Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensführung

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 1 Einführung

Rz. 1 Bei wertorientierter Unternehmensführung erlangt insbesondere die Erzielung eines dauerhaft – über die Kapitalkosten hinaus – erzielbaren Unternehmensgewinns eine zentrale Bedeutung. Sofern eine Werterhöhung für die Anteilseigner auf systematischer Grundlage stattfinden soll, bedarf es planerischer Maßnahmen zur zielorientierten Gestaltung von Jahresergebnissen, Bilanz...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.1 Begriff des Plan-Jahresabschlusses

Rz. 2 Auf den Begriff des Plan-Jahresabschlusses stößt man in der Literatur vergleichsweise selten. Häufig verwendet das Schrifttum Planbilanz oder Bilanzplanung,[1] obgleich die Planbilanz nur ein Instrument des Plan-Jahresabschlusses verkörpert.[2] Der Begriff des Plan-Jahresabschlusses wird in der Literatur keinesfalls einheitlich definiert; es existieren vielmehr ein unt...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.2 Instrumente des Plan-Jahresabschlusses

Rz. 5 Instrumente des Plan-Jahresabschlusses sind nach der überwiegenden Auffassung in der Literatur die Planbilanz und die Plan-GuV. Damit konzentriert sich der Plan-Jahresabschluss auf die in § 242 Abs. 3 HGB für alle Kaufleute aufzustellenden Abschlussinstrumente. Die übrigen Instrumente des Jahres- bzw. Konzernabschlusses werden als Planungsinstrumente in der Literatur h...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.4 Funktionen des Plan-Jahresabschlusses

Rz. 14 Grundsätzlich können alle aus der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre bekannten Planungsfunktionen auf die Planbilanzierung übertragen werden.[1] Im Vordergrund stehen die Informationsfunktion, die Koordinationsfunktion, die Steuerungsfunktion und die Kontrollfunktion. Rz. 15 Informationsfunktion Die Informationsfunktion der Jahresabschlussplanung besteht in der Bereit...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.5.1 Aufbau und Ablauf

Rz. 22 Die integrierte Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung setzt sich aus dem Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplan zusammen. Der Finanzplan verwendet als Rechenelemente Einzahlungen und Auszahlungen oder Einnahmen und Ausgaben.[1] Die Differenzen aus den positiven und negativen Zahlungskomponenten ergibt den "vorläufigen" Liquiditätssaldo. Dieser ist der optimalen Liquidität geg...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 18.2 TVöD-S)

Nach § 18.2 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des TVöD-S um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetzt. Eine einseiti...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

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A. Einleitung / aa. Bei Fehlen einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 37 Der GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber der GmbH aufgrund seiner Organstellung bzw. seines Anstellungsvertrags keinen Anspruch auf Abschluss einer D&O-Versicherung.[1] So weit gehen die Treuepflicht oder die Fürsorgepflicht der Gesellschaft nicht.[2] Dem Geschäftsführer bleibt die Möglichkeit sich eine persönliche D&O-Versicherung zu beschaffen. Zu Recht wird geltend g...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Rz. 3 Nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Aus dieser Generalkla...mehr

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Leistungsentgelt / 4.3 Erfolgsprämien

Die Erfolgsprämie wird in Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmenserfolg ebenfalls auf Basis einer besonderen Zielvereinbarung zur Auszahlung gebracht. Diese Auszahlungsform betrifft daher wesentlich nur kommunale Unternehmen. Honoriert wird mit dieser Form der Beitrag der Beschäftigten am Unternehmenserfolg. Es handelt sich daher um ein echtes Leistungsentgelt, auch we...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.3 Freiwilligkeit von Zielvereinbarungen/Direktionsrecht

Der Abschluss einer Zielvereinbarung soll gemäß der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 TVöD-VKA aus "Motivationsgründen" freiwillig geschehen. Freiwilligkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Verständigung auf übergeordnete gesetzliche bzw. haushalterische Vorgaben oder Grundsatzentscheidungen der Verwaltung/Unternehmensführung erfolgt. Bei der Freiwilligkeit geht ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.5 Formelle Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung (IDW EPS 351 (02.2023))

