Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.2 Management Buy Out (MBO)

Rz. 164 Beim Management Buy Out werden das Unternehmen bzw. die Unternehensanteile an Personen veräußert, die bereits zuvor mit der Leitung des Unternehmens betraut waren. Der Unternehmer gibt i. d. R. die Leitung und Geschäftsanteile am Unternehmen gegen Entgelt auf und baut auf die Weiterführung des Unternehmens nach seinen Prinzipien.[1]. Praxis-Beispiel Management Buy Out...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.3.2 Fehlender manifestierter Wille des Übergebers

Rz. 137 Bei der ungeplanten Unternehmensnachfolge können sich aus dem fehlenden manifestierten Willen des Übergebers verschiedene Probleme ergeben: Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen Gesamthandsvermögen (§§ 19022 Abs. 1, 2032 Abs. 1 BGB). Das gilt ebenso für ein im Nachlass enthaltenes gewerbliches Unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.2 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Gesellschafterwechsel

Bei der Aufnahme oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters in bzw. aus einer Personengesellschaft während des Wirtschaftsjahrs ist der für den Erhebungszeitraum festgestellte Gewerbesteuer-Messbetrag auf die am Ende des Erhebungszeitraums beteiligten Gesellschafter nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Ein unterjährig ausgeschiedener Gesellschafter[1]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.1 Berechnungsformel

Im einführenden Beispiel des Einzelunternehmers konnte auf die gesonderte Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags verzichtet werden, da die Einkommensteuer auf einer einzigen Einkunftsquelle, dem gewerblichen Einzelunternehmen, beruhte. Sind jedoch (positive und negative) Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsquellen vorhanden, muss der Ermäßigungshöchstbetrag nach § 35 Abs. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2023). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / V. Veräußerung von Anteilen der Tochtergesellschaft

Veräußerungsgewinne werden nach § 8b Abs. 2 KStG von der Besteuerung freigestellt. Dies erfasst neben der klassischen Veräußerung u.a. die Herabsetzung sowie Rückzahlung des Nennkapitals oder Umwandlungsvorgänge zu Teil- oder Zwischenwerten.[10] Es ist gem. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG nur ein Betrag von 5 % des erzielten Gewinns dem 15-% igen KSt-Satz zu unterwerfen. Keine Erfassung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihre inländische Muttergesellschaft der Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer unterliegen, sollte jeder steuerliche Berater eigentlich "aus dem FF" beantworten können. Tatsächlich sind die A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / 2. Zurechnung von Einkünften

Tritt der Erbfall ein, geht das Vermögen des Erblassers mit seinem Tod im Ganzen auf den Erben über, d.h. ihn treffen nun die Rechtsfolgen, wenn er das übernommene Vermögen weiterhin zur Erzielung von Erträgen nutzt, wenn er es einer anderweitigen Nutzung zuführt oder wenn er es veräußert. Geht das Vermögen auf mehrere Erben über, entsteht eine Erbengemeinschaft mit gemeinsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / d) Erbteilsübertragung

Ein Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass (seinen Erbteil) an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verschenken oder verkaufen (§ 2033 Abs. 1 BGB). Wird ein Erbteil verschenkt, findet § 11d Abs. 1 EStDV Anwendung. Denn durch den unentgeltlichen Erwerb des Erbteils ist der Beschenkte in der Rechtsstellung des Schenkers eingetreten, die dieser innerhalb der Erbengemein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts

Leitsatz Die für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts geltende Vorschrift des § 8b Abs. 6 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), die den persönlichen Geltungsbereich von § 8b Abs. 1 bis 5 KStG (und damit auch z.B. von Abs. 3 Satz 3 zur Einkommenserhöhung bei Teilwertabschreibungen) erweitert, ist weder durch Auslegung noch im Wege der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2 Gesellschafterwechsel

Zu einer Änderung im Bestand der Gesellschafter kann es auch dadurch kommen, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wobei er seinen Gesellschaftsanteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter überträgt. Praxis-Beispiel Gesellschafteraustausch Gesellschafter der AB-OHG sind A und B, die zu jeweils ½ beteiligt sind. Der Buchwert des Betriebsvermögens der OHG beträgt 200.000 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 7.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein weiterer häufiger Fall, bei dem die Rechtsfolgen einer Zebragesellschaft zu beachten sind, ist ein sog. gewerblicher Grundstückshandel. Hierbei werden von einem Steuerpflichtigen innerhalb von 5 Jahren Grundstücke in einem solchen Umfang erworben und veräußert – maßgebend ist die sog. 3-Objekt-Grenze –, dass dies einer Betätigung eines gewerblichen Händlers gleichkommt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.2 Veräußerungsgewinne und -verluste

