Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 8.5.2024

Rz. 79 [Autor/Stand][...] Artikel 10 (Weitere Änderung des Umwandlungssteuergesetzes [1.1.2025]) Das Umwandlungssteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 9 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 3. § 27 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Abweichend von Absatz 2 istmehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 21.4.2006

Rz. 24 [Autor/Stand][...] Artikel 6 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der forstwirtschaftliche Teilbetrieb

Rn. 80 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 An das Vorliegen eines forstw Teilbetriebs werden – ebenso wie im Hinblick auf die Betriebseigenschaft, s Rn 29 – wesentlich geringere Anforderungen gestellt; auf die früher einmal bedeutsame Unterscheidung zwischen aussetzendem und Nachhaltsbetrieb (BFH v 05.11.1981, BStBl II 1982, 158) kommt es jedenfalls nicht mehr an (BFH v 17.01.1991, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die parzellenweise Verpachtung

Rn. 162 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der parzellenweisen Verpachtung des luf Betriebs, also der Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an mehrere Pächter, ging die FinVerw in der Vergangenheit grundsätzlich nur dann nicht von einer Betriebsaufgabe aus, wenn der Verpächter eine Betriebsfortführungserklärung abgegeben hat und für die spätere Betriebsfortführung (ggf...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / IV. Befreite und nicht befreite Auseinandersetzungen in Rspr.

1. Der frühere Ehegatten/Lebenspartner überträgt dem anderen Ehegatten/Lebenspartner nach der Scheidung seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück (z.B. EFH, ZFH Eigentumswohnung) zur Abgeltung von Zugewinnausgleichsansprüchen. Hier greift die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 oder 5a GrEStG.[20] 2. Die Ehegatten vereinbaren zur Regelung der Vermögensause...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 135 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 und 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuweisung von einzelne...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 8.11.2006 (BT-Drucks. 16/3315)

Rz. 31 [Autor/Stand] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verhältnis zu §§ 32c, 34a, 34b EStG

Rn. 325 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der Ermittlung der tatsächlichen und der durchschnittlichen Einkünfte aus LuF für Zwecke der Tarifbegünstigung nach § 32c EStG bleiben Veräußerungsgewinne iSd § 14 EStG außer Betracht (§ 32c Abs 4 Nr 1 EStG). Rn. 326 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Sind für einen Veräußerungs- bzw Aufgabegewinn sowohl die Voraussetzungen des § 34a EStG (Begün...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (§ 20 Abs. 8 EStG, Anhang 10) zugeordnet. Erfolgt bei diesen Körpersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, – verlegung und -abwicklung

Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert....mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 55 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.6 Verdeckte Einlage

Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 v. H. beteiligt war. Der Veräußerung steht die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises

Rn. 270 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Schwierigkeiten können auftreten, wenn der auf den gesamten Betrieb bezogene einheitliche Gesamtkaufpreis für steuerliche Zwecke auf einzelne mit veräußerte WG aufzuteilen ist. Dies ist aus einkommensteuerlicher Sicht insb dann erforderlich, wenn der Veräußerer nicht von der Möglichkeit der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG, sondern der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tarifvergünstigungen

Rn. 315 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Aufgabe eines luf Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (nicht: Teil eines Mitunternehmeranteils) unterliegt von Amts wegen der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs 1 S 1 EStG (sog Fünftelregelung), sofern der LuF hierauf nicht ganz oder teilweise §§ 6b, 6c EStG anwendet oder – falls der Betrieb geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 44 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung und Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- und Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund und Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Aufgabegewinn

Rn. 275 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für die Ermittlung der Aufgabegewinne gelten die Bestimmungen des § 16 Abs 3 EStG sinngemäß. Nach dieser Vorschrift kann der Aufgabegewinn entweder durch Vermögensvergleich, durch Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand des Aufgabevorganges oder auch durch Vergleich des Buchwerts des Aktivvermögens mit seinem gemeinen Wert errechnet werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Altersvorsorgevertrag: Anforderungen nach AltZertG

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es werden lediglich Anlageformen gefördert, die im Alter eine lebenslange Rente zahlen und bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge für die Auszahlungen zur Verfügung stehen. Eine einseitige Bestimmung der bestimmten Anlageformen findet nicht statt. Neben Rentenversicherungen sind auch Fonds- oder Banksparp...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.9 722

