Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhaltungsaufwand / 1 Steuerrechtliche ­Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ­einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften dient, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Er­haltungsaufwendungen und (nachträg­lichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Erhaltungsaufwand kann auch bei anderen Wirtschaftsgü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.2 Aufbewahrungspflichtige Personen

Rz. 53 Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse etc. geordnet aufzubewahren. Steuerlich sind die Aufbewahrungspflichten für jeden Steuerpflichtigen zu beachten, der nach den §§ 140 und 141 AO zur Führung von Büchern verpflichtet ist. Nach § 146 Abs. 6 AO gelten die Ordnungsvorschriften und damit auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.3 Sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähige Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 106 1. Entwässerungsanlagen, Kläranlagen, Sickergruben, Sielanschlüsse, Brunnen u. ähnliche Anlagen Grundstücke mit eigener Versorgungs- und Entsorgungseinrichtung, z. B. Wasserversorgung (Brunnen) und Abwasserentsorgung (Kläranlage) mit Aufwendungen für einen späteren Anschluss an öffentliche Leitungen.[1] Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranla...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 2.4.1 Nebenerlöse

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind gem. § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Gesamtkostenverfahren) und § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren) "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen.[1] Gehört eine Tätigkeit des Unternehmens zu den Nebentätigkeiten, rechnen die Erlöse hieraus zu den Nebenerlösen. Als solche Tätigkeiten kommen in Betracht:[2] Vermietung und Verpachtung, Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 2.1.1 Merkmale vor dem BilRUG

Umsatzerlöse waren nach der vor Einführung des BilRUG geltenden Fassung des HGB die Erlöse: aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens typischen Erzeugnissen und Waren sowie aus von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens typischen Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / [Ohne Titel]

StB Dr. Eduard Forster[*] Angefangen mit dem EuGH-Urteil "Stadion Amsterdam" vom 18.1.2018, aber spätestens seit dem EuGH-Verfahren "Finanzamt X" (mit Urteil vom 5.5.2023 und dem BFH-Folgebeschluss vom 17.8.2023) zur Verneinung des vermeintlichen Aufteilungsgebots in § 4 Nr. 12 UStG bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen, sind verstärkt au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 2.1.2 Merkmale seit dem BilRUG

Nach aktueller Fassung des § 277 Abs. 1 HGB (nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) sind Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten (Waren und Erzeugnissen) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern.[1] Im Unterschied zum...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.3 Fortschreibung der positiven Ergänzungsbilanzen bei einem Gesellschafterwechsel

Die sich aufgrund von Anteilserwerben oder Einbringungen ergebenden Ergänzungsbilanzen sind so lange in den Folgejahren fortzuschreiben, bis die ausgewiesenen Mehr- bzw. Minderwerte entfallen oder der Mitunternehmer, für den die Ergänzungsbilanz geführt wird, aus der Personengesellschaft ausscheidet. Ein "Umdrehen" der Ergänzungsbilanz ist nicht möglich. Aus einer positiven ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Vermögensverwaltung

Rz. 188 Geht die Tätigkeit einer begünstigten Körperschaft nicht über die bloße Vermögensverwaltung hinaus, so liegt nach § 14 S. 1 AO kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Im Gegensatz zu den Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist die Steuerermäßigung für Leistungen im Rahmen einer Vermögensverwaltung nicht ausgeschlossen. Nach § 14 S. 3 AO ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten im Absch... / 4.5 Gebäudeabbruch

Rz. 112 Die Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen sind nach den Verwaltungsanweisungen wie folgt zu behandeln:[1] Es ist zu unterscheiden, ob das Gebäude vom Unternehmer hergestellt worden ist oder erworben worden ist. Rz. 113mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im P... / 1 Aufzeichnungspflichten für Großverdiener (sog. "Einkunftsmillionäre")

