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Wertpapiere / 4 Steuerlicher Umgang mit Wertpapieren

Dr. René Pollmann
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Erträge aus Wertpapieren gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich die Wertpapiere im Privatvermögen befinden.[1]

Befinden sich die Wertpapiere im Betriebsvermögen, sind die Erträge den betrieblichen Einkünften zuzuordnen. Das gilt auch für die Erträge aus der Veräußerung der Wertpapiere.[2]

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie die Besteuerung vollzogen wird.

 
Stichwort Erläuterungen
Tarif für die Abgeltungssteuer
  • Kapitaleinkünfte unterliegen grundsätzlich einer Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
  • Liegt der persönliche Steuersatz darunter, hat der Betroffene die Wahl, die Kapitalerträge seinem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen.
Abgeltungssteuer nur im Privatvermögen Die Abgeltungssteuer betrifft nur Kapitaleinkünfte im Privatvermögen, sodass das Halbeinkünfteverfahren entfällt. Dividenden, andere Kapitalerträge und auch Aktienveräußerungsgewinne usw. sind voll zu versteuern.
Kapitalerträge im Betriebsvermögen 40 % sind steuerfrei (= Teileinkünfteverfahren).
Werbungskostenabzug entfällt
  • Der Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen entfällt vollständig.
  • Bei Aktienveräußerungsgewinnen ist der Abzug der reinen Veräußerungskosten möglich.
Problem: Es ist zweifelhaft, ob der Wegfall des Werbungskostenabzugs gegen das verfassungsrechtliche objektive Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verstößt.
Sparer-Pauschbetrag Abzugsvolumen: 1.000 EUR für Ledige/2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten
Ermittlung der Einkünfte

Summe der Einnahmen

./. Sparer-Pauschbetrag (darf nicht zu einem Verlust führen)

./. verrechenbare Verluste

  • Aktienveräußerungsverluste können nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden.
  • Bis 2013 dürfen Veräußerungsverluste aus § 23 EStG mit V...

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