Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.3 Leer stehende Immobilie

Hat ein Steuerpflichtiger sich bei Erwerb eines Objekts noch nicht entschieden, ob er dieses veräußern, selbst nutzen oder dauerhaft vermieten will, sind dies Indizien, die gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechen. Wird ein Vermietungsobjekt renoviert, ist es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.1 Wechselseitige Vermietung

Verträge unter Angehörigen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, sog. Fremdvergleich.[1] Selbst wenn das Mietverhältnis sämtliche Voraussetzungen des Fremdvergleichs erfüllt, kann es gleichwohl im Einzelfall steuerlich nicht anerka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2.5 Fallgestaltungen

Das nachfolgende Beispiel zeigt die steuerlichen Auswirkungen der vereinbarten Miete im Vergleich zu der ortsüblichen Marktmiete auf den Werbungskostenabzug und damit einhergehend auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Unentgeltliche Überlassung bzw. Vereinbarung einer abweichenden Miete Der Steuerpflichtige S könnte seine Eigentumswohnung für 1.000 EUR monatlich v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss zu erzielen. Obwohl bei einem vermieteten Objekt häufig zunächst jahrelang Verluste eingefahren werden, geht § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG typisierend davon aus, dass die langfr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.4 Fallgestaltungen

Das nachfolgende Beispiel zeigt die steuerlichen Auswirkungen der vereinbarten Miete im Vergleich zu der ortsüblichen Marktmiete auf den Werbungskostenabzug und damit einhergehend auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Praxis-Beispiel Unentgeltliche Überlassung bzw. Vereinbarung einer abweichenden Miete Der Steuerpflichtige S könnte seine Eigentumswohnung für 1.000 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.2 Verzicht auf entgeltliches Wohnungsrecht o. Ä. und Abschluss eines Mietvertrags

Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander möglichst günstig zu gestalten. Insbesondere können Angehörige frei darüber entscheiden, ob sie ihre Leistungen auf familiärer oder vertraglicher Basis erbringen. Es stellt daher keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn der Steuerpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 1 Allgemeine Grundsätze zur Einkunftserzielungsabsicht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Von der Überschusserzielungsabsicht (Einkunftserzielu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / Zusammenfassung

Überblick Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zeichnen sich dadurch aus, dass regelmäßig zu Beginn der Vermietungstätigkeit jahrelang Werbungskostenüberschüsse entstehen und u. U. erst mit zunehmender Vermietungsdauer ein Totaleinnahmeüberschuss realisiert wird. Da eine einkommensteuerrechtlich relevante Vermögensnutzung die Absicht voraussetzt, auf Dauer gesehen na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 3 Totalüberschussprognose – Überblick

Sprechen besondere Umstände oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunfterzielungsabsicht, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss erzielt werden kann. Objekte mit mehr als 250 qm Wohnfläche Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.4 Aufwendungen für unbebautes Grundstück als vorab entstandene Werbungskosten

Bei unbebauten Grundstücken stellen sich im Hinblick auf das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ähnliche Fragen wie bei leer stehenden Immobilien. Obwohl eine Nutzungsüberlassung (noch) nicht stattfindet, begehrt der Steuerpflichtige oftmals den Abzug grundstücksbezogener Aufwendungen unter Hinweis auf eine in der Zukunft vorgesehene Vermietung als vorweggenommene Werb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.5 Entstehen oder Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht kann zu einem späteren Zeitpunkt sowohl begründet werden als auch wegfallen. Deshalb ist z. B. bei Umwandlung eines ausdrücklich mit Veräußerungs- oder Selbstnutzungsabsicht vereinbarten befristeten Mietvertrags in ein unbefristetes Mietverhältnis (erneut) zu prüfen, ob eine dauernde Vermietungsabsicht vorliegt. Entsprechend ist bei Vereinbarun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.1.1 Ortsübliche Miete beträgt weniger als 50 %

In § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG wird bestimmt, dass die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 50 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die wegen verbilligter Vermietung vorzunehmende Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Tei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2.1 Ortübliche Miete beträgt weniger als 50 %

In § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG wird bestimmt, dass die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 50 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die wegen verbilligter Vermietung vorzunehmende Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Tei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2.2 Ortsübliche Miete beträgt mindestens 50 %, aber weniger als 66 %

Beträgt das Entgelt 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, ist eine Totalüberschussprognoseprüfung vorzunehmen. Fällt diese Prüfung positiv aus, ist für die verbilligte Wohnraumüberlassung Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen und der volle Werbungskostenabzug möglich. Führt die Totalüberschussprognoseprüfung hingegen zu einem negativen Ergebnis, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.1 Überlassung von Wohnraum an geschiedenen Ehegatten

Die Überlassung eines Grundstücks an den früheren Ehegatten zur Abgeltung von dessen Zugewinnausgleichsanspruch ist entgeltlich, denn zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstandes gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 2.5.1 Das erworbene Haus ist zur Vermietung bestimmt

Der Kapitalwert/Barwert der Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits aufgeteilt werden. Da das Gebäude bei einer Vermietung abgeschrieben wird, bilden die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 4.2 Steuerliche Folgen beim Erwerber

