Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Steuerliche Fal... / VII. Tageweise Vermietung von Messezimmern

Schädlich sein kann auch die nur tageweise Vermietung von Zimmern, beispielsweise an Messebesucher oder Handwerker. Damit hatte sich der BFH[19] zu befassen und festgestellt, dass ein Gebäude auch zu eigenen Wohnzwecken bewohnt wird, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweise "zu eigenen Wohnzwecken" nutzt. Im vorliegenden, vom BFH zu entscheidenden Fall erwarben die Betroffen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzierung als Veräußerungsvorgang

Rz. 330 [Autor/Zitation] Bei der konzernbilanziellen Interpretation der Anteilsveräußerung als Veräußerungsvorgang hat der aus Konzernsicht ermittelte Gewinn (160, Rz. 326) das Konzernergebnis erhöht. Der Veräußerungsgewinn lt. JA der MU (250) dabei durch folgende Korrekturbuchung anzupassen (Abb. 19 und 20): Mit der Gegenbuchung we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abstockung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Die Veräußerung von Anteilen (Abstockung) unter Beibehaltung der Equity-Methode führt im Konzernabschluss zu einem entsprechenden Abgang in Höhe des auf die verkauften Anteile entfallenden Wertansatzes der Beteiligung im Veräußerungszeitpunkt. Die Behandlung der verbleibenden Anteile bleibt von der Veräußerung unberührt. Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. S auch BFH vom 14.2.2023, IX R 23/21, BStBl II 2023, 557; Jachmann-Michel, BB 2023, 2903...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vollständige Veräußerung der Beteiligung

Rz. 253 [Autor/Zitation] Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös der Anteile und dem Wertansatz der Beteiligung zum Zeitpunkt des Abgangs der Anteile ist ertragswirksam als Veräußerungsgewinn bzw. aufwandswirksam als Veräußerungsverlust zu vereinnahmen (DRS 26.67).mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / VIII. Neue Entwicklungen

In weiteren Verfahren entschied der BFH [21] zum Beispiel darüber, ob der Verkauf eines Gartengrundstücksteils bei weiterhin bestehender Wohnnutzung als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbar ist. Dabei ging es um den Fall, dass Steuerpflichtige ein Grundstück mitsamt Gebäude mit einer Grundstücksfläche von 3.863 qm erwarben. Später wurden...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / a) Realteilung

In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen die Eheleute das gemeinsame Vermögen – vergleichbar einer Erbengemeinschaft – untereinander aufteilen. Beispiel: Die Eheleute M und F bauten während der Ehezeit gemeinsam ein Einfamilienhaus (aktueller Wert: 400.000 EUR); außerdem gründeten sie gemeinsam eine gewerblich tätige GbR (Buchwert 100.000 EUR/aktueller Wert 400.000 ...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / III. Vermögensauseinandersetzung im Ganzen

Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung sind Steuerfragen grundsätzlich in zweierlei Hinsicht zu berücksichtigen. Einerseits ist zu berücksichtigen, wie steuerliche Belastungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten berücksichtigt und verteilt werden müssen und andererseits stellt sich die umgekehrte Frage der steuerlichen Behandlung...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / IV. Zugewinnausgleichsanspruch – Erfüllung durch Übertragung einer Immobilie – Steuerliche Problematiken dieser Gestaltungsform

Grundsätzlich ist der Ausgleichsanspruch nach den §§ 1372 ff. BGB, wie bereits erwähnt auf Geld gerichtet. Nach § 3 Nr. 2 EStG unterliegt dieser Ausgleichsanspruch grundsätzlich weder der Einkommen- noch gem. § 5 ErbStG der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wird jedoch anstelle des Geldes ein Vermögensgegenstand zum Ausgleich desselben übertragen, so kann sich dadurch eine Ste...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Auf- und Abstockung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Sofern ein einbezogenes Konzernunternehmen weitere Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen erwirbt oder Anteile veräußert, ohne dass sich dabei die tatsächlich ausgeübte gemeinsame Führung oder die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen für die Einordnung dieses Unternehmens als Gemeinschaftsunternehmen ändert, stellt sich die Frage, wie die erworbenen o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.2 Zugang zum Einlagekonto

Tz. 128 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Bereits bei der Frage, was (und in welcher Höhe) als Zugang zum Einlagekonto zu berücksichtigen ist, treten nicht unerhebliche Zweifel an einer sinngem oder unmittelbaren Anwendung der Einlagenrückgewähr bei Stiftungen auf (s Tz 145ff). Bei sinngem Anwendung des Einlagekontos gibt nur die Berücksichtigung von Zuwendungen an Stiftungen Sinn,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erscheinungsformen, Systematik

