Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensführung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 1 Satz 1 bestimmt als Gegenstand der Abschlussprüfung den JA und den Lagebericht von KapGes. Zum prüfungspflichtigen JA gehören Bilanz, GuV und Anhang; bei der nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichteten kapitalmarktorientierten KapGes. kommen die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel sowie ggf. (Wahlrecht) die Segmentberichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Begriff der Wirksamkeit

Rz. 278 [Autor/Zitation] Als Überwachungsmaßstab der Befassung des Prüfungsausschusses mit den jeweiligen Führungssystemen nennt § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E deren "Wirksamkeit". Dieser Terminus zielt im Kern auf die Eignung der Systeme zur Erreichung der mit ihnen verfolgten Ziele (für das IKS einschließlich IRS: Rz. 257 und Rz. 267; RMS Rz. 264; CMS Rz. 269) ab und ist ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle aufgrund der §§ 1 iVm. 3 PublG zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen die Pflicht zur Prüfung der nach § 5 PublG aufgestellten Rechnungslegung (JA und ggf. Lagebericht) durch einen Abschlussprüfer. Rz. 2 [Autor/Zitation] Für diese Prüfung sind gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG die dort genannten Prüfungsnormen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG sind eine Reihe von Prüfungsvorschriften des HGB sinngemäß anzuwenden, aufgrund der dynamischen Verweise jeweils in ihrer aktuell geltenden Fassung (vgl. Rz. 12). Bei der Anwendung dieser Vorschriften sind zT Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. Rz. 21 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Kapitalgesellschaften

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 331 Abs. 1, die in Abschnitt B. (Rz. 98 ff.) im Einzelnen erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, die durch § 331 vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Generelle Anmerkungen

Rz. 96 [Autor/Zitation] Sofern keiner der drei Ausnahmetatbestände nach Abs. 1 Satz 2 vorliegt, erfasst § 324 KapGes. (und uU Gesellschaften anderer Rechtsformen (Rz. 74 ff.), die Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2) sind (Rz. 87 ff.) und keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss (Abs. 1 Satz 1)....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorgesehene Änderungen des § 340a durch das CSRD-UmsG

Rz. 151 [Autor/Zitation] Die Regelungen in den bisherigen Abs. 1a und 1b werden nach Abs. 5 und 6 verschoben. Künftig sollen die Abs. 2 bis 4 Besonderheiten zum Abschluss bzw. Zwischenabschluss von Kreditinstituten regeln und die Abs. 5 und 6 besondere Vorschriften zum LB enthalten. Vor dem Hintergrund der Ergänzung der Abs. 5 und 6 werden in Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort "aufz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Begriff der Unabhängigkeit

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur konzeptionellen Bedeutung ist der Begriff der Unabhängigkeit schillernd und nicht abschließend positiv definierbar (Gundel/v. Werder, NZG 2024, 1295, 1298 f.; s. auch Empfehlung der Kommission v. 15.2.2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Aussc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.3 Allgemeine Grundsätze der Aufwandszuordnung

Eine Aufteilung und Zuordnung von allgemeinen Aufwendungen sind[1] nur möglich, wenn und soweit die Aufwendungen durch eine spezielle Leistung des Stammhauses ausgelöst wurden (z. B. Regie- und Kontrollleistungen), eine Leistung des Stammhauses an Dritte vorliegt, die auch der Betriebsstätte zugute kommt (z. B. Rechtsberatung, Werbung). Als derartige weiter zu belastende Aufwen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 3 Nachhaltigkeitsmanagement operativ im Unternehmen verankern

Die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie ist wichtig, anschließend gilt es, sie auf allen Ebenen einer Organisation zu etablieren. Im operativen Geschäft wird die Nachhaltigkeitstransformation umgesetzt und der Fortschritt mittels geeigneter Indikatoren und Kennzahlen gemessen. Dazu ist es wichtig, dass die jeweilige Unternehmensleitung definiert, welchen Nutzen ein Na...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 4 CSRD implementieren

Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, die CSRD bei sich im Unternehmen umzusetzen. Häufig steht die Sicherstellung der Compliance hier im Vordergrund. Unternehmen, die sich bereits auf dem Weg gemacht haben, die neuen Anforderungen zu implementieren, stellen häufig fest, dass sich die Umsetzung über mehrere Jahre hinzieht und mit einem erheblichen Ressour...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 2 Ganzheitlicher Ansatz für das Nachhaltigkeitsmanagement

