Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Sommer, SGB XI § 134 Verwal... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuständigkeit Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden die Verwaltung und die Anlage der Mittel des Sondervermögens der Deutschen Bundesbank übertragen. Die insoweit festgeschriebene Zuständigkeit gehört damit zu den der Deutschen Bundesbank gemäß § 3 Satz 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) gesetzlich übertragenen Aufgabenbereichen. Für die Verwaltung des Sonderve...mehr

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Sommer, SGB XI § 134 Verwal... / 2.3 Steuerrechtliche Behandlung des Sondervermögens

Rz. 7 Nach Abs. 3 gilt für Zwecke der Doppelbesteuerungsabkommen das Sondervermögen als in Deutschland ansässige Person, die der deutschen Besteuerung unterliegt. Diese Regelung wurde durch das PUEG v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) mit Rückwirkung zum 1.1.2023 in das Gesetz eingefügt. Im Hinblick darauf, dass der Pflegevorsorgefonds durch das Erste Pflegestärkungsgesetz zum 1.1...mehr

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Sommer, SGB XI § 134 Verwal... / 2.2 Anlagerichtlinien Sondervermögen

Rz. 4 Nach Abs. 2 Satz 1 sind die dem Sondervermögen zufließenden Mittel einschließlich der Erträge unter sinngemäßer Anwendung der Anlagerichtlinien für die Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes", "Versorgungsfonds des Bundes", "Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" und "Versorgungsfonds der sozialen Pflegeversicherung" (Anlagerichtlinien Sondervermögen) z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 84 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.3 Umsätze vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 und vor dem 1.7.2020: Unterschiedliche Steuersätze für Restauration und Lieferung von Speisen

Für Umsätze vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 und vor dem 1.7.2020 bestanden aufgrund der hier geltenden unterschiedlichen Steuersätze für Restaurationsleistungen mit zusätzlichen (schädlichen) Dienstleistungselementen (19 %) und für die (reine Abgabe von Nahrungsmitteln zum Mitnehmen (7 %) die nachfolgend dargestellten Abgrenzungsprobleme. Die "reine" Lieferung von in der Anlage 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.1.2026 aus einem "Sammelsurium" von in 44 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.15 Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Sie sind nur im Rahmen der Entfernungspauschale [1] abzugsfähig. Diese beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2026 bereits ab dem ersten Entfernungskilometer 0,38 EUR pro Entfernungskilometer, höchstens jedoch 4.500 EUR. Bisher (VZ 2022 bis 2025) konnten erst ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent und bis zum 20. Entfernungskilometer nur 30 Cent angesetzt werden.[2] Wichtig Fahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.34 § 27 Abs. 31: Anwendung des § 21 Abs. 3a UStG

Rz. 119 Mit Art. 3 des Gesetzes vom 29.6.2020[1] wurde ein neuer Abs. 31 in § 27 UStG eingefügt. Nach dieser Regelung gilt, dass der Termin, ab dem § 21 Abs. 3a UStG i. d. F. des Art. 3 des Gesetzes vom 29.6.2020 (BGBl I 2020, 1512) erstmals anzuwenden war, mit einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen bekannt gegeben wurde. Mit dieser Übergangsregelung sollte der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 137 Vermög... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift schreibt eine Trennung des Sondervermögens von dem übrigen Vermögen sowie sonstigen Rechten und Pflichten der sozialen Pflegeversicherung vor. Zur Begründung dieser Regelung führt der Gesetzgeber (in BT-Drs. 18/1798 S. 43 f.) wörtlich aus: Zitat Aus der Rechtsnatur der Rücklage als Sondervermögen folgt die Trennung vom Vermögen, den Rechten und Verbindlich...mehr

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Sommer, SGB XI § 138 Jahres... / 2.1 Berichterstattungspflicht

Rz. 2 Satz 1 verpflichtet die Deutsche Bundesbank in ihrer Eigenschaft als Verwalterin des Sondervermögens (vgl. § 134) gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit zur jährlichen Vorlage eines Berichts über die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens. Aufgabe der Bundesregierung ist es nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers wiederum, den gesetzgebenden Körperschaften...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 2 Berechnung der Rückstellung