Rz. 490 [Autor/Zitation] Als Entkonsolidierung (auch: Entkonsolidierung) wird die Vorgehensweise beim Ausscheiden eines bislang vollkonsolidierten TU aus dem Konsolidierungskreis bezeichnet. Sie ist durchzuführen, wennmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Abgänge

Rz. 261 [Autor/Zitation] Aufgedeckte stille Reserven beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen werden bei späteren außerplanmäßigen Abschreibungen (s. Rz. 254) und im Übrigen erst im Zeitpunkt des Abgangs dieser Vermögensgegenstände erfolgswirksam. Bei der Veräußerung sind dem Erlös nicht nur der Buchwert des JA, sondern auch die zugeordneten stillen Reserven aus der Konzernbilan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Anschaffungskosten

5.4.1 Sonderregeln für die maßgebenden Anschaffungskosten Tz. 75 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile sind gem der Gewinnermittlungsvorschrift des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG die "AK nach § 20 Abs 4 UmwStG" Gewinn mindernd in Abzug zu bringen. Es greifen demzufolge nicht die allg Grundsätze der Bestimmung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Veräußerung von Teilen der einbringungsgeborenen Beteiligung

5.5.1 Problemstellung Tz. 82 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Fraglich ist die Gewinnrealisierung und die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, wenn der Gesellschafter die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit vd AK erworben hat und/oder der AE sowohl einbringungsgeborene Anteile als auch nicht nach § 21 UmwStG st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Veräußerung bei Vorhandensein einbringungsgeborener und nicht einbringungsgeborener Anteile

5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

5.6.1 Wahlrecht auf Besteuerung bei Zufluss der Bezüge Tz. 86a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile gegen wiederkehrende Bezüge (Renten oder Raten) veräußert, ermittelt sich der VG im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG. Der Veräußerungspreis in Gestalt der wiederkehrenden Bezüge wird durch deren Barwert bestimmt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im Falle der Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer KapGes oder Genossenschaft durch einen Gesellschafter oder Genossen sieht § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 EStG einen zwingenden Ausschluss des AbgSt-Satzes für den Gläubiger vor (grafisch aufbereitet bei Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194; s auch ähnliche Regelungen bei der Zinsschranke nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Tätigkeitsbereich der Vermögensverwaltungen

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dem Bereich der Vermögensverwaltung sind die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG zuzuordnen; § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG, Anhang 10). Die Einkünfte (der Überschuss) werden durch Gegenüberstellung der Einnahmen (§ 8 EStG, Anhang 10) und der Werbungskosten (§§ 9, 9a EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Gewerbliche Personengesellschaft als Anteilseigner

8.4.3.1 Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung Tz. 132a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung gehört nicht zum Gewerbeertrag der (gew tätigen oder gew geprägten) Pers-Ges, wenn die Einbringung vor 2002 erfolgt ist. Unabhängig davon, wer für Zwecke der ESt/KSt als Einbringe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren, Tarifermäßigung, Freibetrag)

8.2.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Gewerbesteuer

Tz. 123 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Zu einer tabellarischen Übersicht der gewstlichen Behandlung der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile s Patt, SteuerStud 2006, 395. 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 53. DBA

Rn. 78 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die DBA im ertragsteuerlichen Bereich (Übersicht über den Bestand zum 01.01.2023 bei BMF vom 18.01.2023, BStBl I 2023, 195; BMF vom 15.01.2024, BStBl I 2024, 193 zum Stand zum 01.01.2024) regeln die Verteilung von Steuergütern zwischen den Vertragsstaaten. Die Frage des anwendbaren Steuersatzes wird durch die DBA nur insoweit beeinflusst, al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5 Freibetragsregelung

Tz. 86e Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wählt der AE bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile die Zuflussbesteuerung, kann kein Freibetrag gem § 16 Abs 4 EStG in Anspruch genommen werden. Ein Freibetrag wird nur dann gewährt, wenn die Veräußerung tw gegen einen festen Kaufpreis und gegen wiederkehrende Bezüge erfolgt, soweit sich der VG auf das Einmalentgelt bezieht (s B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3 Steuerpflicht

