Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung in... / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 160 Nach § 727 ZPO kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels auch für den Rechtsnachfolger des im Titel aufgeführten Gläubigers erteilt werden, sofern die Rechtsnachfolge offenkundig ist oder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen wird. Besteht eine Erbengemeinschaft kann bis zur Auseinandersetzung die Klausel aufgrund §§ 2032, 2039 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die elterliche Sorge / I. Die elterliche Sorge im gesellschaftlichen Wandel

Rz. 1 Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen durchgängig die "lebenswichtige Funktion der auf natürlichen und rechtlichen Bindungen beruhenden Familie [1] für die menschliche Gemeinschaft" hervorgehoben.[2] Dass die Familie ihren Kern in einer bestehenden Ehe hat, ist dabei nicht essentielle Voraussetzung. Diese Wertvorgabe korrespondiert mit dem internationalen Recht. In de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Sonstige Personen als Sorgerechtsträger

Rz. 15 Sorgerechtliche Befugnisse können nach § 1687b BGB dem Ehegatten eines allein sorgeberechtigten Elternteils, d.h. dem Stiefelternteil eingeräumt werden. Dieser Regelung entspricht § 9 LPartG bei einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft.[41] Sie eröffnet die Möglichkeit zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens, soweit nicht ohne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Konkrete Kostenbeteiligungen nach §§ 91 ff. SGB VIII

Rz. 145 Die konkrete Kostenbeteiligung ist vorgesehen für Von der Beteiligung umfasst werden neben den sozialpädagogischen Leistungen auch die Kosten für Unterhalt und Krankenhilfe,[494] wobei gem. § 91 Abs. 4 SGB VIII jedoch die reinen Verwaltungskosten ausgeklammert sind. Rz. 146 Die Beteiligungshöhe orientiert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die elterliche Sorge / V. Inhalt der elterlichen Sorge

Rz. 26 Aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG folgt die allumfassende Elternverantwortlichkeit für die Entwicklung des Kindes. Aufgabe der Eltern ist es, das Kind zu einem eigenverantwortlichen Leben in der Gesellschaft zu befähigen[75] (siehe auch §§ 1626 Abs. 2, 1627 BGB, § 1 SGB VIII). Der staatlichen Gemeinschaft obliegt es aufgrund ihres aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG folgenden Wächteram...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Geltendmachung von Pfli... / f) Verjährung des Pflichtteils bei nicht anerkannter Vaterschaft

Rz. 268 Schwierig gestaltet sich die Frage der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs, wenn die Vaterschaft zwischen nichtehelichem Abkömmling und Erblasser nicht festgestellt ist. Die Sperrwirkung des § 1600d Abs. 4 BGB begründet nämlich ein materiell-rechtliches Verbot,[485] familien- und erbrechtliche Ansprüche im Verhältnis Vater und Kind bzw. Dritten bis zur Rechtskraft d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Amtshaftung

Rz. 11 Im Rahmen der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit stehen vordringlich Amtspflichtverletzungen in Rede, wobei gem. § 839 Abs. 1, S. 2 BGB, Art. 34 S. 1 GG die Haftungsüberleitung zunächst auf den Anstellungsträger[56] erfolgt und von dort gegenüber dem konkret handelnden Mitarbeiter der Jugendhilfe ein Regress nur unter den Voraussetzungen dessen Vorsatz oder einer gro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichti-gen monatli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Altersstufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB. Bei minderjährigen Kindern kann der Barunterhalt al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2017 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Die Beistandschaft

Rz. 150 Zum 1.7.1998 ist das sog. Beistandschaftsgesetz[514] in Kraft getreten. Die bis dahin bestehende gesetzliche Amtspflegschaft wurde durch die Beistandschaft ersetzt, die unverändert jedoch durch das Jugendamt wahrgenommen wird. Während sich die ursprüngliche Amtspflegschaft allein auf Kinder erstreckte, die außerhalb einer formgültigen Ehe geboren waren, kann die Beis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Anlass der Inobhutnahme

Rz. 112 Praktische Bedeutung[320] erlangt die Inobhutnahme vor allem in Fällenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Gesetzestexte / H. Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (UN-Kinderrechtskonvention)

Rz. 8 (BGBl 1992 II S. 990) Präambel Die Vertragsstaaten[30] dieses Übereinkommens – in der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 1 I. Der Fall

Arbeitseinkommen gepfändet – Abfindung gezahlt Vier Gläubiger haben im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Arbeitseinkommen des Schuldners zugegriffen. Als das Arbeitsverhältnis aufgrund gesundheitlicher Probleme des Schuldners aufgelöst wird, erhält dieser eine Abfindung in Höhe von 15.000 EUR brutto (ca. 13.000 EUR netto). Der Schuldner erzielte ansonsten ein regelmäßiges ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterhaltsberechtigte Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.2 Zur Beibehaltung und Nutzung

