Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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Vermietung und Verpachtung / 1.5 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. § 21 EStG erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der zeitlich begrenzten ent...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung

Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtsch...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.6.1 Begriff der Werbungskosten

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.9 Vermietung von Auslandsimmobilien

Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien im Ausland werden oftmals aufgrund der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur in dem betreffenden ausländischen Staat besteuert, in dem sich das Objekt befindet. Ergibt sich aus der Vermietung einer in einem Drittstaat[1] belegenen Immobilie ein Verlust, kann der Verlust nur mit positiven Vermietungseinkün...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.8 Einkunftsermittlung

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden von der Summe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten abgezogen. Dies ergibt dann die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wurde durch den Überhang von Werbungskosten über die Einnahmen ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann dieser grundsätzlich mit anderen...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt nicht nur für die Vermietung und die Verpachtung von ganzen Grundstücken, sondern auch für die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücksteilen.[1] Hierzu gehören insbesondere Gebäude und Gebäudeteile wie Stockwerke, Wohnungen und einzelne Räume.[2] Zu den nach ...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.6.3 Nachträgliche Werbungskosten

Vorbemerkungen Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen, können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielun...mehr

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Vermietung und Verpachtung / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer. Hauptgruppe dieser Einkunftsart sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen und grundstücksgleichen Rechten (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.10 Gewerbliche Vermietung

Bei Miet- und Pachteinnahmen ist vor der Anwendung des § 21 EStG stets zu prüfen, ob diese Einnahmen im Rahmen einer anderen Einkunftsart angefallen sind.[1] Dies setzt voraus, dass die Einkünfte ihrer Art nach mehreren Einkunftsarten zugeordnet werden können. In der Praxis ist vor allem die Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften von Bedeutung. Die Vermietung unbeweglichen Ver...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.6.4 Vergebliche oder erfolglose Aufwendungen

Fallen Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden. Dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht es nicht entgegen, dass es letztlich zum Zufluss von Einnahmen nicht gekommen ist oder dass dem getätigten Aufwand ke...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.6 Werbungskostenabzug

1.6.1 Begriff der Werbungskosten Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.6.2 Vorweggenommene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, das...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.1.3 Nutzungsrechte

Zugewendete Nutzungsrechte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Das ist derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters ist und mit diesen Rechten und Pflichten Sachen und Rechte i. S. d. § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nut...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.2.1 Grundsätze

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei). Dies hat zur Folge, dass Verluste aus d...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.11 Veräußerungs­geschäfte

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Einkü...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 3 Gewerbesteuer

Wird die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken innerhalb eines gewerblichen Betriebs ausgeübt, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer; sie sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags des betreffenden Betriebs zu erfassen. Allein die Nutzung von Wirtschaftsgütern einer natürlichen Person durch Vermietung und Verpachtung stellt i. d. R. eine bloße Ver...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.7 Abschreibung von Gebäuden

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG im Weg der AfA als Werbungskosten abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen. Unselbstständige Gebäudeteile sind zusammen mit ...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1 Einkommensteuer

1.1 Zurechnung der ­Einkünfte 1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat,...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.1 Zurechnung der ­Einkünfte

1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalübersch...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.2 Einkunftserzielungs­absicht

1.2.1 Grundsätze Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei). Dies hat zur Folge, das...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.4 Verträge mit nahen ­Angehörigen

1.4.1 Vorrausetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Mietverträge unter Angehörigen unterliegen jedoch stets einer kritischen Prüfung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 2 Umsatzsteuer

2.1 Umsatzsteuerbefreiung Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt nicht nur für die Vermietung und die Verpachtung von ganzen Grundstücken, sondern auch für die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücksteilen.[1] Hierzu gehören insbesondere Gebäude und Gebäudeteile wie Stockwerke, Wohnungen und einzel...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 2.2 Optionsrecht

Im Hinblick darauf, dass Steuerbefreiungen bei der Umsatzsteuer regelmäßig zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, kann der Vermieter auch unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG verzichten (sog. Option nach § 9 UStG). Eine Option ist allerdings nur möglich, wenn die Vermietungsleistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgef...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.1.2 Miteigentum

