Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Versteuerung bei steuerbefreiten Körperschaften als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 234 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Bei kst-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als AE gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen gem § 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG "als in einem wG dieser Kö entstanden". Hierdurch wird bestimmt, dass zum einen die St-Befreiung des VG ausgeschlossen ist (s Tz 232) und andererseits wird klargestellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.2 Einbringungsgeborene Anteile aus der Einbringung eines Mitunternehmer-Teil-Anteils

Tz. 127 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für die gewstliche Behandlung der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile aus der Einbringung des Teils eines MU-Anteils gelten grds die Aussagen unter Tz 125. Danach gehört der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Einbringung des Teilanteils vor dem 01.01.2002 erfolgt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verminderung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens

Rz. 351 [Autor/Zitation] Nimmt das MU an der Kapitalerhöhung eines TU nicht oder nicht im Verhältnis seiner bisherigen Beteiligungsquote teil, so mindert sich seine Beteiligungsquote. Anlass für eine solche Kapitalerhöhung könnte zB ein Börsengang des TU sein. Sofern durch die Kapitalmaßnahme im Einzelfall eine Stimmrechtsmehrheit und damit die Beherrschung entfällt, sind die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.4 Teilwertabschreibung

Tz. 129 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile im BV eines Gew, gelten grds die allgemeinen (lfd) Gewinnermittlungsvorschriften. Sinkt zu einem Bil-Stichtag der Tw der einbringungsgeborenen Anteile unter die AK iSd §§ 21 Abs 1 S 1 und 20 Abs 4 UmwStG, kann eine Tw-Abschr gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG vorgenommen werden (s Tz 88). Wenn diese B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Sonderregeln für die maßgebenden Anschaffungskosten

Tz. 75 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile sind gem der Gewinnermittlungsvorschrift des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG die "AK nach § 20 Abs 4 UmwStG" Gewinn mindernd in Abzug zu bringen. Es greifen demzufolge nicht die allg Grundsätze der Bestimmung von AK bei offenen Sacheinlagen (zB s Urt des BFH v 12.04.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 380 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Prinzip der AbgSt beruht zentral auf dem Einbehalt deutscher KapSt nach den §§ 43ff EStG (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357). Nach § 43 Abs 1 EStG unterliegen inländische Einkünfte dem deutschen KapSt-Abzug. Auch für ausländische Einkünfte ist in gewissen Fällen eine KapStPfl vorgesehen: Nach § 43 Abs 1 S 1 EStG betrifft dies ausländische ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Bewertung des Veräußerungspreises

Tz. 69 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei einer Geldforderung ist grds der Nennwert der Geldzahlung (dh Wert in EUR) maßgebend (bei Ratenzahlung oder Stundung s Tz 68). Ein nicht in EUR bezifferter Veräußerungspreis in Geld muss zum Zeitpunkt der Entstehung des Kaufpreisanspruchs (dh dem Stichtag der Anteilsveräußerung, s Tz 66) in EUR umgerechnet werden (s Urt des BFH v 24.01.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Verfahren

Tz. 136 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Über die Besteuerung des Gewinns nach § 21 UmwStG ist grds bei der St-Festsetzung (ESt- oder KSt-Veranlagung) des AE zu entscheiden (s Urt des BFH v 08.04.1992, BFH/NV 1992, 778 unter II. 1.). Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile hingegen im Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder im Sonder-BV eines MU, ist der VG aus den einbrin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Anschaffungskosten durch Einbringung

Tz. 77 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Beim Erwerb der einbringungsgeborenen Anteile durch Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 23 und 25 iVm § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) wird die Höhe der AK durch den Wertansatz des eingebrachten Vermögens durch die Übernehmerin bestimmt. Durch die Bezugnahme auf "§ 20 Abs 4 UmwStG" in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist aber nicht nur diese "Ausgangsgröße" für die Ermi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Problemstellung

Tz. 82 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Fraglich ist die Gewinnrealisierung und die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, wenn der Gesellschafter die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit vd AK erworben hat und/oder der AE sowohl einbringungsgeborene Anteile als auch nicht nach § 21 UmwStG st-verstrickte Anteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile

Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (s Bsp ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Veräußerung von Anteilen mit unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 86 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der StPfl nur einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges, die er aber zu vd Zeitpunkten und zu unterschiedlichen AK erworben hat, kann der AE bei der Veräußerung nur eines Teils seiner Beteiligung wählen, welche Anteile oder Teile davon er veräußert. In diesem Fall sind für die Ermittlung eines VG die tats AK dieses vom AE bestimmten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Wahlrecht auf Besteuerung bei Zufluss der Bezüge

