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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / II. Umfang der Erklärung

Prof. Dr. Frank Althoff
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Rz. 68

[Autor/Zitation]

Die zu der Konzernerklärung verpflichteten Institute haben nach § 340i Abs. 1 iVm. § 315d Satz 2 eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach den inhaltlichen Vorgaben des auf Unternehmensebene anzuwendenden § 289f zu erstellen. Unter den Anwendungsbereich des § 289f fallende Unternehmen, die auch ungeachtet ihrer Kapitalmarktorientierung aufgrund Überschreitens der Größenkriterien nach § 267 als große Gesellschaften gelten würden, haben in ihre Erklärung nach § 315d iVm. § 289f Abs. 2 Nr. 6 eine Beschreibung des Diversitätskonzepts aufzunehmen (§ 289f Rz. 45). Dies gilt grds. auch für den Konzernabschluss von Instituten.

[Autor/Zitation] Althoff in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 340i HGB, Randziffer 68

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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