Die Bildungsfreistellung ist so früh wie möglich, mindestens aber 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Dem Antrag ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung beizufügen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen.

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