Viele Unternehmen sind sich bewusst, dass die Berücksichtigung von ESG-Themen (Environmental, Social, Governance, also Umwelt, Soziales, Governance) für das langfristige Bestehen auf dem Markt unerlässlich ist, tun sich aber schwer, Nachhaltigkeit strategisch anzugehen. Die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen ist kein zeitlich begrenztes Projekt, sondern vielmehr als ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise II: Entst... / 4.4 Fehleinschätzungen der finanziellen Unternehmensführung

Die bilanzielle und in verschärfter Ausprägungsform wirtschaftliche Überschuldung des Unternehmens ist dabei regelmäßig als Resultat von einzelnen oder wiederholten Fehlentscheidungen und -einschätzungen der finanziellen Unternehmensführung anzusehen. Überschuldungsgründe Die Gründe der Überschuldung und damit die originären finanzwirtschaftlichen Krisenursachen können insb. i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise II: Entst... / 1.1 Stadium 1: Strategische Unternehmenskrise

Unternehmenskrisen haben ihren Ursprung häufig in einer strategischen Krise.[1] Eine strategische Unternehmenskrise entsteht durch eine fehlende bzw. mangelhafte strategische Ausrichtung des Unternehmens und ist i. d. R. das Resultat (wiederholter) strategischer Fehlentscheidungen der Unternehmensführung. Auch (bewusste oder unbewusste) Entscheidungsverzögerungen sowie das U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise I: Begrif... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff der finanziellen Sanierung beschreibt die Gesamtheit aller Maßnahmen und Instrumente, die ein in seiner Existenz bedrohtes Unternehmen durch Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und Ertragskraft vor einem Zusammenbruch bewahren sollen. Die Ursachen einer Unternehmenskrise können sowohl in der leistungswirtschaftlichen als auch in der finanzwirtschaftl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise I: Begrif... / 2.3 Finanzwirtschaftliche Sanierungsursachen

Finanzielles Gleichgewicht Die dargestellten Sanierungsursachen der leistungswirtschaftlichen Unternehmenssphäre haben indirekt Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Unternehmens, da die Finanzmittelströme (z. B. Einzahlungen aus Umsatzerlösen) in entgegengesetzter Richtung zu den leistungswirtschaftlichen Güterströmen (z. B. Absatz der Fertigerzeugnisse) fließen. Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Prokurist / 4 Betriebsverfassung und Kündigungsschutz

Das Betriebsverfassungsgesetz findet, soweit in seinen §§ 75, 105, 107 und 108 nichts anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist ein Prokurist dann, wenn er auch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber Aufgaben wahrnimmt, die den in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG umschriebenen Leitungsfunktionen entsprechen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integration des Nachhaltigk... / 7 Vorgehensmodell zur Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung und des -controllings

Abb. 5: Vorgehensmodell IRCONA der Integration des Nachhaltigskeitsreportings und -controllings[1] Ein gemeinsamer Datenpool sowohl für die externe Berichterstattung als auch das interne Controlling, um Datensilos zu vermeiden, ist folglich anzustreben. Hierbei darf es durchaus zu Abweichungen bei der Berichtstiefe und Merkmalsausprägungen kommen. Abb. 5 stellt dazu den grund...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 3)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 müssen zunächst alle börsennotierten Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufnehmen. Börsennotierte AG gem. § 3 Abs. 2 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 2)

I. Überblick und Einordnung Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Inhalte über die Erklärung zur Unternehmensführung werden in Abs. 2 konkretisiert. Bei den Inhalten ist eine Dreiteilung erkennbar: Corporate-Governance-Informationen in Nr. 1, 2 und 3; Informationen zur Organvergütung in Nr. 1a; Informationen zur Diversität in Nr. 4, 5, 5a und 6. Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit den Berichtsinhalt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 289f HGB Erklärung zur Unternehmensführung

Schrifttum: Lentfer/Weber, Das Corporate Governance Statement als neues Publizitätsinstrument, DB 2006, 2357; Bischof/Selch, Neuerungen für den Lagebericht nach dem Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), WPg 2008, 1021; Kuthe/Geiser, Die neue Corporate Governance Erklärung – Neuerung des BilMoG in § 289a HGB-RE, NZG 2008, 172; Böcking/Eibelshäus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1 iVm. Abs. 3)

