Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / 3. Unterhaltsfragen bei Ehegatten

Rz. 61 a) Die Frage der Bedürftigkeit spielt keine entscheidende Rolle im Rahmen der gegenseitigen Unterhaltspflicht in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatten. Gemäß §§ 1360, 1360a BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, ihre Arbeitskraft und ihr Vermögen für den angemessenen Unterhalt der Familie einzusetzen, um die Haushaltskosten, die persönlichen Bedürfnisse de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / a) Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Rz. 45 aa) Ein Ersatzanspruch aus § 844 BGB besteht nicht, wenn der Getötete nicht leistungsfähig gewesen wäre oder wenn die Ansprüche gegen ihn jedenfalls nicht durchsetzbar gewesen wären. In diesem Fall erleidet der Unterhaltsberechtigte keinen Schaden.[107] Ein Unterhaltsberechtigter darf aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls, was den Unterhalt betrifft, nicht besser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / 6. Mehrere Hinterbliebene – mehrere Unterhaltsverpflichtete

Rz. 69 Im Falle der Tötung eines Familienmitglieds werden häufig mehrere unterhaltsberechtigte Hinterbliebene im Sinne des § 844 Abs. 2 BGB vorhanden sein, so etwa im Fall der Tötung eines Elternteils der andere Elternteil und die gemeinsamen Kinder. Es steht dann jedem Unterhaltsberechtigten ein eigener, seinen Unterhaltsanspruch betreffender Schadensersatzanspruch zu; es l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / b) Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Rz. 49 aa) Unterhaltsbedürftig im Sinne des § 1602 Abs. 1 BGB ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Soweit seine eigenen Einkünfte dagegen ausreichen, um den Bedarf zu decken, besteht ein Unterhaltsbedarf nicht.[112] Können sich etwa minderjährige Kinder bereits aus eigenem Vermögen (z.B. aufgrund einer Erbschaft) selbst unterhalten, schulden die Eltern ihnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / 5. Stiefkinder

Rz. 68 Auch Stiefkindern steht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten ihres Vaters bzw. ihrer Mutter zu;[141] im Falle der unfallbedingten Tötung des Letztgenannten können sie daher den Schädiger nicht aus § 844 Abs. 2 BGB in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn sich der Stiefvater bzw. die Stiefmutter gegenüber ihrem Partner vertraglich zur Unterhalts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Abgrenzung zur Straßenbaulast

Rz. 300 Bei der Straßenbaulast handelt es sich um eine öffentliche Pflicht kraft gesetzlicher Vorschrift, deren Träger durch das Gesetz bestimmt ist (§ 5 FStrG; s. auch § 2 Rdn 982 f.). Die Auferlegung der Straßenbaulast ist mit der Verkehrssicherungspflicht verbunden, wenn sie mit Verwaltungskompetenzen verbunden ist oder wenn sie dessen Träger ausdrücklich zugewiesen wurde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Dauer der Rentenverpflichtung

Rz. 189 Der Rentenanspruch aus § 844 Abs. 2 BGB besteht grundsätzlich während der gesamten Zeit, in welcher der Getötete für die mutmaßliche Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre (vgl. Rdn 118 ff.). Ist ein minderjähriges Kind als Hinterbliebener anspruchsberechtigt, so ist jedoch zu bedenken, dass dessen Unterhaltsbedürftigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Klagearten / 2. Gegenwärtiges Rechtsverhältnis

Rz. 80 Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt vor, wenn die zwischen den Parteien des Rechtsstreits be­stehenden Beziehungen bei Schluss der mündlichen Verhandlung – schon oder noch – wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden.[210] Das lediglich mögliche Bestehen eines künftigen Rechtsverhältnisses, über dessen entscheidungserhebliche Umstände im vorgenannten Ze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vorteilsausgleichung / D. Unterhaltszahlungen

Rz. 39 Die Vorteilsausgleichung ist kraft Gesetzes hinsichtlich solcher Unterhaltsleistungen ausgeschlossen, welche dem Verletzten infolge des Unfalles zufließen (§ 618 Abs. 3 BGB, § 843 Abs. 4, BGB, § 844 Abs. 2 BGB, § 8 Abs. 2 HPflG, § 13 Abs. 2 StVG, § 38 Abs. 2 LuftVG, § 9 Abs. 2 ProdHaftG). Dabei spielt es keine Rolle, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen der Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / II. Ersatz der entgangenen Haushaltstätigkeit