Tz. 86a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile gegen wiederkehrende Bezüge (Renten oder Raten) veräußert, ermittelt sich der VG im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG. Der Veräußerungspreis in Gestalt der wiederkehrenden Bezüge wird durch deren Barwert bestimmt (s Tz 70). Abw von der in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG gereg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung

Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als AE bei der ESt nur zur Hälfte (ab VZ 2009 zu 60 % bzw iR der Abgeltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Gewinne aus den Ersatztatbeständen des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 120 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die St-Befreiungsvorschrift des § 3 Nr 40 S 1 EStG enthält – bis auf die Abwicklung einer Kap-Ges und Kap-Rückzahlung – keine Regelung für die Gewinne aus der Aufdeckung der stillen Reserven aus einbringungsgeborenen Anteilen infolge der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, die Entstrickungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 240 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Anwendung des AbgSt-Satzes ist bei Einkünften nach § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG und den dazugehörigen Veräußerungsgewinnen in § 20 Abs 2 EStG zu versagen, soweit eine sog "Back-to-back-Finanzierung" vorliegt (grafisch aufbereitet bei Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194). Die Intention des Gesetzgebers ist – wie auch in den übrigen Vorschri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Anteile aus der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Anteilstausch)

Tz. 115 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile aus einem Anteilstausch iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG veräußert, ist der VG regelmäßig nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a oder b EStG (s Tz 106 und 108) stbefreit (Ausnahme s Tz 119). Zur Abgrenzung von Sacheinlagevorgän gen nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegenüber der "Betriebseinbringung" gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG in b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift ist das Kernstück der sog "Abgeltungsteuer" (AbgSt). Die AbgSt stellt eine spezielle Tarifvorschrift für die Einkünfte aus KapVerm (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, § 20 EStG) dar, weswegen die Vorschrift im IV. Teil des EStG ("Tarif") platziert ist (s auch FG Niedersachsen vom 18.03.2022, 7 K 120/21, EFG 2022, 1101). Durch ihren – im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Versteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 233 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Da der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als AE nicht mehr als Gewinn "aus" einem BgA fingiert wird, sondern als "in einem BgA" entstandener Gewinn gilt, ist nunmehr klargestellt, dass es sich nicht nur zivilrechtlich, sondern auch stlich um die Veräußerung der Beteiligung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.1 Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung

Tz. 132a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung gehört nicht zum Gewerbeertrag der (gew tätigen oder gew geprägten) Pers-Ges, wenn die Einbringung vor 2002 erfolgt ist. Unabhängig davon, wer für Zwecke der ESt/KSt als Einbringender iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG anzusehen ist, muss a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Körperschaft als Anteilseigner

Tz. 130 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bleibt der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile oder der Gewinn iSd § 21 Abs 2 S 1 UmwStG bei der Ermittlung des kstlichen Einkommens gem § 8b Abs 2 S 1 KStG außer Ansatz (s Tz 121), gilt diese (sachliche) St-Befreiung auch für Zwecke der GewSt (s § 20 UmwStG [SEStEG] Tz 286). Von der St-Befreiung bei der KSt ausg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 63 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (und auch der Entstrickung nach den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 181ff) enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allg Eink- oder Gewinnermittlungsvorschriften für de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerungspreis

Tz. 68 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Veräußerungspreis iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie bei der VG-Ermittlung nach den §§ 16 Abs 2, 17 Abs 2 EStG – der gW aller Leistungen (Geldzahlungen, Sachen, Forderungen, Rechte und Vorteile), die der Veräußerer vom Erwerber (oder anderen Pers) im Gegenzug für die Übertragung der Anteile erhält (allg Meinung, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

Tz. 133 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei Veräußerungen von einbringungsgeborenen Anteilen des BV ab dem 01.01.1999 ist eine Anwendung des § 6b EStG auf den VG entfallen (s § 6b EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 und § 52 Abs 18 S 1 EStG). Denn die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges ist nicht mehr von § 6b Abs 1 EStG erfasst. Wird demnach eine Beteiligung iSd § 21 UmwStG nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitliche Anwendung, Probleme des Übergangs zur AbgSt

Rn. 101 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch den Übergang zur AbgSt kam es zu Friktionen, da der Systemwechsel in mehrere Grundprinzipien des ESt-Rechts simultan eingriff (zur Beschreibung des Übergangs durch den BFH s Urt BFH vom 03.11.2015, VIII R 37/13, BStBl II 2016, 273 Rz 25 ff; zum Übergang bei Anschaffung von WG vor der erstmaligen Anwendbarkeit der AbgSt zuletzt BFH vom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises

Tz. 72 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Spätere Herabsetzungen des Veräußerungspreises (zB infolge eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs oder Urt) oder der (tw) Ausfall der Kaufpreisforderung (zB wegen Erlass der Forderung oder Vermögenslosigkeit des Erwerbers) wirken (materiell-rechtlich) auf die Bemessung des Veräußerungspreises iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG zurück....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 10)

Rn. 80 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie beim Posten Nr. 9 ist Voraussetzung für die Erfassung an dieser Stelle, dass die Erträge aus den in der Bilanz unter "Finanzanlagen" ausgewiesenen "Ausleihungen" und sonstigen "Wertpapiere[n] des AV" (Posten A. III. 2. sowie 4., 5. und 6. nach § 266 Abs. 2) stammen. Nicht hierher gehören deshalb Erträge aus A. III. 1. und 3. sowie aus "We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz ;1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / d) Zwischenfazit

Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch nach einem Wegzug für die einzelnen Vermögensgegenstände des Ausgangsbeispiels grundsätzlich wie folgt aufrechterhalten bleibt (vgl. Tabelle):mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / c) Bilaterale Schranken

Betriebsstätteneinkünfte: Für Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft wird das Besteuerungsrecht nach einem zugrunde liegenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelmäßig dem Betriebsstättenstaat zugesprochen (Art. 7 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 OECD-MA).[27] Beraterhinweis Eine bloße gewerbliche Prägung[28], Infektion[29] oder Gewerblichkeit infolge einer Betriebsaufspaltung[30] wirkt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 2): Tradi... / 5. Kryptowerte im Privatvermögen

Liegt – z.B. mangels Nachhaltigkeit – keine Gewerblichkeit vor, sind Einkünfte aus der Blockerstellung nach Ansicht der Finanzverwaltung gem. § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.[21] Mit Zufluss liegt zugleich eine Anschaffung vor, die bei einer späteren Veräußerung i.R.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu berücksichtigen ist. Realisationsvorgänge i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG sind ni...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.2 Zuflusszeitpunkt und Höhe des geldwerten Vorteils nach innerstaatlichem Recht

Rz. 274 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einnahmen, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden (sonstige Bezüge) gelten nach § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG als zugeflossen, wenn ein Arbeitnehmer wirtschaftlich über sie verfügen kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die verbilligt überlassenen Aktien in das Eigentum des Arbeitnehmers übergegangen sind (Einbuchung der Aktien in...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.4 Zwangsentnahme des Sonderbetriebsvermögens

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird anlässlich des Nichteintritts der Erben zwangsentnommen, soweit die Erben nicht zugleich Gesellschafter der fortgeführten Gesellschaft sind. Der gemeine Wert des Sonderbetriebsvermögens ist analog § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG dem Abfindungsanspruch hinzuzurechnen und erhöht auf diese Weise den begünstigten Veräußerungsgewinn des Erblasse...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht zu Gesellschaftern berufenen Miter...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.2 Mehrere Erben

Bei mehreren Miterben, d. h. einer Erbengemeinschaft, tritt jeder Miterbe einzeln in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein. Die Mitunternehmerstellung geht unentgeltlich vom Erblasser auf die Erben über. In Höhe ihrer Erbquote müssen die Miterben das Kapitalkonto des Erblassers anteilig fortführen.[1] Die Miterben sind "geborene Quoten-Mitunternehmer". Die Erben werd...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 6 Eintrittsklausel zugunsten der Erben

Haben der oder die Erben aufgrund einer erbrechtlichen Eintrittsklausel das Wahlrecht, entweder in die Gesellschaft nach Maßgabe der Mitgliedschaft des Erblassers einzutreten oder sich von der Gesellschaft abfinden zu lassen, hängen die steuerlichen Folgen davon ab, wie sich die Erben entscheiden. Die Eintrittsklausel bewirkt nicht den unmittelbaren Übergang der Mitgliedscha...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.3 Vererbter Anteil gehört zum Nachlass

Mitunternehmeranteile, die im Fall einer einfachen Nachfolgeklausel im Wege der Sonderrechtsnachfolge bereits nach dem Verhältnis der Erbquoten aufgeteilt auf die Miterben übergegangen sind, können trotz des anteiligen Direkterwerbs der Miterben in eine Erbauseinandersetzung einbezogen werden, da ihr Wert zum Nachlass gehört. Sie können in eine spätere Erbauseinandersetzung ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.2 Veräußerung gegen fremdübliches Entgelt

