Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Dem Zivilschutz dienend

Rz. 4 Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nicht militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insb. (§ 1 des Zivilschutz- un...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Wohnsitz

Rz. 20 Als Inländer i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gelten Personen, die im Inland einen Wohnsitz haben. Der Begriff des Wohnsitzes findet sich in § 8 AO . Demnach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Dies setzt immer eine Rückkehrabsicht ("animus revertendi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 5.4 Bewertung

Rz. 157 Sind die Netzseiten nach den vorstehenden Kriterien aktivierungsfähig, stellt sich die Frage nach deren Bewertung. Im Rahmen der Erstbewertung sind die Anschaffungskosten oder – bei der Ansatzmöglichkeit selbst erstellter Netzseiten – die Herstellungskosten relevant.[1] Diesbezüglich gelten grundsätzlich die zur Software gemachten Aussagen (vgl. Rz. 78 ff.). Hierzu g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 7 Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke (§ 29 Abs. 4 TVöD)

§ 29 Abs. 4 TVöD regelt abschließend die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke. Satz 1 regelt hierbei die Teilnahme an Tagungen. Dieser Tatbestand ist nur anwendbar auf gewählte Funktionsträger der Gewerkschaften und nicht auf einfache Mitglieder.[1] Unter "Tagungen" sind nur solche Zusammenkünfte zu verstehen, die der Erledigung satzungsgemäß vorg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist eine Sicherheitsb... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung über Maßnahmen im Bereich Sicherheitsbeleuchtungen nachgedacht wird, sollte geklärt werden, ob es "nur" darum geht, bei Stromausfall Gefahr drohende Arbeiten sicher abzuschließen und Arbeitsräume zu verlassen oder/und ob es um die Orientierung im Brandfall geht, also um die Kennzeichnung und Ausleuchtung von Rettungswegen. Im zweiten Fa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 3. Geldleistung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Kein Sachbezug, sondern Geldleistung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG ist u. a.: eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer, wenn die Zahlung des Arbeitgebers mit der Auflage verbunden ist, dass der Arbeitnehmer ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 20 EStG

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 [1] (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehörenmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse: Methoden... / 4 Maßnahmen der Prävention

Wurden im Rahmen der Ergonomie-Analyse erhöhte oder zu hohe Belastungen ermittelt, müssen geeignete tätigkeitsspezifische Präventionsmaßnahmen für einen ergonomisch verbesserten Arbeitsplatz ergriffen werden. Vom Grundsatz her lassen sich die Maßnahmen danach unterscheiden, ob sie auf die Optimierung der technischen und organisatorischen Arbeitsbedingungen (Verhältnispräventio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 4.4 Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG)

Rz. 58 Aufwendungen des Stpfl. für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die hiermit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Rz. 59 Die Vorschrift versagt den BA-Abzug für eine Anzahl besonderer Repräsentationsaufwendungen, die häufig auch im privaten Bereich anfallen, sodass die betriebliche Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer im Unt... / 2.1 Unternehmenkommunikation

Für die gesamte Unternehmenskommunikation spielen Influencer eine wichtige Rolle. Sowohl öffentlich als auch unternehmensintern können Influencer Kommunikation auf sich ziehen. Damit ändert sich auch die Rolle der Presseabteilung. In der Vergangenheit besaßen Pressestellen die Exklusivität in der Kommunikation nach außen. Heute können alle Mitarbeiter zum Markenbotschafter w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer im Unt... / 2.3 Azubi-Marketing

Eine besondere Form der Influencer sind Auszubildende. Die junge Generation ist über klassische Medien oder Stellenzeigen in Zeitungen oder auf Online-Portalen kaum noch erreichbar. Der Grund ist nicht nur die veränderte Mediennutzung. Hinzu kommt der Wandel vom Arbeitgebermarkt hin zum Bewerbermarkt: Viele Unternehmen müssen sich heute bei den Azubis bewerben, nicht umgekeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.6 Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Abs. 1 Satz 6 bis 9)