Mit der Berechnung der Rückstellung musste sich der BFH nicht befassen, da diese nicht Gegenstand des Verfahrens wurde. Demgemäß finden sich im Urteil keinerlei Hinweise auf die Kosten, die zurückgestellt wurden. Die Rückstellungsbildung hat nach den allgemeinen Grundsätzen zu erfolgen. Allerdings hat das BMF in seinem Schreiben v. 7.3.2013 weitere Ausführungen zur Berechnung...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 4 Behandlung der Steuerbilanz

Hinsichtlich der Rückstellungsbildung dem Grunde nach gelten für eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung die handelsrechtlichen Grundsätze. Allerdings ist die Rückstellung in der Steuerbilanz unter Beachtung der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG abweichend von dem Ansatz in der Handelsbilanz zu bewerten. Die Vorschrift regelt, dass Sachleistungsv...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.1 Keine Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter

Wird das Fahrzeug durch den freien Mitarbeiter nicht privat genutzt, stellt sich die Sachlage zunächst recht einfach dar. Eine Behandlung als Betriebseinnahme auf Ebene des freien Mitarbeiters scheidet aus. So hat der BFH festgestellt, dass sich die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gewinnmäßig nicht auswirkt, wenn ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug ausschließlich für betriebli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.43 § 27 Abs. 40 UStG: Anwendung der Verkürzung der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Rechnungen von 10 auf 8 Jahre in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 132 MWv 1.1.2025 wurde mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie[1] ein neuer Abs. 40 in § 27 eingefügt, der die Einzelheiten der zeitlichen Geltung der neu eingeführten Verkürzung der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Rechnungen von 10 auf 8 Jahre in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG[2] regelt. Danach ist §...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 6.1 Pflichtangaben und Aufbewahrungspflicht

Grundsätzlich ist ein Unternehmer berechtigt Rechnungen über seine Leistungen zu stellen. Soweit der Unternehmer an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person leistet, ist er jedoch zur Rechnungsstellung verpflichtet[1]; das gilt auch bei steuerfreien Leistungen.[2] Eine Rechnung muss binnen 6 Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden, bei vorheriger...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 27 Abs. 6 UStG: Übergangsregelung für Umsätze mit sog. Alt-Sportanlagen bis Ende 2004

Rz. 54 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen v. 1.9.2002[1] wurde mWv 15.10.2001 ein neuer Abs. 6 an § 27 UStG angefügt, um die Auswirkungen einer Entscheidung des BFH[2]"auszugleichen". Zu diesem Gesetz, für das kein Regierungsentwurf vorlag[3], gab der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ein...mehr

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Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.3 Vollstreckung von Geldforderungen (Abs. 2 Satz 1, 2)

Rz. 7 Wollen Behörden oder Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wegen Geldforderungen vollstrecken, gelten die Verwaltungsvollstreckungsgesetze (VwVG) des Bundes bzw. der Länder (§ 66). Der Vertrag ersetzt insoweit den Leistungsbescheid nach § 3 Abs. 2 Buchst. a VwVG. Fälligkeit und Mahnung gemäß dieser Vorschrift müssen vorliegen. Wollen privatre...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.3 Geltendmachung (Abs. 2)

Rz. 12 Die Anpassung für die Zukunft erfolgt mit einer neuen Vereinbarung. Bei Weigerung der Gegenseite kann diese durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde oder durch Urteil nach § 173 VwGO, § 198 SGG i. V. m. § 894 ZPO ersetzt werden. Auch das Kündigungsverlangen kann durch die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte überprüft werden. Anpassung und Kündigung sind öffentlich-re...mehr

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Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3436) mit Wirkung zum 1.1.2024 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt ausschließlich für subordinatio...mehr

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Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.4 Vollstreckung zur Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 8 Will die Behörde aus einer vertraglichen Verpflichtung, die auf die Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, gegen einen Bürger vollstrecken, so gelten über Satz 1 i. V. m. § 66 die §§ 6 ff. VwVG . Vollzugsbehörde i. S. v. § 7 VwVG ist die Behörde, die den durchzusetzenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen hat. Soweit eine privatrec...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 2.1 Vereinfachung der Digitalgesetzgebung

Gesetzestitel: Digitalpaket der Europäischen Union Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Digitalpaket birgt eine Vielzahl potentieller ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgemeine Verwaltung