Rz. 154 In "Doppelverdienerehen" haben die Ehegatten – wie dies zunehmend die Regel wird – häufig die Hausarbeit unter sich aufgeteilt.[319] Dies mag dem Umfang nach von recht unterschiedlicher Belastung bis zur hälftigen Arbeitsteilung reichen; dem Gegenstand nach kann eine Mitarbeit beider Partner in allen wesentlichen Bereichen infrage kommen, teilweise wird jedoch wohl e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / II. Ansprüche bei Tötung beider Eltern

Rz. 175 Verlieren die Kinder unfallbedingt beide Elternteile, so wird ihnen der gesamte Unterhalt, der aus dem bisherigen Einkommen der Eltern zu finanzierende Barunterhalt ebenso wie der Betreuungsunterhalt, entzogen. Den hinterbliebenen Kindern steht gegen den Schädiger dann wegen der Tötung jedes der beiden Elternteile ein Schadensersatzanspruch nach § 844 Abs. 2 BGB zu, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzanspruch

Rz. 57 Ebenso wie der Erwerbsschaden ist auch der Unterhaltsschaden grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente auszugleichen. Nach § 844 Abs. 2 S. 1, Hs. 2 BGB sind die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 BGB entsprechend anzuwenden; statt der Rente kann daher ausnahmsweise auch eine Kapitalabfindung in Betracht kommen (dazu oben § 13 Rdn 247 ff.). Für den Kapitalisieru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / H. Ansprüche der Eltern bei tödlichem Unfall eines Kindes

Rz. 195 Auf der Grundlage des § 1601 BGB können auch Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sein; daher kann den Eltern bei Tötung eines Kindes ein Unterhaltsanspruch entzogen werden mit der Folge einer Ausgleichspflicht des Schädigers nach § 844 Abs. 2 BGB. Hingegen kann der Verlust eines vertraglich (etwa durch Vereinbarung eines Leibgedinges) begründeten Unterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / VII. Mitarbeit im Erwerbsgeschäft des (Ehe-)Partners, Pflegeleistungen

Rz. 232 a) Nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. § 1360 BGB bestimmt, dass die Ehegatten einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten, wobei ein Ehegatte, dem die Haushaltsführung überlassen ist, seine Verpflichtu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / III. Verwendung von Einkommensteilen zur Vermögensbildung

Rz. 79 Sind die Einkommensverhältnisse der Familie günstig, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die gesamten Einkünfte für den Unterhalt zur Verfügung standen; insbesondere kann nicht so gerechnet werden, dass das gesamte Einkommen, das der Getötete nicht unbedingt für sich selbst ausgeben musste, den Unterhaltsbetrag für die Familie darstellt. Denn es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / V. Verteilung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 89 Die Verteilung des (nach Abzug der fixen Kosten) verbleibenden Nettoeinkommens auf die einzelnen Familienmitglieder (den Getöteten einerseits, die Hinterbliebenen andererseits) hat so zu erfolgen, dass sie dem Unterhaltsanspruch der Hinterbliebenen gegenüber dem Getöteten gerecht wird; jeder Anspruchsberechtigte im Sinne des § 844 Abs. 2 BGB kann den Betrag verlangen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / VI. Schädigung eines Familienangehörigen (§ 116 Abs. 6 SGB X)

Rz. 301 Die Vorschrift beinhaltet das sog. Familienprivileg, wonach der Forderungsübergang nach Abs. 1 ausgeschlossen ist, wenn bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige diese mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben (§ 116 Abs. 6 S. 1 SGB X). Ein Ersatzanspruch nach Abs. 1 kann dann nicht geltend gemacht werden, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / III. Verzicht auf Einstellung einer Ersatzkraft

Rz. 138 Häufig wird die Restfamilie bei unfallbedingter Tötung des haushaltsführenden Ehegatten auf die Einstellung einer alle Hausarbeiten abdeckenden Ersatzkraft verzichten und versuchen, sich (ggf. unter Mithilfe von Verwandten oder Zuziehung einer stundenweise für bestimmte Arbeiten eingesetzten entgeltlichen Aushilfe) so gut wie möglich zu behelfen und den Haushalt zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Ansprüche der Hinterbliebenen aus § 844, § 845 BGB

Rz. 10 In den §§ 844, 845 BGB werden Ansprüche der Hinterbliebenen aus dem Schadensereignis begründet, jedoch gegenständlich beschränkt auf spezielle Schadenspositionen, nämlich die Beerdigungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), den Unterhaltsschaden (§ 844 Abs. 2 BGB) und die entgangenen Dienste (§ 845 BGB). Die Ersatzansprüche aus § 844 BGB bzw. aus § 10 StVG (oder den sonstigen Sp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / F. § 829 BGB Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen

Rz. 596 § 829 BGB Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden aufgrund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Besonderer Umfang von gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 1 lit. c)

