Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.2 Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft über einen betrieblichen Nachlass

Rz. 164 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist zivilrechtlich wie steuerrechtlich ein gegenüber dem Erbanfall selbstständiger Vorgang, der als solcher steuerrechtlich zu würdigen ist. Die Auseinandersetzung ist nicht etwa Bestandteil oder Fortsetzung des Erbfalls in der Hinsicht, dass die steuerrechtlichen Folgen der Auseinandersetzung auf den Zeitpunkt des Erbfall...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.7 Bindungswirkung bei der Feststellung von Einkünften

Rz. 41 Die Feststellung der Einkünfte [1] ist hinsichtlich der Entscheidung über die an den Einkünften Beteiligten, die Höhe der Einkünfte, die Art der Einkünfte und die Gewinnverteilung und -zurechnung bindend. Ebenfalls bindend festgestellt werden ein Veräußerungsgewinn, der von dem laufenden Gewinn getrennt auszuweisen ist, und die Zurechnung dieses Veräußerungsgewinns.[2]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.8 Veräußerung gegen Rentenzahlung

Rz. 230 Bei einer Betriebsübertragung gegen eine Rentenzahlung muss zwischen der Veräußerungsrente und der privaten Versorgungsrente unterschieden werden. Eine Betriebsübertragung gegen eine private Versorgungsrente ist kein Veräußerungsvorgang, sondern ein unentgeltliches Rechtsgeschäft.[1] Wird ein Betrieb unter Vereinbarung einer Veräußerungsrente gegen eine Zeitrente, Lei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.11 Spitzenausgleich

Rz. 177ac Werden bei einer Realteilung einem Mitunternehmer ausschließlich Wirtschaftsgüter zugeteilt, kommt es meist zu Über- oder Unterdotierungen gegenüber dem rechnerischen Auseinandersetzungsanspruch. Die Wertabweichungen werden durch Zahlung eines Spitzenausgleichs zwischen den betroffenen Realteilern ausgeglichen. Der Spitzenausgleich kann entweder aus dem Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.2.2 Zu § 6b EStG

Rz. 51 Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn nach § 16 EStG kann durch Anwendung des § 6b EStG gemindert oder vermieden werden, wenn und soweit im veräußerten Vermögen (ggf. einschl. des Sonderbetriebsvermögens) begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter enthalten sind, die Voraussetzungen des § 6b EStG vorliegen und Übertragungsmöglichkeiten auf andere Wirtschaftsgüter bestehen (§...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.5 Besonderheiten bei der Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Körperschaftsteuersubjekten

Rz. 223 Der Veräußerungspreis i. S. v. § 16 Abs. 2 EStG ist, soweit er auf die Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden KSt-Subjekten entfällt, nach § 3 Nr. 40 Buchst. b) EStG anteilig steuerfrei. Er ist deshalb bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG nur mit dem stpfl. Teil anzusetzen. Das gilt sowohl bei der Veräußerung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.1 Begriff

Rz. 215 Der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten den Buchwert des veräußerten Betriebsvermögens bzw. bei einer Anteilsveräußerung den Buchwert des entsprechenden Anteils am Betriebsvermögen übersteigt bzw. unterschreitet (§ 16 Abs. 2 S. 1 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.3 Teilentgeltliche Übertragungen, gemischte Schenkungen

Rz. 60 Gemischte Schenkungen sind Übertragungsvorgänge, die nach der subjektiven Vorstellung der Beteiligten zu einem Teil entgeltlich und zu einem Teil unentgeltlich sein sollen. Dennoch kommt es auch auf die objektiven Wertverhältnisse von Leistung und Gegenleistung an. Bei Verträgen zwischen fremden Personen spricht – im Gegensatz zu einer Übertragung zwischen nahen Angeh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.4 Veräußerungskosten

Rz. 222 Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die durch die Veräußerung unmittelbar veranlasst sind[1], z. B. Beurkundungs-, Abwicklungskosten, Maklerprovision, Verkehrssteuern einschl. USt oder Vorfälligkeitsentschädigungen,[2] nicht aber z. B. Rechtsdurchsetzungskosten für die Anerkennung als Veräußerungskosten.[3] Übernommene GewSt sind für den Schuldübernehmer Veräußerun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1.2 Ausscheiden

Rz. 170 Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft gegen eine Abfindung aus, so veräußert er damit seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich an die verbleibenden Mitunternehmer. Der Vorgang ist rechtssystematisch als Veräußerung, nicht als Aufgabe des Mitunternehmeranteils anzusehen. Zwar führt das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft zivilrechtlich zu eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.3 Wert des Betriebsvermögens (§ 16 Abs. 2 S. 2 EStG)

