Rz. 584
Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:
▪ | Bewertungen
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▪ | Zustand einer Person in Bezug auf die Geschäfts-/Testierfähigkeit
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▪ | Zustand einer Person in Bezug auf Abstammungsfragen | ||||||||||||||||||||
▪ | Zustand einer Sache
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