erteilten Befugnis gedeckt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 2. Durchführung des Widerrufs

Liegt eine widerrufliche Vollmacht vor, stellt sich die Frage der Durchführung des Widerrufs. a) Empfänger, Form, Zugang Die Widerrufserklärung ist gem. §§ 168 S. 3, 167 Abs. 1 BGB gegenüber dem Bevollmächtigten oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, abzugeben. Einer besonderen Form bedarf der Widerruf nicht. Jedoch muss der Zugang nachgewiesen werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / aa) Information des Urkundsnotariats

Bei notariell beurkundeten Vollmachten ist der Widerruf auch dem Urkundsnotariat zur Kenntnis zu bringen. Der Notar kann ansonsten befugt sein, dem Bevollmächtigten auf Verlangen weitere Ausfertigungen zu erteilen.mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / b) Ausschluss der Widerruflichkeit von Generalvollmachten

Alle Vollmachten, die ausschließlich den Interessen des Vollmachtgebers dienen, sind zwingend widerruflich.[4] Aus diesem Grund wird der Ausschluss des Vollmachtwiderrufs bei einer Generalvollmacht als unwirksam angesehen[5] und für sittenwidrig erachtet.[6]mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / d) Abfrage erteilter Ausfertigungen beim Notariat

Werden notariell beurkundete Vollmachten widerrufen, sollte beim Urkundsnotariat stets abgeklärt werden, welchen Personen Ausfertigungen erteilt worden sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Herausgabe sämtlicher Ausfertigungen erfolgt ist. Sind nicht alle Ausfertigungen zurückzuerlangen, kann ggf. deren Kraftloserklärung betrieben werden.[11]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 1. Widerruf durch Betreuer

Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer eine Vollmacht widerrufen kann. Nach § 1820 Abs. 5 BGB darf der Betreuer eine Vollmacht oder einen Teil einer Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt,[12] nur widerrufen, wenn das Festhalten an der Vollmacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 1. Ansprüche auf Herausgabe von Vollmachtsurkunden

Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu (§ 175 BGB). Die Aufforderung zur Rückgabe des Originals bzw. der Ausfertigungen innerhalb einer kurzen Frist sind stets angezeigt. Ansonsten kann der Bevollmächtigte mit der Urkunde weiter handeln und ein gutgläubiger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 2. Widerruf durch Miterben

Nach h.M.[14] hat jeder Miterbe für sich das Recht zum Widerruf einer post- und/oder transmortal erteilten Vollmacht. Nach einem Widerruf durch einen Miterben bleibt die Vollmacht bestehen und die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten für die anderen Miterben unberührt. Praxishinweis Der widerrufende Miterbe hat einen Anspruch darauf, dass er auf den Vollmachtsurkunden und er...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / c) Ausschluss der Widerruflichkeit von Vorsorgevollmachten

Auch Vorsorgevollmachten dienen ausschließlich den Interessen des Vollmachtgebers und können – wie Generalvollmachten – nicht unwiderruflich erteilt werden.[7]mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / a) Ausschluss der Widerruflichkeit von Spezialvollmachten

Es ist anerkannt, dass Spezialvollmachten unwiderruflich erteilt werden können.[2] Denn Spezialvollmachten können auch einem besonderen Interesse des Bevollmächtigten dienen. Die Unwiderruflichkeit muss vertraglich vereinbart werden. Ein Widerruf aus wichtigem Grund bleibt aber auch bei Vorliegen einer unwiderruflichen erteilten Spezialvollmacht immer möglich.[3]mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / cc) Information des Zentralen Vorsorgeregisters

Ein Widerruf sollte stets auch im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registriert werden, um die Information von Betreuungsgerichten und Ärzten zu gewährleisten. Der Widerruf wird jedoch erst wirksam, wenn er der bevollmächtigten Person gegenüber erklärt wird. Praxishinweis Ein erfolgter Widerruf kann online registriert werden. Alternativ kann er auch schriftlich unter Verwendun...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 2. Feststellungsantrag gegen Restschuldbefreiung

Bei deliktischem Verhalten des Bevollmächtigten – etwa bei vorsätzlichem Missbrauch der Vollmacht – sollte neben der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs stets auch ein Feststellungsantrag gem. § 302 Nr. 1 InsO erwogen werden. Formulierungsbeispiel "Es wird festgestellt, dass die Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert." Ein solcher Ant...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 1. Einschränkung der Widerruflichkeit?

Der Ausschluss eines Vollmachtwiderrufs ist nur bedingt möglich. a) Ausschluss der Widerruflichkeit von Spezialvollmachten Es ist anerkannt, dass Spezialvollmachten unwiderruflich erteilt werden können.[2] Denn Spezialvollmachten können auch einem besonderen Interesse des Bevollmächtigten dienen. Die Unwiderruflichkeit muss vertraglich vereinbart werden. Ein Widerruf aus wicht...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / c) Information Dritter

Zugleich sollte zusammen mit einem Vollmachtswiderruf stets überprüft werden, welche Dritten über diesen zu unterrichten sind. aa) Information des Urkundsnotariats Bei notariell beurkundeten Vollmachten ist der Widerruf auch dem Urkundsnotariat zur Kenntnis zu bringen. Der Notar kann ansonsten befugt sein, dem Bevollmächtigten auf Verlangen weitere Ausfertigungen zu erteilen. b...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / d) Vereinbarung von Widerrufsfristen?

