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HeizKV: Ausstattung zur Verbrauchserfassung / 5.1 Wärmezähler und Eichpflicht

Justin Denk, Martina Westner
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Der Wärmeverbrauch wird entweder mit Wärmezählern oder Heizkostenverteilern erfasst.

Wärmezähler

Wärmezähler sind Erfassungsgeräte für Heizungen, die den Wärmeverbrauch physikalisch exakt messen. Sie ermitteln durch Messfühler die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur des zu messenden Heizkreislaufs. Aus der Temperaturdifferenz und dem gemessenen Volumen des durchgeflossenen Heizungswassers berechnet das Gerät die Wärmemenge. Die ermittelten Messwerte für die Wassermenge und Temperaturdifferenz werden durch einen elektronischen Mikroprozessor miteinander verknüpft. Die Verbrauchsanzeige erfolgt alsdann in physikalischen Einheiten: bei kleineren Wärmezählern in Kilowattstunden (kWh), bei größeren in Megawattstunden (MWh; 1 MWh entspricht 1.000 kWh).

Wärmezähler können aus technischen Gründen nur dann verwendet werden, wenn ein geschlossener Heizkreislauf zur Verfügung steht. Damit ergeben sich als Anwendungsbereich folgende Heizsysteme:

  • Heizkreise in Wohnungen (zum Beispiel sog. horizontale Zweirohrheizungen innerhalb einer Nutzeinheit, wie sie im modernen Wohnungsbau heute üblich sind),
  • Warmwasserfußbodenheizungen mit Rohrschleifen, die im Estrich verlegt sind,
  • Warmlufterhitzer, zum Beispiel Klimaanlagen oder Torluftschleier,
  • Wärmetauscher, zum Beispiel für die Erwärmung des Wassers in Schwimmbädern,
  • Fernheizanlagen,
  • Wärmelieferung (Fernwärmelieferanten verwenden Wärmezählermessergebnisse mit einem kalkulierten Wärmepreis, um die Energiekosten zu berechnen. Dabei hat eine MWh einen festen Preis. Innerhalb eines Gebäudes werden Wärmezählerergebnisse jedoch durch Vorschriften der HeizKV als Relativwerte benutzt. Das bedeutet, dass der Einbau eines Wärmezählers für eine Fußbodenheizung auch den Einbau eines Wärmezählers für alle Heizkörper bedingt, die dann wied...

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