Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / a) Außergerichtlich

Rz. 149 Der aufgrund von § 2039 BGB handelnde Miterbe kann Verzug herbeiführen durch Mahnung.mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 200 Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen wurde bereits auf den Einsatz eines Testamentsvollstreckers eingegangen. Der Testamentsvollstrecker[219] verwaltet den Nachlass, nimmt ihn in Besitz und verfügt über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB). In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder Organ der Stiftung eingesetzt we...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Bevollmächtigter als Alleinerbe des Vollmachtgebers

Rz. 220 Allerdings erlischt eine transmortale Vollmacht, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird. In einem solchen Fall ist mit dem Erbfall der Nachlass mit dem Eigenvermögen des Erben zu einer rechtlichen Einheit verschmolzen und sind die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Erblasser und Alleinerbe erloschen; die Ausnahmen hiervon sind einzeln im Ges...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Auseinandersetzungsverbot

Rz. 229 Der Erblasser hat im Falle der Anordnung oder des Eintritts einer Erbengemeinschaft die Möglichkeit, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auszuschließen (vgl. Muster zum Auseinandersetzungsausschluss Rdn 484). Die Auseinandersetzung kann auf eine bestimmte Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden. Das Auseinandersetzungsverbot wird jedoch grundsätzlich in de...mehr

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Dienstreise / 2 Dienstgeschäfte

Dienstreisen im Allgemeinen kommen nur für Dienstgeschäfte in Betracht, die der Behörde obliegen, der der Bedienstete angehört und die dem Bediensteten auch zugewiesen sind. Damit knüpft das Dienstgeschäft an das konkrete Amt im funktionellen Sinne an. Dienstgeschäfte können für den Bediensteten somit nur in der Erledigung seiner ihm konkret übertragenen Aufgaben anfallen.[1...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / IX. Besitzschutzrechte der Erben

1. Allgemeines Rz. 161 Gemäß § 857 BGB geht auch der Besitz als die tatsächliche Sachherrschaft auf den Erben über. Weil er eine rein faktische Position darstellt, wäre er vom universalen Rechtsübergang des § 1922 BGB nicht erfasst.[190] Die Folge wäre, dass diejenigen Gegenstände, die der Erblasser in Besitz hatte, besitzlos würden und deshalb nicht vor verbotener Eigenmacht...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Rechenschaftslegung

Rz. 132 Die nur auf Verlangen des Erben vom Testamentsvollstrecker durchzuführende Rechenschaftslegung überragt die Auskunftspflicht durch die größere Informationsdichte und -intensität, weil sie die Testamentsvollstreckertätigkeit lückenlos dokumentieren soll. Die Anforderungen orientieren sich an Übersichtlichkeit, Transparenz und Belegbarkeit der wirtschaftlichen Vorgänge...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 343 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, diese aus dem Nachlass zu entnehmen, ohne dass die...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

Rz. 12 Schon das Reichsgericht vertrat die Auffassung, dass der Testamentsvollstrecker nicht Vertreter des Erben ist.[40] Auch der BGH verfolgte diese Ansicht in seinen Entscheidungen regelmäßig weiter. Danach führt der Testamentsvollstrecker, Zitat "wie dies auch das Gesetz in den §§ 2201, 2202 BGB sagt, ein Amt aus, und zwar unabhängig vom Willen der Erben entsprechend der l...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / V. Weitere Verfügungsmöglichkeiten

Rz. 9 Da § 2033 BGB Verfügungen über den Erbteil generell zulässt, kann jeder Miterbe seinen Anteil auch als Beleihungsobjekt heranziehen. Neben der Sicherungsübereignung lässt sich ein Pfandrecht oder ein Nießbrauch an dem Erbteil bestellen. Rz. 10 Das Pfandrecht wird an dem Erbteil als Recht am Nachlass bestellt, nicht an den einzelnen Nachlassgegenständen oder an dem Antei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Rechnungslegung

Rz. 188 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Best...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Aufrechnung mit einer Nachlassforderung als Verfügungshandlung

