Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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§ 17 Private Unfallversiche... / 4. Bemessung der Invalidität und Neubemessung

Rz. 23 Die Invaliditätsleistung als Einmalzahlung wird auf Basis der vereinbarten Versicherungssumme und des Grades der unfallbedingten Invalidität berechnet. Nach den gängigen AUB (vgl. Ziffer 2.1.2.2.1 AUB 2014) gilt für die Berechnung des Invaliditätsgrades eine Gliedertaxe. Ist der Versicherte nicht an einem in der Gliedertaxe genannten Körperteil verletzt, richtet sich ...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / II. Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe

Rz. 6 Die Regelung des § 116 SGB X betrifft die Träger der Sozialhilfe und die Träger der Sozialversicherung, also diemehr

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§ 6 Anspruchsübergang / I. Systematik des Anspruchsübergangs

Rz. 4 Erleidet ein Geschädigter infolge eines Verkehrsunfalls einen erheblichen Personenschaden, löst dies unabhängig von der Verursachungs- und Verschuldensfrage in aller Regel Ansprüche gegen die Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe aus. In Frage kommen z.B. Ansprüche des Geschädigten gegen seinen gesetzlichen Krankenversicherer auf Ausgleich der Behandlungsko...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / e) Daten über Personenschäden

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / E. Bindung der Gerichte

Rz. 24 Hat aus Anlass eines Verkehrsunfalls ein Zivilgericht darüber zu entscheiden, ob ein privilegierter Versicherungsfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung gem. §§ 104 ff. SGB VII vorliegt, ist es an die unanfechtbare Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Sozialgerichts hierüber gebunden. Diese Entscheidung bindet die Zivilgerichte auch dahingehend, nach welc...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / V. Dauer des Unterhaltanspruchs

Rz. 16c Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhaltsanspruch bis zu seinem fiktiven Ende ohne den Schadensfall geltend machen. Die Dauer des Anspruchs fällt deshalb unterschiedlich aus:mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Unfall auf dem Betriebsweg

Rz. 16 Zur Abgrenzung der Unfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 ff. SGB VII fallen, von sonstigen Wegeunfällen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII, bei denen die durch das Privileg gesperrte Haftung wiederum "entsperrt" wird, ist zu prüfen, ob nach dem Sinn und Zweck der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungsbeschränkung geboten ist, weil sich aufgrund der bes...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / V. Sonstige Anspruchsberechtigte

Rz. 145 Im Rahmen des Erwerbsschadens hat der Schädiger sämtliche Nachteile zu ersetzen, die aus dem zeitweisen Verlust der Arbeitskraft des Geschädigten resultieren. Der dadurch verursachte Schaden realisiert sich nicht nur in Einkommensnachteilen. Fallbeispiel Der Mandant A erleidet durch einen von B verursachten Verkehrsunfall einen schweren Personenschaden, aufgrund desse...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Gefahrengemeinschaft

Rz. 20 Dieses Haftungsprivileg kann auch in Fällen einer sog. Gefahrengemeinschaft eingreifen, so dass der Haftpflichtversicherer privilegiert ist. Die Grundsätze der Gefahrengemeinschaft greifen z.B. dann, wenn in der Umschlaghalle eines Logistikzentrums zwei Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen als Führer von Flurförderfahrzeugen zusammenstoßen und dabei Personenschäd...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / II. Muster: Abzug ersparter Eigenaufwendungen

Rz. 22 Muster 6.4: Abzug ersparter Eigenaufwendungen Muster 6.4: Abzug ersparter Eigenaufwendungen Nicht erstattungsfähig ist bei einem stationären Aufenthalt die Schadensposition "Zuzahlung von Krankenpflege", da der Verletzte aufgrund seiner Versorgung im Krankenhaus zugleich Verpflegungskosten spart, die andernfalls zu Hause angefallen wären (LG Lübeck SP 1997, 285). Bei F...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrszivilrecht

Bachmeier, Regulierung von Auslandschäden, 2. Auflage 2017 Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2012 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Kommentar, 77. Auflage 2019 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, B...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sicherung gegen Versäumung von Ausschlussfristen

Rz. 178 Ausschlussfristen werden dadurch gekennzeichnet, dass die Rechte, die innerhalb einer solchen Frist geltend zu machen sind, mit deren Ablauf erlöschen. Der Ablauf einer Ausschlussfrist ist in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten.[741] Ausschlussfristen unterscheiden sich insoweit von Verjährungsfristen (vgl. § 214 BGB). Ebenso wie bei Verjährungsfristen ist ...mehr

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / 2. Bundessozialgericht

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§ 49 Wörterlexikon / 21 U

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX haben Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele können Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel beanspruc...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 3 Der Hilfsmittelbegriff i. S. d. § 47 wird unterschiedlich definiert. Unter Hilfsmittel versteht man z. B. ärztlich verordnete Gegenstände, deren Gebrauch eine beeinträchtigte Körperfunktion ersetzt, erleichtert, ergänzt oder erst ermöglicht und/oder sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unveränderte...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 34 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln v. 18.12.2007, veröffentlicht auf der Homepage des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. im Internet unter www.mds-ev.de. Strukturgegebenheiten und Prozessabläufe im Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelbereich – Verfahr...mehr

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zfs 11/2019, Keine Bindung ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen von der Bekl. im Wege der Widerklage geltend gemachten Anspruch auf teilweise Rückzahlung einer Invaliditätsleistung. Zwischen den Parteien besteht ein Vertrag über eine private Unfallversicherung. Diesem liegen die AUB 1999 zugrunde, die u.a. bestimmen: "9 Wann sind die Leistungen fällig?" 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mi...mehr

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zfs 11/2019, Voraussetzunge... / Leitsatz

Allein die schlüssige Darlegung eines hirnorganischen Primärschadens (hier: milde posttraumatische brain injury [mTBI]) reicht für den Anspruch auf Leistungen aus einer Unfallversicherung nicht aus. Der Versicherungsnehmer muss vielmehr zusätzlich mit dem Beweismaß des § 287 ZPO beweisen, dass dieser Primärschaden zu einer die Invalidität begründenden psychischen Reaktion ge...mehr

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zfs 11/2019, Keine Bindung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" I. Nach Auffassung des BG hat die Bekl. keinen Anspruch auf Rückzahlung der Invaliditätsleistung aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB. Die Regulierung der Bekl. aufgrund ihres Schreibens vom 22.10.2009 erweise sich für sie als bindend. Zwar stelle die in Ziff. 9.1 AUB 1999 vorgesehene Erklärung, ob und in welcher Höhe der VR einen Anspruch anerkenne, kein Anerkenntnis der Lei...mehr

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zfs 11/2019, Abgrenzung von... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. aus seiner privaten Unfallversicherung in Anspruch. Im Jahr 2006 im Rahmen eines Verkehrsunfalls zog er sich eine BWK 12-Fraktur zu. Es folgte eine konservative Behandlung. Am XX.XX.2016 hob der damals 7X-jährige, 110 kg schwere Kl. seinen auf dem Boden liegenden, erwachsenen und unter einer Spastik leidenden 80 kg schweren Sohn auf. Am 20.5.2016 begab ...mehr

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zfs 11/2019, Voraussetzunge... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat im Ergebnis zu Recht aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme einen Anspruch der Kl. auf Zahlung einer Invaliditätsleistung aus der bei der Bekl. gehaltenen Unfallversicherung verneint." Grds. ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Nachweis einer unfallbedingten Invalidität zu führen, wobei für die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seiner ...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / 2. Rechtliche Würdigung

Die Revision hatte keinen Erfolg. a) Die Klausel B Ziff. 13.2 B) VB-ERV 2014 genügt dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Hiernach ist der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass die Klausel in ihrer Formulierung für den d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.5 Prüfung durch die Krankenkassen