Beträgt die Summe der positiven Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit,[1] Kapitalvermögen,[2] Vermietung und Verpachtung[3] sowie sonstigen Einkünften[4] (sog. "Überschusseinkünfte")[5] mehr als 500.000 EUR,[6] müssen Aufzeichnungen und Unterlagen über die zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufbewahrt werden.[7] Maßgebend sind ausschließlich die positive...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 5. Besonderheiten bei Finanzierungskosten

Finanzierungskosten sind bei betrieblicher/beruflicher Veranlassung als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar. Vorsicht ist jedoch bei Ehegatten angebracht. Hier kann je nach Sachverhalt der einkünftemindernde Abzug in Frage stehen. Im Einzelnen sind nachfolgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Nehmen Ehegatten gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 1. Drittaufwand als Eigenaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Stpfl. veranlasst sind, sind diese bei ihm nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, selbst wenn der Aufwand des Dritten sich günstig auf die Einkunftserzielung des Stpfl. auswirkt. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Dritte auf eine aus eigenem Interesse eingegangene eigene Schuld Zahlungen vo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1.1 Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Ebenso wenig wie der Begriff des Einkommens, ist auch der Begriff des Vermögens nicht in § 90 definiert. Die Zuordnung als Einkommen oder Vermögen ist jedoch deshalb höchst bedeutsam, weil Geldbeträge auf den Sozialhilfebedarf unterschiedlich angerechnet werden, je nachdem, ob es sich dabei um Einkommen oder um Vermögen handelt. Früher stellte das BVerwG (zum BSHG: Urt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.4 Notwendige Ausgaben (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 65 Abzusetzen sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Einzelheiten regelt die DVO bei den einzelnen Einkommensarten. Rz. 66 Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 DVO) Als Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeug, Berufsbekleidung, Fachbücher usw.) wird ein monatlicher Pauschbetrag von 5,20 EUR berücksichtigt, sofern nicht im Einzelfall h...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Zu versteuerndes Einkommen und Steuer bei Nichtvorliegen der Steuerbegünstigung bzw. bei Vereinen, die keinen Status der Steuerbegünstigung besitzen

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hinweis: Zu den Steuersätzen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sachverhalt

Tz. 83 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der eingetragene und in der Vergangenheit als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannte Sportverein X mit Sitz in Y hat dem Finanzamt die nachfolgenden Unterlagen für das Jahr 2021 eingereicht:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Umfang der Steuerpflicht

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Den Umfang der Steuerpflicht bestimmt § 1 Abs. 2 KStG (Anhang 3). Nach dieser Vorschrift erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht auf sämtliche Einkünfte. Welche Einkünfte der Besteuerung unterliegen, regelt § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10). Von den dort genannten Einkunftsarten können für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Überschusseinkünfte

Tz. 43 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bei den Einkunftsarten "Kapitalvermögen" und s. "Vermietung und Verpachtung von Werberechten" sind die Einkünfte für Zwecke des Ertragssteuerrechts durch Gegenüberstellung der Einnahmen (Begriff s. § 8 EStG, Anhang 10) und Werbungskosten (s. §§ 9, 9a EStG, Anhang 10) zu ermitteln. Das Ergebnis aller Betätigungen dieser Bereiche kann nach Sald...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermögensverwaltung

Tz. 18 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermögensverwaltung wird vom Gesetzgeber in § 14 Satz 3 AO (Anhang 1b) definiert. Vermögensverwaltung ist z. B. die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder die Vermietung oder Verpachtung unbeweglichen Vermögens. Die Betätigungen dieses Bereiches gehören folglich nicht zum steuerneutralen (ideellen) Bereich, sondern haben bei den st...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Einkunftsarten

Tz. 34 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Körperschaftsteuerpflichtig sind nach § 2 Abs. 1 EStG (s. Anhang 10): Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (s. § 13ff. EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (s. §§ 15ff. EStG, Anhang 10), Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (s. § 20 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (s. § 21 E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, gebrauchte Wi... / 7.3 Wertbestimmung bei einer Privateinlage nach mehr als 3 Jahren nach der Anschaffung

