Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / c) Haftungsbeschränkung zugunsten der im Betrieb tätigen Personen

Rz. 131 § 105 SGB VII entspricht im Wesentlichen dem früheren § 637 Abs. 1 RVO. Er regelt die Haftungsbeschränkung zugunsten anderer im Betrieb tätiger Personen. Rz. 132 Im Gegensatz zu § 637 RVO, der eine Haftungsbeschränkung nur zugunsten derjenigen vorsah, die demselben Betrieb des Geschädigten angehörten und die durch eine betriebliche Tätigkeit den Schaden verursacht hat...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / b) Umfang des Haftungsausschlusses

Rz. 98 Erlitt demnach ein Arbeitnehmer oder ein in den Betrieb des Unternehmens eingegliederter Beschäftigter einen Arbeitsunfall durch das Verschulden des Unternehmers oder eines Arbeitskollegen, bestand nur bei Sachschäden, bei vorsätzlicher Herbeiführung des Arbeitsunfalls oder bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr für den Geschädigten die Möglichkeit, seine Schadenser...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / a) Versicherte Personen

Rz. 96 Wer über die gesetzliche Unfallversicherung versichert war, richtete sich bei der alten Gesetzeslage nach §§ 539, 540, 543–545 RVO. Von besonderer Bedeutung und Praxisrelevanz war dabei die Vorschrift des § 539 Abs. 2 RVO. Danach waren gegen Arbeitsunfall auch Personen versichert, die wie ein nach Abs. 1 Versicherter (also wie ein normaler Arbeitnehmer des Unternehmer...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / dd) Arbeitslosenunterstützung/Hartz IV

Rz. 620 Auch demjenigen, der Arbeitslosengeld, ALG II, Übergangsgeld oder Hartz IV bezieht, steht ein Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfalles zu (BGH DAR 2008, 467). Allerdings sind Sozialleistungen mit dem Schaden wegen Minderung bzw. Aufhebung der Erwerbsfähigkeit gem. § 843 BGB kongruent, sodass der Anspruch auf die Schadensersatzzahlung in Höhe der geleisteten Sozi...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Haftung für Personenschäden

Rz. 306 Bis zum 31.12.1996 galt gemäß § 636 RVO zugunsten des Arbeitgebers ein Haftungsausschluss für Personenschäden. Seit der Einführung des SGB VII ergibt sich der Haftungsausschluss aus § 104 SGB VII. Der Haftungsausschluss greift nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg her...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Regelung der Zurechnung des Verhaltens Dritter in den AKB

Rz. 204 Eine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer wirkt in der Kasko- und Unfallversicherung gem. § 3 Abs. 3 S. 1 AKB bzw. F.3 S. 1 AKB 2008 grundsätzlich auch gegenüber Mitversicherten. Eine Mitversicherung kommt in der Kaskoversicherung allerdings nur dann in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer nicht Eigentümer ist. In diesem Fall liegt eine Fremdversiche...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / b) Checkliste

Rz. 18 Folgende inhaltlichen Fragen sollten bei jeder Beratung vor dem Abschluss eines Abfindungsvergleichs angesprochen werden (nach Nugel, zfs 2006, 192):mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / D. Beitragsregress, § 119 SGB X

Rz. 110 Der Beitragsregress ist relevant für Schadensfälle ab dem 1.7.1983. Nach § 119 SGB X ist der Schädiger verpflichtet, dem Sozialversicherungsträger die Beiträge zur Rentenversicherung zu erstatten, soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, welcher der Versicherungspflicht unterliegt, auch den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung um...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / b) Haftungsbeschränkung zugunsten des Unternehmers

Rz. 107 Nach § 104 Abs. 1 SGB VII sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, we...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / Literaturtipps

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer

Rz. 447 In der Rechtsprechung wird uneinheitlich beurteilt, inwieweit der rechtsschutzversicherte Geschädigte vom gegnerischen Haftpflichtversicherer Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen kann, welche ihm für die Einholung der Deckungszusage bei seinem Rechtsschutzversicherer entstehen (Schneider, Rechtsschutzversicherung für Anfänger, Rn 508). Während zum Teil eine Erstattu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insassen-Unfallversicherung

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 > Haftpflichtversicherungsprämien, > Unfallversicherung, ferner > Außerordentliche Einkünfte Rz 71.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Risikoversicherung

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 > Berufsunfähigkeitsversicherung, > Krankenversicherung, > Lebensversicherungsprämien, > Pflegeversicherung, > Renteneinkünfte, > Unfallversicherung, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Pensionszusage

