Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.6 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 28 Auch die behinderten Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich unterliegen der Sozialversicherung, und zwar nach den für die Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Das gilt auch für die besonderen Regelungen zur Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den einzelnen Regelungen vgl. Kom...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 24 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Mit dieser Vorschrift soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II (Alg II) vermieden werden (BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 64 Art. 1 zu § 52; Merten, in: BeckOK-SGB II, § 52 Rz. 1). Die Missbrauchskontrolle umfasst den unberechtigten Doppelbezug, das unbewusste oder bewusste Verschweigen vorhandenen Vermögens oder erzielter Einnahmen aus Erwerbstä...mehr

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Jung, SGB VII § 152 Umlage / 3 Literatur

Rz. 5 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 152 Rz. 4 und 6. Diemer, Zur Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1993 S. 608. Fuchs, Die Legitimation der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1995 S. 421. Lauterbach-Platz, UV-SGB VII, § 152 Rz. 9 und 10a. Platz, Das Beitrags- und Finanzierungssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften, BB 1991 S. 2437. S...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 3 Literatur

Rz. 18 Diemer, Zur Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1993 S. 608. Gassner, Wechselseitig Beschäftigte in den Gefahrtarifen der gewerblichen Berufsgenossenschaften, BB 1993 S. 1868. Gitter, Die Festsetzung von Gefahrtarifen in der gesetzlichen Unfallversicherung im Hinblick auf den Fußballsport, NZS 1996 S. 247. Lauterbach-Platz, UV-SGB VII, § 157...mehr

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Jung, SGB VII § 152 Umlage / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden die Beiträge aus dem Beitragssatz und dem beitragspflichtigen Einkommen ermittelt. In Abweichung davon ist in der Unfallversicherung das Umlagesoll für die Beitragsberechnung maßgeblich. Das Umlagesoll setzt sich primär aus den Ausgaben für die gesetzlichen Aufgaben der Berufsgenossenschaften zusammen....mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurückzuführen. Inhaltlich ist sie mit dem früheren § 734 Abs. 1 und § 743 RVO vergleichbar. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2010 neu gefasst durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 3...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift zum Gefahrtarif ist Ausdruck des Prinzips der risikogerechten Beitragsdifferenzierung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie benennt die Kriterien, die in dem Gefahrtarif zu berücksichtigen sind. Der Gefahrtarif dient der Abstufung der Beiträge nach den unterschiedlichen Unfall- und Berufskrankheitengefahren.mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.6 Förderung von Selbsthilfegruppen/-organisationen (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 33 Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Charakteristisch für sie ist die spezifische Fachkompetenz, die auf der Kenntnis der Lebenssituation von kranken Menschen oder von Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung beruht – und zwar aufgrund unmittelbarer, eigener Erfahrung der handelnden Personen. Dieses fördert die Akzeptanz bei...mehr

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Jung, SGB VII § 152 Umlage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Rechtsvorschrift fußt auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Inhaltlich entspricht die Bestimmung in Teilen dem früheren § 724 Abs. 1 RVO. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirku...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung geht im Wesentlichen auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. S. 1254) zurück. Sie ersetzt die früheren §§ 730, 731 Abs. 1 und 2, §§ 875 und 876 Abs. 1 und 2 RVO. Abs. 1 Satz 3 wurde mit Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2...mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 2.2 Einschätzung der betrieblichen Verhältnisse (Abs. 2)

Rz. 8 Entscheidend für die Veranlagung zu den Gefahrklassen sind die tatsächlichen Verhältnisse in dem jeweiligen Unternehmen. Der Unternehmer hat auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers über alle Tatsachen, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind, Auskunft zu geben (vgl. § 98 SGB X). Die Satzung bestimmt im Einzelnen, welche Angaben insoweit zu machen sind, um ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.7.1 Überblick

Rz. 41 Bei der Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Teilhabeleistungen (vgl. § 4) – nämlich schwerpunktmäßig um spezielle Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, §§ 42 ff. SGB IX; § 43a letzter HS SGB V) und um Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5 SGB IX; § 79 SGB IX). Kostenträger sind deshalb in erster Linie die Krankenkassen ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 41 Betriebs- bzw. Werksärzte haben die Aufgabe, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. In diesem Rahmen wirken sie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SG...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1.1 Gemeinsame Empfehlungen der BAR

Rz. 5 Damit eine möglichst reibungslose Leistungsgewährung erfolgen kann, verpflichtet der Gesetzgeber die Rehabilitationsträger zur gemeinsamen politischen Verantwortung mit dem Ziel, die zügige Leistungsgewährung in der Praxis "wie aus einer Hand" umzusetzen. Daher haben die Rehabilitationsträger nach § 26 Abs. 1 Gemeinsame Empfehlungen zu vereinbaren. Durch den Beitritt z...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.8 Berichtsaufgaben der BAR (Abs. 8)

