Tz. 312
Stand: EL 115 – ET: 03/2020
Es gilt:
- Wird ein Pkw zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt, ist der volle Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten, der Miete und den Betriebskosten möglich.
- Die private (außerunternehmerische Nutzung) ist als unentgeltliche Wertabgabe (s. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, Anhang 5) der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.
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