Der HFA hat IDW EPS 351 (02.2023) am 21.2.2023 verabschiedet. Der Standardentwurf regelt die Anforderungen, die der Abschlussprüfer bei der formellen Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung zu beachten hat. Der Entwurf ergänzt IDW PS 350 n. F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts und konkretis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 7 Weitere Möglichkeiten der Erfolgsbeurteilung: ROI und EVA

Return on Investment (ROI) Der Return on Investment (ROI, DuPont-Kennzahlensystem) ist eine klassische Kennzahl der Erfolgsbeurteilung des gesamten Unternehmens oder von Sparten. Er vereint die 3 wesentlichen Bestimmungsgrößen der Rentabilität, Kapitaleinsatz, Umsatzrentabilität und Umschlagshäufigkeit des Kapitals in einer Kennziffer. Der ROI ist relativ einfach zu berechnen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Future Skills im BGM / 1 Die Dynamik des Arbeitsplatzes im Wandel

Der moderne Arbeitsplatz hat sich erheblich verändert. Automatisierung, künstliche Intelligenz und andere Technologien verändern die Art und Weise, wie Arbeit erledigt wird. Routineaufgaben werden von Maschinen übernommen, während die Fähigkeiten, die menschliche Intelligenz, Kreativität und emotionale Intelligenz erfordern, immer wertvoller werden. In diesem Kontext werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Future Skills im BGM / 2 Die Kernkompetenzen der Zukunft

Die Entschlüsselung des Terminus "Future Skills" beginnt mit der Suche nach einer geeigneten deutschen Äquivalenz. Im Rahmen dieser Untersuchung tauchen folgende Begriffe auf: (zukünftige) Fertigkeiten, Fähigkeiten, Kompetenzen, Kenntnisse und Qualifikationen.[1] Die fachliche Literatur offeriert jedoch keine homogene Begriffsabgrenzung. In einem Diskussionspapier des Stifte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 3 Unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategien und Mitbestimmung

Ein weiterer Aspekt, in dem die Mitbestimmung des Betriebsrats in Betracht kommen kann, ist die Aufstellung etwaiger Umwelt- und/oder Nachhaltigkeitsstrategien im Unternehmen. Die im Juni 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD) der EU[1] enthält nichtfinanzielle Berichtspflichten hinsichtlich der Bereiche Umwelt, Soziales, Einhaltung der Mensch...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Geschäftsgebaren

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Strategien in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Die Berichterstattung nach ESRS G1.7 hat auch Angaben über die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur begründet, entwickelt, fördert und bewertet, zu umfassen. Ziel dieser Offenlegungsp...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 5 Fazit

Rz. 75 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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Geleitwort zur 1. Auflage

Eine Gleichstellung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung: diesen Anspruch verkündete die Finanzmarktkommissarin der Europäischen Union, Mairead McGuinness, in ihrer Keynote-Rede auf der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Conference im Jahr 2022. Tatsächlich setzt die EU-Kommission mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und de...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.7.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 93 Das berichtspflichtige Unternehmen muss nach ESRS S4.28 offenlegen, wie es Maßnahmen ergreift, um wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu begegnen, wesentliche Risiken zu managen und wesentliche Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern zu nutzen, und wie wirksam diese Maßnahmen und Ansätze sind. In ESRS S4.BC81 wird klargesellt, dass ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angabepflichten

Rz. 32 ESRS S4.7 verweist auf die allgemeinen Angabeanforderungen des ESRS 2, insbes. zum Abschnitt über die Strategie (SBM) und die dort geforderten Angaben. Gerade in der Übergangsphase und bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist daher zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 nicht den Wesentlichkeitsbeschränkungen unterliegen und daher stets notwendig sind. Zudem unterlie...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.5 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 25 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.2 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 13 In ESRS G1.5 werden zunächst Offenlegungspflichten statuiert, die die Vorgaben des ESRS 2 GOV-1 hinsichtlich der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane weiterführen. Unternehmen sollen auch darüber berichten, welche Rolle die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmenspolitik haben. Ferner sollen Unternehmen ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 12 Anlage A von ESRS 1 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt die Tab. 1:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315d Konzernerklärung zur Unternehmensführung

