Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Tz. 311 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten ist zu 100 % vorzunehmen. Der 100 %ige Abzug kann auch in den Fällen erfolgen, soweit Steuerbescheide, die die Vergangenheit betreffen, noch geändert werden können (z. B. Steuerbescheide, die unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" stehen, s. § 164 AO, Anhang 1b).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.18 Die Kostenteilungsgemeinschaft (§ 4 Nr. 29 UStG)

Tz. 175a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es wird auf die Ausführungen unter Rz. 22d–22j verwiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Pkw

Tz. 312 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es gilt: Wird ein Pkw zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt, ist der volle Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten, der Miete und den Betriebskosten möglich. Die private (außerunternehmerische Nutzung) ist als unentgeltliche Wertabgabe (s. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, Anhang 5) der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Die Steuerbefreiungen im Einzelnen

2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) Tz. 71 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind stets steuerfrei, auch dann, wenn die Grunderwerbsteuer aufgrund von Steuerbefreiungen nicht erhoben oder wenn sie aus anderen Gründen erlassen wird. Es reicht also aus, dass diese Umsätze s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15 Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 4 Nr. 25 UStG)

2.15.1 Einrichtungen der Jugendhilfe Tz. 164 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Begünstigt sind z. B. Leistungen der Jugendhilfe i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB VIII und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, wenn die Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind: von der zus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Bemessungsgrundlage

1. Allgemeines Tz. 180 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Vorschrift des § 10 UStG (Anhang 5) sind die Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, sonstige Leistungen die Wertabgabetatbestände (Eigenverbrauchstatbestände) geregelt. Tz. 181 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das UStG bestimmt, dass bei Umsätzen, die Lieferungen und sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ort der Lieferung/Ort der sonstigen Leistung

1. Ort der Lieferung Tz. 69a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Orte der Lieferung bestimmen sich vorbehaltlich der §§ 3c, 3e, 3f und 3g UStG (Anhang 5) nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG (Anhang 5). Grundsätzlich wird die Lieferung eines Gegenstandes, der nicht befördert oder versendet wird, dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XVII. Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren

1. Voranmeldungszeitraum Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Schaubild Wertabgabenbesteuerung

Tz. 54 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Tz. 55 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der unternehmerische Bereich von nicht steuerbegünstigten Körperschaften besteht aus der (den) Vermögensverwaltung(en), wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Aus den genannten Bereichen sind bei einer nicht steuerbegünstigten Körperschaft ebenfalls Wertabgaben möglich. Zweckbetriebe sind bei derartigen Körpersch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Option (Verzicht auf Steuerbefreiungen)

Tz. 179 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Weitere Einzelheiten zum Verzicht auf einzelne Steuerbefreiungstatbestände s. "Option". Ebenso s. Tz. 70 ff.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG

2.5.1 Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. a–e UStG a. F.) – Rechtslage bis zum 31.12.2008 Tz. 96 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UStG (Anhang 5) fallenden Umsätze sind nach § 4 Nr. 16 UStG a. F. steuerbefreit: "Die mit dem Betrieb der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlungen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIII. Vorsteuerabzug

1. Allgemeines Tz. 282 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Verband/Verein als Unternehmer kann von der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge (s. § 15 UStG, Anhang 5) abziehen, wenn die Eingangsleistungen die unternehmerische Sphäre des Vereins betreffen und der Verein eine Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) besitzt. Kleinunternehmer i. S. v. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuertatbestände

1. Allgemeines Tz. 23 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen (s. § 3 Abs. 1 UStG, Anhang 5) und sonstige Leistungen (s. § 3 Abs. 9 UStG, Anhang 5), die ein Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) im Rahmen seines Unternehmens (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang 5) gegen Entgelt im Leistungsaustausch (s. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Mitgliedsbeiträge

6.1.1 Echte Mitgliedsbeiträge Tz. 32 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Echte Mitgliederbeiträge werden aufgrund der Satzung erhoben und sind dem außerunternehmerischen Tätigkeitsbereich des Vereins zuzuordnen (s. Abschn. 1.4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStAE mit weiteren Nachweisen und s. BFH vom 20.12.1984, BStBl II 1985, 176). Vereine sind mit der Wahrnehmung ihrer ideellen, steuerbeg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abziehbare Vorsteuerbeträge

2.1 Abzugsberechtigung Tz. 285 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abzugsberechtigt ist die steuerbegünstigte Körperschaft als Unternehmer, wenn ihr von einem anderen Unternehmer Umsatzsteuerbeträge (man spricht dann von Vorsteuerbeträgen) in Rechnung gestellt worden sind (s. §§ 14, 14a UStG, Anhang 5; auch s. §§ 33 und 34 UStDV, Anhang 6 für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise). ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1 Einzelfälle zum ermäßigten Steuersatz