Handelt es sich um ein zum Vermieten bestimmtes Haus, stellt der Barwert der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Die Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits aufgeteilt werden. Da das Gebäude bei einer Vermietung abgeschrieben wird, bilden die auf das Gebäude entfallenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 5.2 Steuerliche Folgen beim Käufer

Wird ein zum Privatvermögen gehörendes Grundstück gegen angemessen zu verzinsende Kaufpreisraten erworben, bestehen die Anschaffungskosten des Grundstücks in der Summe der Kaufpreisraten. Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die AfA. Die Zinsen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das erworbene Grundstück durch Vermietun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 2.2 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Früher war nicht eindeutig, ob bei der entgeltlichen Übertragung eines privaten, zum Vermieten bestimmten Wohnhauses gegen eine dauernde Last die laufenden Zahlungen erst bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, wenn die Summe der Zahlungen den Barwert übersteigt (sog. Wertverrechnungslehre)[1], oder ob die wiederkehrenden Leistungen von Beginn an in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten bei ... / 3.1.2 Steuerkonsequenzen für den Käufer

Der Kapitalwert/Barwert der Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits aufgeteilt werden. Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die AfA. Ein einheitlicher Kaufpre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 2.6 Steuerliche Folgen auf der Verkäuferseite

Der in der monatlichen Rente enthaltene Ertragsanteil zählt beim Verkäufer zu den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG und muss dort als Einnahme versteuert werden. Erhöht sich die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel, ist auch der Mehrbetrag nur in Höhe des Ertragsanteils als sonstige Einkünfte steuerbar. Achtung Verkauf kann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 2.3 Ermittlung des Barwerts

Während im betrieblichen Bereich der Barwert einer wiederkehrenden Leistung üblicherweise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wird, ist er im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mangels abweichender Sonderregelung grundsätzlich nach den Vorschriften des BewG zu ermitteln. Dabei sind auch aufschiebend bedingte Lasten zu berücksichtigen, den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 3 Verkauf der Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten werden vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für eine Immobilie in Teilbeträgen zu zahlen ist. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Kaufpreisraten, deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, werden steuerlich auch ohne diesbezüglich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 4.4 Gezielte Kaufpreiszuordnung

In der Praxis wird nach Möglichkeiten gesucht, ob bei der Übertragung z. B. eines Zweifamilienhauses mit einer vermieteten und einer vom Übernehmer selbstgenutzten Wohnung eine Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten auf beide Wohnungen nach der Nutzfläche vermieden werden kann. Fraglich war, ob im Kaufvertrag/Übergabevertrag die Anschaffungskosten mit steuerlicher Wirkun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten bei ... / 3.1.1 Steuerkonsequenzen für den Verkäufer

Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens sind als private Veräußerungsgeschäfte steuerbar, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.[1] Besteht der Veräußerungspreis in einer Veräußerungsleibrente, ist die dem Verkäufer zufließende Rente von Beginn an mit dem Ertragsanteil, der der Ertragsanteilstabelle[2] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 5.4 Rechtsfolgen für Neufälle

Fraglich ist die Behandlung von Versorgungsleistungen, die im Zusammenhang mit privaten Immobilienübertragungen vereinbart werden, aber nach neuem Recht vom Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen sind. Im steuerlichen Schrifttum wird zum Teil wird die Meinung vertreten, dass die nicht mehr unter die Sonderregelung des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG fallenden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.2 Steuerliche Behandlung

Übertragen Eltern einem Kind ein zu ihrem Privatvermögen gehörendes Gebäude gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, die unabhängig von der Lebenserwartung des Rentenberechtigten sind, handelt es sich um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft gegen Ratenzahlungen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn die Ratenzahlungen der Versorgung des Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 2.7.2 Ermäßigung der gemeinsamen Rente nach dem Tod eines Ehegatten

Steht eine Veräußerungsleibrente beiden Ehegatten mit der Maßgabe zu, dass sie beim Ableben des zuerst Sterbenden ermäßigt wird, muss die Rente von Anfang an in 2 Teile zerlegt werden[1]: In den Grundbetrag, d. h. den Betrag, auf den die Rente später ermäßigt wird, und den über den Grundbetrag hinausgehenden Rententeil. Soll die Grundstücksübertragung entgeltlich wie unter frem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 2.7.1 Rentenzahlungen bis zum Tod des überlebenden Ehegatten

Meistens werden in der Praxis Leibrenten bis an das Lebensende des bisherigen Grundstückseigentümers vereinbart. Häufig wird jedoch zusätzlich vereinbart, dass die Rente nicht mit dem Tod des Grundstücksverkäufers endet, sondern darüber hinaus bis zum Tod des überlebenden Ehegatten weiterlaufen soll, sog. Überlebensrente. An dieser Gestaltung scheitert die Annahme einer Verä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.3.3 Mindestlaufzeit ist länger als die statistisch wahrscheinliche Lebenserwartung des Berechtigten