1 Überblick Rz. 1 Mit dem BilRUG wurde als Umsetzung der Vorgabe der Bilanz-RL (Art. 29 Abs. 1 RL 2013/34/EU i. V. m. Art. 20 RL 2013/34/EU) in § 315 HGB ein Abs. 5 angefügt, der mit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz ab dem Gj 2017 in einen neuen § 315d HGB verschoben wurde, der bestimmte MU zu einer Erklärung zur Unternehmensführung für den Konzern verpflichtet. Danach sind die in ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289f Erklärung zur Unternehmensführung

1 Überblick Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. ein Corporate-Governance-Statement, das deutlich über die bestehende Entspre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit dem BilRUG wurde als Umsetzung der Vorgabe der Bilanz-RL (Art. 29 Abs. 1 RL 2013/34/EU i. V. m. Art. 20 RL 2013/34/EU) in § 315 HGB ein Abs. 5 angefügt, der mit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz ab dem Gj 2017 in einen neuen § 315d HGB verschoben wurde, der bestimmte MU zu einer Erklärung zur Unternehmensführung für den Konzern verpflichtet. Danach sind die in § 289a HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. ein Corporate-Governance-Statement, das deutlich über die bestehende Entsprechenserklär...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Form der Erklärung

Rz. 33 Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB als gesonderter Abschnitt in den Lagebericht aufzunehmen bzw. im Falle des Konzerns in den Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 3 HGB).[1] Hinzuweisen ist auf eine durch das BilRUG (2015) eingeführte Änderung für den Konzernlagebericht (neu eingefügter § 315 Abs. 5 HGB), nach der, sofern ein MU oder ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Pflichten des Abschlussprüfers

Rz. 36 Die Erklärung zur Unternehmensführung ist (wie auch der Inhalt der Entsprechenserklärung) de lege lata vom Umfang der handelsrechtlichen Abschlussprüfungen ausgenommen (§ 317 Abs. 2 Satz 6 HGB). Rz. 37 Der Abschlussprüfer hat allenfalls eine Berichtspflicht, sofern er im Rahmen seiner Prüfung der Rechnungslegung auf entsprechende Gesetzes- oder Satzungsverletzungen (§ ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Beschreibung des Diversitätskonzepts (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 26 Durch das CSR-RL-Umsetzungsgesetz wurde in Abs. 2 eine Nr. 6 (§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) angehängt. Diese betrifft die zusätzliche Beschreibung eines Diversitätskonzepts, das mit Blick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats Aspekte wie etwa Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund enthält und die Ziele des Diversi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Mit Umsetzung der unionsrechtlichen Übernahmerichtlinie[1] haben MU i. S. d. § 290 HGB, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, im Konzernlagebericht über übernahmerelevante Belange zu berichten. Die mit diesem Gesetz eingeführten Berichtspflichten waren erstmals auf Konzernabschlüsse und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Rz. 87 Seit dem TransPuG[1] müssen börsennotierte KapG zusätzlich die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG offenlegen. Darin müssen Vorstand und Aufsichtsrat erklären, inwieweit sie die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der jeweils aktuellen Fassung (2022)[2] beachtet haben (§ 285 Rz 110 f.), insb. welche der dort genannten Regelungen nicht berüc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmenspraktiken anzugeben, die über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Dazu ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Praxis-Beispiel Die Erklärung zur Unternehmensführung der Oldenburgischen Landesbank AG enthält 2016 folgende Angaben zu den Unternehmensführ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Weitere Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 29 Der durch das FüPoG neu angefügte Abs. 4 (§ 289f Abs. 4 HGB) erweitert seit dem Gj 2016 den Adressatenkreis des § 289f HGB über börsennotierte AG und KGaA hinaus auf all jene Unt (mitbestimmte GmbH, GmbH mit Aufsichtsrat, VersicherungsUnt), deren Organe nach gesetzlichen Vorgaben verpflichtet sind, Zielgrößen und Fristen für die Erhöhung des Frauenanteils festzulegen....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestandteile des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 6 Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 HGB aus einer Konzernbilanz, einer Konzern-GuV, dem dazugehörigen Konzernanhang, einer Kapitalflussrechnung und einem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme einer Segmentberichterstattung besteht nicht. Alle Bestandteile...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflichtangaben bez. übernahmerechtlicher Informationen (Abs. 1)