Befindet sich ein Wirtschaftsgut bereits mehr als 3 Jahre im Privatbesitz des Unternehmers, erfolgt die Einlage ins Betriebsvermögen mit dem Teilwert. Die Abschreibung wird allerdings eingeschränkt, wenn der Unternehmer für den Gegenstand, den er nunmehr ins Betriebsvermögen einlegt, bereits Abschreibungsbeträge steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht hat.[1] Das bedeu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

a) Keine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei ungeklärter Brandursache § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist für infolge eines Brandes angefallene Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht teleologisch zu reduzieren, wenn die Brandursache ungeklärt ist. Denn bisher wurde eine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG von der Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Kosten des Insolvenzverfahrens bei Verwertung von Vermietungsobjekten

Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind bei Verwertung von Vermietungsobjekten durch den Insolvenzverwalter mangels objektiven Veranlassungszusammenhangs nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Vermietung und Verpachtung berücksichtigungsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Erlöse aus den Vermietungsobjekten nahezu die gesamten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Fremdüblichkeit bei einem Ehegattenmietverhältnis

Ein Ehegattenmietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen, wenn die Nebenkosten nicht abgerechnet werden, der Mietvertrag nachträglich nur mündlich abgeändert wird und der Mieter nicht endgültig wirtschaftlich mit den Mietaufwendungen belastet ist. Das FG kam i.R.d. vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu dem Schluss, dass der unter Angehörigen stattgefundene Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei ungeklärter Brandursache

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist für infolge eines Brandes angefallene Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht teleologisch zu reduzieren, wenn die Brandursache ungeklärt ist. Denn bisher wurde eine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG von der Rechtsprechung nur für Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Schadens b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / IV. Nichtbeanstandungsregelung für Betreiber bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, 2294) wurden eine ab dem 1.1.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) und einen ab dem 1.1.2023 anzuwendenden umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz für die Lieferung und die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) eingeführt. Grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] BFH: Der BFH hat die Feststellungen des EuGH in der Nachfolgeentscheidung vom 17...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten / 1 Bedeutung des Anschaffungskostenbegriffs

Der Begriff der Anschaffungskosten ist neben den Herstellungskosten einer der zentralen Begriffe des Ertragsteuerrechts. In den betrieblichen Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit ist er neben den Herstellungskosten und dem Teilwert einer der Wertmaßstäbe des Steuerrechts. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 3 Die besonderen Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft werden wie folgt unterteilt: geschäftsartenübergreifende Anforderungen, die insbesondere aufbauorganisatorische Aspekte der MaRisk zum Gegenstand haben (→ BTO), Anforderungen an das Kreditgeschäft (→ BTO 1), Anforderungen an das Handelsgeschäft ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutsame Risikoaspekte

Rz. 2 Die für das Risiko eines Immobiliengeschäftes bedeutsamen Aspekte sind vor dem Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie zu analysieren und zu beurteilen. Üblicherweise sind bei Immobilienrisiken vor allem drei Aspekte zu berücksichtigen: das Wertschwankungs- bzw. Wertänderungsrisiko, das Vermietungs- bzw. Ertragsrisiko und das Objektrisiko. Das "Wertschwankungsrisiko...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Wirtschaftliche Aspekte und verbundene Risiken

Rz. 11 Wie beim Kredit- und Handelsgeschäft geht es auch beim Immobiliengeschäft darum, eine angemessene Rendite zu erzielen. Andernfalls sollte auf einen Geschäftsabschluss eher verzichtet werden. Insofern müssen die bei einem Immobiliengeschäft erwarteten Erträge ins Verhältnis zu den damit voraussichtlich verbundenen Kosten und Risiken gesetzt werden. Da diese Wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Möglicher Verzicht auf die Umsetzung der Anforderungen

Rz. 13 Auf die Einhaltung der in diesem Modul niedergelegten Anforderungen kann vollständig verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder (absolut) 30 Millionen Euro noch (relativ) 2 Prozent der Bilanzsumme übersteigen (→ BTO 3 Tz. 1, Erläuterung). Der relative Schwellenwert hat insofern für sämtliche Institute mit einer Bilanzsumme über 1,5 Milliar...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 6 Spendenvortrag beim Spender

