Rz. 1

Die Rechtsvorschrift fußt auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Inhaltlich entspricht die Bestimmung in Teilen dem früheren § 724 Abs. 1 RVO. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2010 geändert. Abs. 3 ist mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum 1.1.2012 angefügt worden.

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