Rz. 14

Grundsätzlich können alle aus der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre bekannten Planungsfunktionen auf die Planbilanzierung übertragen werden.[1] Im Vordergrund stehen die Informationsfunktion, die Koordinationsfunktion, die Steuerungsfunktion und die Kontrollfunktion.

 

Rz. 15

Informationsfunktion

Die Informationsfunktion der Jahresabschlussplanung besteht in der Bereitstellung zukunftsbezogener Informationen vor allem an die Unternehmensleitung (interner Plan-Jahresabschluss) und eventuell auch an Gesellschafter und bedeutende Gläubiger (externer Plan-Jahresabschluss). Durch die in einem Plan-Jahresabschluss bzw. in alternativ aufgestellten Plan-Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen wird das Management in die Lage versetzt, unterschiedliche Strategien oder Szenarien in ihrer voraussichtlichen bilanziellen und ergebnisbezogenen Auswirkung zu antizipieren.[2]

 

Rz. 16

Generell liegt der Informationswert in der Abschätzung der künftigen Lage und Entwicklung des Unternehmens, wobei "die zukünftige Bilanzentwicklung, Planerfolgs-, Vermögensstruktur- und Finanzstrukturentwicklung mittels Soll-Größen-Darstellung frühzeitig sichtbar gemacht [wird; der Verf.]. Wegen der besonderen Bedeutung des Gewinns als Maßgröße des Erfolges unternehmerischer Betätigung wird die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung bisweilen als das wichtigere Informationsinstrument gegenüber der Planbilanz eingestuft."[3]

 

Rz. 17

Koordinationsfunktion

Aufgrund der zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen bestehenden Verflechtungen müssen zwecks Aufstellung eines widerspruchsfreien Planungssystems die Teilbereiche so miteinander koordiniert werden, dass der vorgegebene Plan-Jahresabschluss (einschließlich der aus ihm abgeleiteten Teilpläne für die einzelnen Unternehmensteilbereiche) erreichbar erscheint. Daher bietet sich häufig eine Kombination von retrograder und progressiver Planungsweise an.[4]

 

Rz. 18

Erfolgt die Jahresabschlussplanung allein nach der retrograden Planungsmethode, so muss die Unternehmensleitung neben der Erreichbarkeit der sich hieraus ergebenden Teilpläne insbesondere auch auf eine logisch konsistente widerspruchsfreie Ableitung der Teilpläne aus der Planbilanz und der Plan-GuV, einschließlich der Vereinbarkeit der Teilpläne untereinander, achten.

 

Rz. 19

Bei der Jahresabschlussplanung nach der progressiven Planungsmethode stellt sich insbesondere das Problem der Integration der einzelnen Teilpläne zu einem Gesamtplan (Planbilanz und Plan-GuV); hierzu bedarf es der Koordination der Teilpläne in hierarchischer, sachlicher und zeitlicher Hinsicht.[5]

Zudem ist die Vereinbarkeit des sich nach der progressiven Planungsmethode ergebenden Plan-Jahresabschlusses mit den strategischen Zielsetzungen für das Unternehmen bzw. die Bericht erstattende Einheit zu prüfen bzw. sicherzustellen.

 

Rz. 20

Steuerungsfunktion

Die Steuerungsfunktion des Plan-Jahresabschlusses besteht darin, dass nach Aufstellung des Plan-Jahresabschlusses die aggregierten Planungsansätze auf operationale Vorgaben für Abteilungen und Stellen herunterzubrechen sind, um so das Verhalten der für die Planerfüllung Verantwortlichen zu steuern. Als problematisch erweist sich insbesondere die mangelnde Flexibilität der aus einer einmal aufgestellten Jahresabschlussplanung abgeleiteten starren Vorgaben.

 

Rz. 21

Kontrollfunktion

Nach Abschluss der geplanten Abrechnungsperiode wird der tatsächliche Jahresabschluss erstellt. Die Gegenüberstellung zwischen geplanten und tatsächlichen Abschlusswerten sollte neben den Differenzen insbesondere die Ursachen für die Abweichungen sowohl im Mengen-[6] als auch Wert- bzw. Preisgerüst aufdecken, um auf diesen Erkenntnissen aufbauend die Grundlage für künftige Entscheidungen und Planungen zu bilden.[7]

[1] Vgl. zu einer entsprechenden Systematisierung: Rühli, in Szyperski, Handwörterbuch der Planung, 1989, Sp. 566 ff.
[2] Vgl. Elmendorff, Vom Jahresabschluss zur Planbilanz, in Unternehmensführung und Unternehmensberatung, Bericht über die Fachtagung des IdW e. V. vom 22.-24. Januar 1969 in Berlin, 1969, S. 33.
[3] Lücke, in Kosiol/Chmielewicz/Schweitzer, Handwörterbuch des Rechnungswesens, 2. Aufl. 1981, Sp. 1283; zur Kritik Schwegmann, Planbilanz und Abweichungsanalyse, 1974, S. 35 f. (Diss.).
[4] Vgl. Rz. 13a.
[5] Vgl. Steven, in Küpper/Wagenhofer, Handwörterbuch Unternehmensrechnung und Controlling, 4. Aufl. 2002, Sp. 751 ff.
[6] Differenzen in Bezug auf den Ansatz, z. B. aktive latente Steuern oder selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, können als Sonderfall von Abweichungen des Mengengerüsts angesehen werden.
[7] Vgl. hinsichtlich der Art der in der Kontrolle aufzudeckenden Fehler: Vormbaum/Rautenberg, Kostenrechnung III für Studium und Praxis – Plankostenrechnung, 1985, S. 77.

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