Rz. 220 Weitere Komponente für die Ermittlung des Veräußerungs- und Aufgabegewinns ist der Wert des veräußerten oder aufgegebenen Betriebsvermögens, Teilbetriebsvermögens oder bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils des dem veräußerten Anteil entsprechenden Teils des Werts des Betriebsvermögens (Wert des Anteils am Betriebsvermögen). Der Teil des Werts des Betriebsve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.3 Historische Entwicklung

Rz. 4 § 16 Abs. 1 bis 3 EStG geht zurück auf § 30 EStG von 1925 und besteht seither im Wesentlichen in unveränderter Form. Die Regelung war bei ihrer Einführung 1925 heftig umstritten[1]. In der Zeit davor waren Veräußerungsgewinne allenfalls als Spekulationsgewinne steuerpflichtig, wozu jedoch die Anschaffung des Betriebs in Spekulationsabsicht erforderlich war[2]. Rz. 5 Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.4 Systematische Bedeutung der Vorschrift

Rz. 10 Die Einbeziehung der Veräußerungsgewinne in den Bereich der stpfl. Einkünfte durch § 16 Abs. 1 EStG hat – ungeachtet dessen, dass das Prinzip der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit dies erfordert[1] –, für den Grundfall der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs durch den Einzelunternehmer konstitutive Bedeutung [2]. Der Veräußerungsvorgang selbst unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.2 Insbesondere: wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 103 Der Gewerbebetrieb wird als wirtschaftliche und organisatorische Einheit veräußert, wenn sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden[1]. Entsprechend müssen bei der Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Zug veräußert, entnommen oder anderweitig verwendet werden (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.15 Fälle der rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 3 EStG und § 16 Abs. 5 EStG

Rz. 177ap Zu einer rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung kommt es, sofern bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einzel-Wirtschaftsgüter gegen die in § 16 Abs. 3 S. 3 EStG angeordnete Sperrfrist für eine Veräußerung oder Entnahme verstoßen wird (§ 16 Abs. 3 S. 3 EStG) oder beim Übergang von Anteilen an KSt-pflichtigen Gebilden im Rahmen einer T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.5 Gewerbesteuerrecht

Rz. 16 Nach allgemeiner Ansicht werden Betriebsveräußerungs- und -aufgabegewinne bei natürlichen Personen und Personenvereinigungen grundsätzlich gewerbesteuerlich nicht erfasst[1]. Dies geht im Wesentlichen auf die Rspr. des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zurück, wonach aus dem Objektsteuercharakter der GewSt folge, dass Gewerbeertrag nur sei, was der bestehende Gewerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.1 Erbanfall

Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich einer Teilungsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.3.1 Ermittlung des Aufgabegewinns (§ 16 Abs. 3 S. 6, 7 EStG)

Rz. 233 Aufgabegewinn ist in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 S. 6, 7 EStG der Betrag, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der veräußerten Wirtschaftsgüter und der gemeinen Werte der nicht veräußerten Wirtschaftsgüter nach Abzug der Aufgabekosten den (Buch-)Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Hinsichtlich der Gewinnermittlungsart und des W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.4 Die 100 %ige betriebliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 118 Als Teilbetrieb gilt auch die in einem Betriebsvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn sie das gesamte Nenn-(Grund-, Stamm-)Kapital der Gesellschaft umfasst (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Durch die Einbeziehung werden die Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer 100 %igen Beteiligung nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.4 Nachträgliche Einkünfte und Aufwendungen aus Gewerbebetrieb

Rz. 237 Auch noch nach restloser Verwertung des früheren Betriebsvermögens (Vollbeendigung des Gewerbebetriebs) und somit auch nach Betriebsveräußerung und -aufgabe können nachträgliche Betriebseinnahmen oder -ausgaben anfallen, die im Rahmen von § 24 Nr. 2 EStG zu erfassen sind (Rz. 74)[1]. Dies gilt insbesondere für spätere Zinszahlungen auf Betriebsschulden. Soweit diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.2 Steuervergünstigung als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG

Rz. 262 Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 16 EStG gehören zu den außerordentlichen Einkünften des § 34 EStG. Sie können deshalb – vorbehaltlich der Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach den §§ 6b und 6c EStG (§ 34 Abs. 1 S. 4 EStG) und der nach § 3 Nr. 40 Buchst. b) EStG begünstigten Gewinnteile (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG) – nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftel-Regelun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 54 Veräußerung i. S. d. § 16 EStG ist jede entgeltliche Übertragung des privatrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern auf eine andere natürliche oder juristische Person. Die Veräußerung umfasst nicht nur das schuldrechtliche – ggf. auch gesellschaftsrechtliche – Verpflichtungsgeschäft, sondern auch den dinglichen Übereignungsvorgang. Vom Begriff ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erford...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.4 Zusammenballung bei der Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 48 Bei einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen Reserven, wie sie insbesondere mit einer Betriebsveräußerung typischerweise verbunden ist, kommt es zu einer erhöhten Steuerbelastung durch den progressiven ESt-Tarif. Zweck der Steuervergünstigungen in § 16 EStG ist es, diesen Nachteil zu mildern. Dies gilt trotz der mit Wirkung ab 1996 geltenden Einschränkung des Fr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.5 Anteil an einer Mitunternehmerschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 124 Zu den Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen i. S. v. § 16 EStG gehören auch Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (Mitunternehmeranteil, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Gesetzeswortlaut beruht auf der Änderung durch das Gesetz v. 20.12.2001[1]. Damit wurde mit Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / c) Sonstige Aspekte

Ausnahme von Stichtagsbezogenheit bei Erwerb von mindestens 10 %: Für Zwecke des § 8b Abs. 4 KStG gilt der Erwerb einer Beteiligung bei Erwerb von mindestens 10 % als zu Beginn des Kalenderjahrs erfolgt. Keine zusätzliche Schachtelstrafe: § 8b Abs. 5 KStG ist auf Bezüge i.S.d. § 8b Abs. 4 S. 1 KStG nicht anzuwenden. Organschaft: Bei Vorliegen einer Organschaft werden Beteiligu...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 3. Anforderungen an erforderliche Neuregelung

Grds. Aufdeckung stiller Reserven? Zwar könnte der Gesetzgeber im Rahmen einer Neuregelung nun auch im Wege einer prinzipiellen Neukonzeption der steuerrechtlichen Behandlung des Transfers von WG eine grds. Aufdeckung stiller Reserven regeln. Angesichts der immensen Bedeutung der Buchwertfortführung bei Umstrukturierungsmaßnahmen erscheint dies allerdings politisch nicht ums...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

Leitsatz 1. Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuer­gesetzes (EStG) in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung. 2. § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente X...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.5 Gewinne aus Anteilsveräußerungen

Anteilsveräußerungen an optierenden Personengesellschaften werden wie die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils besteuert.[1] Veräußerungsgewinne im Privatvermögen unterliegen also § 17 Abs. 1 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Abgeltungssteuer).[2] Im Übrigen sind das Teileinkünfte- oder das Freistellungsverfahren anwendbar. Sie lösen a...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.4 Besteuerung des Einbringenden

Aus Sicht des einbringenden Mitunternehmers stellt sich der durch die Ausübung der Option fingierte Formwechsel als Veräußerung i. S. eines tauschähnlichen Vorgangs dar. Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 25 UmwStG gilt der Wert, mit dem das Betriebsvermögen von der übernehmenden Gesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungserlös und als Anschaffungskos...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4.2 Gewinnermittlung der optierenden Gesellschaft

Durch die Option entfallen die für Mitunternehmerschaften geltende zweistufige Gewinnermittlung sowie die gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO. Optierende Personengesellschaften haben stattdessen eine Körperschaftsteuererklärung und eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos abzugeben, und zwar bereits für das der Option vorangeh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.4 Passivierungsbeschränkungen unterliegende Verpflichtungen als Gegenleistung

Rz. 22 Nicht eindeutig geregelt ist, was gilt, wenn ein Wirtschaftsgut übertragen wird und der Erwerber als (Teil seiner) Gegenleistung eine Verpflichtung des Veräußerers übernimmt, die einer Passivierungsbeschränkung unterliegt. Solange in diesem Fall die stillen Reserven im übertragenen Wirtschaftsgut die stillen Lasten in der übertragenen Verpflichtung übersteigen, kommt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.5 Teilweise selbstgenutzte und vermietete Ferienwohnung

Rz. 38 Bei einer teilweise selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist die Einkunftserzielungsabsicht durch eine Prognose zu prüfen, da die Selbstnutzung ein privater Anlass und Liebhaberei immer nur dann gegeben ist, wenn die weitere Inkaufnahme von Verlusten aus privaten Gründen geschieht.[1] Selbstnutzung ist gegeben, wenn der Stpfl. ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Veräußerung der Einkunftsquelle