Veräußerungsgeschäfte zwischen der Personengesellschaft und einem Gesellschafter und umgekehrt sind steuerrechtlich in vollem Umfang als Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäfte anzuerkennen, soweit sie zu Bedingungen wie unter fremden Dritten vorgenommen werden.[1] Die Anerkennung als Fremdgeschäft führt dazu, dass die Gesellschaft oder der Gesellschafter bei Veräußerung ein...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.4.1 Teilentgeltliche Veräußerung in das Privatvermögen als verdeckte Entnahme

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem steuerlichen Gesamthandsvermögen zu einem Preis, der unter dem Teilwert liegt, an den Gesellschafter in dessen Privatvermögen veräußert, liegt eine teilentgeltliche Veräußerung vor. Existiert dafür aus der Sicht der Personengesellschaft kein betrieblicher Anlass, sodass sich die verbilligte Übertragung nur durch das Gesellschaftsverh...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.3 Veräußerung gegen einen überhöhten Preis

Die Anerkennung als Fremdgeschäft setzt voraus, dass ein Entgelt vereinbart worden ist, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart worden wäre. Die Beteiligten können jedoch aus vielfältigen Gründen daran interessiert sein, durch Vereinbarung eines überhöhten Preises den Gewinn der Gesellschaft oder den Gewinn des Gesellschafters zu manipulieren.[1] Veräußert eine Person...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.4.2 Teilentgeltliche Veräußerung in ein Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters

Wird das Wirtschaftsgut beim Erwerber Betriebsvermögen, liegt keine verdeckte Entnahme in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und Veräußerungsgeschäft vor, die zur Gewinnrealisierung führt, weil der Vorgang unter § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG fällt. Praxis-Beispiel Teilentgeltliche Veräußerung in das Betriebsvermögen An der X-GmbH & Co. KG (KG) sind als Kommanditisten A und B zu je ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2 Veräußerungsgewinn (§ 16 Abs. 2 S. 1 EStG)

8.2.1 Begriff Rz. 215 Der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten den Buchwert des veräußerten Betriebsvermögens bzw. bei einer Anteilsveräußerung den Buchwert des entsprechenden Anteils am Betriebsvermögen übersteigt bzw. unterschreitet (§ 16 Abs. 2 S. 1 EStG). 8.2.2 Veräußerungspreis Rz. 216 Veräußerungspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.6 Abgrenzung zum laufenden Gewinn

Rz. 224 Werden bei einer Betriebsveräußerung unwesentliche Wirtschaftsgüter zurückbehalten und gesondert verwertet oder ins Privatvermögen überführt, so gehören auch die hierbei erzielten Gewinne oder Verluste zum Veräußerungsgewinn. Dies ergibt sich aus dem hier vertretenen umfassenden Begriff der Betriebsaufgabe, wonach die Betriebsveräußerung nur ein Sonderfall der Betrie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.7 Insbesondere: laufender Gewinn bei Beteiligung derselben Personen auf Veräußerer- und Erwerberseite (§ 16 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 S. 5 EStG)

Rz. 226 Nach § 16 Abs. 2 S. 3 EStG gilt bei Betriebsveräußerungen, bei denen auf der Seite des Veräußerers und des Erwerbers dieselben Personen als Unternehmer oder Mitunternehmer beteiligt sind, der entstehende Gewinn insoweit als laufender Gewinn. Gleiches gilt für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen nach § 24 UmwStG, soweit durch den T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.2 Veräußerungspreis

Rz. 216 Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Der Begriff ist weit zu fassen. Einzubeziehen ist die Gesamtheit der für die Betriebsübertragung erlangten Gegenleistungen. All das, was vom Erwerber im Rahmen des Leistungsaustauschs erbracht wird, ist für den Veräußerer Teil der Gegenleistung (Rz. 55). Werden Beträge neben dem Betriebsveräußerungsvorgang geso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Umfang der Bindungswirkung

Rz. 7 Die Bindung tritt ein, "soweit" die Feststellungen für Folgebescheide von Bedeutung sind. Inwieweit dies der Fall ist, ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung der einzelnen Feststellungen, den im Verfügungsteil des Feststellungsbescheids getroffenen Feststellungen und der abhängigen Steuerarten.[1] Die Feststellung, ob eine Aussage im Verfügungsteil getroffen worden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.2 Freibetragsregelung

Rz. 253 Mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 31.12.1995 (§ 52 Abs. 19a S. 2 EStG a. F., jetzt: § 52 Abs. 34 S. 5 EStG) ist die Freibetragsregelung neu geregelt worden.[1] Seither bezweckt die Vorschrift ausschließlich eine steuerliche Begünstigung wegen Alters und Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag wegen Alters oder Berufsunfähigkeit kann für jeden Fall einer Betriebsveräuß...mehr