Rz. 9

Auf der Grundlage des erweiterten Unfallbegriffs liegt nach Ziffer 1.4. AUB 2014 ein Unfall auch dann vor, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist nach der Definition der AUB 2014 eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.[16]

[16] So hat das OLG Hamm mit Beschl. v. 11.2.2011 – 20 U 151/10 – juris, eine erhöhte Kraftanstrengung verneint, wenn ein Taxifahrer einen etwa 20 kg schweren Koffer aus dem Fahrzeug nehmen möchte, dieser Koffer sich verkantet und beim Herausziehen die Bizepssehne des rechten Armes reißt.

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