Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensführung

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Wertorientierte Unternehmen... / 1 Fokussierung auf den Shareholder Value

Die Idee einer wertorientierten Unternehmensführung (engl. Shareholder Value Management) lässt sich bis auf den Anfang des 20. Jahrhunderts zurückverfolgen. Bereits damals gab es so große Aktiengesellschaften, dass eine zunehmende Divergenz der Interessen von Management und Eigentümer befürchtet wurde. Zu dieser Zeit wurden bereits Anreizsysteme diskutiert, welche die Intere...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / Zusammenfassung

Begriff Wie steigert man den Wert eines Unternehmens nachhaltig? Der Schlüssel liegt in der wertorientierten Unternehmensführung. Dieser Ansatz stellt nicht nur die Interessen von Aktionären oder Eigentümer in den Mittelpunkt, sondern zeigt auch auf, wie Unternehmen innovativer und produktiver werden können – zum Vorteil aller Beteiligten. Warum traditionelle Kennzahlen schei...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.1.2 Fremdkapitalkosten

Die Bestimmung der Fremdkapitalkosten ist vergleichsweise einfach, da man sich z. B. gut an den Zinssätzen vorhandener Kreditverträge orientieren und hieraus Mittelwerte bilden kann. Die Kreditkosten müssen noch um Steuern reduziert werden, da man für die Berechnung den Satz nach Steuern braucht.mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.2 Economic-Value-Added-Methode

Ein anderer Ansatz, die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu berechnen ist, die Economic-Value Methode. Mit ihr wird ermittelt, ob ein Unternehmen einen ökonomischen Mehrwert erwirtschaftet oder Unternehmenswert vernichtet. 4.2.1 Gewinnerzielung genügt nicht immer, um den Unternehmenswert zu steigern Unternehmen müssen langfristig immer einen Gewinn erzielen, um z. B. Inve...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4 Überblick über verschiedene Shareholder-Value-Konzepte

In Theorie und Praxis haben sich eine ganze Fülle verschiedener wertorientierter Unternehmensführungskonzeptionen herausgebildet. In der folgenden Abbildung sind mit den Ansätzen von Rappaport, Stewart, Copeland et al. und Lewis vier wichtige Shareholder-Value-Konzepte anhand einiger zentraler Kriterien dargestellt.mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.1.1 Berechnung der gewichteten Kapitalkosten

Um die gewichteten Kapitalkosten zu berechnen, werden die Kosten für Fremd- und Eigenkapital benötigt. Allerdings ist es aufgrund verschiedener Annahmen, die getroffen werden müssen, nicht möglich, einen absolut genauen bzw. richtigen Wert zu berechnen, vor allem beim Eigenkapital. Der WACC dient also in erster Linie dazu, nachvollziehen zu können, wie die Kapitalkosten zust...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.1.5 Berechnung des Unternehmenswertes

Sind FCF und Kapitalkosten bekannt, lässt sich im nächsten Schritt der Unternehmenswert ermitteln. Geht man davon aus, dass der FCF für 3 Jahre geplant wurde und sich die Barwerte wie folgt zusammensetzen, wobei bei den WACC mit den berechneten 5,08 % gearbeitet wurde. Bei der ewigen Rente wird vereinfacht ein Barwert von 1.640 T-Euro angenommen.mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.3 Vereinfachtes Beispiel zum EVA-Konzept

Das folgende Beispiel zeigt die grundlegenden Zusammenhänge. Ausgehend von einer vereinfachten Bilanz werden zunächst die Kapitalquoten berechnet. Im Beispiel beträgt der Eigenkapitalanteil 30 %. Anschließend werden die Kosten für Fremd- und Eigenkapital kalkuliert. Sie liegen bei 5 % bzw. 9,8 %. Mithilfe des beschriebenen WACC-Ansatzes werden dann die Kapitalkosten ermittelt...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.1 Gewinnerzielung genügt nicht immer, um den Unternehmenswert zu steigern

Unternehmen müssen langfristig immer einen Gewinn erzielen, um z. B. Investitionen oder Produktentwicklungen bezahlen zu können. Allerdings genügt es unter Umständen nicht, „nur“ einen Gewinn zu erwirtschaften. Erst wenn dieser höher ist als die Kapitalkosten, die anfallen, um das betriebsnotwendige Vermögen zu finanzieren, wird ein ökonomischer Mehrwert geschaffen, der so g...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.5 Regeln zur Vermeidung von schädlichen kurzfristigen Entscheidungen