Rz. 35 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 ArbG können ihren ArbN vertraglich eine Versorgung für Invalidität, Alter oder Tod versprechen, ohne dem ArbN schon in der Gegenwart > Arbeitslohn zuzuwenden. Erst wenn der Versorgungsfall eingetreten ist, wird der ArbG an seinen ArbN oder dessen Hinterbliebene leisten. Mit der Zusage einer Versorgung (vgl § 1 Abs 1 Satz 1 BetrAVG) versprich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Direktversicherung

Rz. 71 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine ‚Direktversicherung’ ist eine kapitalgedeckte Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht auf das Leben des ArbN. Der ArbN oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt (vgl § 1b Abs 2 Satz 1 und Abs 5 Satz 2 BetrAVG; > R 40b.1 Abs 1 Satz 1 LStR). Kennzeichnend für eine Direktvers...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Versicherte Risiken

Rz. 10 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, die einem ArbN vom ArbG zugesagt werden (§ 1 Abs 1 Satz 1 BetrAVG). Was in Grenzfällen zu diesen Leistungen gehört, hat ua Bedeutung für die steuerliche Förderung (zB die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr 63 EStG) sowie...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Mögliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 128 Denkbar sind Ansprüche auf der Grundlage schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Pflegeperson. Falls der Nachweis einer solchen Vereinbarung (Dienstvertrag) gelingt, besteht auf dieser Grundlage ein Anspruch auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung. Der Nachweis eines vereinbarten Entgelts dürfte aber gerade für den Fall, dass eine dem Erblasser nah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallversicherung

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung (s. SGB VII). Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskran...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsgenossenschaft

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Verbände/Vereine, die Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigen oder Personen wie Arbeitnehmer ohne Entgelt beschäftigen, müssen Meldungen (Entgeltnachweise) an die Berufsgenossenschaft einreichen (Versicherte kraft Gesetzes). Für Verbände und Vereine ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) mit Sitz in Hamburg zuständig. Die Beträge, die an di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.1 Erstreckung der Auskunftspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Sozialversicherungsrecht Adressat unterschiedlicher Auskunftspflichten. So kann er im Rahmen einer Ermittlung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 als Zeuge vernommen werden. Nach § 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 dürfen jedoch Sozialdaten nur erhoben werden, wenn dies der Erfüllung von Aufgaben dient, die letztendlich auf eine gesetzliche Ermächtigungsn...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gehörschutz / 7 Weitere Informationen

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet ein "Gehörschutzauswahl-Programm" an. In dieses Programm ist eine Datenbank mit zahlreichen Datensätzen integriert, die Informationen zu Gehörschutzmitteln enthalten. Dazu werden die arbeitsmedizinischen, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen sowie sonstigen Kriterien angekreuzt, die fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.2 Vereinbarungen der Leistungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 haben die Leistungsträger durch Vereinbarungen sicherzustellen, dass Untersuchungen unterbleiben, soweit verwertbare Ergebnisse vorliegen. Vereinbarungen unter Leistungsträgern sollen nach § 96 Abs. 2 Satz 2 vorsehen, dass Untersuchungen nach vergleichbaren Grundlagen, Maßstäben und Verfahren vorgenommen und die Ergebnisse der Untersuchungen fes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Arbeitsgemeinschaften nehmen im Sozialleistungssystem und insbesondere in der Sozialversicherung einen immer breiteren Raum ein (z. B. § 219 SGB V, § 278 SGB V, § 78 SGB VIII, § 4 Abs. 2 SGB XII). Für die historisch gewachsene, gegliederte Organisation in der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung mit ihren diversen Versicherungsträgern bilden sie eine Klammer, die d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 101a Mittei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 101a Abs. 1 entsprach der bis 1995 im Melderecht geregelten Pflicht der Meldebehörden, Sterbefälle unverzüglich dem Postrentendienst der Deutschen Post AG mitzuteilen. Die Einfügung des § 101a in das SGB X verdeutlicht, dass es sich hier um eine bereichsspezifische Sonderregelung handelt. Die Vorschriften des Melderechts lassen nämlich grundsätzlich Datenübermittlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Gesundheitsför... / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle Maßnahmen, die der Stärkung der individuellen Gesundheits-Ressourcen und Kompetenzen dienen und das Individuums zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten in der Arbeitswelt befähigen. Betriebliche Gesundheitsförderung folgt dem Ansatz der Salutogenese, die zum Ziel hat, Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. In d...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.4 Akteure der betrieblichen Gesundheitsförderung

