Rz. 21

Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind gesetzlich unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der Minijob-Zentrale automatisch informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Seit 1.1.2006 zieht die Minijob-Zentrale zweimal im Jahr mit den übrigen Abgaben auch den einheitlichen Unfallversicherungsbeitrag (1,6 %) ein und leitet ihn an den zuständigen Unfallversicherungsträger weiter. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen ist jeweils die Unfallkasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband des Wohnorts des Arbeitgebers.

 

Rz. 22

Dem zuständigen Unfallversicherungsträger ist jeder Arbeitsunfall zu melden, bei dem ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde. Hierbei ist die von der Minijob-Zentrale vergebene Betriebsnummer anzugeben. Versicherungsschutz besteht

bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten,
auf allen damit zusammenhängenden Wegen und
auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück. Nicht versichert sind private Tätigkeiten während der Arbeitszeit.

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