Rz. 2 Der Konzernlagebericht ist um weiterführende Angaben zu der Eigentumsstruktur zu erweitern, sofern eigene, stimmrechtsberechtigte Aktien an einem organisierten Markt ausgegeben werden.[1] Als ein organisierter Markt ist ein Markt i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG zu verstehen. Rz. 3 Vom Wortlaut ist § 315a HGB weitgehend identisch mit § 289a HGB. Konkretisiert wird der § 315a H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 9 Entsprechend den europarechtlichen Vorgaben bezieht sich die Verpflichtung zur Abgabe des Corporate-Governance-Statements nach § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB nur auf börsennotierte AG und solche AG, die ausschl. andere Wertpapiere (etwa Schuldverschreibungen) zum Handel am organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen[1] der Ges. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 12 In § 289f Abs. 2 HGB sind die Bestandteile des Corporate-Governance-Statements im Einzelnen aufgeführt. Nach Abs. 2 Nr. 1 ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Nach Art. 46a Abs. 1 Buchstaben a und b der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie hat die Erklärung einen Hinweis auf den angewandten Corporate-Govern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1.2 Geheimhaltungsinteresse

Rz. 17 An der nicht offenkundigen Tatsache muss ein nach objektiven Kriterien festzustellendes Geheimhaltungsinteresse der KapG bestehen, welches durch Maßstäbe einer sachgemäßen Unternehmensführung bestimmt wird. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn die Geheimhaltung geboten ist, um eine sonst drohende, materielle oder immaterielle Beeinträchtigung der Interessen der Ges. a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Der § 289a HGB a. F. war 2009 im Zuge des BilMoG in das Handelsrecht aufgenommen worden und enthielt bis zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese wurde in den § 289f HGB verschoben. § 289a HGB n. F. nahm aus den Vorschriften zum Lagebericht ausgegliederte Inhalte auf, und zwar in Abs. 1 die übernahmerelevanten Angaben des früheren § 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Mögliche Rahmenwerke

Rz. 3 In den Erwägungsgründen zur CSR-RL ist beispielhaft eine Vielzahl von nationalen, unionsbasierten wie auch internationalen Rahmenwerken aufgeführt,[1] die genutzt werden können.[2] Dazu gehören das auf der europäischen EMAS-Verordnung[3] und der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001[4] basierende "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder auf internationaler ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Bezugnahme auf Vergütungsbericht (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 15 Durch das ARUG II werden die handelsrechtlichen Vorschriften zum Vergütungsbericht (§ 289f HGB a. F.) unter grds. Beibehaltung des bisherigen Publizitätsniveaus in das Aktienrecht überführt (§ 315a Rz 41 ff.). Die Unt können dadurch einen einheitlichen und an einer Stelle zu veröffentlichenden Vergütungsbericht erstellen. Der neu eingefügte Abs. 2 Nr. 1a stellt ein Bi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1.3 Geheimhaltungswille

Rz. 18 Als weitere Voraussetzung des Geheimnisses muss die Geheimhaltung mit dem wirklichen oder vermutlichen Willen der KapG in Einklang stehen. Ein willkürlicher, durch keinerlei sachliche Gründe gebotener Geheimhaltungswille ist jedoch nicht strafrechtlich geschützt. Maßstab für die Anerkennung eines Geheimhaltungsinteresses ist insoweit die sachgemäße Unternehmensführung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Fortführungszeitraum

Rz. 38 Der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung des Zeitraums unterlassen, für den die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zutreffen muss, damit der gesetzlich unterstellte Regelfall eintritt. Höchstrichterlich wurde auf Basis der h. M.[1] festgelegt, dass sich der handelsrechtlich gebotene Zeitraum regelmäßig jedenfalls auf das auf den Abschlussstichtag folgen...mehr