Rz. 72 Gemäß Abs. 8 hat die BAR gegenüber dem BMAS und den Ländern unterschiedliche Berichtsaufgaben zu erfüllen. Hierzu zählen alle 2 Jahre die Sammlung der ihr mitgeteilten Erfahrungen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger (einschließlich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) im Hinblick auf die Gemeinsamen Empfehlungen i. S. d. § 2...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.2 Tarifstellenbildung (Abs. 2)

Rz. 7 Um die Beiträge abzustufen, ist gemäß Abs. 2 der Gefahrtarif nach Tarifstellen zu gliedern. Eine Gefahrentarifstelle ist eine kleinere Risikogemeinschaft von Unternehmern innerhalb der bei einem Unfallversicherungsträger zusammengefassten Gewerbezweige. Eine Tarifstelle kann dabei auch einen oder mehrere Gewerbezweige aufweisen. Beim Tätigkeitstarif werden bestimmte Tä...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 bildet das Grundgerüst für die Koordination von Teilhabeleistungen und für die Kooperation zwischen den einzelnen Rehabilitationsträgern. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeitig einsetzenden und bei einem Trägerwechsel nahtlos ineinandergreifenden sowie umfassenden Leistungsgewährung durch die sachlich zuständigen ...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.3 Prüfung zur Beeinflussung von Rentenleistungen (Abs. 2)

Rz. 13 § 9 Abs. 2 dehnt den präventiven Grundsatz des Abs. 1 speziell auch auf Anträge wegen Erwerbsminderungsrenten aus. Durch geeignete Teilhabeleistungen (§ 4 i. V. m. § 5) sollen kostenintensive Erwerbsminderungsrenten vermieden oder gemindert werden. Auch wer gesundheitlich eingeschränkt ist, soll für die Erwerbsarbeit aktiviert werden bzw. solange wie möglich seinen be...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 54 Die Gemeinsamen Empfehlungen werden auf der Ebene der BAR mit allen Sozialleistungsträgern erarbeitet und treten nach einem gesetzlich vorgezeichneten Beteiligungs-/Benehmens- und Zustimmungsverfahren in Kraft. Kommt eine Gemeinsame Empfehlung nicht zustande, hat das zuständige Bundesministerium die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen (vgl. § 27). Bisherige Erfahr...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.7 lnitiativ- und Steuerungsaufgaben der BAR (Abs. 7)

Rz. 67 Nach Abs. 7 soll die BAR (Rz. 9 und Rz. 55 ff.) den organisatorischen Rahmen für die notwendigen Vorbereitungs- und Abstimmungsprozesse der jeweils beteiligten Rehabilitationsträger und sonstigen Beteiligten bilden. Damit die erforderlichen Regelungen zügig getroffen werden, erhält die BAR lnitiativ- und Steuerungsaufgaben. Rz. 68 Die einzelnen Aufgaben der BAR bestehe...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegekassen müssen durch ihre Spitzenorganisationen nach dem in § 20e geregelten Verfahren trägerübergreifende Rahmenempfehlungen vereinbaren, in denen die übergeordneten einheitlichen gemeinsamen Ziele und die daraus abzuleitenden vorrangigen Handlungsfelder...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.1 Entwicklung der nationalen Präventionsstrategie (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie zu entwickeln. Deren Ziel ist die Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die wiederu...mehr

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zfs 04/2020, Minderung wege... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Unfallversicherung, der die AUB 2008 zugrunde liegen. Darin heißt es: Zitat "1. Was ist versichert?" … 1.4 Als Unfall gilt/gelten auch, 1.4.1 wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden; … 3. Welche Auswirkungen haben Kran...mehr

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zfs 04/2020, Ausschluss von... / Sachverhalt

Der Kl. hat bei der Bekl. eine Unfallversicherung abgeschlossen. Nach dem Inhalt des Versicherungsscheins zahlt die Bekl. im Falle einer unfallbedingten Vollinvalidität einmalig eine Versicherungssumme i.H.v. 482.700 EUR sowie eine monatliche Unfallrente von 946,50 EUR. Im Übrigen wird auf den Inhalt des Versicherungsscheins Bezug genommen. Der Kl., der eine Ausbildung als Ba...mehr