Rz. 9 Die äußeren Umstände müssen objektiv betrachtet auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch ihren Inhaber schließen lassen. Anders als nach dem Wortlaut der RAO bis zur Schaffung des § 13 StAnG ist ein Schluss aus den Umständen nicht mehr auf die Absicht der Beibehaltung der Wohnung ausgerichtet. Das Nutzungsverhältnis muss auf eine gewisse Dauer angelegt sein,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung

Einen eigenständigen Unterhaltsanspruch des betreuenden, nicht verheirateten Elternteils kannte das Recht der DDR nicht: Zwar wurde die unterhaltsrechtliche Diskriminierung des außerhalb einer bestehenden Ehe seiner Eltern geborenen Kindes schon frühzeitig beseitigt. Die ursprünglich noch bestehenden Sonderregelungen für den Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes wurden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Insbesondere der Betreuungsunterhalt

Bei diesen Grundsätzen blieb es auch dann, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit aus der Notwendigkeit der Pflege und Erziehung der Kinder resultierte: Obwohl die Geburt eines Kindes als ein für das nacheheliche Unterhaltsrecht besonders bedeutsamer Umstand im Gesetz eigens benannt wurde – § 30 Abs. 1 FGB –, bestand für die geschiedenen Ehegatten[81] keine Wahlmöglichkeit, ob sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, FF 11/2016 / Gewährung existenzsichernder Leistungen

Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) kann grundsätzlich unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen von Personen berücksichtigt werden, von denen in der familiären Gemeinschaft zumutbar zu erwarten ist, dass sie tatsächlich füreinander einstehen und "aus einem Topf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Diskussion

Dieser Befund überrascht. Denn der Anteil der Kinder, die außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geboren werden, ist in Ostdeutschland außerordentlich hoch und übertraf die westdeutsche Quote zumeist um mehr als das Doppelte: Bereits im Jahr 1966, bei Inkrafttreten des FGB, betrug die Nichtehelichenquote in der DDR 10 %. Der Anteil der nichtehelichen Geburten stieg in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / d) Unwirksamkeit von außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarungen

Der Antrag auf nachehelichen Unterhalt konnte in der DDR nur im Scheidungsverfahren gestellt werden (§ 29 Abs. 3 S. 1 FGB) und auch nur dort konnten rechtswirksame Vereinbarungen über den Unterhalt nach Scheidung getroffen werden (§ 30 Abs. 3 FGB). Gemeint war damit nicht lediglich, dass der Unterhaltsanspruch nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / V. Fazit

Im Rückblick kann die Regelung des Betreuungsunterhalts in der DDR, insgesamt betrachtet, kaum befriedigen: Die familienfeindliche, rigide Strenge der Regelungen und die fehlende Möglichkeit für den betreuenden Elternteil, selbst darüber entscheiden zu können, ob das eigene Kind in den ersten Jahren selbst oder fremdbetreut werden soll, sind mit einem an der Freiheit des Ind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Wird im Wege der einstweiligen Anordnung ein Verfahrenskostenvorschuss verlangt, so ist dies eine Vorwegnahme der Hauptsache. Ist der Verfahrenskostenvorschuss einmal gezahlt, dann werden die Gerichtsgebühren für das Hauptsacheverfahren eingezahlt und der Anwalt wird bevorschusst. Damit startet dann das Hauptverfahren. Ob später die einstwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Trautes Heim, Glück allein?

Gerd Uecker Beide Ehegatten sind zunächst gemeinschaftliche Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Es kommt zur Trennung. Ein Ehegatte erwirbt von dem anderen den Miteigentumsanteil. Der weichende Ehegatte erhält als Surrogat die Befreiung von gemeinschaftlichen Hausdarlehen und einer dem Wert des hälftigen Miteigentumsanteils entsprechende Restzahlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, FF 11/2016 / Ehevermögensrecht

a) Bei intakter Ehe scheidet ein Gesamtschuldnerausgleich zugunsten des allein verdienenden Ehegatten für Verbindlichkeiten jeder Art gegen den mit der Haushaltsführung betrauten Ehegatten aus. Dies ändert sich mit dem Scheitern der Ehe. b) Eine anderweitige Bestimmung i.S.v. § 426 Abs. 1 BGB kann darin liegen, dass ein Ehegatte wegen der Rückzahlung der Darlehen eigene Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Mit der angefochtenen Entscheidung hat das FamG den Verfahrenswert auf den mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangten Verfahrenskostenvorschussbetrag von 3.481,10 EUR festgesetzt. Die hiergegen mit dem Ziel der Reduzierung des Verfahrenswerts auf die Hälfte des verlangten Vorschussbetrags eingelegte Beschwerde ist verfahrensrechtlich bedenkenfrei; sie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / c) Unterhaltsrechtliche Generalklausel

