Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt.

Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2020:

 
Aktiva EUR Passiva EUR
Anlagevermögen 52.442 Stammkapital 45.000
Warenbestand 45.240 Kapitalrücklage 2.251
Forderungen 47.730 Gewinnvortrag 17.687
Beteiligungen 15.774 Jahresüberschuss 33.312
Bank 11.278 Rückstellungen 55.934
Aktienfonds 5.678 Verbindlichkeiten 25.550
Kasse 1.592    
  179.734   179.734

Auszug aus der GuV 2020:

 
EUR
Säumniszuschlag zur Gewerbesteuer 2020 16
nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (30 %) 104
Spenden mit Zuwendungsbescheinigung 540
Körperschaftsteuer 2020 7.164
Solidaritätszuschlag 2020 394
Gewerbesteuer 2020 7.309
   
Tätigkeitsvergütung Gesellschafter-Geschäftsführer 152.004
Zuführung Pensionsrückstellung Gesellschafter-Geschäftsführer 8.055
  • Aus Steuerbescheinigungen, die die GmbH in 2020 erhalten hat, ergeben sich folgende gebuchte Daten:
 
  Zinserträge Festgeldanlage 72
  davon einbehaltene Kapitalertragsteuer 18
  und einbehaltener Solidaritätszuschlag 1
  Gewinnausschüttung 10,5 %ige Beteiligung Schiffbau GmbH 500
  davon einbehaltene Kapitalertragsteuer 125
  und einbehaltener Solidaritätszuschlag 7
  Dividende aus einer 12 %igen ausländischen Beteiligung 1.320
  davon einbehaltene Quellensteuer 198
  • Veräußerungsgewinn aus Verkauf von 0,5 % der Beteiligung Schiffbau GmbH
1.900
  • Der Feststellungsbescheid zum 31.12.2019 weist als festgestellten Betrag aus:
 
  steuerliches Einlagekonto 3.749
  • Die 2020 geplante Anschaffung einer Hobelmaschine ist erfolgt. Die tatsächlichen AK mit 24.000 EUR entsprachen genau den geplanten AK mit 24.000 EUR.
  • Für eine im Jahr 2021 geplante Anschaffung einer Abkantmaschine wird ein neuer Investitionsabzugsbetrag i. H. v. 40 % aus 15.000 EUR = 6.000 EUR in Anspruch genommen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 7.2.2020 hatte für das Wirtschaftsjahr 2019 eine Gewinnausschüttung i. H. v. 55.000 EUR beschlossen; diese wurde so am 11.2.2020 ausbezahlt.
  • Für das Wirtschaftsjahr 2020 ist mit Gesellschafterbeschluss vom 2.2.2021 eine Gewinnausschüttung i. H. v. 36.000 EUR beschlossen und am 5.2.2021 ausbezahlt worden.
 

Aus den obigen Daten des Praxisbeispiels ergeben sich die folgenden Eintragungen in die Erklärungsvordrucke für 2020:

Abb. 1: KSt 1 – 2020, Seite 1

Abb. 2: KSt 1 – 2020, Seite 2

Abb. 3: KSt 1 – 2020, Seite 3

Abb. 4: Anlage GK 2020, Seite 1

Abb. 5: Anlage GK 2020, Seite 2

Abb. 6: Anlage GK 2020, Seite 3

Abb. 7: Anlage GK 2020, Seite 4

Abb. 8: Anlage GK 2020, Seite 5

Abb. 9: Anlage GK 2020, Seite 6

Abb. 10: Anlage GK 2020, Seite 7

Abb. 11: Anlage GK 2020, Seite 8

Abb. 12: Anlage GK 2020, Seite 9

Abb. 13: Anlage GK 2020, Seite 10

Abb. 14: Anlage WA 2020, Seite 1

Abb. 15: Anlage WA 2020, Seite 2

Abb. 16: Anlage WA 2020, Seite 3

Abb. 17: Anlage WA 2020, Seite 4

Abb. 18: Anlage Z 2020

Abb. 19: Anlage ZVE 2020, Seite 1

Abb. 20: Anlage ZVE 2020, Seite 2

Abb. 21: Anlage ZVE 2020, Seite 3

Abb. 22: Anlage ZVE 2020, Seite 4

Abb. 23: Anlage ZVE 2020, Seite 5

Abb. 24: Anlage ZVE 2020, Seite 6

Abb. 25: Anlage KSt 1 F 2020, Seite 1

Abb. 26: Anlage KSt 1 F 2020, Seite 2

Abb. 27: Anlage KSt 1 F 2020, Seite 3

Abb. 28: Anlage KSt 1 F 2020, Seite 4

Abb. 29: Anlage KSt 1 F 2020, Seite 5

Abb. 30: Anlage KSt 1 F 2020, Seite 6

Abb. 31: Anlage KSt 1 F 2020, Seite 7

Abb. 32: Anlage KSt 1 F 2020, Seite 8

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