1 Ziele der Arbeitszeitflexibilisierung Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Problem, saisonale, konjunkturelle und personelle Schwankungen im Arbeitsanfall ausgleichen zu müssen. Die Beschäftigten haben dagegen ein Interesse an planbaren, möglichst regelmäßigen Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber will einerseits bezahlte Leerzeiten mit geringer Produktivität sowie andererseits i...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10 Sabbatical/Langzeitkonten

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6 Die Modelle in der Übersicht

6.1 Grundsätzliches Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall In einer Zeit knapper Haushaltsmittel des öffentlichen Dienstes sowie starken Konkurrenzdrucks durch privatrechtlich organisierte Betriebe gewinnt das Thema "Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall" zunehmend an Bedeutung. Feste Arbeitszeiten bedeuten, dass der Mitarbeiter für seine Anwesenheit auch dann ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.5 Sonstiges

Weitere Arbeitszeitmodelle, insbesondere die Arbeitsplatzteilung und der Jahresarbeitszeitvertrag, haben in der Praxis kaum Verbreitung gefunden.[1]mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4 Der Überstundenbegriff

4.1 Definition des TVöD Nach der Definition des § 7 Abs. 7 TVöD sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (39 Wochenstunden), für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen, und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche a...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2 Die verschiedenen Modelle im Überblick

Die folgenden Arbeitszeitmodelle können sowohl als Vollzeit- wie auch als Teilzeitarbeitsverhältnisse vereinbart werden. Man kann unterscheiden zwischen Gleitzeit, Schichtarbeit und Schichtdienst, Blockarbeitszeit, starrer Arbeitszeit, flexibler Arbeitszeit, sonstigen Modellen und Mischformen. 6.2.1 Gleitzeit Das zurzeit am häufigsten verwendete Instrument der Arbeitszeitflexib...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7 Zeitkontenmodelle bei Gleitzeit

Um die Probleme der tariflichen Vorgaben zum Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD zu vermeiden, sollten möglichst Gleitzeitkonten zwischen den Betriebsparteien vereinbart werden, die nicht unter die Reglementierung des § 10 TVöD fallen. 7.1 Übersicht über Grundgestaltungen bedarfsorientierter Arbeitszeit Gegenpole "Zeitsouveränität" und "Bedarfsorientierung" Die Verteilung der verfü...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3 Bewertung der tariflichen Möglichkeiten nach §§ 6ff. TVöD

3.1 Durchschnittsregelung Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. . Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist jeweils ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Der genaue Abrechnungszeitraum ist mit dem Betriebs-/Personalrat zu vereinbaren, so auch die Einführung eines Jahresstundenkontos...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 5 Kontrolle der Arbeitszeit

Flexible Arbeitszeitmodelle setzen häufig, die elektronische Zeiterfassung voraus, da die manuelle Erfassung der verschiedenen, immer wieder wechselnden Arbeitszeiten sehr aufwendig wäre. Wird eine entsprechende Software in der Firma eingeführt, so steht dem Betriebs-, bzw.Personalrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bzw. § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG– Leis...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.1 Gleitzeit

Das zurzeit am häufigsten verwendete Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung ist die gleitende Arbeitszeit: Während der Kernarbeitszeit ist der Mitarbeiter zur Anwesenheit verpflichtet, in den Gleitzeiträumen vor und nach der Kernarbeitszeit entscheidet der Mitarbeiter allein nach seinem Interesse über die weitere Anwesenheit. Die Gleitzeit dient primär den Interessen der M...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.1 Übersicht über Grundgestaltungen bedarfsorientierter Arbeitszeit

Gegenpole "Zeitsouveränität" und "Bedarfsorientierung" Die Verteilung der verfügbaren Arbeitszeit entsprechend dem Bedarf ist eine wesentliche Voraussetzung kosteneffizienter Produktion oder Dienstleistung. Bedarfsorientierte Arbeitszeitgestaltung bedeutet aus der Sicht des Arbeitgebers die Orientierung allein am Bedarf des Unternehmens. Dabei ist schon sehr viel gewonnen, we...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.3 Flexibilisierungsalternative 2 "tägliche Rahmenarbeitszeit"