Rz. 100 Den Einkünften unterfallen nicht nur laufende Einkünfte, sondern auch Veräußerungsgewinne und -verluste. Die Veräußerung ist nach der funktionalen Betrachtungsweise derjenigen Tätigkeit funktional zuzurechnen, die zuvor mit dem veräußerten Wirtschaftsgut ausgeübt wurde.[1] Folglich zählt ein Veräußerungsgewinn oder -verlust insoweit zu den Einkünften mit Kapitalanlag...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.5 Verhältnis zur späteren Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

Rz. 57 § 6 AStG stellt die Erfüllung eines Wegzugstatbestands einer Veräußerung i. S. d. § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Unbeschadet dessen kann auch nach Durchführung einer Wegzugsbesteuerung ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG im Inland steuerpflichtig sein.[1] Dies ist sowohl denkbar in Fällen der fortbestehenden unbeschränkten Stpfl. als auch bei fortbestehender St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.7 Anwendungsbeispiele

Rz. 486 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, anteilige Veräußerung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.2 Fiktion des Erwerbs zum gemeinen Wert

Rz. 188 § 6 Abs. 1 S. 3 AStG vermeidet eine Doppelbelastung von Vermögenszuwächsen durch eine (Doppel-)Fiktion. Demnach gelten zunächst – dem Grunde nach – die Anteile als erworben und ferner – der Höhe nach – grds. zum gemeinen Wert. Die Fiktion gilt auf Ebene des Anteilseigners nach Durchführung der Wegzugsbesteuerung – d. h. in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.6 Besonderheiten bei der Anwendung des § 11 Abs. 4 AStG

Rz. 478 Da sich die Vorschriften zur Ermittlung des Kürzungsbetrages sowie des Hinzurechnungskorrekturvolumens (§ 11 Abs. 2, 3 AStG) auf Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 AStG beziehen, sind die bei der Anwendung des § 11 Abs. 4 AStG die nachfolgenden Besonderheiten zu beachten. Rz. 479 Die Obergrenze 1 (§ 11 Abs. 2 S. 1 AStG) richtet sich nach dem steuerpflichtigen Teil des G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.1 Wegzugssteuer i. S. v. Satz 1

Rz. 353 Die Ratenzahlungsmöglichkeit erstreckt sich auf die "Steuer, die auf die nach Absatz 1 realisierten Einkünfte entfällt". Um die Reichweite der Möglichkeit, die Ratenzahlung in Anspruch nehmen zu können, zu bestimmen, ist folglich der Teil der Einkommensteuer zu bestimmen, der die sog. "Wegzugssteuer" darstellt. Angesichts des Wortlauts der Norm – der an § 34c Abs. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.3 Ermittlung der Steuer

Rz. 167 Die Ermittlung der Wegzugssteuer richtet sich aufgrund des in § 6 AStG enthaltenen Rechtsfolgenverweises nach § 17 EStG.[1] Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG ist zu gewähren.[2] Es kommt auch Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG, § 3c Abs. 2 EStG) zur Anwendung.[3] Rz. 168 Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bestimmt sich nach § 17 Abs. 2 EStG. Dan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 280 § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG regelt – i. S. einer exklusiven Regelung (s. Rz. 288) – die Einordnung von Gewinnen (einschließlich Verlusten[1]) aus "der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals" als aktive Einkünfte. Es geht insgesamt um Gewinne, die eine ausländische Gesellschaft i. S. v. § 7 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1.1 Hintergrund

Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem. § 6 AStG besteuerten Vermögenszuwachs zu berücksichtigen.[2] Eine festgesetzte Steuer wurde durch Änderung oder Aufhebung des Bescheids neu ermittelt. Hinte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.4.2 Herabsetzung des Kapitals bei der ausländischen Gesellschaft

Rz. 461 Der Kürzungsbetrag ist anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals bei einer ausländischen Gesellschaft erzielt. Im Rahmen der Kapitalherabsetzung wird das Nennkapital einer Gesellschaft herabgesetzt und das entsprechende Vermögen der Gesellschaft anhand der vermögensmäßigen Beteiligung an die Gesellschafter zugeteilt bzw. zurückge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.3 Ausnahme: Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG

Rz. 287 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG besteht für die genannten Gewinne nur dann eine Ausnahme von deren Einordnung als "aktiv", wenn der Gewinn bei der ausländischen Gesellschaft bei unterstellter unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wäre. Die Ausnahme entspricht § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG [1], weshalb auf die dortige Kommentie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.3 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 S. Nr. 1)

Rz. 132 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG ist erfüllt, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" richten sich nach §§ 8, 9 AO.[1] Dieser – nach altem Recht (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG a. F.) – (Grund-)Tatbestand betrifft folglich den physischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.1 Festsetzungsverfahren

Rz. 465 Als Teil der Einkommensteuer entsteht die Wegzugsteuer mit Ablauf des Vz, in dem der Besteuerungszeitpunkt i. S.V. § 6 Abs. 1 S. 2 AStG liegt (§ 36 Abs. 1 EStG). Die in § 6 Abs. 1 S. 2 AStG normierten fiktiven Veräußerungszeitpunkte ändern daran nichts, sondern regeln lediglich, zu welchem Zeitpunkt der Besteuerungstatbestand verwirklicht wird und somit mittelbar auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.5 Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 175 Auf Rechtsfolgenebene stellt sich die Frage, ob auf die Wegzugssteuer etwaige ausländische Steuern angerechnet werden können. Dies betrifft den Fall, in dem vor dem Wegzug nur ein beschränktes deutsches Besteuerungsrecht besteht, Deutschland im Rahmen des Wegzugs gemäß § 6 AStG besteuert und in der Folge im Ausland eine tatsächliche Veräußerung besteuert wird. Dies m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbeschränkungen des § 21 Abs. 1 EStG n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.1 Entfallen der Wegzugssteuer

Rz. 243 Rechtsfolge des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG ist das Entfallen der Wegzugssteuer. Die Wegzugssteuer entfällt mit Rückwirkung.[1] Die rechtzeitige Rückkehr stellt ein rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar.[2] Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so gestellt, als sei er nie weggezogen. Rz. 244 Das Entfallen der Wegzugssteuer dem Grunde nach ist von dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.2 Beschränkung auf Vermögenszuwachs / Keine Berücksichtigung von Vermögensminderungen

Rz. 162 Der BFH hat wiederholt zu § 6 AStG a. F. entschieden, die Norm erfasse nur den Vermögenszuwachs, nicht aber Vermögensminderungen.[1] Die Norm führt folglich nur dann zu einer Wegzugsbesteuerung, wenn ein Veräußerungsgewinn entsteht, verhilft folglich nicht dazu, fiktive Veräußerungsverluste bei Wegzug geltend machen zu können. An dieser Ausrichtung der Norm hat sich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.4.1 Auflösung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 452 Der Kürzungsbetrag ist anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige Gewinne aus der Auflösung einer ausländischen Gesellschaft erzielt. Im Rahmen der Auflösung wird eine Gesellschaft in der Regel abgewickelt und deren Vermögen anhand der vermögensmäßigen Beteiligung an die Gesellschafter verteilt, bevor die Gesellschaft im Ergebnis erlischt.[1] Sind die Voraussetzungen des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.7 Zuordnung der Einkunftsart (§ 15 Abs. 8 AStG)

Rz. 82 Der Abs. 8 ordnet eine Quasi-Transparenz[1] der ausländischen Stiftung an. Es handelt sich nicht um eine vollständige, sondern nur um eine angenäherte Transparenz, da die zuzurechnenden Einkünfte der Stiftung beim Zurechnungsempfänger Kapitaleinkünfte, nämlich solche i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (§ 15 Abs. 8 S. 1 AStG) darstellen. Dies gilt entgegen dem Wortlaut so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.1 Gleichstellung mit Veräußerung (nur) i. S. v. § 17 EStG

Rz. 159 Rechtsfolgenseitig stellt § 6 Abs. 1 S. 1 AStG die Erfüllung eines Wegzugstatbestands mit der Veräußerung zum gemeinen Wert gleich. Es handelt sich dabei um einen Rechtsfolgenverweis auf § 17 EStG.[1] Die Gleichstellung mit der Veräußerung dient dem Ziel, die Realisierung des Veräußerungsgewinns bei Wegzug sicherzustellen.[2] Dies gilt allerdings nur im Fall eines Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Vorschrift findet auf in Deutschland einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen Anwendung, sofern diese Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG erhalten bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielen und die übrigen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG erfüllt sind. Somit ist § 11 AStG auf natürliche und juristische Personen anw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.4 Zwischengesellschaft