Tz. 86c Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Maßgeblich für die Besteuerung des VG ab Überschreiten der Veräußerungsrenten/-raten über die AK/Bw der Anteile (zuz Kosten, s Tz 86b) ist die materielle Rechtslage im jeweiligen Zeitpunkt des Zuflusses der wiederkehrenden Bezüge. Auf den Stichtag der Übertragung der einbringungsgeborenen Anteile kommt es nicht an (so noch die – überholte –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Anteile aus der Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 132b Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gehört nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Anteile durch Einbringung eines MU-Anteils erworben worden sind und die Sacheinlage vor dem 01.01.2002 erfolgt ist. In diesem Fall hätte nämlich ein unterstellter Einbringungsgewinn nicht der GewSt unterlegen, weil der Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.4 Einbringungsgeborene Anteile des Privatvermögens nach Einlage in eine Personengesellschaft

Tz. 132d Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Hat eine natürliche Person einbringungsgeborene Anteile im PV erworben und werden diese einbringungsgeborenen Anteile sodann in das BV einer (gew) Pers-Ges mit den AK gem § 21 Abs 4 UmwStG eingelegt, ist die Veräußerung der Anteile durch die Pers-Ges nicht schon deswegen gewstlich unbeachtlich, weil die Veräußerung der einbringungsgeborenen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. § 17 EStG

Rn. 44 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der Veräußerung von Anteilen oder sonstigen WG iSd § 17 EStG ist zwingend das Teileinkünfteverfahren anzuwenden (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst c S 1 EStG; zur Anwendung des § 3 Nr 40 S 1 Buchst c S 2 EStG bei Besteuerung nach § 17 Abs 4 EStG s FG Düsseldorf vom 19.01.2023, 14 K 1638/20 E, EFG 2023, 1457 Rz 48). Die Anwendung der AbgSt ist ausgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Veräußerungskosten

Tz. 73 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der VG iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist unter "Abzug der Veräußerungskosten" zu ermitteln. Was hierunter zu verstehen ist, wird in § 21 UmwStG nicht bestimmt. Nach ständiger Rspr des BFH zur VG-Gewinnermittlung bei – einer Anteilsveräußerung gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG vergleichbaren – singulären Ereignissen gehören zu den Veräußerungskosten solc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Anschaffungskosten "neuer" Anteile aus der Sacheinlage einbringungsgeborener Anteile gem §§ 20, 21, 25 UmwStG idF des SEStEG

Tz. 81a Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Sind einbringungsgeborene Anteile (s § 21 UmwStG) Gegenstand einer Betriebseinbringung gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG idF ab SEStEG oder eines Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG idF ab SEStEG, gelten die erworbenen Anteile an der Übernehmerin insoweit (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" (s Tz 15b). Zur Ermittlung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 178 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Sind die Bedingungen des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG gegeben, sind die Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG bzw Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG nicht der AbgSt zu unterwerfen. Vielmehr ist der progressive Tarif des § 32a EStG anzuwenden. Das Verlustverrechnungsverbot des § 20 Abs 6 EStG und das WK-Abzugsverbot des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4 Steuersatz/Tarifermäßigung

Tz. 86d Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile vor Inkrafttreten des Halb-Eink-Verfahrens veräußert oder ist das Halb-Eink-Verfahren wegen § 3 Nr 40 S 3 EStG nicht anwendbar (Einzelheiten s Tz 106ff), kann bei Sofortbesteuerung auf den VG iSd § 16 EStG (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) grds eine Tarifermäßigung gem § 34 EStG in Frage kommen. Wählt der Veräuße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.6 Gewerbesteuer

Tz. 86f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Fraglich ist, ob im Fall der Zugehörigkeit der einbringungsgeborenen Anteile zu einem gew BV des AE (natürliche Pers) eine bei der ESt von der Sofortbesteuerung des VG abw Wahlrechtsausübung iS einer Zuflussbesteuerung auch für Zwecke der GewSt gilt (zur GewSt-Pflicht des VG s Tz 123ff). Das Wahlrecht gilt uE nicht für die GewSt. Denn der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.3 Gewerbesteuerfreiheit auch für die nach der Einbringung entstandenen stillen Reserven

Tz. 128 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die einbringungsgeborenen Anteile repräsentieren die stillen Reserven des (Teil-)Betriebs, oder MU-Anteils, die unter Anwendung der Begünstigungsvorschriften des § 20 UmwStG bei der Einbringung nicht aufgedeckt worden sind. Es ist systematisch zutr, wenn der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung, die als Besteuerungsäquivalent an die St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Anteile aus der Einbringung mehrheitsvermittelnder Kapitalanteile

Tz. 132c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, die aus einer Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG stammen, ist gem § 7 S 1 GewStG gewstpfl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 unter Rn 21.13). Wäre nämlich ein Einbringungsgewinn entstanden, hätte dieser (lfd) Gewinn zum Gewerbeertrag der einbringenden Pers-Ges gehört. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Nachträgliche Anschaffungserhöhungen oder -minderungen