Alternativ zum Arbeitszeitkorridor kann wiederum durch Betriebs-/Dienstvereinbarung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine Rahmenarbeitszeit von maximal zwölf Stunden vereinbart werden, § 6 Abs. 7 TVöD. Auch diesbezüglich gilt, dass die Stunden über 7,8 am Tag nicht als Überstunden zu werten sind, sondern Zeitguthaben sind. Gleiches gilt für die Zeitschuld. Es wird darauf hingewie...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.1 Durchschnittsregelung

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. . Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist jeweils ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Der genaue Abrechnungszeitraum ist mit dem Betriebs-/Personalrat zu vereinbaren, so auch die Einführung eines Jahresstundenkontos. Im TVöD wurde auf das "J...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.5 Gleitzeitregelungen

Bestehende Gleitzeitregelungen bleiben nach der Protokollerklärung zu Abschnitt 2 Arbeitszeit hinsichtlich der Vorgaben zu Korridor, Rahmenzeiten und Abrechnung im Stundenkonto nach § 10 TVöD unberührt (s. zu verschiedenen Gleitzeitmodellen unter Punkt 8). Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Protokollerklärung. Zweifelhaft ist, ob die Befreiung auch fü...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.2 Überstunden bei Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit

Innerhalb des Korridors von 45 Wochenstunden bzw. des Arbeitszeitrahmens von 6 bis 20 Uhr geleistete Arbeitsstunden werden vom Tarifvertrag lediglich als Arbeitszeitguthaben bzw. -schuld gewertet. Sie sind demnach nicht als zuschlagspflichtige Überstunden zu betrachten. In beiden Fällen ist jedoch zwingend das Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD zu vereinbaren (s. oben unter Punk...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.2 Schichtarbeit, Schichtdienst

Fällt die Arbeit über eine längere Zeitspanne als 7,8 Stunden täglich an, so wird regelmäßig Schichtarbeit, bei Arbeitsleistung rund um die Uhr Wechselschichtarbeit angeordnet. Der Mitarbeiter wechselt im Normalfall wöchentlich zwischen Früh-, Spät-, Nacht- und Freischicht. Schichtdienst muss in Betrieben/Einrichtungen eingesetzt werden, die nach ihrer Aufgabenstellung dem Bür...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.4 Flexible Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf

Aufgaben, die von Umfang und Lage nicht vorhersehbaren Schwankungen im Arbeitsanfall unterliegen, aber wiederholt auftreten, können mit der Vereinbarung flexibler Arbeitszeit abgewickelt werden. Unter Ausnutzung dieses Modells kann zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang gearbeitet werden, in dem die Arbeit anfällt. Bei geringer Arbeitsauslastung kann die Arbeitszeit ohne Leerzeite...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.6 Mischformen

Die beschriebenen Grundformen der Arbeitszeit sind vielfältig miteinander kombinierbar. So können bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden 4 Stunden in einer festen Schicht vereinbart (starre Teilzeitarbeit) und weitere 2 Stunden vom Arbeitgeber einseitig abgerufen werden (flexible Teilzeitarbeit- Arbeit auf Abruf). Denn liegen die Einsatzzeiten der flexiblen Arbeitskraft ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.2 Flexibilisierungsalternative 1 "wöchentlicher Arbeitszeitkorridor"

Nach § 6 Abs. 6 TVöD kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden durch Betriebs-/Dienstvereinbarung vereinbart werden. Zwingend ist dabei allerdings das wenig praxistaugliche Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD (näher unten Punkt 4) einzuführen. Sämtliche Stunden innerhalb des Korridors, also auch die die 39 Wochenstunden überschreiten, werden nicht als Übers...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.4 Gleitzeit mit festen Funktionszeiten

Das Modell "Gleitzeit mit Funktionszeit" zeigt eine weitere mögliche konkrete Ausgestaltung eines Zeitkontenmodells, bei der die Funktionszeiten – die jeweilige Mindestbesetzung des Bereiches, der Abteilung – einseitig durch den Arbeitgeber vorgegeben werden. Die Mitarbeiter sprechen die jeweilige Besetzung unter sich ab. Der Arbeitgeber greift lediglich ein, wenn eine "Schi...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.6 Zusammenfassendes Ergebnis