I. Betroffene Unternehmen 1. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 3) Rz. 29 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 müssen zunächst alle börsennotierten Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufnehmen. Börsennotierte AG gem. § 3 Abs. 2 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Lentfer/Weber, Das Corporate Governance Statement als neues Publizitätsinstrument, DB 2006, 2357; Bischof/Selch, Neuerungen für den Lagebericht nach dem Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), WPg 2008, 1021; Kuthe/Geiser, Die neue Corporate Governance Erklärung – Neuerung des BilMoG in § 289a HGB-RE, NZG 2008, 172; Böcking/Eibelshäuser, Die Erk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entsprechenserklärung iSv. § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG muss eine börsennotierte AG, KGaA und SE sowie (andere) kapitalmarktorientierte AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichtszeitraum, Zeitpunkt und Dauer der Veröffentlichung der Erklärung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Das Gesetz macht keine Vorgaben zum Berichtszeitraum, zum Zeitpunkt oder zur erforderlichen Dauer der Veröffentlichung. Rz. 54 [Autor/Zitation] Da die Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht aufgenommen werden muss und damit ein Teil des Lageberichts darstellt, muss sie jährlich neu erstellt und auch offengelegt (§ 325 Abs. 1 und 1a) werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ort der Erklärung (Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung kann wahlweise in den Lagebericht aufgenommen (Abs. 1 Satz 1) oder selbständig auf der Internetseite der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 2) veröffentlicht werden (vgl. Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 75; Kajüter in MünchKomm. HGB5, § 289f Rz. 14; Kleindiek in BeckOGK HGB, § 289f Rz. 19, 34 f. [11/2023]; Merkt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben zum Aufsichtsrat

Rz. 93 [Autor/Zitation] Da die personelle Zusammensetzung schon nach § 285 Nr. 10 im Anhang zu nennen ist, müssen Namen und ausgeübter Beruf nicht erneut genannt werden (von einer Notwendigkeit der Vermeidung von Doppelangaben ausgehend Begr.RegE BilMoG, BT- Drucks. 16/10067, 78). An dieser Stelle müssen auch keine nochmaligen Angaben zu den im AR ausgeübten Ämtern (Vorsitzen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 2 zu den Unternehmensführungspraktiken verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Angaben

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 3 zur Arbeitsweise der Organe verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und erfasst b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 142 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Abschlussprüfung stellt die Erklärung zur Unternehmensführung keinen Prüfungsgegenstand dar. Der Abschlussprüfer ist lediglich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Angaben gem. § 289f Abs. 2 und 5 gemacht wurden (§ 317 Abs. 2 Satz 6; vgl. IDW PS 350 nF Rz. 13; Gelhausen/Fey/Kämpfer, Rechnungslegung und Prüfung nach dem BilMoG, 2009, Kap....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung war Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU forcierte. Ziel war es, die Offenlegung im Bereich Unternehmensführungspraktiken zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben zur flexiblen Frauenquote (Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3, 4)

Rz. 36 [Autor/Zitation] Abs. 2 Nr. 4 verweist zunächst auf Aktiengesellschaften nach Abs. 1, womit alle börsennotierten und bestimmte kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften erfasst sind (vgl. Rz. 29 ff.). Allerdings wird die Berichtspflicht durch Abs. 2 Nr. 4 dadurch eingeschränkt, dass überhaupt eine Pflicht zur Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil nach § 76...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick und Einordnung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Inhalte über die Erklärung zur Unternehmensführung werden in Abs. 2 konkretisiert. Bei den Inhalten ist eine Dreiteilung erkennbar: Corporate-Governance-Informationen in Nr. 1, 2 und 3; Informationen zur Organvergütung in Nr. 1a; Informationen zur Diversität in Nr. 4, 5, 5a und 6. Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit den Berichtsinhalten der Erklärung zur Untern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlinkung zur Organvergütung (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Der durch ARUG II eingefügte Abs. 2 Nr. 1a verweist auf die Internetseite mit Angaben zum Vergütungssystem gem. § 87a AktG und zum Vergütungsbericht gem. § 162 AktG. Angaben zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht sind nur für börsennotierte AG iSd. § 3 Abs. 2 AktG verpflichtend; kapitalmarktorientierte Gesellschaften iSd. § 2 Abs. 11, § 2 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Einhaltung der Mindestanteile an Frauen und Männern bei der Besetzung des Aufsichtsrats (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 115 [Autor/Zitation] Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 5 ist in der Erklärung zur Unternehmensführung anzugeben, ob in der Berichtsperiode die vorgeschriebene fixe Geschlechterquote im Aufsichtsrat eingehalten wurde; wenn die fixe Mindestquote nicht erreicht wird, sind sie Gründe für die Nichteinhaltung anzugeben. Rz. 116 [Autor/Zitation] Der Gesetzestext verweist entgegen der Abgren...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erklärendes Organ