Rz. 109 Eine Aufrechnung mit einer zum Nachlass gehörenden Forderung stellt eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand dar, die nach § 2040 S. 1 BGB grundsätzlich nur von allen Miterben gemeinsam vorgenommen werden kann. Deshalb kann ein Miterbe nicht mit einer Forderung des Erblassers gegen einen nur gegen ihn persönlich gerichteten Anspruch aufrechnen. Dem Miterben steht...mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlassverbindlichkeit

Rz. 178 Geht der Erbe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestattung rechtsgeschäftliche Verpflichtungen ein, so entsteht damit eine Nachlasserbenschuld, für die er sowohl mit seinem Eigenvermögen als auch mit dem Nachlass haftet. Rz. 179 Geht ein Nichterbe entsprechende Verpflichtungen ein, so haftet er kraft Rechtsgeschäfts zwar nach außen, hat aber gegenüber dem/den Erb...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Muster: Aufforderung zur Auskunftserteilung bei Gefährdung des Nachlasses

Rz. 188 Muster 14.29: Aufforderung zur Auskunftserteilung bei Gefährdung des Nachlasses Muster 14.29: Aufforderung zur Auskunftserteilung bei Gefährdung des Nachlasses An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Grundsätze

Rz. 451 Nach deutschem Recht hat der Testamentsvollstrecker im Verhältnis zu den Erben – einem gesetzlichen Rechtsverhältnis – eine sehr starke Rechtsposition. Dieser Rechtsstellung auf der einen Seite stehen umfangreiche Pflichten, vor allem auf Auskunftserteilung, auf der anderen Seite gegenüber.[517] Rz. 452 Die Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber den ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.1 Pfändungsschutz durch das P-Konto

Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009[1] wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 jedem Inhaber eines Girokontos das Recht eingeräumt, von seiner Bank einen automatischen Pfändungsschutz – ein sog. "P-Konto" einrichten zu lassen. Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhalts...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Muster: Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters

Rz. 298 Muster 6.63: Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters Muster 6.63: Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Antrag auf Entlassung des Ver...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Aufgaben des Insolvenzverwalters

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Grundbuchberichtigungszwangsverfahren

Rz. 328 Ist das Grundbuch bezüglich der Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die Verpflichtung auferlegen, den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs zu stellen und die zur Berichtigung des Grundbuchs not...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Gesetzliche Prozessstandschaft für jeden Miterben

Rz. 223 Nach dem Modell der Gesamthandsgemeinschaft, das das BGB für die Erbengemeinschaft gewählt hat, müsste jeder im Nachlass befindliche Anspruch von allen Erben gemeinschaftlich geltend gemacht werden, §§ 2038, 2040 BGB. Dies würde zu einer praxisfernen Schwerfälligkeit bei der Verwaltung des Nachlasses führen. Um eine solche Schwerfälligkeit zu vermeiden, gestattet § 20...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Wem haftet der Testamentsvollstrecker?

Rz. 256 Aus § 2219 BGB ergibt sich, dass die Haftungsnorm lediglich im Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben sowie Vermächtnisnehmer einschlägig ist. Für sonstige Beteiligte, zu denen auch Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte, Nachlassgläubiger und Nachlassschuldner gehören, besteht kein Anspruch aus § 2219 BGB. Diesen gegenüber haftet der Testamentsvo...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 7 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[15] Der Anteil des Gesamthänders ist...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / III. Allgemeiner gegenseitiger Auskunftsanspruch der Miterben?

Rz. 17 Umstritten ist, ob aus dem Gesamthandsrechtsverhältnis der Miterbengemeinschaft als einem gesetzlichen Schuldverhältnis eine Auskunftspflicht der Miterben untereinander hergeleitet werden kann. Unstreitig besteht eine solche gegenseitige Auskunftspflicht, wenn sie sich aus konkreten Vorschriften ergibt, bspw. wenn ein Miterbe die Verwaltung allein geführt hat, nach §§...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 56 Der Vorerbe ist grundsätzlich zur Verfügung über den Nachlass befugt, § 2112 BGB. Diese Befugnis erfährt im Interesse des Nacherben allerdings erhebliche Einschränkungen (§§ 2113 f., 2116–2118 BGB). Als Korrektiv ist der Nacherbe gem. § 2120 BGB verpflichtet, seine Zustimmung zu solchen (auch einseitigen)[70] Verfügungen des Nacherben zu erteilen, die im Rahmen einer ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 9 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[9] Der Anteil des Gesamthänders ist ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Besonderheiten bei Grundstücken im Nachlass