Nach § 6 Abs. 2 EStDV hat der Steuerpflichtige bei der Veräußerung eines Gesamtbetriebs zur Ermittlung des laufenden Gewinns auf den Zeitpunkt der Veräußerung eine Bilanz aufzustellen ("letzte Schlussbilanz"). Die letzte Schlussbilanz schließt die laufende gewerbliche Tätigkeit ab. Beim Ausscheiden eines Kommanditisten aus einer fortbestehenden KG (oder in Folge der Auflösun...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5.1 726

Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen oder – w...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.5 719

Ein Kommanditist muss sein aufgrund von ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusten negativ gewordenes Kapitalkonto im Fall der Auflösung der Gesellschaft durch Ansetzung eines Veräußerungsgewinns versteuern. Die Versteuerung des negativen Kapitalkontos ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass der Kommanditist zuvor die zum negativen Kapitalkonto führenden Verluste steuermindernd...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.2 716

Für die Besteuerung des Veräußerungs(Aufgabe-)gewinns ist wie folgt zu differenzieren: Auf die KG-Beteiligung kann § 34 Abs. 1 EStG oder § 34 Abs. 3 EStG Anwendung finden. § 34 Abs. 1 EStG ist die sog. Fünftelregelung, mit folgender Berechnungsweise: Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 324 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen zum Betriebs- und zum Privatvermögen gehörenden Anteilen. Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen gehören zu den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu bewertenden nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Sie sind daher mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Weiterhin ist bei Ante...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.2.1 723

Scheidet ein Kommanditist oder ein anderer Mitunternehmer, dessen Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist und dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus oder wird in einem solchen Fall die Gesellschaft aufgelöst, so gilt der Betrag, den der Mitunterneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.5 Erhöhung des Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem eingebrachten Wirtschaftsgut

Rz. 522 § 6 Abs. 5 S. 3 EStG gilt nach S. 5 nicht, soweit durch die Übertragung im Wege der verdeckten Einlage der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht; in diesen Fällen ist der Teilwert anzusetzen. Das gilt nach S. 6 auch, soweit zu einem späteren Zeitpunkt innerha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.2 Anwendungsbereich

Rz. 516 Für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Mitunternehmer aus seinem Betriebsvermögen auf die Mitunternehmerschaft bestehen drei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen[1]:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.1 Anschaffungskosten beim Tausch

Rz. 162 Unter einem Tausch ist die Veräußerung eines Wirtschaftsguts gegen ein Entgelt zu verstehen, das nicht in Geld, sondern in einer anderen Gegenleistung besteht. Auf den Tausch finden nach § 480 BGB die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung. Dementsprechend ist der Tausch als normaler Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang aufseiten des Übertragenden ein g...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.1 715

Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen der Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.2 Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 385 Von der Entnahme von Wirtschaftsgütern ist die Entnahme von Nutzungen und Leistungen zu unterscheiden. Denn die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist ein gewinnrealisierender Vorgang in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des entnommenen Wirtschaftsguts. Nutzungen und Nutzungsvorteile sind ebenso wenig wie Leistungen Wirtschaftsgüter, die...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.3 717

Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung der GmbH-Anteile sind weder in die Regelung des § 34 Abs. 1 EStG noch des § 34 Abs. 3 EStG einzubeziehen; es greift hier das Teileinkünfteverfahren.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.8 Anschaffungskosten bei Ersatzbeschaffungen

Rz. 194 Für ersatzbeschaffte Wirtschaftsgüter oder Reinvestitionswirtschaftsgüter enthalten § 6b EStG und R 6b.2 EStR 2012 ein Bewertungswahlrecht: Die neu angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen nicht mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, vielmehr können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich des übert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.4 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 9 Bewertungswahlrechte