Rz. 48 [Autor/Zitation] Die Kompetenz zur Abgabe der Erklärung zur Unternehmensführung ist in § 289f nicht ausdrücklich geregelt. Die Erklärungspflicht ist der Gesellschaft zugeschrieben. Für diese handelt das vertretungsberechtigte Organ, also der Vorstand (§§ 76, 78 AktG). Dementsprechend ist die Erklärung de lege lata vom Vorstand abzugeben, (vgl. Kajüter in MünchKomm. HGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Comply-or-Explain (Abs. 5)

Rz. 139 [Autor/Zitation] § 289f Abs. 5 verpflichtet Unternehmen dem Wortlaut nach nicht dazu, ein Diversitätskonzept zwingend zu entwickeln und zu verfolgen, jedoch sind in der Erklärung zur Unternehmensführung die Gründe zu erläutern (vgl. Begr.RegE CSR-RUG, BT-Drucks. 18/9982, 54; DRS 20.K231l), wenn kein Diversitätskonzept verfolgt wird – "Comply-or-Explain". Die Anforderu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen bei Verletzung der Vorschrift

Rz. 147 [Autor/Zitation] Die fehlende oder inhaltlich falsche Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 334 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 3a), die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Gemäß § 334 Abs. 1 Satz 2 und 3 wird dabei eine Zuwiderhandlung gegen die Berichtspflicht auch dann nicht ausgeschlossen, wenn lediglich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 289f regelt die Informationspflichten von bestimmten Gesellschaften (Abs. 1 und 3) in Bezug auf ihre Corporate Governance (Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3), Organvergütung (Abs. 2 Nr. 1a) und Diversität leitender bzw. überwachender Organe (Abs. 2 Nr. 4, 5, 5a und 6). Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Informationen sind als "Erklärung zur Unternehmensführung" in einem ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Arbeitsweise der Organe (Abs. 2 Nr. 3)

1. Allgemeine Angaben Rz. 88 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 3 zur Arbeitsweise der Organe verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Einhaltung des Mindestbeteiligungsgebot bei der Besetzung des Vorstands (Abs. 2 Nr. 5a)

Rz. 124 [Autor/Zitation] Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 5 ist in der Erklärung zur Unternehmensführung anzugeben, ob das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand eingehalten wurde; wenn nicht, sind die Gründe anzuführen. Rz. 125 [Autor/Zitation] Der Gesetzestext verweist entgegen der Abgrenzung in Abs. 1 (Rz. 29 ff.) nur auf börsennotierte Aktiengesellschaften (§ 3 Abs. 2 AktG); eine Kapi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Betroffene Unternehmen

1. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 3) Rz. 29 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 müssen zunächst alle börsennotierten Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufnehmen. Börsennotierte AG gem. § 3 Abs. 2 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Ste...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Angaben zum Diversitätskonzept (Abs. 2 Nr. 6) und fehlende Verfolgung eines Diversitätskonzepts (Comply-or-Explain) (Abs. 5)

1. Diversitätskonzept und dessen Umsetzung (Abs. 2 Nr. 6) Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 müssen börsennotierte AG, KGaA und Europäische Aktiengesellschaften (SE), die gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 als "groß" gelten, Angaben zum Diversitätskonzept für ihre Leitungs- und Überwachungsorgane machen. Auf diese Weise soll die Vielfalt erhöht werden, um durch ein Überwi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angaben zur fixen Geschlechterquote (Mindestanteilsgebot) im Aufsichtsrat (Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Anzuwenden haben Abs. 2 Nr. 5 alle Aktiengesellschaften und iVm. Abs. 3 alle Kommanditgesellschaften auf Aktien, die sowohl börsennotiert sind als auch der Mitbestimmung unterliegen und zur Beachtung einer Geschlechterquote bei der Besetzung des AR verpflichtet sind (§ 96 Abs. 2 und 3 AktG; vgl. Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 40 f.; Kajüter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Angaben zur Diversität (Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des Abs. 2 Nr. 6 beschränkt sich auf Aktiengesellschaften iSd. Abs. 1, die groß iSd. § 267 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4–5 sind; iVm. Abs. 3 sind damit folgende Gesellschaften von der Berichtspflicht betroffen: börsennotierte AG/KGaA/SE, (andere) kapitalmarktorientierte AG, die zugleich groß iSd. § 267 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4–5 sind (vgl. Grot...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Festlegung und Beschreibung von Zielgrößen für den Frauenanteil (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 sind in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen: Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen für deren Erreichung, Begründungen für eine Zielgröße von Null, Feststellung der Zielerreichung oder Nichterreichung, Gründe für die Nichterreichung. Rz. 104 [Autor/Zitation] Der Kreis der verpflichteten Gesell...mehr