Um zu verhindern, dass Entscheidungen getroffen werden, die zwar kurzfristig zu besseren Ergebnissen führen, langfristig aber zu Problemen führen können, sollten im Unternehmen einige Regeln oder Rahmenbedingungen verbindlich festgelegt werden, um solche Risiken zu reduzieren. Kurzfristig ist es z. B. günstiger, wenn man auf Investitionen oder Produktentwicklungen verzichtet...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.1.4 Kapitalkosten mit Kapitalquoten multiplizieren

Sind die Fremd- und Eigenkapitalkosten bekannt, kann nun der gewichtete Kapitalkostensatz ermittelt werden, indem die Zinsen mit den Kapitelquoten multipliziert werden. Praxis-Beispiel Beispielrechnung Kapitalkosten Angenommen, ein Unternehmen hat 500.000 Euro Eigenkapital und 1.500.000 Euro Fremdkapital, ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 25 % und eine Fremdkapitalquote v...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.2 Erläuterungen zum EVA-Konzept

Um das EVA-Konzept zu verstehen, ist es zunächst notwendig, einige Begrifflichkeiten zu klären. Das betriebsnotwendige Vermögen setzt sich aus dem Anlage- und Umlaufvermögen zusammen, abzüglich der Kreditoren, weil diese nicht finanziert werden müssen, wenn die Lieferanten eine Bezahlung auf Rechnung ermöglichen. Die Kapitalkosten ergeben sich, indem man das betriebsnotwendige...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.4 Möglichkeiten zur Erhöhung des Unternehmenswertes

Je höher die Kapitalkosten, desto geringer der Unternehmenswert bzw. desto höher muss das EBIT ausfallen, um ein positives EVA zu erreichen. Unternehmen sollten also daran interessiert sein, die Ergebnisse bzw. den Unternehmenswert langfristig zu erhöhen. Sie haben dazu u. a. folgende Möglichkeiten: Preiserhöhungen umsetzen und / oder Rabatte reduzieren, Kostensenkung bei fixen...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.6 Motivation und Anreiz für die Umsetzung

Damit die Konzepte in der Praxis funktionieren und auch alle Beschäftigten es wirklich mittragen, sollte überlegt werden, Prämien auf das EVA bzw. den DCF zu zahlen, auf Umsätze oder buchhalterische Gewinne. Grundsätzlich ist dabei natürlich eine Staffelung nach Funktionen oder Bereichen möglich. Beispielsweise können Führungskräfte und Verkäufer 60 % aus dem Prämienanspruch...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.1.3 Eigenkapitalkosten

Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten ist zumindest für kleine Unternehmen schwieriger. Zum einen wissen Inhaber oft gar nicht, dass sie auch ihr Eigenkapital gegen Entgelt „arbeiten“ lassen müssen. Hinzu kommt, dass oft nicht bekannt ist, wie sich die Kosten für das Eigenkapital überhaupt berechnen lassen. Um diese näherungsweise bestimmen zu können, werden folgende Größen ...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.1 Discounted-Cashflow-Methode

Bei der Discounted-Cashflow-Methode (DCF) wird der Unternehmenswert ermittelt, indem künftige freie Cashflows (Free-Cashflow, FCF) auf den Bewertungszeitpunkt diskontiert werden. In der Praxis wird häufig das Konzept der durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital (WACC) für eine DCF-Bewertung herangezogen, worauf im Folgenden eingegangen wird. Die Schr...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 1 Begriff und Zielsetzung der Bilanzanalyse

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist – zusammen mit dem in jüngster Zeit immer wichtiger werdenden Lagebericht – für externe Interessenten ein zentrales, oft sogar das einzige Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen.[1] Bei Nichtkapitalgesellschaften besteht er aus der Bilanz und GuV,[2] bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu.[3] Von mit...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6 Wertorientierte Erfolgsanalyse

Rz. 118 Zentrale Methoden in der Vielzahl von wertorientierten Analyseinstrumenten stellen der maßgeblich von Stern Stewart & Co. entwickelte Economic Value Added (EVATM)[1] und der maßgeblich von der Boston Consulting Group (BCG) entwickelte Cash Value Added (CVA)[2] dar.[3] Die dazugehörigen mehrperiodischen Unternehmenswertanalysen können über den Market Value Added (MVA)...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.1 Instrumente der Bilanzanalyse

Rz. 6 Die Bilanzanalyse bedient sich wiederkehrend folgender wesentlicher Instrumente: Datenaufbereitungsrechnungen Erstellung zusätzlicher Abschlussrechnungen Kennzahlen und Kennzahlensysteme Betriebswirtschaftliche Vergleiche Prognose-, Planungs- und Simulationsmodelle Mathematisch-statistische Methoden und Modelle Computergestützte Anwendungen. Rz. 7 Das erste wichtige Instrument...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.3 Grenzen der Bilanzanalyse

