Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / I. Kostenabzug aus der Instandhaltungsrückstellung (bisherige Rechtspraxis)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnete die Ansammlung von Geldern für die Instandhaltung der WEG-Immobilie bisher in § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG a.F. als "Instandhaltungsrückstellung". Seit der Gesetzesänderung durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2020, 2187 zum 1.12.2020 wird die Bezeichnung "Erhaltungsrücklage" (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.2 Drittaufwand im Dreiecksverhältnis: Frage der Kosten-Zurechnung

Rz. 130 Im Gegensatz zum oben behandelten Zweierverhältnis tritt hier ein Zahlungsempfänger als Beteiligter hinzu, der die Zahlungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen stehen, jedoch von einem Dritten beglichen werden, erhält. Als Beispiele wären hier zu nennen: Ein Sohn nutzt den Pkw seines Vaters für seine gewerbliche Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / 2. Überschusseinkünfte aus gemeinschaftlichem Eigentum

Gemeinschaftliches Eigentum kann durch alle Wohnungseigentümer als Teilhaber der Bruchteilsgemeinschaft zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Beispiel (angelehnt an FG Köln v. 22.1.2020 – 3 K 1065/16, juris.) Zum gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft Lindenstraße 10 gehören drei Garagen, die an die Bewohner eines Nachbargrundstücks vermietet wer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Rechnungspflicht ab dem 1.1.2025 – Das müssen Verwalter jetzt wissen!

Auch 2025 bleiben Verwalter nicht vor Veränderungen im Arbeitsalltag verschont, die es gilt, möglichst zeitnah und gesetzeskonform umzusetzen. Denn die elektronische Rechnungsstellung – kurz E-Rechnung – wird ab dem 1.1.2025 im B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Außerdem müssen leistende Unternehmer sowie Leistungsempfänger im Inland (bzw. Gebiet nach § 1 Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.4 Besonderheiten bei obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 125 Ein durch ein obligatorisches Nutzungsrecht zur Miete oder Pacht überlassenes Wirtschaftsgut führt i. d. R. nicht zu einer AfA-Berechtigung am gemieteten bzw. gepachteten Gegenstand.[1] Rz. 126 Eine Ausnahme bildet die Nutzungsüberlassung durch Leasing-Vertrag, wo sich aufgrund der vertraglichen Gestaltung wirtschaftliches Eigentum des Leasing-Nehmers am Leasing-Gegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Garage, Vermietung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Vermietung und Verpachtung von Grundstü...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Garage, Vermietung / 5 Garagenvermietung ist steuerpflichtig

Die Vermietung von Garagen ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn die Garagen, die zu einer Wohnung gehören, an Personen vermietet werden, die nicht Mieter der Wohnung sind. Umsatzsteuer fällt, wenn ansonsten keine Umsätze erzielt werden, regelmäßig nicht an, wenn die Kleinunternehmergrenze nicht überschritten wird und der Vermieter nicht für die Umsatzsteuer optiert hat....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaft- und Schenkungste... / 3.6 Wegfall der Steuerbefreiung

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Anwendungsfälle sind z. B. die Veräußerung oder die Vermietung bzw. Verpachtung des Grundstücks. Die bisherige Steuerfestsetzung wird nun rückwirkend geändert. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen-ABC / Golfplätze

nicht unmittelbar als Schutzvorrichtung dienende Einfriedungen, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Klub-, Aufenthalts-, Umkleide- und Wirtschaftsräume, Büros und Caddy-Räume, Bäder und Toilettenräume, Verkaufsräume, Lager- und Werkstatträume: nein; besonders hergerichtete Abschläge, Spielbahnen, Roughs und Greens, Spielbefest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Der KSt unterliegen sämtliche Einkünfte einer Familienstiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die KSt beträgt aktuell 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zzgl. 5,5 % SolZ davon (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau bei Abriss und anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses

Leitsatz Aufwendungen für einen Neubau nach Abriss eines zuvor vorhandenen Gebäudes, das zwar renovierungs- und modernisierungsbedürftig war, gleichwohl aber noch bewohnbare Wohnungen besaß, sind nicht förderungsfähig nach § 7b EStG. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem 1962 errichteten Einfamilienhaus. Nachdem der Lan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 5 Unternehmer-Ehegatte nutzt ein von seiner Ehefrau auf deren Grundstück errichtetes Gebäude für betriebliche Zwecke

Errichtet die Ehefrau auf einem eigenen zum Privatvermögen gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln allein ein Gebäude, das von ihrem Ehemann für betriebliche Zwecke – entgeltlich oder unentgeltlich – genutzt wird (Fall 3), gehört auch das Gebäude zum Privatvermögen der Ehefrau. In diesem Fall kann der Unternehmer-Ehegatte keine AfA geltend machen, da der Große Senat des BF...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.3 Geschäftliches Interesse des Steuerpflichtigen

Die Erteilung der verbindlichen Zusage setzt ein Interesse aufseiten des Steuerpflichtigen voraus. Die Klarheit über die künftige steuerliche Behandlung muss für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein, da davon die Entscheidung abhängt, ob er den entsprechenden Sachverhalt künftig auch verwirklichen oder u. U. vermeiden will.[1] Praxis-Tipp Verbindli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 9 Ehegatten errichten auf einem gemeinsamen Grundstück ein vom Ehemann betrieblich genutztes Gebäude

Errichten Eheleute auf einem Grundstück, das ihnen je zur Hälfte gehört, ohne weitere Absprachen mit gemeinsamen Finanzierungsmitteln (je 50 %) ein Gebäude, das vom Ehemann zu 100 % für betriebliche Zwecke genutzt wird (Fall 7), wendet jeder der beiden Ehegatten die Hälfte der Herstellungskosten auf. In diesem Fall steht das Gebäude sowohl im zivilrechtlichen als auch wirtsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 4 Unternehmer-Ehegatte errichtet mit ganz oder teilweise geschenkten Mitteln auf eigenem Grundstück ein Gebäude

Die Vornahme von AfA auf entstandene Anschaffungs- oder Herstellungskosten setzt grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige die von ihm geltend gemachten Aufwendungen auch getragen hat.[1] Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit (ganz oder zum Teil) von seiner Ehefrau geschenkten Mitteln auf einem ihm allein gehörenden Grundstück ein Gebäude, das von ihm eigenbetrieblich ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / 2. Zurechnung von Einkünften

Tritt der Erbfall ein, geht das Vermögen des Erblassers mit seinem Tod im Ganzen auf den Erben über, d.h. ihn treffen nun die Rechtsfolgen, wenn er das übernommene Vermögen weiterhin zur Erzielung von Erträgen nutzt, wenn er es einer anderweitigen Nutzung zuführt oder wenn er es veräußert. Geht das Vermögen auf mehrere Erben über, entsteht eine Erbengemeinschaft mit gemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 1.1 Definition

Grundlage einer Zebragesellschaft ist zunächst eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft. Dies kann z. B. eine GbR sein, deren Betätigung sich auf eine Vermögensverwaltung, z. B. durch die Vermietung eines Wohngebäudes, erstreckt. Damit erzielt die GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG; das Wohngebäude ist dem Privatvermögen zuzurechnen. Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 5.2 Lösung

Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird. Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 7.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein weiterer häufiger Fall, bei dem die Rechtsfolgen einer Zebragesellschaft zu beachten sind, ist ein sog. gewerblicher Grundstückshandel. Hierbei werden von einem Steuerpflichtigen innerhalb von 5 Jahren Grundstücke in einem solchen Umfang erworben und veräußert – maßgebend ist die sog. 3-Objekt-Grenze –, dass dies einer Betätigung eines gewerblichen Händlers gleichkommt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 5.1 Sachverhalt

Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung. Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7 Vermietung und Verpachtung