Rz. 85 Bewertungswahlrechte sind von Bilanzierungswahlrechten zu unterscheiden: Während Bilanzierungswahlrechte die Alternative eröffnen, einen bestimmten Posten auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zu bilden oder nicht, geht es bei Bewertungswahlrechten um Alternativen bei der Höhe des Wertansatzes (Wertansatzwahlrechte) oder um Alternativen bei der Art und Weise der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.6 Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 352 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die als Finanzanlagen zum Anlagevermögen gehören, werden als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter bewertet. Für sie gilt die Vermutung, dass ihr Teilwert den Anschaffungskosten entspricht, auch wenn bereits viele Jahre seit dem Erwerb vergangen sind.[1] Eine Teilwertabschreibung verlangt daher vom Stpfl. den Nachweis, dass der Erw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / V. Ermittlung des Veräußerungs-/Entnahmegewinns aus dem Verkauf von Krypto Assets (insbesondere beim Tausch Krypto Asset gegen Krypto Asset)

Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich aus dem Unterschied zwischen den AK/HK zzgl. Veräußerungskosten und dem erzielten Verkaufserlös. Es muss zudem unterschieden werden, ob eine Veräußerung in Euro erfolgt oder gegen die "Zahlung" anderer Krypto Assets. Im letzteren Fall handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang, so dass als Veräußerungserlös der gemeine Wert des als Geg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.4 Veräußerung durch die Spaltung (§ 15 Abs. 2 S. 2 UmwStG)

Rz. 186 Nach Abs. 2 S. 2 darf durch die Spaltung keine "Veräußerung" an außenstehende Personen vollzogen werden. Dahinter steht die Überlegung, dass eine Spaltung ohne ausreichenden wirtschaftlichen Grund vollzogen wird, um allein eine steuerpflichtige Veräußerung zu vermeiden.[1] Aus steuerlichen Motiven wird eine unangemessene Gestaltung gewählt, für die keine wirtschaftli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.5 Nicht steuerneutrale Spaltung

Rz. 291 Eine nicht steuerneutrale Spaltung liegt vor, wenn mindestens eine der Voraussetzungen für die Steuerneutralität fehlt (z. B. Teilbetriebsvoraussetzung; verunglückte Spaltung). Die Rechtsfolgen des Fehlens der Voraussetzungen des § 15 UmwStG haben sich durch das SEStEG geändert. Unter dem UmwStG 1995 traten die gleichen Rechtsfolgen der nicht steuerneutralen Spaltung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 129 Anders als § 20 Abs. 1 UmwStG gehört auch die 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu den Teilbetrieben. Anteile an anderen Körperschaften bilden keinen Teilbetrieb, auch wenn die Beteiligung 100 % beträgt. Anteile an ausl. Körperschaften sind dann ein Teilbetrieb, wenn die Beteiligung 100 % beträgt und die ausl. Körperschaft nach ihrer Struktur einer deuts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 103 Will der Erblasser bei der Unternehmensnachfolge eine bestimmte Qualifikation der infrage kommenden Erben sicherstellen, kann dies im Wege der qualifizierten Nachfolgeklausel geschehen. Hierbei wird im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass der Gesellschaftsanteil nur auf bestimmte, vorher festgelegte Erben im Wege der Sondererbfolge übergehen soll.[1] Damit wird der Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.1 (Teil-)Entgeltliche Übertragung auf einen Abkömmling

Rz. 161 Die entgeltliche Betriebsveräußerung (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) an einen Abkömmling kommt vor allem bei Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Betracht, insbes. sofern der Alteigentümer die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG in Anspruch nehmen kann.[1] Korrespondierend dazu entstehen dem Erwerber Anschaffungskosten, die er ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.2 Wegzugsbesteuerung § 6 AStG

Rz. 222 Personen, die gem. § 17 EStG an (in- oder ausländischen) Kapitalgesellschaften qualifiziert beteiligt sind, müssen bei deren Übertragung durch vorweggenommene Erbfolge die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG beachten, wenn z. B. die begünstigten Kinder nicht in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind. Denn gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG wird die Wegzugsbesteuerung auch da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.2 Fortsetzungsklausel

Rz. 97 Fortsetzungsklauseln werden bei Personengesellschaften vereinbart, wenn die Gesellschafter erreichen möchten, dass der versterbende Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt wird. Der Anwendungsbereich von Fortsetzungsklauseln bleibt auch nach dem MoPeG begrenzt, da eine Fortsetzung weiterhi...mehr