Rz. 24 Die Begrenzung der Aussagekraft jeder Analyse wird am Umfang der Diskrepanz zwischen Informationsbedürfnis und mit Hilfe der Analyseergebnisse erreichbarer Informationsmöglichkeit gemessen. Dieses Kriterium gilt in gleicher Weise auch für die Beurteilung der Ergebnisse von Bilanzanalysen. Die genannte Diskrepanz ist bei der Bilanzanalyse vergleichsweise groß. Rz. 25 Di...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.1 Economic Value Added

Rz. 119 Der EVATM misst retrospektiv den betrieblichen Übergewinn eines Unternehmens in einer Periode. Ein über den Kapitalkosten liegender Gewinn wird als Übergewinn bezeichnet. Inhaltlich kann der EVA als Bindeglied zwischen einer mehrperiodischen Investitionsrechnung und einer einperiodischen ROI-Betrachtung eingeordnet werden.[1] Die Bestimmung des EVATM kann alternativ ...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 56 Wesentliche Datengrundlage einer erfolgswirtschaftlichen Analyse bilden die GuV bzw. Gesamtergebnisrechnung und der Anhang ergänzt um den Lagebericht, in dem die Unternehmensführung nach § 289 Abs. 1 HGB den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen hat, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspr...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4 Formale Ausgestaltungsmöglichkeiten der Erklärung zur Unternehmensführung

4.1 Verfasser Rz. 16 Rechtssystematisch problematisch ist die Vermengung von Vorstands- und Aufsichtsratsaufgaben im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung. Formal sollte eine klare Trennung zwischen Aufstellung (Vorstand) und Prüfung (Aufsichtsrat) vorliegen, doch bedingen einige Inhalte, dass diese nur vom Aufsichtsrat berichtet werden können. Auch die Entsprechenserk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Standards guter Unternehmensführung

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 324 konstituiert als Rechtsnorm zum Prüfungsausschuss einen (kleinen) Teil der Corporate Governance von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Corporate Governance lässt sich verstehen als rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung einer Unternehmung (so Präambel Abs. 1 Satz 1 DCGK sowie bereits Präambel Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Erklärung zur Unternehmensführung für börsennotierte Kreditinstitute (Abs. 1b)

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1b wurde zusammen mit Abs. 1a im Zuge des CSR-RUG v. 11.4.2017 eingeführt und setzt Art. 20 Abs. 1 dieser Richtlinie um. Rz. 29 [Autor/Zitation] Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass Institute, die börsennotierte AG oder KGaA sind, auch die Regelungen zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f zu beachten haben (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1b)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Börsennotierte Versicherungsunternehmen bzw. Versicherungsunternehmen, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, müssen zusätzlich eine Erklärung zur Unternehmensführung (vgl. bezüg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Konzernerklärung zur Unternehmensführung (Abs. 6)

I. Verpflichtete Institute Rz. 67 [Autor/Zitation] § 340i Abs. 6 enthält nicht eine grundsätzliche institutsspezifische Regelung für den persönlichen Anwendungsbereich nach § 315d. Vielmehr haben Institute nach den allgemeinen Regeln des § 340i Abs. 1 iVm. § 315d iVm. § 289f Abs. 1 und Abs. 3 in solchen Fällen eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung zu erstellen und als ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Konzernerklärung zur Unternehmensführung (Abs. 5) [wird nach CSRD-Übernahme in Abs. 2b verschoben]

Rz. 26 [Autor/Zitation] Ein MU, auf das § 289f Abs. 1 oder Abs. 3 zutrifft, hat gem. § 315d eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung zu erstellen und als gesonderten Abschnitt in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um börsennotierte AG, AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 Wp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 57 [Autor/Zitation] Genossenschaften haben die Vorschrift des § 289f Abs. 4 iVm. § 289f Abs. 2 nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 und 4 GenG entsprechend anzuwenden. Danach ist in den Lagebericht der eG als gesonderter Abschnitt eine Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen. Inhalte der Erklärung sind: die vorgeschriebenen Festlegungen von Zielgrößen für den Frauenanteil un...mehr

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Erklärung zur Unternehmensführung

Zusammenfassung Überblick Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 289f HGB von bestimmten börsennotierten Unternehmen in den Lagebericht aufzunehmen und stellt einen Bericht über die Corporate Governance dar. Nach § 315d HGB wird diese Pflicht auf bestimmte Konzerne übertragen. Bereits seit einigen Jahren stellt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) klar, da...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.1 Verfasser