3.5.1.1 Sportliche Veranstaltungen Tz. 231 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Dem ermäßigten Steuersatz sind folgende Leistungen der Besteuerung zu unterwerfen: Entgelte aus Eintrittsgeldern, die anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten/unbezahlten Sports erzielt werden und die die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) erfüllen (Zweckbetriebsfreigrenze von brutto 45 000 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11 Vorträge, Kurse, Sportunterricht (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG)

2.11.1 Allgemeines Tz. 140 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für Zwecke der Umsatzsteuer ist bei Anwendung dieser Steuerbefreiungsvorschrift eine getrennte Gewinn-(Überschuss-)ermittlung im Zweckbetrieb "Sport" erforderlich, weil die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) nur dann in Betracht kommt, wenn die Einnahmen aus den begünstigten Veranstaltungen zu mehr al...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2 Einordnung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche

2.4.2.1 Vermögensverwaltung Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Wertabgaben an den außerunternehmerischen (unternehmensfremden) Bereich

10.1 Allgemeines Tz. 50 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Wertabgabenbesteuerung ist gesetzlich in den §§ 3 Abs. 1b, und 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) geregelt. Es handelt sich hierbei um Ergänzungstatbestände im Umsatzsteuerrecht. Zur Wahrung der steuerlichen Gleichbehandlung müssen derartige Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (sie ist Unternehme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 16. Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Tz. 315 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Unternehmer haben den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die entsprechende Leistung rückgängig gemacht oder das Entgelt nachträglich geändert wird (s. § 17 UStG, Anhang 5). Eine Änderung des Entgelts kann sich z. B. durch die Inanspruchnahme von Skontobeträgen etc. ergeben.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.1 Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung

2.5.2.1.1 Anwendungsbereich Tz. 97 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 16 UStG (Anhang 5) selbst enthält nur eine allgemeine Definition der Betreuungs- und Pflegeleistungen. Welche Leistungen letztlich im Einzelnen in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, ergibt sich aus der Definition der nach § 4 Nr. 16 Buchst. a–k UStG (Anhang 5) begünstigten Einrichtungen. Sowe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Entstehung der Steuer

1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Tz. 239 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung = die Besteuerung richtet sich danach, was versteuert werden soll, s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5), entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Vorsteuerabzug bei Umzugskosten des Arbeitnehmers

Tz. 310 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 S. "Vorsteuerbeträge".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.4 Leistungen der Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnheime

2.5.2.4.1 Altenheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. k UStG) Tz. 99b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Altenheime sind Einrichtungen, in denen ältere Menschen, die grundsätzlich nicht pflegebedürftig, aber zur Führung eines eigenen Haushalts außerstande sind, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung erhalten. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) für Betr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XII. Ausstellung von Rechnungen und Gutschriften

1. Allgemeines Tz. 253 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen ausführen, sind berechtigt und verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist (s. § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Anhang 5). Eine Verpflichtung (d. h. nicht nur eine Berechtigung) zur Ausstellung einer Rechnung mit al...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Innergemeinschaftlicher Erwerb

11.1 Erwerbsteuer Tz. 66 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Verbänden/Vereinen) kann umsatzsteuerlich eine Erwerbsteuer entstehen. Voraussetzung für diesen steuerbaren Tatbestand ist, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt erfolgt (s. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, Anhang 5). Im § 1a UStG (Anhang 5) werden vom G...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Steuerbefreiungen

1. Allgemeines Tz. 70 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Im Umsatzsteuerrecht sind keine speziellen Befreiungsvorschriften für Vereine im Allgemeinen und für steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften im Besonderen enthalten. Verschiedene vom Umsatzsteuergesetz erfasste, also steuerbare Umsätze, können unter die einzelnen Steuerbefreiungsvorschriften des § 4 UStG (Anhang 5) f...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1 Begriff der Miete/Pacht

2.4.1.1 Zivilrecht Tz. 76 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 535 BGB definiert den Begriff der Miete wie folgt: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten." Die Vertragsdauer ist bürgerlich-rechtlich nicht von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Unternehmereigenschaft

2.1 Unternehmer Tz. 9 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechtsfähige, wie auch nicht rechtsfähige Verbände/Vereine/Stiftungen, steuerbegünstigte wie auch nicht steuerbegünstigte Verbände/Vereine/Stiftungen sind Unternehmer, wenn sie die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) genannten Voraussetzungen erfüllen. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein Verband/Verein dann Unternehmer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5 Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen

2.5.2.5.1 Haushaltshilfeleistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. b, d, i oder k UStG) Tz. 100 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Haushaltshilfe erhalten Personen, denen z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung und ggf. weiterer Voraussetzungen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (s. Abschn. 4.16.5 Abs. 1–4 UStAE). Haushaltshilfeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG (Anhang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.5 Unentgeltliche Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Tz. 62 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 S. "Eigenverbrauch/Wertabgabebesteuerung". Tz. 63–65 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 vorläufig freimehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Leistungen von Vereinigungen an ihre Mitglieder (Mindestbemessungsgrundlage)

Tz. 191 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Mindestbemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5), wenn sie das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) übersteigt. Diese Regelung ist für Vereine nach Einführung der Wertabgabebesteueuerung (s. §§ 3 Abs. 1b UStG, 3 Abs. 9a UStG, Anhang 5)von besonderer Bedeutung, weil für derartige Umsätze ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Gutschrift und Rechnungsstellung durch Dritte

Tz. 257 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden im Vorfeld mit dem Leistenden entsprechende Vereinbarungen (schriftlich oder mündlich – ohne Bedingung an eine besondere Form –) getroffen, kann ein Unternehmer, für dessen Unternehmen der Leistende eine Leistung erbracht hat oder eine juristische Person, bei der es sich um einen Nichtunternehmer handelt, über die entsprechende Leist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Abzugsberechtigung

Tz. 285 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abzugsberechtigt ist die steuerbegünstigte Körperschaft als Unternehmer, wenn ihr von einem anderen Unternehmer Umsatzsteuerbeträge (man spricht dann von Vorsteuerbeträgen) in Rechnung gestellt worden sind (s. §§ 14, 14a UStG, Anhang 5; auch s. §§ 33 und 34 UStDV, Anhang 6 für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise). Das gilt sowohl für Li...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Kostenteilungsgemeinschaft

Tz. 22d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Kostenteilungsgemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen (Mitgliedern). Diese Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, die nach §§ 4 Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 UStG von der Steu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Voranmeldungszeitraum

Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt abzuführende Steuer hat...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerberechnungsschemata

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vereinsgemeinschaft/Vereinszusammenschluss

Tz. 21 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Treten mehrere Vereine anlässlich von sportlichen, kulturellen, anderen Zweckbetriebs-Veranstaltungen oder geselligen Veranstaltungen nach außen auf, ist der Zusammenschluss zu einer Vereins-GbR gem. § 705ff. BGB (Anhang 12a) zu empfehlen. In einem solchen Fall wird die nach außen auftretende GbR (Außen-GbR) als Unternehmer tätig. Die im Rah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Ordnungsgemäße Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs

Tz. 295 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Anforderungen an den Belegnachweis (Rechnungen) für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug wurden erheblich verschärft und werden auch durch die Rechtsprechung stetig weiter verschärft (s. § 15 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Künftig sind nachfolgende Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug zu beachten: Es muss eine Rechnung i. S. v. § 14 UStG (Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.10 Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG)

Tz. 133 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerfrei sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen, die als Ersatzschulen (s. Art. 7 Abs. 4 GG) staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Kulturelle Einrichtungen (wie z. B. Theater, Museen, Kammermusikensembles, Chöre – § 4 Nr. 20 UStG)

Tz. 118 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) begünstigt Einrichtungen (öffentliche Einrichtungen) des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände, wenn sie als Betriebe gewerblicher Art geführt werden bzw. die Gebietskörperschaften als Inhaber anzusehen sind (s. BFH vom 18.09.1952, BStBl III 1952, 293). Tz. 119 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten – Schnellübersicht –

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Wertabgabenbesteuerung ist gesetzlich in den §§ 3 Abs. 1b, und 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) geregelt. Es handelt sich hierbei um Ergänzungstatbestände im Umsatzsteuerrecht. Zur Wahrung der steuerlichen Gleichbehandlung müssen derartige Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (sie ist Unternehmerin i. S. d. Ums...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Unternehmen

Tz. 13 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Unternehmen eines Verbandes/Vereins als Unternehmer besteht aus seiner gesamten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (s. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, Anhang 5). Der unternehmerische Bereich umfasst somit die gesamte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen entfalteten Tätigkeiten einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

Tz. 10 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i. S. d. UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG und dem GewStG hinaus (s. BFH vom 05.09.1963, BStBl III 1963, 520). Es handelt sich um einen eigenen umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff, der letztlich auf Art. 9 MwStSystRL zurückgeht. Die MwStSystRL definiert all...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Wohlfahrtsverbände (§ 4 Nr. 18 UStG)

Tz. 104 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für Notleidende oder gefährdete Mitmenschen (s. § 66 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken. Eine beispi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungsaustausch

Tz. 27 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen tritt nur dann ein, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt werden (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Es muss also ein Leistungsaustausch zwischen dem Verband/Verein (Leistender) und dem Abnehmer (Leistungsempfänger) vorliegen. Ein Leistungsaustausch ist immer dann gegeben, wenn zwei Pers...mehr