Rz. 311 § 7 AStG verwendet lediglich den Begriff der Zwischengesellschaft, ohne diesen zu definieren. Die Legaldefinition der Zwischengesellschaft ergibt sich aus § 8 Abs. 1 AStG. Demnach ist eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft für Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen, die einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen und nicht au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Verlagerung der Besteuerung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zustimmung des ArbN im > Steuera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Die Vorschrift normiert für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer den Ansatz eines einkünfte- bzw. einkommensmindernden Kürzungsbetrages, sofern der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG erhält bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt und bei diesem Steuerpflichtigen Hinzurechnungsbeträge von derselben ausländischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.3 Anteile an einer ausländischen oder vermittelnden Gesellschaft

Rz. 446 Der Steuerpflichtige muss einen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an der ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Gesellschaft beteiligt ist (vermittelnde Gesellschaft), erzielen. Es werden somit nur Veräußerungsgewinne aus unmittelbaren Beteiligungen des Steuerpflichtigen erfasst. Ist der Steuerpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.4 Verhältnis zu den Ermittlungsvorschriften des EStG

Rz. 55 Rechtsfolgenseitig stellt § 6 Abs. 1 S. 1 EStG den Wegzug einer Veräußerung i. S. d. § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Für die Ermittlung und Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Vorschriften, insbesondere also § 17 Abs. 2, Abs. 3 EStG sowie § 3 Nr. 40 Buchst. c und § 3c Abs. 2 EStG. Rz. 56 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.4 Hinzurechnungskorrekturvolumen

Rz. 235 Das am Schluss eines Vz verbleibende Hinzurechnungskorrekturvolumen ist gem. § 11 Abs. 3 S. 1 AStG für jeden Stpfl. gesondert festzustellen. Die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und die Veräußerungsgewinne nach § 11 Abs. 4 AStG sind dagegen nicht Feststellungsgegenstand.[1] Rz. 236 Der Bestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens darf gem. § 11 Abs. 3 S. 3 AStG nicht n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.1 Relative Freigrenze

Rz. 83 Neben der absoluten Freigrenze ist kumulativ die relative Freigrenze zu wahren, welche eingehalten ist, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen.[1] Zur Prüfung, ob dieser Teil der Freigrenze eingehalten ist, wird eine Verhältnisrechnung angestellt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.1 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Rz. 98 § 13 Abs. 2 AStG beinhaltet die Legaldefinition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter. Darunter sind Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinne und -verluste zu verstehen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder der Werterhöhung von Zahlungsmitteln, Forderungen, Wertpapieren, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen bei Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – KMU – (siehe Rn. 42) erfolgt nach § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG erst zu einem späteren Zeitpunkt, i. d. R. bei Veräußerung oder unentgeltlicher Übertragung, spätestens jedoch nach 15 Jahren oder bei der Beendig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.3 Zielsetzung der Regelung

Rz. 16 Zielsetzung des § 11 AStG ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die aus der aufeinanderfolgenden oder phasengleichen Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und der Steuerpflicht der tatsächlichen Beteiligungserträge oder Veräußerungsgewinne droht. Die Norm verknüpft dafür die Entlastung im Falle einer tatsächlichen Ausschüttung seitens der Zwischengesellschaft od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 37 § 11 AStG (in der am 6.12.2024 geltenden Fassung) ist erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2022 und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2022 anzuwenden (§ 21 Abs. 4 S. 1, Halbs. 2 AStG).[1] Vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes ("JStG") 2024 war die zeitliche Anwendung des § 11 AStG wie folgt geregelt: § 11 AS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.2 Änderungen durch das ATAD-UmsG

Rz. 31 § 10 AStG erhielt durch das ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) seine seither geltende Fassung. Das ATAD-UmsG ist auf die sog. Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) zurückzuführen, eine EU-Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.[1] § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum anzuwenden, für den Zw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)

Rz. 77 Die Einkünfteermittlung für Zwecke des § 15 Abs. 7 AStG (und sodann der Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG) ist von der möglichen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Familienstiftung im Inland (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) streng zu trennen, beide Ermittlungen laufen parallel zueinander. Für Zwecke des § 15 AStG bleibt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnungsbesteuerung bezeichne...mehr