"Computer sind nutzlos. Sie können nur Antworten geben.", sagte einst Pablo Picasso.

Der technische Fortschritt, aber auch bekanntermaßen die Corona-Pandemie, hat den digitalen Wandel in Deutschland vorangetrieben. Davon sind auch Weiterbildungen betroffen. Vieles, was vorher im Präsenzseminar vermittelt wurde, ist nun digital jederzeit verfügbar und von überall aus abrufbar. Doch spätestens mit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs und der kurzfristig mit § 128a ZPO eingeführten Möglichkeit der Gerichtsverhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung, die sich gerade im Zivilrecht großer Beliebtheit erfreut, haben sich Arbeitsprozesse auch in Anwaltskanzleien mittlerer und kleiner Größe radikal verändert. Veränderungen vollziehen sich immer schneller, weil neue Technologien immer neue Möglichkeiten eröffnen.

Zutreffend weist Kollege RA Nicolas Eilers in seinem Editorial zur zfs 2/22 darauf hin, dass aus Anlass dieser radikalen Strukturveränderungen sich die ArGE Verkehrsrecht an die geänderten Umstände zwingend schnellstens anpassen muss, um ihren Mitgliedern unterstützend zur Seite zu stehen.

Im Jahr 1979 hat sich die ArGE Verkehrsrecht des DAV zusammengeschlossen, in der heute knapp 5.000 Anwältinnen und Anwälte in ganz Deutschland Mitglied sind. Die ArGE bietet ein Forum für den Gedanken- und Meinungsaustausch von auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälten, wobei Hauptziel der Arbeitsgemeinschaft und deren Gründungsmitglieder war und ist, sich in diversen Gremien aktiv für die Rechte des Geschädigten einzusetzen – sei es im Verkehrsgerichtstag in Goslar oder auch im Verkehrsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins, in welchem wichtige Gesetzesvorhaben kritisch geprüft und hierzu Stellung bezogen wird. Ziel der Arbeitsgemeinschaft war es und ist es seit jeher, durch Bündelung gemeinschaftlichen Wissens dem Anwalt vor Ort zur Seite zu stehen und als Gemeinschaft gegenüber professionell ausgerichteten und überörtlich operierenden Versicherungen ein Gegengewicht zu schaffen.

Gerade deshalb ist die Arbeitsgemeinschaft stolz, den Mitgliedern zahlreiche Vorteile (eines davon halten Sie druckfrisch in den Händen) zu ermöglichen. Zentrales Augenmerk ist dabei die Möglichkeit zur ermäßigten Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die die Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit den Regionalbeauftragten – der sog. "Wanderzirkus" – organisieren. Da in Zeiten des Lockdowns Präsenzveranstaltungen nicht möglich waren, haben digitale Fortbildungsveranstaltungen einen deutlichen Schub erfahren, was zwangsläufig mit besorgniserregendem Rückgang von Teilnehmerzahlen in Präsenzveranstaltungen verbunden ist; dieses Phänomen lässt sich bei zahlreichen Anbietern in allen Rechtsgebieten verzeichnen.

Was aber eine digitale Veranstaltung nicht liefern kann, ist der persönliche Kontakt und die Möglichkeit, einer Veranstaltung eine persönliche Note zu verleihen und auch durch Zufallskontakte seinen Horizont zu erweitern.

Aus dem Grundkurs der BWL ist bekannt, dass unter den Begriffen "Angebot" und "Nachfrage" ein Begriffspaar zu verstehen ist, das Aussage über die Verfügbarkeit von u.a. Dienstleistungen trifft. Demnach steht ein Angebot aber immer nur dann zur Verfügung, wenn es eine entsprechende Nachfrage gibt. Wenn also das konkrete Vorteilsangebot weiter erhalten bleiben soll, ist eine entsprechende Nachfrage unabdinglich.

Der Trugschluss in der Dialektik der Digitalisierung ist, dass Zeitersparnis nur vermeintlich Zeit zu einer Mangelerscheinung macht. Fernab von Zeitnot, Bequemlichkeit oder digital 2.0 bitte ich Sie auch im Geiste der Gründungsmitglieder – mit den Worten Josef Haders:

Burschen tut's euch g'spürn, draußn ist's so lebend.

Autor: Claudio La Malfa

RA Claudio La Malfa, FA für Verkehrs-, Arbeits- und Versicherungsrecht, Emmendingen

zfs 5/2022, S. 241

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