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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / V. Rechtsentwicklung

Prof. Dr. Frank Althoff
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Rz. 14

[Autor/Zitation]

§ 340i wurde erstmals mit seinen zunächst drei Absätzen durch das BaBiRiLiG v. 30.11.1990 mit Anwendbarkeit für nach dem 31.12.1992 beginnende GJ in das HGB aufgenommen.

 

Rz. 15

[Autor/Zitation]

Durch das BilReG v. 4.12.2004 wurden in Abs. 2 die seither inhaltlich im Wesentlichen unveränderten Sätze 2 bis 5 zum Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften eingefügt. Mit dem BilRUG v. 17.7.2015 vorgenommene Änderungen an § 298 sowie der RechKredV machten Änderungen der Verweise in § 340i Abs. 2 Satz 2 und 4 erforderlich. Formale Änderungen, insbes. die Verschiebung der Regelungen zum Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften von § 315a nach § 315e durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz v. 11.4.2017, führten zu Änderungen der entsprechenden Verweise in § 340i Abs. 2 Satz 4.

 

Rz. 16

[Autor/Zitation]

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute v. 21.12.1992 wurde Abs. 4 über Konzernzwischenabschlüsse in § 340i eingefügt. Abs. 4 wurde durch das Begleitgesetz zum Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften v. 22.10.1997 formal hinsichtlich eines Verweises auf das KWG und durch das BilReG v. 4.12.2004 nochmals formal hinsichtlich einer Gesetzesbezeichnung angepasst. Mit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 5.1.2007 wurde Abs. 4 zur Herstellung eines Gleichlaufs mit der entsprechenden Bestimmung des § 340a Abs. 3 sowie mit der Übernahme der näheren Bestimmungen zur prüferischen Durchsicht nach dem damaligen § 37w Abs. 5 Satz 2 bis 4 WpHG (aktuell geregelt in § 115 Abs. 5 WpHG) neu gefasst. Seine bislang letzte Änderung wurde an Abs. 4 mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz v. 28.8....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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