Rz. 23 Kann der Schuldner beweisen, dass der besondere Umfang der gesetzlichen (nicht vertraglich; vgl. OLG Köln, Rpfleger 2009, 517 bzw. angegebener Unterhaltspflichten; vgl. LG Heilbronn, Beschluss v. 28.11.2011, 1 T 327/11 Hn – Juris) Unterhaltspflichten (LG Schweinfurt, NJW 1984, 374 – im Gegensatz zu Abs. 1 Nr. 1; vgl. auch LG Limburg, InVo 2003, 295 m. abl. Anm. Wolf),...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Bedürftigkeitsgrenze (Abs. 1 Nr. 1 )

Rz. 8 Die Regelung setzt nach der Neufassung voraus, dass neben dem eigenen Lebensunterhalt des Schuldners nur auf den Lebensunterhalt derjenigen Personen abzustellen ist, denen er gesetzlich – nicht lediglich moralisch oder vertraglich – zum Unterhalt ("Personen, denen er gesetzlich (nicht vertraglich) zum Unterhalt verpflichtet ist, ...") verpflichtet ist (BT-Drucks. 19/23...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Notwendiger Unterhalt des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten

Rz. 41 Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, was er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Regelungszweck

Rz. 6 Mit den Festlegungen der Pfändungsgrenzen nach den §§ 850c, 850d ZPO werden nur typisierte Regelungen getroffen. Diese können individuelle Problemlagen bei Schuldner oder Gläubiger nicht ausreichend auffangen. Die von Amts wegen zu berücksichtigenden Grenzen sind ohne weiteres vom Drittschuldner zu beachten und im Interesse eines effizienten Zwangsvollstreckungsverfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unpfändbares Arbeitseinkommen: Freibetrag bei gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 2)

Rz. 12 Gem. Abs. 2 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag, wenn der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder einem Elternteil Unterhalt gewährt. Hierdurch soll der Schuldner in die Lage versetzt werden, seine Unterhaltspflichten ordnungsgemäß zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.3 Entscheidung

Rz. 37 Der zu begründende und zuzustellende (§ 329 Abs. 3 ZPO) Beschluss muss erkennen lassen, ob der Entscheidung Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Pfändungsbeschlusses zukommen soll. Der Abänderungsbeschluss wird erst mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam (LG Mönchengladbach, JurBüro 2003, 490). Fällt der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Durchführung der Pfändung

Rz. 40 Die Pfändung vollzieht sich durch einen sog. Blankettbeschluss (vgl. BGHZ 166, 48 = Vollstreckung effektiv 2006, 55 = WM 2006, 488 = NJW 2006, 777 = Rpfleger 2006, 202 = FamRZ 2006, 483 = ZVI 2006, 146 = JurBüro 2006, 267 = MDR 2006, 1069; BayVWGH, Beschluss v. 1.10.2014, 3 ZB 12.461 – Juris). Dieser nimmt lediglich Bezug auf die Tabelle nach § 850c Abs. 5 Satz 2 ZPO ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Wegfall unterhaltsberechtigter Personen (Abs. 6)

Rz. 20 Die Norm dient nicht dem Schuldnerschutz. Sie soll vielmehr dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnen, die Pfändbarkeit des Einkommens des Schuldners zu erweitern, wenn ein Unterhaltsberechtigter über eigene Einkünfte verfügt. Daher wird dem Gläubiger ermöglicht, auf Antrag durch das Vollstreckungsgericht klarstellen zu lassen, dass ein unterhaltsberechtigter Angehöriger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.4 Art der Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

Rz. 26 Die Einkünfte müssen geeignet sein, den Lebensbedarf des nicht schuldnerischen Unterhaltsberechtigten mit abzudecken und den Schuldner dadurch hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entlasten. Hierzu zählen z. B. selbstständige bzw. unselbstständige Einkünfte, Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Renten-, Zins- oder Mieteinkünfte, Sach- und Naturalleistungen, e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.3 Abgrenzung Beschäftigter/mithelfender Familienangehöriger

Rz. 16 Die Tätigkeit als Beschäftigter ist weiter abzugrenzen von derjenigen als mithelfender Familienangehöriger, die nicht nach Nr. 1 versichert ist. Mithelfende Familienangehörige können Ehegatten, Eltern, Kinder, Pflegekinder oder Lebenspartner (§ 33 b SGB I) des Unternehmers sein. Der spezifisch auf die Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb zugeschnittene § 2 Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.1 Namensliste

Rz. 170 Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und nehmen sie eine Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer auf, greift nach der Sondervorschrift des § 125 InsO der Kündigungsschutz des § 1 KSchG mit folgenden Maßgaben: Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der namentlich näher bezeichneten Arbeitnehmer wird als durch dringende betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Auswahlrichtlinien

