Arbeitseinkommen gepfändet – Abfindung gezahlt

Vier Gläubiger haben im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Arbeitseinkommen des Schuldners zugegriffen. Als das Arbeitsverhältnis aufgrund gesundheitlicher Probleme des Schuldners aufgelöst wird, erhält dieser eine Abfindung in Höhe von 15.000 EUR brutto (ca. 13.000 EUR netto). Der Schuldner erzielte ansonsten ein regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen von 2.433,77 EUR.

Unterhaltsberechtigte Personen

Hiervon bestreitet er den Lebensunterhalt von sieben unterhaltsberechtigten Personen. Drei weitere behördlich untergebrachte Kinder erhalten weder freiwillige Unterhaltszahlungen, noch wurde wegen deren Unterhaltsanspruch bisher vollstreckt. Der Schuldner möchte die genannte Abfindung pfändungsfrei gestellt sehen. Dem hat das AG in Höhe von 7.398,96 EUR entsprochen.

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