Systematische, ganzheitliche Gesundheitsförderung (Betriebliches Gesundheitsmanagement) zeichnet sich aus durch die Einbindung in betriebliche Strukturen und Prozesse sowie die Einrichtung eines Steuerkreises Gesundheit aus. Dies führt dazu, dass Führungskräfte und Mitarbeiter/innen (Betriebsrat) systematisch als Akteure eingebunden werden. Weitere Stellen, wie z. B. die Sozial...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Gesundheitsför... / 2 Ausgangspunkt: Zusammenhänge von Krankheiten und Arbeitsbedingungen erkennen

Ausgangspunkt um mögliche BGF-Maßnahmen einzuleiten, sind meist äußere Anlässe in Form aktueller Problemstellungen oder das überzeugende Angebot eines betrieblichen Akteurs, in einem Themenbereich aktiv zu werden. In die Analyse fließen verschiedene vorhandene Daten ein: Arbeitsunfähigkeitsdaten der Krankenkassen (Gesundheitsberichte der Krankenkassen) Daten über Berufskrankhe...mehr

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zfs 12/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Bekl. zu Recht zu Leistungen in tenoriertem Umfang verurteilt, da dem Kl. die entsprechenden Ansprüche aus der zwischen ihm und der Bekl. bestehenden Fahrerschutzversicherung zustehen." Der Kl. ist aktivlegitimiert. [Kein Übergang von Ansprüchen gegen private Versicherer[1] ] Der Kl. macht vertragliche Ansprüche auf bedingungsgemäße Versicherungsleistungen gel...mehr

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zfs 12/2019, Unwirksamkeit ... / Leitsatz

1. Ansprüche gegen den Versicherer einer Fahrerschutzversicherung gehen nicht auf den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über. 2. Eine Subsidiaritätsklausel, nach der keine Ansprüche des Versicherungsnehmers einer Fahrerschutzversicherung bestehen, wenn und soweit Ansprüche gegen andere Schuldner bestehen und für ihn durchsetzbar sind, ist unwirksam. 3. Ist für Fälle e...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / 5. Muster: Klage des Versicherungsnehmers gegen die Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung

Rz. 29 Muster 17.3: Klage des Versicherungsnehmers gegen die Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung Muster 17.3: Klage des Versicherungsnehmers gegen die Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung An das Landgericht _________________________ _________________________ Klage des Herrn _________________________, _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollm...mehr

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§ 17 Private Unfallversicherung

A. Einleitung Rz. 1 Verkehrsrechtliche Mandate sind häufig mit der Abwicklung von Personenschäden verbunden. Insbesondere bei schweren Verletzungen des geschädigten Auftraggebers gehört es zwingend zur sachgerechten und vollständigen Beratung, Ersatzansprüche aus dem Bereich des privaten Unfallversicherungsrechts zu prüfen.[1] Es empfiehlt sich, bereits beim Erstgespräch mit ...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / A. Einleitung

Rz. 1 Verkehrsrechtliche Mandate sind häufig mit der Abwicklung von Personenschäden verbunden. Insbesondere bei schweren Verletzungen des geschädigten Auftraggebers gehört es zwingend zur sachgerechten und vollständigen Beratung, Ersatzansprüche aus dem Bereich des privaten Unfallversicherungsrechts zu prüfen.[1] Es empfiehlt sich, bereits beim Erstgespräch mit dem Verkehrsu...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / C. Verhältnis zum Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger

I. Allgemeines Rz. 35 Im Rahmen der Abwicklung von Verkehrsunfällen ist zu beachten, dass sich der Geschädigte sämtliche Leistungen aus der privaten Unfallversicherung nicht auf den Personenschaden anrechnen lassen muss. Bei privaten Unfallversicherungsverträgen handelt es sich um sog. Summenversicherungen. Sie dienen – anders als beispielsweise Leistungen aus der gesetzliche...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / B. Anspruchsprüfung

I. Grundlegung Rz. 4 Die private Unfallversicherung ist Personenversicherung und Summenversicherung im Sinne der abstrakten Bedarfsdeckung. Bei Eintritt des Versicherungsfalls werden die vertraglich im Voraus festgelegten Leistungen (z.B. Invaliditätsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld etc.) erbracht. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen – im Folgenden kurz AUB ...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / I. Grundlegung

Rz. 4 Die private Unfallversicherung ist Personenversicherung und Summenversicherung im Sinne der abstrakten Bedarfsdeckung. Bei Eintritt des Versicherungsfalls werden die vertraglich im Voraus festgelegten Leistungen (z.B. Invaliditätsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld etc.) erbracht. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen – im Folgenden kurz AUB – sehen in ihr...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / 2. Muster: Anmeldung von Ansprüchen beim Unfallversicherer