Bei Miteigentümern muss zunächst geprüft werden, ob diese z. B. ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gemeinschaftlich vermieten und somit den objektiven Tatbestand der Einkunftserzielung gemeinschaftlich verwirklicht haben. Festzustellen, wer den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzi...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.2.2 Ermittlung des Totalüberschusses

Sprechen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht, ist stets zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Ob die jeweilige Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss innerhalb des Zeitraums der tatsächlichen Vermögensnutzung erwarten lässt, hängt von einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4.2 Gestaltungsmissbrauch

Die kritische Überprüfung der Mietverträge durch die Finanzverwaltung ist nicht mit der Feststellung, dass Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhalten, abgeschlossen. Unabhängig davon muss auch feststehen, dass der Vertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde[1], und zudem muss auch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung [2] ausgeschlossen ...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.4.3 Einzelfälle

Mietverträge zwischen Eltern und Kindern Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet oder wenn die Eltern nur den um die Miete geminderten Barunterhalt an das Kind überweisen. Allein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung

Bei Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung sind nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz die nachfolgenden Grundsätze zu beachten: Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung sind die individuellen Vermietungszeiten des streitgegenständlichen Vermietungsobjekts mit denen zu vergleichen, die bezogen auf den gesamten Ferienort im Durchschnitt...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.3 Verbilligte Überlassung

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken gilt als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. In diesem Fall sind die Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 50 % der ortsüblichen Miete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen...mehr

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Abschreibungen auf Wohnimmo... / 2. Degressive Abschreibung nur bei Gewinneinkünften?

BFH = degressive AfA bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unzulässig: Nach der BFH-Rechtsprechung ist eine degressive AfA nur bei den auf Gewinnermittlung beruhenden Einkunftsarten, nicht aber den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zulässig.[15] Die Richter räumen ein, dass § 9 EStG zwar ohne Einschränkung auf § 7 EStG verweise. Daraus könne aber nicht gefolg...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.4.1 Vorrausetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung

Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Mietverträge unter Angehörigen unterliegen jedoch stets einer kritischen Prüfung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlus...mehr

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Abschreibungen auf Wohnimmo... / III. Fazit

Angesichts des Wohnraummangels bestehen derzeit großzügige Möglichkeiten einer steuerlichen Abschreibung von Wohnungen. Der Gesetzgeber ließ im Zuge der jüngsten Maßnahmen die Durchbrechung des Grundsatzes zu, dass neben einer degressiven AfA keine Sonderabschreibung zu gewähren sind. Unklar ist im Moment die zutreffende Ausgestaltung der Kombination der degressiven AfA mit ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Steuerliche Begünstigungsfähigkeit von Neubauten nach vorherigem Abriss nach § 7b EStG

Der Begriff der neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung setzt im Rahmen einer quantitativen Betrachtung voraus, dass durch die begünstigungsfähige Maßnahme eine zusätzliche Wohnung geschaffen wird. Wird dagegen eine nutzbare Wohnung i.S.d. Vorschrift abgerissen und im Anschluss neu aufgebaut, ist dem Gesetzeszweck der Sonderabschreibung des § 7b EStG nicht genügt. Nach Auffa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.2 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Rz. 166 Eine (sonstige) Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst.[1] Eine Leistung setzt aber nicht immer einen gegenseitigen Vertrag gem. §§ 320ff. BGB voraus. Es reicht, dass die Gegenleistung durch das Verhalten ausgelöst wird und der Leistende sie als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.2 Ermittlung der Erträge

Rz. 75 Die Erträge sind auf der Grundlage der Einkünfte überschlägig zu ermitteln.[1] Hinzuzurechnen sind Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie außerordentliche Aufwendungen, z. B. größere Erhaltungsaufwendungen, die nicht jährlich üblicherweise anfallen. Diese Berechnung ist gerechtfertigt, da im Fall unentgeltlicher Rechtsnachfolge d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.1.3.1 Tilgungsanteil

Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist als Anschaffungskosten der Barwert der...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 3.1 Jahresabschluss und Einzelabschluss

Rz. 27 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang zum Jahresabschluss Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.4.2 Geografische Angaben

Rz. 110 Für geografische Segmente sind nach IFRS 8.33 folgende Informationen erforderlich: Segmenterlöse mit Externen: Hierbei ist zumindest zwischen Inlands- und Auslandsumsätzen zu unterscheiden. Darüber hinaus sind betragsmäßig bedeutsame Staaten jeweils separat unter Angabe der Segmenterlöse anzugeben. Weiterhin ist darzulegen, nach welchen Prinzipien die Zuordnung von Se...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 3.2.1 Konzernabschluss nach HGB

Rz. 31 Nach § 315e Abs. 1, 2 HGB besteht eine Konzernrechnungslegungspflicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen (d. h. Inanspruchnahme eines organisierten Marktes i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch das zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen[1]) oder solche Unternehmen, die bis zum Abschlussstichtag die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einem org...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1. Problematik der Sondervergütungen

Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat, sind nach nationaler Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Nr. 3 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und nicht Einkünfte aus nicht selbstständiger ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4.3 Vorabzuordnung von Ersatzleistungen des Arbeitgebers

Die Finanzverwaltung nimmt auch umfassend zur Frage des Kostenersatzes Stellung.[1] Davon abzugrenzen sind Beiträge bzw. Zuschüsse zur sozialen Absicherung.[2]. Die Aussagen entsprechen weitgehend der bisherigen Praxis. Hieraus ergibt sich folgende Prüfungsreihenfolge: Vorrangige Prüfung der Steuerfreiheit Die Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen nach § 3 EStG (hier z. B. Nr. 1...mehr

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Erhaltungsrücklage: Werbung... / 1 Leitsatz

Die Zahlung von Vorschüssen i. S. v. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zur Erhaltungsrücklage rechtfertigt noch keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst, wenn und soweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die zurückgelegten Mittel für Erhaltungsmaßnahmen v...mehr

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Erhaltungsrücklage: Werbung... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K streitet mit dem Finanzamt, ob seine Vorschüsse zu der nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Rücklage (Erhaltungsrücklage) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abzug zu bringen sind.mehr

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Erhaltungsrücklage: Werbung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob die BFH-Rechtsprechung, insbesondere BFH, Urteil v. 26.1.1988, IX R 119/83, BStBl. II 1988, 577, wonach erst mit Verausgabung der Erhaltungsrücklage für Erhaltungsmaßnahmen diese Beträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, noch anwendbar ist. Die Rechtslage hat sich nicht geändert! Der BF...mehr

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Erhaltungsrücklage: Werbung... / 4 Die Entscheidung

Der BFH vereint die Frage! Die Zahlungen können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Die WEG-Reform 2020 gebe keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung aufzugeben. Die tragenden Erwägungen des BFH, die Zuführung von Mitteln zur Erhaltungsrücklage nicht als Werbungskosten anzuerkennen, würden trotz der veränderten zivilrechtlichen Ausgangslage fortgelten. Wede...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz

Überblick Mit der Umsatzsteuer werden Lieferungen und Leistungen besteuert, die von Unternehmern gegen Entgelt erbracht werden. Anders als die Einkommensteuer, die für die Besteuerung einen vom Steuerpflichtigen erwirtschafteten Überschuss bzw. Gewinn voraussetzt, wird bei der Umsatzsteuer der Verbrauch bzw. die Leistung besteuert. Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer g...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 10 Rückforderung überzahlten Entgelts

Kommt es zur Überzahlung von Entgelt, so kann der Arbeitgeber vom Beschäftigten Rückerstattung des zu viel gezahlten Entgelts verlangen. Anspruchsgrundlage bilden tarifvertragliche Rückzahlungsklauseln oder die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB). Tarifvertragliche Ausschlussfristen (z. B. § 37 TV-L) sind materielle Ausschlussfristen und stehen a...mehr