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zfs 04/2020, Minderung wege... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] 1. Zutreffend hat das BG Ziff. 1.4.1 AUB 2008 nicht als intransparent angesehen sowie die Frage, ob der konkrete Bewegungsablauf eine erhöhte Kraftanstrengung im Vergleich zu normalen Abläufen des täglichen Lebens erfordert, nach den individuellen körperlichen Verhältnissen des Versicherten beurteilt und dabei nicht darauf abgestellt, ob die erhöhte Kraftanstrengung n...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 2.1 Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die zu meldenden Tatbestände (§ 28a Abs. 1 SGB IV), die Abgabe einer Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2 SGB IV), die Abgabe einer besonderen Jahresmeldung zur Unfallversicherung (§ 28a Abs. 2a SGB IV), den Inhalt der Meldungen (§ 28a Abs. 3 SGB IV), den Anspruch des Versicherten, den Inhalt der Meldungen in Textform mitgeteilt zu bekommen (§ 28a Abs. 5 SGB IV...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 2.1.2 Rehabilitanden (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 4 Rehabilitanden werden vom zuständigen Rehabilitationsträger gemeldet. Entscheidend ist die Teilnahme an einer Maßnahme. Auf den Bezug von Übergangsgeld kommt es nicht an. Rehabilitationsträger sind die Träger der Unfallversicherung oder der Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Kriegsopferfürsorgestellen oder die Versorgungsämter. Der Träger der Einrich...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / D. Unfallversicherung

Rz. 87 Achtung: Risikoausschlüsse Bei den in § 19 AKB 2008 genannten Ausschlüssen handelt es sich um speziell für die Kraftfahrtunfallversicherung geltende Risikoausschlüsse und nicht nur um Obliegenheiten, so dass die dortigen Regeln nicht gelten. I. Alkoholisierung als Bewusstseinsstörung Rz. 88 Eine den Versicherungsschutz ausschließende Bewusstseinsstörung im Sinne der AUB...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / II. Fahren ohne Fahrerlaubnis

Rz. 96 Auch im Falle eines vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat der Täter in der Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz (OLG Düsseldorf zfs 2000, 21). Deckungsausschluss besteht auch für den Halter, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt, wobei der Versicherer die Haltereigenschaft des Anspruchsstellers zu beweisen hat (LG Saarbrücken zfs 2006, 279).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 2. Radfahrer

Rz. 91 Bei Radfahrern wird eine Bewusstseinsstörung ab 1,6 ‰ angenommen (OLG Hamm zfs 1998, 61), evtl. 1,7 ‰ (BGH VersR 1987, 1006).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 4. Beifahrer

a) Eigene Alkoholisierung Rz. 93 Bei Beifahrern wird erst bei 2,0 ‰ übersteigenden Werten eine Bewusstseinsstörung angenommen werden können (BGH VersR 1992, 730). b) Alkoholisierung des Fahrers Rz. 94 In diesen Fällen kann Versicherungsschutz nur dann versagt werden, wenn der Alkoholgenuss kausal war, d.h. wenn der Versicherungsnehmer im nüchternen Zustand die Fahruntüchtigkeit...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / I. Alkoholisierung als Bewusstseinsstörung

Rz. 88 Eine den Versicherungsschutz ausschließende Bewusstseinsstörung im Sinne der AUB liegt bei den nachfolgend genannten Alkoholkonzentrationen vor (ähnliches gilt in der Krankentagegeldversicherung), wobei die Grenzen auch dann gelten, wenn sich der Unfall mit dem Fahrzeug auf einem privaten nicht zum öffentlichen Verkehr gehörenden Grundstück ereignet hat (OLG Saarbrück...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Alkoholisierung des Fahrers

Rz. 94 In diesen Fällen kann Versicherungsschutz nur dann versagt werden, wenn der Alkoholgenuss kausal war, d.h. wenn der Versicherungsnehmer im nüchternen Zustand die Fahruntüchtigkeit seines Fahrers erkannt hätte, seine Trunkenheit also relevant war (OLG Karlsruhe zfs 1998, 57; OLG Hamm zfs 1999, 205).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Eigene Alkoholisierung

Rz. 93 Bei Beifahrern wird erst bei 2,0 ‰ übersteigenden Werten eine Bewusstseinsstörung angenommen werden können (BGH VersR 1992, 730).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Beifahrer als Mittäter

Rz. 95 Hat der Beifahrer dem Fahrer vorsätzlich Hilfe zu dessen vorsätzlicher begangener Trunkenheitsfahrt geleistet und ist er bei dieser Fahrt verunfallt, hat er keinen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherer die Vorsätzlichkeit der Trunkenheitsfahrt beweist (LG Saarbrücken zfs 2006, 279).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 3. Fußgänger