Rz. 18 Mit der Änderung durch das HPG (vgl. Rz. 2c) hat der Gesetzgeber die Aufträge der Rahmenvereinbarungspartner auf Bundesebene im Hinblick auf die geforderte Überarbeitung der Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 1 Satz 4 über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität stationärer Hospize erweitert. Die Partner haben bundesweit geltende Standards zum Leistungsumfang un...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Moderation: Workshops und S... / 2 So bereiten Sie sich richtig vor

Eines sollten Sie einkalkulieren: Wie glatt ein Workshop läuft, wie kooperativ die Gruppenmitglieder sein werden – das können Sie im Vorhinein nicht wissen. Es kann vorkommen, dass eine Gruppe die Methode nicht akzeptiert, mit der Sie ein Problem angehen wollen. Dann heißt es, sich darauf einzustellen, Ängste oder Vorbehalte abzubauen und, falls nötig, einen anderen Weg einz...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Moderation: Workshops und S... / 4 Standardablauf für die Moderation eines Workshops

Sie haben sich gut vorbereitet und fragen sich jetzt, wie die Veranstaltung ablaufen wird? Zunächst ist klarzustellen, dass es ganz unterschiedliche Anlässe gibt, bei denen ein Moderator benötigt wird. Das können Diskussionen, Workshops, Sitzungen oder Schulungen sein. Bei einer Diskussion wird es mehr darum gehen, über verschiedene Standpunkte zu sprechen. Ihre Hauptaufgabe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind Brandschutz- und... / 2 Praxisfälle

Brandschutzrundgänge durch das Betriebsgebäude und Evakuierungsübungen sind nicht nur nach Abschn. 11 Abs. 2 ASR A2.3 ausdrücklich gefordert, sondern sind i. d. R. auch interessanter und praxisnäher als Veranstaltungen im Vortragsstil. In Betrieben mit signifikanten Brandrisiken, z. B. bei Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten oder anderen leicht entzündlichen Materialien, kön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Eine Bitte

"Computer sind nutzlos. Sie können nur Antworten geben.", sagte einst Pablo Picasso. Der technische Fortschritt, aber auch bekanntermaßen die Corona-Pandemie, hat den digitalen Wandel in Deutschland vorangetrieben. Davon sind auch Weiterbildungen betroffen. Vieles, was vorher im Präsenzseminar vermittelt wurde, ist nun digital jederzeit verfügbar und von überall aus abrufbar....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Geschäftsbericht 2020/2021

zur Mitgliederversammlung am 26. November 2021 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Online-Mitgliederversammlung am 27. November 2020 bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 5.773 Mitgliedern (Stand 1.11.2021) unverändert deutlich an der Spitze der Arbeitsgemeinschaften des Deutsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2022, AGT-Spezialtagung Testamentsvollstreckervergütung

Auf der 5. AGT[1]-Spezialtagung am 11.2.2022 diskutierten online rund 250 Praktiker umfassend das häufig konfliktäre Thema der Testamentsvollstreckervergütung. Prof. Dr. Wolfgang Reimann[2] eröffnete die Vortragsreihe mit einer Vorstellung der "klassischen" Vergütungsmodelle und deren Anwendung im Einzelfall. Zwar unterliegt die Vergütung des Testamentsvollstreckers der Priva...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Auswirkungen der Pandemie in familienrechtlichen Verfahren - Qualifizierung von Familienrichtern/Innen

Interview mit dem Präsidenten des OLG Karlsruhe, Alexander Riedel Alexander Riedel Schnitzler/FF: Im Vorgespräch haben Sie mitgeteilt, dass Sie im Familienrecht längere Zeit tätig waren. Wenn ich richtig unterrichtet bin, führen Sie jedoch keinen Familiensenat in Karlsruhe wie z.B. Ihre Kollegin beim OLG Hamburg. In welchem Zeitraum waren Sie im Familienrecht tätig? Inwieweit wa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, TAGUNG

Online-Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht – kostenfrei Online, 29. Juni 2022 (1,0 Std. – kein FAO) Crashkurs Verkehrsrecht – für (Wieder-)Einsteiger Königstein im Taunus, 22./23. August 2022 (13,00 Std. – kein FAO) Onlineseminare Onlinekolleg Kanzleimanagement – 2. Quartal – Erfolg durch optimierte Kanzleiorganisation Online, Dienstag, 14. Juni 2022 (2,5 Std. – kein FAO) Onlin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 50 Geschäftso... / 3 Geschäftsordnung des Bundessozialgerichts v. 25.10.2010