Von der Gesetzestechnik her hat man sich im FGB, ähnlich wie etwa in der Schweiz mit Art. 125 ZGB,[36] für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden: Anders als das heute in den §§ 1570 ff. BGB der Fall ist, werden im FGB daher nicht einzelne Unterhaltstatbestände normiert, bei deren Vorliegen dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden kann, sondern ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2016, Umfang der Ang... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der landgericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2016, Umfang der Ang... / Leitsatz

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin zu bestimmen, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen. Es sind diesmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2016, Ist eine Vers... / II. Die Lösung

Es ist zu differenzieren … Soweit die Forderung an der Quelle, d.h. bei der Versicherungsgesellschaft gepfändet werden soll, ist zu prüfen, ob ein Pfändungsschutz besteht. Dieser kann sich auch aus § 851 ZPO begründen. Dagegen kommt die Anwendung von § 851 ZPO nicht in Betracht, sofern die Versicherungsleistung auf dem Konto des Schuldners als Guthaben eingeht. Beides wird na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Vereinbarungen zum reformierten Versorgungsausgleich

Christof Münch2. Auflage 2015, 286 Seiten, 39 EUR, C.H.Beck Verlag Notare waren und bleiben auch führend für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, denn Verträge zwischen Eheleuten (und eingetragenen Partnerschaften, §§ 7, 20 Abs. 3 LPartG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Nur Ausnahmsweise genügt die Aufna...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

Leitsatz Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (§ 2 Abs. 4 BEEG) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV. Normenkette § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV, § 2 Abs. 4, § 11 Satz 1, BEEG Sach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Erfasste Unterhaltsansprüche

Rn 5 § 40 Satz 1 erfasst dem Wortlaut nach die folgenden familienrechtlichen Unterhaltsansprüche: aus aufgehobener Ehe (§ 1318 Abs. 2 BGB) des Ehegatten (§§ 1360, 1360a, 1360b, 1361 BGB) des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 bis 1586b BGB) der Verwandten in gerader Linie (§§ 1601 bis 1615 BGB) von Kindern nicht verheirateter Eltern (§ 1615 a BGB) von Adoptivkindern (§ 1754 BGB) von a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Laufende Unterhaltsansprüche nach Eröffnung

2.3.1 Grundsatz Rn 11 Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind keine Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 und nehmen nur dann am Verfahren teil, wenn die Voraussetzungen des § 40 vorliegen. 2.3.2 Voraussetzungen der Ausnahme des § 40 Satz 1 Rn 12 Als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 40 Unterhaltsansprüche

Gesetzestext 1Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner können im Insolvenzverfahren für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden, soweit der Schuldner als Erbe des Verpflichteten haftet. 2 § 100 bleibt unberührt. 1. Systematik und Regelungszweck Rn 1 § 40 regelt Ansprüche von Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Schuldner. Abweichend von dem in §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Unterhaltsansprüche bis zur Eröffnung

Rn 10 Bei Verfahrenseröffnung rückständige Unterhaltsansprüche sind gemäß § 38 Insolvenzforderungen und können durch den Unterhaltsberechtigten zur Tabelle angemeldet werden.[20] Bei der Prüfung der angemeldeten Forderung ist zu beachten, dass diese nur unter den Voraussetzungen der §§ 1585 b, 1613 BGB durch den Verwalter anerkannt werden können. Nach Abschluss des Insolvenzv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Grundsatz

Rn 11 Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind keine Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 und nehmen nur dann am Verfahren teil, wenn die Voraussetzungen des § 40 vorliegen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner können im Insolvenzverfahren für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden, soweit der Schuldner als Erbe des Verpflichteten haftet. 2 § 100 bleibt unberührt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Voraussetzungen der Ausnahme des § 40 Satz 1

Rn 12 Als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können Unterhaltsansprüche gemäß § 40 Satz 1 nur dann, wenn der Schuldner als Erbe des unterhaltspflichtigen Erblassers haftet. Dieser Anwendungsbereich beschränkt sich wegen des regelmäßigen Erlöschens der Unterhaltsverpflichtung des Erblassers mit dem Erbfall[22] auf die folgenden Ausnahmefälle: Anspruch des geschiedenen...mehr