Rz. 29 Seit dem 1.1.2004 sind auch die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Abrechnungsprüfungen von Amts wegen durchzuführen. Die Abrechnungsprüfung nach Abs. 3 ist als eigenständige Aufgabe der Krankenkasse neben die der KV obliegenden Abrechnungsprüfung nach Abs. 2 getreten. Nach § 15 der Richtlinien kann die Krankenkasse die Prüfung auf den Verband übertragen, was sich...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 36 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–19] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind in die Zeilen 13–19 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, soweit s...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 55 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

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zfs 09/2019, Inhalt der Hin... / Leitsatz

1. Der im Rahmen einer Unfallversicherung gebotene Hinweis auf die Vorlage einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung muss sich nicht im Einzelnen dazu verhalten, welche inhaltlichen Anforderungen an eine solche Feststellung zu stellen sind. 2. Auch eine Aufklärung, dass und unter welchen Voraussetzungen der VN dem Einwand der Fristversäumnis Gegenrechte entgegenhalten kann, i...mehr

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zfs 09/2019, Inhalt der Hin... / 1 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung des Kl. bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil. Auch andere Gründe gebieten eine mündliche Verhandlung nicht." Der Kl. hat keinen Ans...mehr

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§ 24 Unfallversicherung

A. Einführung Rz. 1 Die Unfallversicherung hat nicht nur die Aufgabe, Risiken für den Fall ihres Eintritts abzusichern. Vielmehr erstrecken sich die gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherung auch auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles leistet die Unfallversicherung Schadenausgleich für die Heilbehandlung, di...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 3. Ausnahme: Unfallversicherung

Rz. 82 Auch geringfügig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig. Der Anwendungsbereich erfasst in § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII "Beschäftigte" ohne Differenzierung nach einer etwaigen Geringfügigkeit.mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Unfallversicherung

Rz. 21 Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind gesetzlich unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der Minijob-Zentrale automatisch informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Seit 1.1.2006 zieht die Minijob-Zentrale zweimal im Jahr mit den übrigen Abgaben auch den einheitlichen Unfallversicherungsbeitrag (1,...mehr

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§ 24 Unfallversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die Unfallversicherung hat nicht nur die Aufgabe, Risiken für den Fall ihres Eintritts abzusichern. Vielmehr erstrecken sich die gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherung auch auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles leistet die Unfallversicherung Schadenausgleich für die Heilbehandlung, die Maßnahmen d...mehr

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§ 24 Unfallversicherung / C Beitragspflicht

Rz. 10 Beitragspflichtig sind in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich die Unternehmer für die in ihrem Unternehmen beschäftigten Versicherten, § 150 Abs. 1 SGB VII.mehr

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§ 24 Unfallversicherung / E. Rechtsweg

Rz. 25 Gegen den Feststellungsbescheid, mit dem die Gefahrklassen festgestellt werden, gegen den Zuständigkeitsbescheid, mit dem sich eine Berufsgenossenschaft für zuständig erklärt, sowie gegen die einzelnen Beitragsbescheide ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln insbesondere des SGB X. Rz. 26 Bleibt der Widerspruch erfolglos, ...mehr

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§ 24 Unfallversicherung / D. Beitragshöhe

Rz. 11 Anders als in den übrigen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Beitragshöhe für die gesetzliche Unfallversicherung nicht im Voraus festgelegt. Die Beiträge werden vielmehr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsansprüche dem Grunde nach entstanden sind, im Wege der Umlage festgesetzt, § 152 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Rz. 12 Die gesetzliche Unfallve...mehr

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§ 24 Unfallversicherung / B. Versicherte

Rz. 5 Der versicherte Personenkreis definiert sich nach §§ 2 ff. SGB VII. Rz. 6 Versichert sind insbesondere Beschäftigte, § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Beschäftigung ist gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Rz. 7 Das Gesetz sieht keine Geringfügigkeitsgrenze vor. Rz. 8 Versicherungsfrei sind Personen, für die beamtenrechtl...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / II. Beiträge zur Sozialversicherung