Rz. 3 Neufassung der Geschäftsordnung des Bundessozialgerichts Präambel Auf Grund des § 50 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) hat das Präsidium unter Zuziehung der beiden der Geburt nach Ältesten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur Gewährleistung eines reibungslosen Geschäftsablaufs am 25. Oktober 2010 beschlossen: § 1 Senate Die Senate führen die Bezeichnung: "Großer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.6.1 Frist und Form

Die Bildungsfreistellung ist so früh wie möglich, mindestens aber 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Dem Antrag ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung beizufügen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.8.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs und dessen zeitliche Lage sind dem Arbeitgeber schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Arbeitgeber eine rechtzeitig mitgeteilte Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nicht spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich ablehnt, gilt der Bildungsurlaub als bewilligt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.12.6.1 Frist und Form

Der Antrag muss so früh wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind Informationen über den Inhalt und den Zeitraum sowie der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber durch eine vom Maßnahmeträger ausgestellte Bescheinigung nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.6.1 Frist und Form

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung muss so früh wie möglich, i. d. R. mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, geltend gemacht werden. Dem Antrag ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung beizufügen. Des Weiteren sind die Beschäftigten verpflichtet, ihrer Beschäftigungsstelle die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 5.2.1 Ablehnungsgründe

Die Bildungsurlaubsgesetze sehen vor, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen kann. Soweit die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung durch die zuständige Behörde nach dem einschlägigen Landesgesetz ein Tatbestandsmerkmal für den Anspruch auf Bildungsurlaub darstellt, die vom Arbeitnehmer gewünschte Veranstaltung aber nicht staatlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 4.1 Notwendige Unterlagen

Möchte der Arbeitnehmer von seiner Möglichkeit, Bildungsfreistellung für eine Weiterbildungsveranstaltung zu erhalten, Gebrauch machen, so sollte er sich zunächst vom Bildungsträger Unterlagen über die von ihm ausgewählte Weiterbildungsveranstaltung besorgen. Dies deswegen, weil die Bildungsurlaubsgesetze oftmals verlangen, dass der Arbeitnehmer bereits bei Antragstellung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 5.2 Ablehnung

Will der Arbeitgeber die Freistellung verweigern, so muss er dies dem Arbeitnehmer zumeist innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Mitteilung bzw. vor Beginn der Veranstaltung schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen. Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, ohne den Antrag ausdrücklich abgelehnt zu haben, gilt dies nach manchen Gesetzen als Zustimmung.[1]...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung sind der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.6.3 Übertragbarkeit

Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn Beschäftigte ihren Anspruch auf Bildungsurlaub im laufenden Jahr – aus welchen Gründen auch immer – nicht oder nur für eine verkürzte Veranstaltung geltend gemacht haben und ihrem Arbeitgeber gegenüber bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres schriftlich erklären, dass sie ihren (restl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und zeitliche Lage des geplanten Bildungsurlaubs muss dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, jedoch spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Der Mitteilung sind eine Anmeldebestätigung, der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm der Bildungsveranstaltung beizufügen. Werden die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.6.2 Einschränkungen

Kein Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen besteht in Betrieben und Dienststellen mit weniger als 10 Beschäftigten. Ferner entfällt der Freistellungsanspruch in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten, wenn bereits 10 % der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Der Arbeitgeber hat zudem ein Abl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.6.2 Einschränkungen

Gegenüber Arbeitgebern, die i. d. R. nicht mehr als 5 Personen ständig beschäftigen, besteht kein Anspruch auf Bildungsfreistellung. Der Arbeitgeber kann die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn ihr zum gewünschten Termin zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dies der/dem Anspruchsberechtigten so früh wie möglich, i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 4.2 Formerfordernisse