Rz. 16 Rechtssystematisch problematisch ist die Vermengung von Vorstands- und Aufsichtsratsaufgaben im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung. Formal sollte eine klare Trennung zwischen Aufstellung (Vorstand) und Prüfung (Aufsichtsrat) vorliegen, doch bedingen einige Inhalte, dass diese nur vom Aufsichtsrat berichtet werden können. Auch die Entsprechenserklärung zum Co...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / Zusammenfassung

Überblick Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 289f HGB von bestimmten börsennotierten Unternehmen in den Lagebericht aufzunehmen und stellt einen Bericht über die Corporate Governance dar. Nach § 315d HGB wird diese Pflicht auf bestimmte Konzerne übertragen. Bereits seit einigen Jahren stellt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) klar, dass in der Erklä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.5 Sanktionen

Rz. 20 Die Nicht- oder (in wesentlichen Punkten) Falschabgabe der Erklärung stellt handelsrechtlich sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB dar. Gesellschaftsrechtlich kann eine Nicht- oder Falschangabe als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet werden.mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.4 Offenlegungsmöglichkeiten

Rz. 19 Grundsätzlich ist die Erklärung zur Unternehmensführung bzw. zur Konzernführung als ein gesonderter Abschnitt in den (Konzern-) Lagebericht zu integrieren. Der Gesetzgeber lässt jedoch ein Ausgliederungswahlrecht in § 289f Abs. 1 Satz 2 HGB zu, wonach die Angaben gesondert auf einer Internetseite statt im (Konzern-) Lagebericht veröffentlicht werden können, was jedoch...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.8 Konzernspezifika

Rz. 14 Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Mutterunternehmen für den Konzern und für sich selbst gleiche Unternehmensführungsgrundsätze zugrunde legt.[1] Somit kommt es diesbezüglich in großen Teilen zu Wiederholungen der Aussagen aus dem Lagebericht des Mutterunternehmens. Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn dies etwa aufgrund von kürzlich erfolgten Übernahmen n...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.1 Übersicht

Rz. 8 In § 289f Abs. 2 HGB (Verweis von § 315d HGB) ist der Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung aufgezählt. Demnach beinhaltet die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d HGB: die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, einen Bezugnahme auf die Internetseite d...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.3 Prüfungspflicht

Rz. 18 Die Erklärung zur Unternehmensführung ist lediglich formell zu prüfen seitens eines Vertreters des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer.[1] Es ist somit nur zu prüfen, ob die Angaben gemacht wurden. Allerdings muss aus Vorgaben der internationalen und nationalen Prüfungsnormen dennoch ein "kritisches Lesen" der Passagen erfolgen, da diese als lageberichtstypische Angabe...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.6 Angaben zur Frauen-/Männerquote

Rz. 11 Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst [1] wurde dem § 76 AktG ein Abs. 4 angefügt, wonach der Vorstand von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauena...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.2 Aufstellungsintervall

Rz. 17 Auch wenn einige Inhalte der Erklärung nicht jährlich anfallenden Änderungen unterliegen, fordert der Gesetzgeber eine jährliche Berichterstattung durch die Integration der Erklärung oder zumindest des Verweises in den Lagebericht. Somit wird auch der Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung durch den Zeitpunkt der endgültigen Aufstellung des Lageberichts bestimmt, wobei ei...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.3 Verweise auf Angaben zur Organvergütung

Rz. 8u Mit dem ARUG II wurde auf Basis europäischer Vorgaben die Darstellung der Vergütung der Organmitglieder der börsennotierten Gesellschaften neu geregelt. So ist ab dem Geschäftsjahr 2021 ein Vergütungsbericht nach § 162 AktG zu erstellen, der zuvor bereits in umfangreichen Empfehlungen zur Berichterstattung über die Organvergütung im DCGK gefordert wurde, nun aber mit ...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.4 Unternehmensführungspraktiken

Rz. 9 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmenspraktiken anzugeben, allerdings nur insoweit, wie sie über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Eine Nennung der Praktiken ist ausreichend, allerdings ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Es wird somit nicht explizit gefordert, in der (Konzern-)Erklä...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3 Inhalt

3.1 Übersicht Rz. 8 In § 289f Abs. 2 HGB (Verweis von § 315d HGB) ist der Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung aufgezählt. Demnach beinhaltet die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d HGB: die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, einen Bezugnahme auf die In...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2 Entsprechenserklärung zum DCGK

3.2.1 Grundsachverhalte Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert...mehr