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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / III. Geltungsbereich

Prof. Dr. Frank Althoff
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Rz. 5

[Autor/Zitation]

Die ursprünglichen Abs. 1 bis 3 des § 340i wurden mit dem BaBiRiLiG zeitlich für GJ, die nach dem 31.12.1992 beginnen, eingeführt. Die durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute v. 21.12.1992 eingeführte ursprüngliche Fassung des Abs. 4 ist zum 1.1.1993 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Konzernlagebericht nach den Abs. 5 und 6 wurden durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz mit Wirkung für nach dem 31.12.2016 beginnende GJ in § 340i aufgenommen. Zur Rechtsentwicklung vgl. Rz. 14 ff.

 

Rz. 6

[Autor/Zitation]

Vom persönlichen Anwendungsbereich der Vorschrift sind Konzernabschlüsse von MU, die Institute im Anwendungsbereich des § 340 sind (vgl. § 340 Rz. 10 f.), sowie in § 340i Abs. 3 definierte Holdings (vgl. Rz. 41 ff.) umfasst.

 

Rz. 7

[Autor/Zitation]

Hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs sind auf nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufzustellende Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter MU, die Institute sind, § 340i Abs. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 und 2 unbenommen ausdrücklich im Gesetz genannter Ausnahmen grds. nicht anzuwenden (Rz. 35). Abs. 4 (Konzernzwischenabschlüsse), Abs. 5 (nichtfinanzielle Konzernerklärung) sowie Abs. 6 (Konzernerklärung zur Unternehmensführung) unterliegen hingegen über die in diesen Vorschriften enthalten Voraussetzungen hinaus keinen sachlichen Anwendungsbeschränkungen.

[Autor/Zitation] Althoff in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 340i HGB, Randziffer 5
[Autor/Zitation] Althoff in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 340i HGB, Randziffer 6
[Autor/Zitation] Althoff in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 3...

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