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Die Vorschrift zum Gefahrtarif ist Ausdruck des Prinzips der risikogerechten Beitragsdifferenzierung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie benennt die Kriterien, die in dem Gefahrtarif zu berücksichtigen sind. Der Gefahrtarif dient der Abstufung der Beiträge nach den unterschiedlichen Unfall- und Berufskrankheitengefahren.
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