Rz. 137 Gehört ein Grundstück zum Nachlass, so ist nicht dieses Grundstück oder ein Anteil an dem Grundstück belastet. Der Nießbrauch selbst kann im Grundbuch also nicht eingetragen werden. Aber im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkung des § 1071 BGB ist außerhalb des Grundbuchs eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis entstanden. Deshalb lässt die Rechtspraxis die Eintrag...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Zwangsvollstreckung

Rz. 203 Die Vollstreckung der Sicherheitsleistung erfolgt nach § 887 ZPO.[237] Das Wahlrecht unter verschiedenen Sicherungsmitteln nach § 232 BGB geht dann analog § 264 BGB auf den Nacherben über.[238] Regelmäßig wird aber der Zwangsvollstreckung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung der Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung nach §§ 2128 Abs. 2, 1052 BGB (siehe R...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 8. Abgrenzung zur schuldrechtlichen Surrogation

Rz. 127 Im Gesetz ist auch die schuldrechtliche Surrogation geregelt, wie die Fälle der §§ 285 und 816 Abs. 1 S. 1 BGB zeigen. Bei der obligatorischen Surrogation besteht die Verpflichtung, die ursprüngliche Rechtslage am Ersatzgegenstand wiederherzustellen, während bei der dinglichen Surrogation der Ersatzgegenstand unmittelbar kraft Gesetzes in die Rechtsposition des urspr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Das Verwaltungshandeln in der Erbengemeinschaft

Rz. 11 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von Verwaltung und Verfügung über Nachlassgegenstände. Aus Gründen des Minde...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Verfahren

Rz. 185 Mehrere Nacherben können den Auskunftsanspruch unabhängig voneinander geltend machen, auch gegen den Willen der anderen. Der klagende Miterbe kann als gesetzlicher Prozessstandschafter nach § 2039 BGB den Auskunftsanspruch zur Leistung an alle Miterben geltend machen.[226] Ist ein Nacherben-Testamentsvollstrecker bestellt, kann nur dieser das Auskunftsrecht wahrnehme...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Kosten der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen und Kosten eines Erbscheins

Rz. 407 Kosten für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen sind nicht als nachlassmindernd zu berücksichtigen, denn Kosten, die überhaupt nur wegen des Vorhandenseins einer letztwilligen Verfügung entstehen, können von vornherein nicht zu Lasten des Pflichtteilsgläubigers in Rechnung gestellt werden.[448] In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Kosten für...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / f) Muster: Aufforderungsschreiben an befreiten Vorerben: Auskunftserteilung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 268 Muster 14.43: Aufforderungsschreiben an befreiten Vorerben: Auskunftserteilung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.43: Aufforderungsschreiben an befreiten Vorerben: Auskunftserteilung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwa...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Muster: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil

Rz. 141 Muster 12.3: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil Muster 12.3: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind heute: Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Vertrag über die Einräumung eines Nießbrauchs an einem Erbtei...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 9. Muster: Titelumschreibung

Rz. 73 Bei länger andauernden Nachlasspflegschaften kann eine Titelumschreibung notwendig werden, um dem Nachlass liquide Mittel zuzuführen. Der Einzug der Forderung muss notwendig erscheinen. Gerechtfertigt ist die Titelumschreibung auch dann, wenn aus sonstigen Gründen, z.B. Vermögensverfall des Schuldners, eine Realisierung notwendig ist. Rz. 74 Muster 6.12: Titelumschreib...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Wirkung rechtzeitiger Inventarerrichtung

Rz. 689 Im Verhältnis zwischen Erbe und Nachlassgläubiger wird vermutet, dass nur die im Inventar verzeichneten Nachlassgegenstände vorhanden sind, § 2009 BGB. Für den Erben erlangt diese Vermutung praktische Bedeutung, wenn er den Nachlass herauszugeben oder über seine Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen hat. Die Vermutung kann über § 292 ZPO widerlegt werden. ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 10. Versteigerungserlös