Anders ist aber der Fall zu beurteilen, wenn die Mindestlaufzeit erheblich über die Lebenserwartung des Bezugsberechtigten hinausgeht. Denn dann spielt die Lebenserwartung nur eine untergeordnete Rolle. Liegt die Mindestlaufzeit erheblich über der durchschnittlichen Lebenserwartung des Verkäufers im Zeitpunkt der Veräußerung, wird die Rente nicht mehr von der Lebenserwartung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 2.4 Ermittlung des Zinsanteils

Der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil ist in entsprechender Anwendung der Ertragsanteilstabelle [1] oder nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zinsfußes von 5,5 % zu ermitteln.[2] Obwohl der Zinsanteil, der in dauernden Lasten enthalten ist, in entsprechender Anwendung der für Leibrenten maßgebenden Ertragsanteilstab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5 Verwaltung eingenommener Gelder

§ 9a Abs. 3 i. V. m. § 27 WEG stellt die zentrale Bestimmung im Rahmen der Finanzverwaltung dar. Nach ihr hat der Verwalter das Gemeinschaftsvermögen und somit insbesondere eingenommene Gelder zu verwalten. Dem Verwalter ist somit durch das Gesetz eine Verfügungsbefugnis über diese gemeinschaftlichen Gelder eingeräumt. Allerdings kann er nicht frei schalten und walten, da di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.6.1 Dachsanierung

Oftmals wird ein Gebäudedach im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage saniert oder verstärkt. Problematisch ist dies deshalb, da die Dachkonstruktion dem Gebäude zuzurechnen ist. Wird das Gebäude im Übrigen privat genutzt, z. B. als selbst bewohntes EFH, scheidet ein steuerlicher Abzug für die Dacharbeiten aus.[1] Ein Betriebsausgabenabzug ist jedoch mögl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Vermietung eines Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Kapitalgesellschaft

Tz. 1013 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Vereinbarung des Mietverhältnisses über ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus/ der eigenen Eigentumswohnung des Ges-GF zielt oftmals darauf ab, trotz der Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (s § 4 Abs 5 Nr 6b EStG iVm § 9 Abs 5 EStG) die stliche Berücksichtigung der Kosten zu ermögl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Sportvereine schließen sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen (Spielgemeinschaft) zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / 5. Verteilung der Früchte

Rz. 87 § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB regelt über den Verweis auf § 743 Abs. 1 BGB den Anteil eines Miterben an den "Früchten" der Erbengemeinschaft. Der Anteil an den Früchten entspricht danach der Erbquote des Miterben am Nachlass. Rz. 88 Unter "Früchte" i.S.v. § 743 Abs. 1 BGB sind sowohl "Früchte" i.S.v. § 99 BGB als auch die "Nutzungen" i.S.v. § 100 BGB als Oberbegriff von Früch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Erstattet ein > Arbeitgeber einem > Arbeitnehmer die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / 3. Verwendung des Bauwerks

Rz. 56 In den Vereinbarungen über die Verwendung des Bauwerks kristallisieren sich die Zielvorstellungen [461] des Grundstückseigentümers, seien sie wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer[462] oder ideeller Natur.[463] Der Grundstückseigentümer sieht sich in die Lage versetzt, seinen Kontrolleinfluss[464] auf das Bauwerk zu sichern und die Bauwerksverwendung in die gewünsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 31 Nach § 92 SGB IX ist nach Maßgabe des 9. Kapitels des SGB IX ein Beitrag aufzubringen. Dieser Beitrag bestimmt sich nach den Vorschriften über das Einkommen und das Vermögen gemäß §§ 135 ff. SGB IX. Der Einkommensbegriff weicht von denen des SGB II und SGB XII ab. § 135 Abs. 1 SGB IX definiert das Einkommen als die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Immobilien in der Erbe... / (2) Weitere Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung einer Immobilie

Rz. 172 Weitere Maßnahmen der ordnungsmäßigen Immobilienverwaltung können sein:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage

Tz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, der sich aus diesem Tätigkeitsbereich ergibt. Führt der Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen in einem Jahr zu einem negativen Ergebnis, so kann für dieses Jahr keine freie Rücklage gebildet werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 5. Hofvermerk

Rz. 77 Ist ein Hofvermerk eingetragen, begründet § 5 HöfeVfO die Vermutung, dass die Besitzung die Hofeigenschaft hat. Aus Tatsachen außerhalb des Grundbuches kann sich aber ergeben, dass ein Hof nicht mehr gegeben ist. Dieser setzt neben dem bloßen Besitz land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke eine Betriebseinheit voraus, wobei die folgenden Indizien gegen einen Hof un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben auch bei der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG [1] im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten – isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG).[2] Rz. 24 Beispie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5.2 Rechtsfähige Stiftungen

Rz. 41 Die rechtsfähige Stiftung entsteht i. d. R. durch das Stiftungsgeschäft (in Schriftform) und die staatliche Genehmigung des Landes, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll.[1] Wird eine Stiftung allerdings von Todes wegen errichtet, bestimmt § 84 BGB, dass die Stiftung hinsichtlich des durch den Erbfall auf sie übergehenden Vermögens so behandelt wird, als...mehr