Rz. 21 Muster 17.2: Anmeldung von Ansprüchen beim Unfallversicherer Muster 17.2: Anmeldung von Ansprüchen beim Unfallversicherer _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________ Schaden vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen ________________________...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / 3. Hinweispflicht des Versicherers nach § 186 VVG

Rz. 22 Die im Zuge der VVG-Reform in § 186 VVG normierte Hinweispflicht des Versicherers ist das Korrelat zu dem vom Versicherungsnehmer zu beachtenden "Fristenkanon". Hat der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall angezeigt, muss der Versicherer ihn auf die vertraglichen Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen in Textform hinzuweisen. Dies...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / II. Der Unfallbegriff

1. Definition Rz. 7 Der Unfallbegriff ist in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG sowie Ziffer 1.3 AUB 2014 definiert. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.[11] Das Element der Plötzlichkeit ist dem Verkehrs-Unfallereignis gleichsam immanent. Auch eine Einwirkung au...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / I. Allgemeines

Rz. 35 Im Rahmen der Abwicklung von Verkehrsunfällen ist zu beachten, dass sich der Geschädigte sämtliche Leistungen aus der privaten Unfallversicherung nicht auf den Personenschaden anrechnen lassen muss. Bei privaten Unfallversicherungsverträgen handelt es sich um sog. Summenversicherungen. Sie dienen – anders als beispielsweise Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / III. Praxisrelevante Risikoausschlüsse

Rz. 10 Ziffer 5.1. und 5.2. AUB 2014 beinhalten in erheblichem Umfang Risikoausschlüsse, wobei zwischen ausgeschlossenen Unfällen und ausgeschlossenen Gesundheitsschäden differenziert wird. Von besonderer Praxisrelevanz im Kontext mit Straßenverkehrsunfällen ist der Ausschlusstatbestand für Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle,...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / 1. Voraussetzungen

Rz. 19 Die Invaliditätsleistung ist auf Basis der Bedingungswerke von unterschiedlichen formellen Voraussetzungen abhängig. Es handelt sich um besondere Fristenregelungen betreffend Eintritt der Invalidität, deren ärztlicher Feststellung sowie der Geltendmachung des Invaliditätsanspruchs, welche durch die Hinweispflicht des Versicherers nach § 186 VVG flankiert werden. Der B...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / VI. Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen

Rz. 30 Der Versicherer leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Ziffer 3.1 AUB 2014 stellt klar, dass dies nur Gesundheitsschäden und ihre Folgen sind, die durch das Unfallereignis verursacht wurden. Treffen solche Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen des Versicherten zusammen, mindert sich bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der festzustellend...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / II. Muster: Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten

Rz. 39 Muster 17.4: Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten Muster 17.4: Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________ Schaden vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________ Sehr geehrte Dame...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / 2. Erweiterter Unfallbegriff

Rz. 9 Auf der Grundlage des erweiterten Unfallbegriffs liegt nach Ziffer 1.4. AUB 2014 ein Unfall auch dann vor, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist nach der...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / VII. Verjährung

Rz. 33 Es gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften. Zu beachten ist damit die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB, wobei sich der Verjährungsbeginn nach der Fälligkeit des Anspruchs richtet. Auf Ziffer 9 AUB 2014 darf Bezug genommen werden (Abschluss der Erhebungen des Versicherers). Rz. 34 Ziffer 15.2 AUB 2014 regelt die Aussetzung der Verjährung. ...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / IV. Übersicht über die versicherbaren Leistungsarten

Rz. 15 Die AUB 2014 sehen in Ziffer 2 ein breites Spektrum versicherbarer Leistungen vor. Was im Einzelfall geltend gemacht werden kann, muss der beratende Rechtsanwalt zu Beginn des Mandats klären und schriftlich fixieren. Grundsätzlich gelten nur diejenigen Leistungsarten und Versicherungssummen, die der Versicherte mit dem Versicherer vereinbart hat und die ihren Niedersc...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / 1. Definition

Rz. 7 Der Unfallbegriff ist in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG sowie Ziffer 1.3 AUB 2014 definiert. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.[11] Das Element der Plötzlichkeit ist dem Verkehrs-Unfallereignis gleichsam immanent. Auch eine Einwirkung auf den Körper ...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / V. Die Invaliditätsleistung

Rz. 18 Die in Ziffer 2.1 AUB 2014 geregelte Invaliditätsleistung stellt den finanziellen Ausgleich materieller und immaterieller Einbußen infolge unfallbedingter Invalidität (Dauerschäden) dar. Invalidität liegt nach Ziffer 2.1.1.1 AUB 2014 in Anlehnung an die Legaldefinition des § 180 VVG vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicher...mehr