Abziehbare Zuwendungen, die die abzugsfähigen Höchstbeträge überschreiten und im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar. Dabei werden zur Berechnung des Höchstbetrags die Zuwendungen des laufenden Veranlagungszeitraums zusammengefasst mit denj...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Lehren aus anderen Extremsituationen

Rz. 23 Nicht nur die Finanzmarktkrise und die COVID-19-Pandemie waren für die Kreditwirtschaft – und natürlich auch die Realwirtschaft – mit enormen Herausforderungen verbunden. Auch die aktuellen Kriege und kriegsähnlichen Zustände in verschiedenen Regionen der Welt, die in einer kultivierten Gesellschaft eigentlich der Vergangenheit angehören sollten, gehen nicht spurlos a...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Vorwort zur siebten Auflage

Bisherige Entwicklung der MaRisk Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 15. April 2004 angekündigt[1] und in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank erstmalig am 20. Dezember 2005 als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die Kreditwirtschaft veröffentlicht worden.[2] Mit Fertigstellung de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Ausschluss von Interessenkonflikten

Rz. 36 Darüber hinaus sind mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Wertermittlung auszuschließen. Die in § 7 Abs. 1 BelWertV für das Kreditgeschäft formulierten Anforderungen an die Unabhängigkeit des Sachverständigen (Gutachters) können – zumindest teilweise – sinngemäß auf das Immobiliengeschäft übertragen werden. Die auf den Darlehensnehmer bezogenen Vorgaben...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Geeignete Verfahren

Rz. 11 Die Institute müssen bei der Festlegung der Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien auf "geeignete Wertermittlungsverfahren" abstellen. Diese Anforderung wird in analoger Weise auch im Kreditgeschäft gestellt, wobei diese Verfahren für sämtliche Sicherheiten mindestens jährlich zu überprüfen sind. Auf eine regelmäßige Überprüfung kann im Kreditgeschäft jedoch verz...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Formulierung von Bearbeitungsgrundsätzen

Rz. 6 Für die festgelegten Prozesse im Immobiliengeschäft sind passende Bearbeitungsgrundsätze zu formulieren. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass es für die beteiligten Mitarbeiter i. d. R. nicht genügt, diese Prozesse einfach nur darzustellen. Gefordert werden insofern konkrete Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen etc., auf deren Grundlage das Immob...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Inhalte der Berichterstattung

Rz. 27 Für die Geschäftsleitung ist vor allem von Bedeutung, welchen Wert die Immobiliengeschäfte insgesamt und – je nach Bedeutung für das Institut – mit Blick auf die maßgeblichen Sparten (Bauträgergeschäft, Immobilien zur Weiterveräußerung, Immobilien zur Vermietung oder Verpachtung, Rettungserwerbe etc.) aktuell haben, wie sich dieser Wert seit dem letzten Bericht veränd...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Laufende Kostenkontrolle

Rz. 6 Die deutsche Aufsicht weist bei Immobilienprojekten explizit auf das Risiko von Baukostensteigerungen und das Terminrisiko hin (→ BTO 3.2.1 Tz. 2). Ist die Fertigstellung einer Immobilie nur zu einem späteren Termin als geplant möglich, werden die ursprünglich kalkulierten Kosten normalerweise ebenso überschritten. Das ist darauf zurückzuführen, dass bei einer späteren...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Jährliche Überprüfung

Rz. 9 Da der Wert von Immobilien normalerweise im Laufe der Zeit nicht stabil bleibt, müssen die Institute turnusmäßige Überprüfungen durchführen, um insbesondere negative Wertentwicklungen rechtzeitig zu bemerken und darauf reagieren zu können. Die Aufsicht fordert eine jährliche Überprüfung der Marktwerte. Im Rahmen der Konsultationsphase zur siebten MaRisk-Novelle sollte ...mehr