Systematische, ganzheitliche Gesundheitsförderung (Betriebliches Gesundheitsmanagement) zeichnet sich aus durch die Einbindung in

  • betriebliche Strukturen und Prozesse sowie
  • die Einrichtung eines Steuerkreises Gesundheit aus.

Dies führt dazu, dass Führungskräfte und Mitarbeiter/innen (Betriebsrat) systematisch als Akteure eingebunden werden. Weitere Stellen, wie z. B. die Sozialberatung, Beauftragte für das betriebliche Eingliederungsmanagement oder die Personal- und Organisationsentwicklung kommen hinzu, ebenso Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die vorhandene geeignete Organisation zur Koordination der Akteure und Maßnahmen im Unternehmen ist der ab 20 Mitarbeiter gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzsausschuss.

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