Tz. 79 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Maßgeblichkeit der AK zum Zeitpunkt der Entstehung des VG Die bei der Ermittlung des Gewinns gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG anzusetzenden AK umfassen alle zusätzlichen AK, die vom AE – oder im Fall der unentgeltlichen Übertragung von dessen Rechtsnachfolger(n) – bis zum Zeitpunkt der Anteilsveräußerung nachträglich aufgewendet worden sind und eben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 170 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zwingend ausgeschlossen wird die Anwendung des AbgSt-Satzes in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG und die dazu gehörenden Veräußerungsgewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG. In Abgrenzung zur Regelung des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG ist Buchst a bei KapErtr von einer KapGes oder Genossenschaft nicht a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzept der Steuerabgrenzung: Temporary- statt Timing-Konzept

Rz. 25 [Autor/Zitation] Zur Abgrenzung latenter Steuern werden in der Literatur mit dem Timing- und dem Temporary-Konzept zwei unterschiedliche Konzepte diskutiert. Im Gegensatz zu den bis BilMoG zulässigen GuV-orientierten timing differences werden die sog. temporären Differenzen beim Temporary-Konzept bilanzorientiert ermittelt. Dabei werden handelsrechtliche Vermögensgegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.2 Unterschiedliche Steuerverstrickung eines zivilrechtlich einheitlichen Geschäftsanteils (quotale Mitverstrickung nach § 21 UmwStG)

Tz. 84 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Es stellt sich die Frage, ob die og Grundsätze der Bestimmbarkeit der veräußerten Anteile (s Tz 83) auch dann Anwendung finden, wenn ein zivilrechtlich einheitlicher Anteil (dazu s Tz 83, 83a) an einer Kap-Ges nur quotal nach § 21 UmwStG st-verstrickt ist (derivativ einbringungsgeborener Anteil, s Tz 35). Diese stliche Situation der differen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Einkunftsart

Tz. 103 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Hält eine natürliche Person einbringungsgeborene Anteile im PV, gehört der Gewinn aus der Aufdeckung der stillen Reserven der Anteile zu der Einkunftsart, der auch der (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil zuzuordnen war, der zum Erwerb der Anteile in die Kap-Ges eingebracht worden ist (hA; s W/M, § 21 UmwStG [Anh 15] Rn 315 mwNachw; H/B, UmwStG, 2....mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / I. Einführung

Dieser Aufsatz ergeht in Anlehnung an den Vortrag des Autors anlässlich der Herbst-Tagung der Arge Familienrecht im Herbst 2023 in Fulda. Die Ehe bietet steuerlich eine Menge Vorteile. Neben dem Splittingtarif bei der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung, den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und dem dort vergleichsweise günstigen Steuersatz der Steuerklasse I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.2 Veräußerung innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Tz. 109 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile, die durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG erworbenen worden sind, innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem stlichen Übertragungsstichtag der Sacheinlage (s § 20 Abs 7 S 1 UmwStG) veräußert, ist eine St-Befreiung nach dem sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c Abs 2 EStG) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Körperschaftsteuer

Tz. 121 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 8b Abs 2 KStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges stfrei. Dies gilt jedoch grds nicht für einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG (s § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF). Gewinne (dh das positive wie auch negative Ergebnis) aus einbringungsgeborenen Anteilen bei Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmassen als AE bleibe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 321 [Autor/Zitation] Bei statuswahrender Abstockung veräußert ein MU Anteile an einem vollkonsolidierten TU an fremde Dritte, ohne dass die Beherrschung endet. Damit bleibt das betreffende TU auch nach der Anteilsveräußerung im Vollkonsolidierungskreis, zB Reduzierung der Anteilsquote des MU von 80 % auf 60 %. Es ist somit kein Fall der Entkonsolidierung gegeben. Rz. 322 [...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Anteile aus der Einbringung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 119 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile veräußert, die ihrerseits aus der Einbringung gem §§ 20 Abs 1 S 2, 23 Abs 4 UmwStG von Anteilen iSd § 21 UmwStG stammen ("Ketteneinbringung"), ist für Zwecke der stlichen Beurteilung des VG zu prüfen, welcher Einbringungsvorgang dem erstmaligen Erwerb von einbringungsgeborenen Anteilen zugrunde lag. Stamme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner

Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn die Anteile zum BV eines Gew gehören (zur BV-Eigenschaft von einbringungsgeborenen Anteilen s Tz 87). Auch wenn der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile als VG iSd § 16 EStG fingiert wird (s ...mehr