Weil bei bestimmten Vollmachten das Recht zum Widerruf nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, wird die Vereinbarung von Widerrufsfristen diskutiert.[8] Entsprechende Einschränkungen werden mit Recht kritisiert; denn in der Sache stellen sie faktisch einen Teilausschluss des Widerrufsrechts dar und unterliegen den gleichen Einwänden wie dem Ausschluss des Widerrufsrechts.[...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 3. Selbstständiges Beweisverfahren

Nicht selten bricht Streit darüber aus, ob der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt des Vollmachtwiderrufs geschäftsfähig war. In entsprechenden Konstellationen stellt sich die Frage, ob eine ggf. nicht mehr gegebene Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers wirksam und kurzfristig gerichtlich festgestellt werden kann. In der Literatur wird hierzu vorgeschlagen, dass ein selbstständige...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / b) Gefahr der Fehlausübung (§ 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB)

Zur allgemeinen Betreuungsbedürftigkeit müssen "konkrete Anhaltspunkte"[46] hinzutreten, nach welchen "der Bevollmächtigte die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt." Eine Kontrollbetreuung ist angezeigt, wenn der Bevollmächtigte als nicht tauglich erscheint oder der Verd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / VI. Prozessuales

1. Stufenklage Der Vollmachtgeber (oder sein Erbe) hat im Falle eines potenziellen Vollmachtsmissbrauchs die Möglichkeit, eine Stufenklage zu erheben. Bei der Stufenklage kann der Vollmachtgeber je nach Bedürfnis unterscheiden, ob er Auskunft, eidesstattliche Versicherung und schließlich den Zahlungsanspruch geltend macht oder ob er sich auf einzelne Stufen beschränkt. Im Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 1

Der Beitrag[1] behandelt praxisrelevante Fragen zum Widerruf von Vollmachten und zur Durchsetzung damit verbundener Ansprüche. Neben der Durchführung des Widerrufs, der Frage nach einem möglichen Ausschluss der Widerruflichkeit und der Information relevanter Dritter werden Sonderkonstellationen wie der Widerruf durch Betreuer, Miterben oder Testamentsvollstrecker dargestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 8

Auf einen Blick Die vorstehenden Erörterungen haben gezeigt, dass der vertragliche Ausschluss der Widerruflichkeit nur in engen Grenzen zulässig ist. Die effektive und rechtssichere Durchführung eines wirksamen Widerrufs erfordert zugleich die rechtzeitige Information relevanter Dritter, etwa Notariate, Banken oder das Zentrale Vorsorgeregister. In Sonderkonstellationen – et...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / b) Vollmachtswiderruf durch Bevollmächtigte

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist (§ 174 S. 1 BGB). Daher sind stets Originalvollmachten vorzulegen. Praxishinweis Vor dem Hintergrund, dass der Bevollmächtigte ggf. g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 1. Kontrollbetreuung

Ist der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage, seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten auszuüben, ist an die Einrichtung einer Kontrollbetreuung zu denken. Das Betreuungsgericht bestellt nach § 1820 Abs. 3 BGB einen Kontrollbetreuer, wenn die Bestellung erforderlich ist, weilmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / a) Empfänger, Form, Zugang

Die Widerrufserklärung ist gem. §§ 168 S. 3, 167 Abs. 1 BGB gegenüber dem Bevollmächtigten oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, abzugeben. Einer besonderen Form bedarf der Widerruf nicht. Jedoch muss der Zugang nachgewiesen werden können. Praxishinweis Der sicherste Weg den Zugang nachzuweisen ist die Zustellung des Widerrufs durch den Gerichtsvoll...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / bb) Information von Banken/Geschäftspartnern

Stets zu prüfen ist auch, ob der Widerruf nicht nur gegenüber dem Bevollmächtigten, sondern auch Geschäftspartnern, insbesondere Banken, wo Konten oder Depots bestehen, zur Kenntnis gebracht wird. Praxishinweis Kommt es trotz des Widerrufs zu einem nicht (mehr) autorisierten Zahlungsvorgang, ist der Zahlungsdienstleister hierüber unverzüglich zu unterrichten (§ 676b Abs. 1 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 3. Ansprüche auf Information

Dem Vollmachtgeber können gegen den Bevollmächtigten Informationsrechte nach § 666 BGB und in seltenen Fällen nach § 242 BGB zustehen. Weil der Anspruch aus § 666 BGB umfassender ist, kommt der Abgrenzung zwischen Auftrag und Gefälligkeit erhebliche Bedeutung zu, wobei ein Auftrag bei einem vorhandenen Rechtsbindungswillen anzunehmen ist.[41] Diese Ansprüche bereiten nach Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / a) Unfähigkeit zur Rechtausübung (§ 1820 Abs. 3. Nr. 1 BGB)

Für die Annahme der Unfähigkeit zur Rechteausübung müssen die allgemeinen Voraussetzungen einer Betreuungseinrichtung beim Vollmachtgeber vorliegen. Dieser muss mithin krank oder beeinträchtigt sein (§ 1814 Abs. 1 i.V.m. § 1820 Abs. 3 Nr. 1 BGB), wodurch (kausal) die Unfähigkeit zur Rechteausübung gegen den Bevollmächtigten folgen muss. Allein die Unfähigkeit des Vollmachtge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / III. Sonderkonstellationen des Widerrufs

Im Erb-, Vorsorge- und Gesellschaftsrecht tauchen regelmäßig Konstellationen auf, in denen der Vollmachtswiderruf nicht durch den Vollmachtgeber, sondern durch weitere Personen erfolgt. 1. Widerruf durch Betreuer Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer eine Vollmacht widerrufen kann. Nach § 1820 Abs. 5 BGB darf der Betreuer eine Vollmacht oder eine...mehr