2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.5 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 245 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c AStG handelt es sich bei der Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen nicht um eine aktive Tätigkeit. Die Vorschrift zielt insbesondere auf Leasinggesellschaften ab.[1] Bewegliche Sachen i. S. d. Norm sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB).[2] Dazu gehören auch Schiffe.[3] Immaterielle Wirtschaftsgüter fall...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 235 § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b AStG sieht für Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken eine Ausnahme von deren Einordnung als aktive Einkünfte vor. Der Begriff "Grundstück" umfasst nach zutreffender h.A. auch Gebäude und Gebäudeteile.[1] Die Reichweite der Norm sollte sich nach dessen Sinn und Zweck auch auf grundstücksgleiche Rechte erstrecken,[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbeschränkungen des § 21 Abs. 1 EStG n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 225 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich grundsätzlich um aktive Einkünfte.[1] Der Grundsatz erfährt allerdings in den Buchst. a bis c weitreichende Ausnahmen.[2] Alle 3 Ausnahmen enthalten Rückausnahmen, die wiederum zu aktiven Einkünften führen.[3] Im Ergebnis führt die Vermietung und Verpachtung somit nur dann zu aktiven Einkünften, wenn e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitarbeiterbüro

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mietet der ArbG von seinem Außendienst-Mitarbeiter einen Raum als Büro an, unterliegen die Mietzahlungen nicht dem LSt-Abzug, wenn der ArbG gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raums im betrieblichen Interesse des ArbG liegt, zB weil der ArbN in der Betriebsstätte des ArbG keinen festen Arbeitsplatz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind

Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten iSv § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a und b KStG zuzurechnen sind, sind alle Geschäfte, die zur Abwicklung dieser begünstigten Tätigkeiten notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Vermietungsgen (des Vermietungsvereins) mit sich bringt. Im Einzelnen führt das Schr des BMF (aaO Rn 39, 40) folgende ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen

Rz. 4 § 37b Abs. 1 S. 1 EStG ermöglicht es einem Stpfl., die ESt auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen. Betrieblich veranlasste Barzuwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / Zusammenfassung

Begriff Je nachdem, ob ein Grundstück einkommensteuerrechtlich zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört, kann dies unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Der Art der Gebäudenutzung – Vermietung oder Selbstnutzung – kommt steuerrechtlich bei Grundstücken im Privatvermögen eine entscheidende Bedeutung zu. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.1 Grundsätzliche Behandlung

Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwand, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks wird vornehmlich durch grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 2.1 Einkunftserzielungsabsicht

Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung gesehen nachhaltig Übeschüsse zu erzielen.[2] Bei Miteigentümern können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einem einzelnen Miteigentümer nur dann (anteilig) zugerechnet werden, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 1.7.2 Erbbaurecht im Privatvermögen

Behandlung beim Erbbauberechtigten Nach Verwaltungsauffassung gehören die vom Erbbauberechtigten an die Gemeinde gezahlten Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht zu den sofort in voller Höhe abziehbaren Aufwendungen. Der Erbbauberechtigte kann die von ihm getragenen Erschließungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 4 Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht begründet für den Berechtigten ein vererbliches und veräußerliches dingliches Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[1] Grund und Boden einschließlich der zu errichtenden Gebäude fallen nach Ablauf der vereinbarten Dauer des Erbbaurechts an den Eigentümer des Bodens zurück (sog. Heimfall). Der vom Erbbauberechtigten gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 3 Nutzungsrechte an Grundstücken

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch. Der Nießbrauch verleiht dem Berechtigten gegenüber jedermann die Befugnis, das Grundstück in Besitz zu nehmen, es zu verwalten und zu bewirtschaften und die Nutzungen daraus zu ziehen. Zu den Nutzungsrechten gehört auch das dingliche Wohnrecht.[1] Es stellt das im Grundbuch eingetragene Recht dar, e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhaltungsaufwand / 7.1 Abflussprinzip

Erhaltungsaufwendungen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) grundsätzlich im Jahr der Zahlung (Abflussjahr) abzuziehen[1], bei Bilanzierenden in dem Wirtschaftsjahr, in dem sie angefallen sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 7 Grundstücks­veräußerung

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 6.2 Erbfall

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Nach § 11d Abs. 1 EStG kann der Erbe die AfA des Rechtsvorgängers fortführen. Wird das Grundstück vom Erwerber zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpacht...mehr