Um die wenig praktikable Regelung des § 10 TVöD "Arbeitszeitkonto" zu vermeiden, sollten vom Arbeitgeber nach Möglichkeit mit dem Betriebs-/Personalrat Gleitzeitregelungen, unter Umständen auch mit Funktionszeiten – Mindestbesetzungen oder Besetzungen – vereinbart werden ( s. hierzu unter Punkt 8). Die Möglichkeit, die 39 Stunden im Jahresdurchschnitt abzurechnen, ergibt sich...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.1 Definition des TVöD

Nach der Definition des § 7 Abs. 7 TVöD sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (39 Wochenstunden), für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen, und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Die ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.3 Überstunden bei Gleitzeitregelungen

Nach § 7 Abs. 7 TVöD müssen Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet sein. Bei Gleitzeitmodellen entscheidet in erster Linie der Mitarbeiter in den Gleitzeiträumen, ob er arbeitet oder nicht. Angeordnete Mehrarbeit liegt bei Gleitzeitmodellen erst dann vor, wenn der Arbeitgeber durch einseitige Anordnung vom Arbeitnehmer verlangt, außerhalb der Kernarbeitszeit Arbeitsleistung zu ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.3 Blockarbeitszeit, starre Arbeitszeit

Obwohl gut geeignet zur Flexibilisierung, ist die Vereinbarung von festen Blockarbeitszeiten mit Vollzeitkräften wenig verbreitet. Treten regelmäßig saisonale Schwankungen im Arbeitsanfall auf, so können diese in erheblichem Umfang von in Blockarbeitszeit arbeitenden Vollzeitkräften abgedeckt werden. Praxis-Beispiel Die Vollzeitkraft kann in bestimmten Monaten fünf, u. U. auc...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.6 Vertrauensarbeitszeit mit Ergebnisorientierung

In neuerer Zeit wird die sog. "Vertrauensarbeitszeit" propagiert, bei der eine Kontrolle der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nicht stattfindet. Der Mitarbeiter verfügt eigenverantwortlich über seine Arbeitszeit. Bei hoher Identifikation des Mitarbeiters mit der Einrichtung bzw. dem Produkt oder der Dienstleistung erscheint die Einführung von Vertrauensarbeitszeit sinnvoll....mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.2 Herkömmliche Gleitzeitkonzeptionen

Die seit den späten 60er Jahren vor allem in zahlreichen Verwaltungen und Behörden der Bundesrepublik eingeführte gleitende Arbeitszeit enthält bereits einige grundlegende Regelungselemente, die auch für eine Weiterentwicklung in Richtung zu mehr Flexibilität unabdingbar sind: Für jeden Mitarbeiter wird ein Zeitkonto geführt, auf dem Schwankungen der geleisteten regelmäßigen ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.1 Grundsätzliches

Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall In einer Zeit knapper Haushaltsmittel des öffentlichen Dienstes sowie starken Konkurrenzdrucks durch privatrechtlich organisierte Betriebe gewinnt das Thema "Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall" zunehmend an Bedeutung. Feste Arbeitszeiten bedeuten, dass der Mitarbeiter für seine Anwesenheit auch dann bezahlt wird, wenn ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.3 Zusammenwirken der Modelle am Beispiel

Unterliegt der Arbeitsanfall regelmäßig saisonalen Schwankungen, die vom Umfang her im Vorhinein im Wesentlichen berechenbar sind, bei denen sich lediglich geringfügige Verschiebungen zu Beginn und am Ende der Arbeitsspitzen und in deren Höhe ergeben, so sollte der Arbeitgeber über ein kombiniertes Arbeitszeitmodell nachdenken. Praxis-Beispiel In einer kommunalen Ferieneinric...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 2 Rechtliche Grundlagen, Überblick

Arbeitszeit wird herkömmlich bestimmt durch zwei Faktoren: die Dauer der Arbeitszeit (Arbeitszeitvolumen) die zeitliche Lage der Arbeitszeit (Verteilung der Arbeitszeit) Ist einer dieser Faktoren einseitig veränderbar, liegt eine "flexible" Arbeitszeit vor. Flexibilität besteht grundsätzlich nur hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, nicht des Umfangs der Arbeitszeit (eine Ausna...mehr