Rz. 16 Anstelle einer Namensliste können auch Richtlinien für die soziale Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer im Sinne des § 95 BetrVG – insbesondere Punkteschemata – festgelegt werden. Diese sind mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber solche verwenden will. Darin werden die zu kündigenden Mitarbeiter nicht namentlich benannt, sondern es werden nur abstrakte Krite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Beschleunigtes Verfahren bei Nichtzustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 165 Nach der Insolvenzordnung (§ 122 InsO) ist ein beschleunigtes Verfahren zur Durchführung von Betriebsänderungen vorgesehen. Statt des üblichen Verfahrens vor der Einigungsstelle kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden. Erteilt das Gericht seine Zustimmung, wird dadurch der Interessenausgleich ersetzt. Voraussetzung für die Anrufung des Arbeitsgerichts ist es, das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Exkurs: Kündigungsschutz

Rz. 12 § 1 Abs. 4 KSchG nimmt die Richtlinie des § 95 BetrVG ausdrücklich in Bezug. Sofern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt ist, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, kann die Bewertung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

Leitsatz Das Bestehen einer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht reicht ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 EStG nicht für die Annahme einer "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG aus. Eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die den Angehörigen, für die er keinen Anspruch auf Kindergel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Auslagen, also insbesondere Anwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Es findet das GNotKG Anwendung. Im erstinstanzlichen Verfahren entsteht eine pauschale Verfahrensgebühr nach Nr. 15212 GNotKG-KostVerz. mit einem 0,5-Gebührensatz. Es gilt Tabelle A (§ 34 GNotKG). Mit der Gebühr werden sämtliche Tätigkeiten des Gerichts abgedeckt. Die Gebühr entsteht mit Eingang des Antrags bei Gericht. Ein nachträglicher Wegfall und eine Ermäßigung sind nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2021, Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Zum 1.7.2021 werden die Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO um 6,28 % und damit ganz erheblich erhöht (FoVo 2021, 101 ff., in diesem Heft). Das wirkt sich auch auf das P-Konto nach § 850k Abs. 1 ZPO aus. Stärker als noch in der Vergangenheit müssen Gläubiger und ihre Bevollmächtigten prüfen, ob die Vollstreckungssituation durch Anträge auf die Nichtber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / b) Geschiedenenunterhalt

Ein weiteres Beispiel soll ein Formular für Geschiedenenunterhalt sein. Hier zeigt sich zum einen, dass es sinnvoller bzw. praktischer ist, an den Lebenssachverhalt, und nicht an die einzelne Anspruchsgrundlage anzuknüpfen, weil bspw. sich das Verhältnis von Aufstockungsunterhalt zu den übrigen Anspruchsgrundlagen[30] schwierig gestalten kann. Zum anderen verdeutlicht das Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / c) Unterhalt nach 1615l BGB

Für einen Antrag wegen Kindesunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB wäre bspw. folgendes Formular bzw. Basisdokument denkbar.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.2.3.2 Andere Unterhaltsgläubiger

Rz. 23 Für alle anderen Personen kommt es darauf an, ob sie von der nachfragenden Person, ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner bisher überwiegend unterhalten worden sind (1. Alt.) oder eine Unterhaltspflicht nach der Entscheidung über die Sozialhilfe entsteht (2. Alt). Rz. 24 Eine Person wird überwiegend unterhalten (1. Alt.), wenn für sie mehr als die H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2021, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Die Annahme einer zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB führenden verfestigten Lebensgemeinschaft setzt nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenlebten und einen gemeinsamen Haushalt führten. Unter welchen Umständen – nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag – auf eine verfestigte (neue) Lebensg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 2. Bestimmung der Verpflichtungen aus Familienrecht

Das zweite Buch des türkischen Zivilgesetzbuches mit dem Titel "Familienrecht", wird für die Bestimmung der familienrechtlichen Verpflichtungen herangezogen.[32] Diese Verpflichtungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die wichtigste dieser Verpflichtungen, die im Falle einer Verletzung zur Enterbung führen kann, ist die Pflicht zur Unterhaltszahlung (türk. ZGB Art. 364) w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2021, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde ist unbegründet. [2] Mit zutreffenden wie fortgeltenden Erwägungen hat das Amtsgericht den von der Antragstellerin geltend gemachten Anspruch auf Aufstockungsunterhalt wegen § 1579 Nr. 2 BGB aufgrund Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft als verwirkt angesehen. [3] 1. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob zum Zeitpunkt der Rechtskraf...mehr