Rz. 133 Nach § 92 Abs. 1 ZVG ist eine gestaffelte Surrogation (Kettensurrogation, siehe Rdn 125) möglich: Der Anspruch gegen den Ersteher ist Surrogat für das Grundstück; die Leistung des Ersteigerers ist Surrogat des Anspruchs gegen ihn. Von Bedeutung ist dies für die Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Nachlassauseinandersetzung nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Wohngeldschulden

Rz. 120 Soweit Wohngeld gem. § 16 WEG vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld. Von der Rechtsprechung wird angenommen, auch das nach dem Tod des Erblassers fällig gewordene Wohngeld sei Erblasserschuld, bis sich der Erbe entschließt, Eigentümer zu bleiben.[120] Aber: Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinsch...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Muster: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker

Rz. 343 Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ ist Herr ________...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Formerfordernis: Notarielle Beurkundung

Rz. 143 Der Erbteil eines Miterben kann verpfändet werden (bspw. als Sicherungsmittel für einen Realkredit).[151] Der Verpfändungsvertrag bedarf nach §§ 1273, 1274, 2033 Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Da die Verpfändung des Erbteils eine Änderung der Verfügungsbefugnis sämtlicher Miterben an den Nachlassgegenständen zur Folge hat, kann bei einem zum Nachlass gehörend...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 206 Bis zum Erlass eines vollstreckbaren Urteils auf Sicherheitsleistung kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auch ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Rz. 207 Arrest und einstweilige Verfügung sind auch gegen den befreiten Vorerben möglich. [239] Sie sind überhaupt die einzigen Sicherungsmittel, die dem Nacherben gegenüber dem befreiten V...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Versicherung der Richtigkeit

Rz. 471 Gemäß § 260 Abs. 2 BGB kann eine Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Grund zu der Annahme besteht, das Verzeichnis sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden. Die dahingehende Verpflichtung ist höchstpersönlich und verbietet die Beauftragung eines Stellvertr...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Allgemeines

Rz. 130 Was der Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, gehört zum Sondervermögen Nachlass, § 2019 BGB. Dies gilt insbesondere, wenn eine zur Erbschaft gehörende Sache verkauft wird. Die Kaufpreisforderung bzw. nach deren Einziehung der erlangte Erlös fällt aufgrund dinglicher Surrogation in den Nachlass. Entscheidend ist allein die Herkunft der eingesetzten Mi...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Muster: Aufforderung zur Sicherheitsleistung

Rz. 201 Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung (Wie Muster Rdn 188 , zusätzlich ist am Ende anzufügen:) Darüber hinaus haben Sie gem. § 2128 BGB Sicherheit für den Nachlass zu leisten. Hierfür ist bereits ausreichend, dass Sie sich in einer ungünstigen Vermögenslage befinden. Meinem Mandanten liegen Informationen vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Möglichkeit der effizienteren Betriebsprüfungen

Rz. 428 [Autor/Stand] Im Paradefall eines eingerichteten und funktionierenden Tax CMS kann bzw. sollte dieses m.E. auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben. Durch die Selbstkontrolle und deren Dokumentation sollte sich die Verwaltung im Rahmen der Prüfung im Wesentlichen auf die Überprüfung des Tax CMS konzentrieren. Die bestehende Betriebspr...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Prozessführungsbefugnis

Rz. 150 Der Miterbe kann gem. § 2039 BGB auf Leistung oder Feststellung klagen,[169] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[170] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[171] Jeder Miterbe ist auch gegen den Willen der übrigen Miterben berechtigt, in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft – und nicht etwa...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Erwerb mit nachlassfremden Mitteln

Rz. 239 Die h.M., insbesondere auch der BGH, hält das Eingreifen der Beziehungssurrogation auch bei Einsatz nachlassfremder Mittel für möglich.[223] Wird mit privaten Mitteln eines Miterben und deshalb mit nachlassfremden Mitteln erworben, so sind sowohl ein subjektiver Wille, für den Nachlass erwerben zu wollen, als auch ein objektiver innerer Zusammenhang erforderlich. Ein...mehr