Rz. 92 Bei Fußgängern ab 1,9 ‰ bis 2,0 ‰ (OLG Hamm r+s 1986, 138) bzw. ab 1,8 ‰ (OLG Hamm zfs 2003, 195; OLG Köln NZV 2013, 601), jedenfalls bei 2,15 ‰ (OLG Saarbrücken zfs 2006, 338).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 1. Kraftfahrer

Rz. 89 Nach früherer Rechtsprechung (BGH VersR 1988, 950) wurde bei Kraftfahrern sowohl im Falle absoluter als auch relativer Fahruntauglichkeit eine Bewusstseinsstörung unterstellt, jedoch nie bei unter 0,8 ‰ liegenden Werten. Ob dies nach der Herabsetzung des gesetzlichen Gefahrengrenzwertes (§ 24a Abs. 1 StVG) auf 0,5 ‰ noch gilt, muss bezweifelt werden. Jedenfalls hat z.B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.3 Lebensversicherung: Begriff und Abgrenzung

Rz. 21 Gegenstand der Direktversicherung muss eine Lebensversicherung sein, deren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, also der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung (§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG; Vor § 4b EStG Rz. 3, 28), dienen. Rz. 22 Der Begriff der Lebensversicherung ist gesetzlich nicht bestimmt. Eine Lebensversicherung hat den Zweck, Vorsorge für d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2 Definition

Rz. 9 Die Direktversicherung besteht nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hand- und Armschutz / 6 Weitere Informationen

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet im BGIA-Handbuch digital.de eine "Schutzhandschuhe – Positivliste" an. Diese listet alle Typen von Schutzhandschuhen auf, für die das IFA eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat. Das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft Bau (GISBAU) enthält u. a. eine Handsc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführer­vergütungen

Leitsatz 1. Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch von Wirtschaftsunternehmen gewährten Vergütungen. 2. Gewährt die Körpers...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 2.1 Normadressaten der Rahmenvereinbarungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, diese auch für die Pflegekassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung einerseits und die in den Ländern zuständigen Stellen andererseits müssen gemeinsam die Festlegungen in Form der Landesvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie treffen. Di...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20d Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen sowie die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen unter Beteiligung weiterer Behörden des Bundes und der Länder zur Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur nationalen Präventionsstrategie. § 20f enthält die maßgeblichen verfahre...mehr

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zfs 03/2020, Strangulation ... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält eine private Unfallversicherung, in der ihr Sohn mitversichert ist. Der Vertrag sieht im Falle einer unfallbedingten Vollinvalidität die Zahlung einer Invaliditätssumme i.H.v. 273.000 EUR vor. Vereinbart ist die Geltung von AVB nach dem Muster der AUB 2014. Diese sehen insb. den folgenden Leistungsausschluss vor: Zitat "5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgen...mehr

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zfs 03/2020, Kein Beweis ei... / 1 Aus den Gründen:

"…" 1. Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass das versicherte Fahrzeug bei einem Unfall nach dem Verständnis von Abschn. A.2.5.2 AKB einen sog. wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, indem es von der Fahrbahn abkam, daneben noch einige Meter weiter fuhr, zu einem unmittelbar angrenzenden Waldgebiet gehörende Bäume zu Boden stieß und schließlich an einem Baum zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.1 Träger der Unfallversicherung (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 stellt im Interesse einer geordneten Haushaltswirtschaft für die Träger der Unfallversicherung die Verpflichtung auf, den Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres, für das er gelten soll, zu verabschieden (Grundsatz der Rechtzeitigkeit). Im Übrigen ist für diese Versicherungsträger außer einer Vorlagepflicht auf Verlangen der Aufsichtsbehörde keine staatlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71f Haushaltsplan der Unfallversicherung Bund und Bahn

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2016 eingeführt. 1 Allgemeines Rz. 2 Grundlage dieser Vorschrift war die Fusion der Eisenbahn-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Vgl. zunächst die Vorbem. zu den §§ 67 bis 79 in Rz. 1b bis 1i. Rz. 1b Der in § 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthaltene Gesetzgebungsauftrag verpflichtet Bund und Länder, ihr Haushaltsrecht nach den Grundsätzen dieses Gesetzes zu regeln. Nach § 48 Abs. 1 HGrG ist das Gesetz auch auf die bundes- und landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 2.2 Umfang der staatlichen Haushaltskontrolle

Rz. 5 Der Umfang der Aufsicht erstreckt sich im Rahmen der Rechtsaufsicht auf die Beachtung von Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht (vgl. hierzu Komm. zu § 87). Auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich die Aufsicht auch auf den Umfang und die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen (§ 87 Abs. 2). Weiteres Bean...mehr