Über die Bildungsfreistellung entscheidet der Arbeitgeber, d. h. die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Die meisten Bundesländer schreiben vor, dass dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung so frühzeitig wie möglich, i. d. R. spätestens 4 bzw. 6 Wochen vor Beginn[48d], mi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.2.2 Orientierungssätze des BAG

Die Frage, ob die Weiterbildungsveranstaltung, die der Arbeitnehmer ausgewählt hat und für die er Bildungsurlaub beansprucht, den gesetzlichen Vorgaben entspricht, also u. a. einem freistellungsrelevanten Thema dient, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Gleichwohl lassen sich für die Anwendung der unbestimmten Rechtsgriffe "berufliche Weiterbildung" oder "politische Weiter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.6.2 Einschränkungen

Die Bildungsfreistellung für Lehrkräfte in Schulen und das wissenschaftliche Personal an Hochschulen ist auf die unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeit beschränkt. Der Antrag auf Bildungsfreistellung kann abgelehnt werden, wenn der Bildungsfreistellung wichtige dienstliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.6.2 Einschränkungen

Die Freistellung kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn die Veranstaltung nicht als freistellungsfähig belegt werden kann, zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen, Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen und ist mit einer Begründung zu versehen. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzunterweisung / 2.1 In welcher Form wird unterwiesen?

Die Möglichkeiten, die erforderlichen Inhalte effektiv und ansprechend zu vermitteln, sind vielfältig. Dazu folgende Beispiele: Praxis-Beispiel Formen der Unterweisung In einem papierverarbeitenden Betrieb spricht im Rahmen regelmäßig stattfindender Abteilungsbesprechungen einmal im Quartal der zuständige Brandhelfer für 15 Minuten relevante Brandschutzthemen an. Der Abteilung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.2.3 Rechtsprechung der Instanzengerichte

Unter Zugrundelegung der Grundsätze des BAG sieht das Arbeitsgericht Karlsruhe[1] eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch einen Sprachkurs als gegeben an, wenn dieser einen beruflichen Bezug hat. Nicht ausreichend sei es, wenn der Fremdsprachenkurs nur der Allgemeinbildung dient und keine beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten vermittelt oder dem Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Freistellung kann für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung, der politischen Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgen. Für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ist der Freistellungsanspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.14.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Freistellung kann nur für Veranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung erfolgen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.1 Rechtsgrundlage

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) i. d. F. vom 28.7.1998 (GVBl. I S. 264). Das Gesetz wurde zum 1.1.2018 novelliert[1]. Die wichtigsten Neuerungen sind[81g]: Der Anspruch kann auch für 3-tägige Veranstaltungen geltend gemacht werden. Auszubildende können jetzt ihren Anspruch auf Freistellung auch für Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts gelten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 7.1 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch, indem er auf Antrag des Arbeitnehmers die Freistellung für einen bestimmten Zeitraum erklärt, und nimmt der Arbeitnehmer an der Bildungsveranstaltung teil, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Bemessung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts liegt – je nach Bestimmung – entweder das Lohnausfallprinzip[1]...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.6.3 Übertragbarkeit

Ein innerhalb des laufenden 2-Jahres-Zeitraums nicht verbrauchter Freistellungsanspruch ist auf den folgenden 2-Jahres-Zeitraum zu übertragen, wenn er zur Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Zertifikatsabschluss verwendet wird. Über die zeitliche Lage einer Freistellung von mehr als 10 Arbeitstagen ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums wird eine schon gewährte Freistellung auf den Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber angerechnet. Weiterhin ist eine Anrechnung von Freistellungen für Zwecke der Weiterbildung, die auf der Grundlage anderer Regelungen erfolgen, möglich, wenn die Veranstaltungen den im BFG niedergelegten Zielen entsprechen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.3.6.3 Übertragbarkeit

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch unter Anrechnung des Bildungsfreistellungsanspruchs zukünftiger Jahre zu längerfristigen Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung zusammengefasst werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.3 Freistellungsrelevante Themen

Der Bildungsurlaub kann beansprucht werden für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung und zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.6.2 Einschränkungen

Die Freistellung kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. In diesem Fall ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, soweit er sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung richtet, auf den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Württ...mehr