Rz. 83 Sind die (weitgehend fehlenden) Versicherungspflichten der entgeltgeringfügig und der zeitgeringfügig Beschäftigten mit Ausnahme der Rentenversicherung identisch, so unterscheiden sich die Beitragspflichten erheblich. Rz. 84 Keine Unterschiede bestehen allerdings auch insoweit betreffend die Unfallversicherung sowie betreffend die Pflege- und die Arbeitslosenversicheru...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

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§ 29 "Midi-Jobs" und Überga... / C. Versicherungsschutz

Rz. 28 Der Arbeitnehmer genießt auch bei Abrechnung seines Arbeitsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB IV (bisherige Gleitzone) den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz. Rz. 29 Die bisherigen Nachteile in der Rentenversicherung sind ab 1.7.2019 aufgehoben. Gesetzestechnisch wird dies durch Änderungen in § 70 SGB VI e...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / 3. Rechtsfolge nicht rechtzeitiger Beitragszahlung

Rz. 18 Werden fällige Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, so fallen Säumniszuschläge an. Für jeden angefangenen Monat der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrages zu zahlen, wobei der rückständige Betrag auf 50 EUR nach unten abgerundet wird. Bei einem rückständigen Betrag unter 100 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser gesondert...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Träger des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 33 Das bis zum Inkrafttreten der "Hartz-Gesetze" in Privathaushalten alternativ für versicherungsfreie geringfügige wie auch für versicherungspflichtige Beschäftigungen Anwendung findende Haushaltsscheckverfahren ist seit dem 1.4.2003 nur noch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten anzuwenden. Es ist nunmehr obligatorisch, d.h. es ist dem Arbeitgeber nunmeh...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / I. Wahlrecht des Arbeitgebers bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 99 Für die Besteuerung entgeltgeringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bestehen drei verschiedene Möglichkeiten:mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / F. Die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse im anwaltlichen Mandat

Rz. 42 Durch die Förderung der geringfügigen Beschäftigungen in haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahre 2003 ergibt sich häufiger die Situation, dass Mandanten um Beratung ansuchen, was bei der Einstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist. Der beratende Rechtsanwalt wird typischerweise das Arbeitgeber-Mandat führen. Rz. 43 In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist insbesondere ...mehr

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§ 29 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 18 Nach Wegfall des bisherigen Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 4 und 12) liegt die künftig einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der Ar...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / B. Begriffsbestimmungen

Rz. 4 Gem. § 28e Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen, der sich gem. § 28d SGB IV aus den Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Im Grundsatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte dieser Beiträge. Das ergibt sich aus den auf den jeweiligen Sozialversicherungszweig bezog...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / D. mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 47 Übt ein Arbeitnehmer mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus (wie es bei Teilzeitverhältnissen auch ohne Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ohne Weiteres möglich sein kann), so wird jedes dieser Arbeitsverhältnisse für sich nach den soeben beschriebenen Modalitäten abgerechnet. Rz. 48 Komplizierter kann es werden, wenn (sozialversicherungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.10 Versicherungen

Rz. 222 Versicherungen gehören zum Betriebsvermögen, wenn sie betrieblich veranlasst sind, also ein betriebliches Risiko abdecken; sie gehören zum Privatvermögen, wenn sie Vorsorge für ein privates Risiko treffen. Nicht entscheidend ist, welche Aufwendungen oder Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu ersetzen sind. Stammt das versicherte Risiko aus de...mehr

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zfs 08/2019, Keine Hinweisp... / 2 Aus den Gründen:

"… Das BG hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Kl. zwar zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs berechtigt ist, es aber an einer fristgerechten ärztlichen Feststellung der Invalidität fehlt und die Bekl. sich auf diese Fristversäumnis berufen kann." a) Bei der vom BG festgestellten Versicherung für fremde Rechnung ist die versicherte Person nach Ziff. 12.1 AUB 200...mehr