Nicht mit stpfl. Einnahmen in Zusammenhang stehen Aufwendungen, die ganz oder überwiegend durch die Veräußerung der Einkunftsquelle (Mietshaus, Kapitalvermögen) verursacht sind, da Veräußerungsgewinne im Bereich der Überschusseinkünfte nicht steuerbar sind.[1] Durch diese Aufwendungen wird eine Einkunftsquelle des Stpfl. beseitigt, sie dienen daher nicht dem Erwerb, der Sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.2 Teile von Mitunternehmeranteilen

Rz. 42 Die Veräußerung oder Aufgabe des Teils eines Mitunternehmeranteils ist in § 4f Abs. 1 S. 4 EStG nicht erwähnt. Nach der hier vertretenen Auffassung ist § 4f EStG in derartigen Fällen ohnehin nur auf mitübertragene Verpflichtungen im Sonderbereich des Veräußerers anzuwenden (Rz. 28ff.). Wird ein Teil eines Mitunternehmeranteils unter Realisierung derartiger stiller Las...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.1 Grundfall

Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten: Führt die Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.4 Ausnahmen der Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 32 Die Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht gilt nur für die Vermietung von Gebäuden, nicht aber für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. In diesen Fällen ist immer die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.[1] Sie gilt auch nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Auch hier ist die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall festzustellen (Rz....mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 2. Rechtsentwicklung und Hintergrund der BFH-Entscheidung

Die sog. Wegzugsbesteuerung wurde 1972 eingeführt, um die in Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Dadurch konnten die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die gem. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Wohnsitzstaat (folglich dem Wegzugst...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / [Ohne Titel]

Susanne Thonemann-Micker, LL.M., RAin/FAinSt / Charmaine Vossen, RAin[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG bezweckt insb. die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen befindlichen wesentlichen Anteilen (Anteile von 1 % und mehr) an Kapitalgesellschaften bei Wegzug des inländischen Gesellschafters ins Ausland. Die Wohnsitzverlegung wird insof...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns (§ 20 Abs. 4 EStG)

Rz. 291 § 20 Abs. 4 EStG regelt die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Strukturell lehnt sich § 20 Abs. 4 EStG an die Gewinnermittlungsvorschrift des § 23 Abs. 3 EStG an. S. 1 enthält die Grundregel für die Ermittlung des stpfl. Veräußerungsgewinns i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Die S. 2 bis 9 enthalten Sonderregeln für best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.3 Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach Entnahme und Betriebsaufgabe (S. 3)

Rz. 301 § 20 Abs. 4 S. 3 EStG sieht vor, dass in den Fällen der Überführung eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe an die Stelle der Anschaffungskosten der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder § 16 Abs. 3 EStG angesetzte Wert tritt. Rz. 302 Eine Entnahme i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 3 EStG liegt vor, wenn der Stpfl. sei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1 Grundregel für die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns (S. 1)

5.1.1 Allgemeines Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.7 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Wertpapieren in Sammelverwahrung (S. 7)

Rz. 312 § 20 Abs. 4 S. 7 EStG sieht vor, dass bei vertretbaren Wertpapieren, die einer Verwahrstelle zur Sammelverwahrung i. S. d. § 5 DepotG anvertraut sind, zu unterstellen ist, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. Bei der Streifbandverwahrung i. S. d. § 2 DepotG ist § 20 Abs. 4 S. 7 EStG entsprechend anzuwenden. Rz. 313 Die Sammelverwahrung i....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.2 Gewinnermittlung im Falle der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft (S. 2)

Rz. 299 § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der gemeine Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter tritt. Nach § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG ist der aufgrund einer verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft anfallende Veräußerungsgewinn im Jahr der verde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 329 § 20 Abs. 4a S. 3 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit einem Gestaltungsrecht ausgestattet ist, das dem Gläubiger oder dem Schuldner das Recht einräumt, statt der Rückzahlung des Nennbetrags die Lieferung von Wertpapieren i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu verlangen oder anzudienen. Die A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 333 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG vor, wird die Ausübung des Gestaltungsrechts zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG würde die Ausübung als Einlösung oder Rückzahlung einer Kapitalforderung zu einem stpfl. Veräußerungsgewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG führen. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG schließt eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus der Veräußerung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 323 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG vor, wird der Anteilstausch zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG würde der einem Anteilstausch zugrunde liegende gesellschafts- oder wertpapierrechtliche Vorgang regelmäßig eine Steuerpflicht nach § 20 EStG auslösen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn eine Sonderr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.3 Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften (S. 3)

Rz. 271 Gem. § 20 Abs. 2 S. 3 EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter, die sich im Vermögen dieser Gesellschaft befinden. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellscha...mehr