Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.2 Insbesondere: wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 103 Der Gewerbebetrieb wird als wirtschaftliche und organisatorische Einheit veräußert, wenn sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden[1]. Entsprechend müssen bei der Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Zug veräußert, entnommen oder anderweitig verwendet werden (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erforde...mehr

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Deckungsbeitragsrechnung: M... / 4.2 Kriterien für eine aussagekräftige Berichtsstruktur

Wichtige Kriterien für eine aussagekräftige Berichtsstruktur sind vor allem die Homogenität der Geschäftsaktivitäten sowie die Bedeutung des Geschäfts für den Unternehmenserfolg. Die Homogenität der Geschäftsaktivitäten kann über folgende Aspekte abgeleitet werden: die Kostenstruktur, Produktionsprozesse, die Kundenstruktur, den Wertschöpfungsprozess, eine ähnliche Konkurrenzsituati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.3.2 Abgrenzung zum laufenden Gewinn

Rz. 235 Gewinnverwirklichungsvorgänge gehören zum Aufgabevorgang, soweit sie nicht dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind (Rz. 71ff.). Dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind die Veräußerungshandlungen, auf die der ursprüngliche Geschäftszweck gerichtet war, auch soweit sie durch die bevorstehende Geschäftsaufgabe motiviert sind. Deshalb gehört die Veräußeru...mehr

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Investitionsabzugsbetrag bi... / 5 Für welche Investitionen der Investitionsabzugsbetrag beansprucht werden kann

Ein konkreter Investitions- oder Finanzierungsplan ist nicht erforderlich. Es ist auch nicht Voraussetzung, dass das Wirtschaftsgut bereits verbindlich bestellt worden ist (auch nicht bei Existenzgründern). Ein Investitionsabzugsbetrag darf nur für Wirtschaftsgüter beansprucht werden, die beweglich und abnutzbar sind, z. B. Computer, Maschinen, Büromöbel, Pkw usw. und die zum ...mehr

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Investitionsabzugsbetrag bi... / 7.6 Was passiert, wenn die private Nutzung mehr als 10 % beträgt

Das begünstigte Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Jahres, das auf das Investitionsjahr folgt, im Betriebsvermögen bleiben und darf in diesem Zeitraum insgesamt zu nicht mehr als 10 % privat genutzt werden. Das heißt, die private Nutzung darf insgesamt nicht mehr als 10 % betragen. Wichtig ist also auch das Folgejahr! Wird die 10 %-Grenze insgesamt überschritten, wird alle...mehr

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Investitionsabzugsbetrag bi... / 4.1 Bilanzierende Unternehmer/Freiberufler: Betriebsvermögensgrenze

Wird der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt, darf das Betriebsvermögen den Betrag von 235.000 EUR nicht überschreiten. Maßgebend ist das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres, zu dem der Investitionsabzugsbetrag gebildet werden soll. Dabei ist die Höhe des Betriebsvermögens wie folgt zu ermitteln:mehr

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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören

Leitsatz 1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. 2. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten akt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.1 Allgemeines

Rz. 36 Die Übertragung von stillen Reserven ist nur möglich, wenn eines der in § 6b Abs. 1 S. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder unter den Voraussetzungen des Abs. 10 S. 1 Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert worden sind. Die Aufzählung der genannten Wirtschaftsgüter ist abschließend. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf andere Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.4 Begünstigtes Veräußerungsobjekt

Rz. 156 Grundsätzlich kann jede Art von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Rz. 55) begünstigtes Veräußerungsobjekt sein. Entscheidend und anders als nach § 8b KStG ist, dass die Anteile zum Anlage- und nicht zum Umlaufvermögen gehören. Außerdem muss die sechsjährige Mindestbesitzzeit erfüllt sein, denn § 6b Abs. 10 S. 4 EStG verweist auf § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 107)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.1 Anlagevermögen

Rz. 101a Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB; § 5 EStG Rz. 167). Zum Umlaufvermögen (§ 5 EStG Rz. 215) gehören die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Erzeugnisse und Wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.2 Aufwuchs

Rz. 49 Die Veräußerung von Aufwuchs fällt nur dann unter § 6b EStG, wenn er zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört. Dazu ist es erforderlich, dass der betreffende Betrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. v. § 13 EStG erzielt. Aufwuchs von Betrieben, die etwa als Personengesellschaft neben ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit gewerblich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3 Zugehörigkeit zum Anlagevermögen (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und 3)

Rz. 101 Nach § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG muss das veräußerte Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört haben, das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut muss Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte eines Betriebs des Stpfl. sein (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG). Das bedeutet gleichzeitig, dass das Wirtschaftsgut vor Veräußerung n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.5 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 55 Der Begriff der "Anteile an Kapitalgesellschaften" i. S. d. § 6b Abs. 10 EStG stimmt im Wesentlichen überein mit der in § 17 Abs. 1 S. 3 EStG enthaltenen Aufzählung.[1] Der Begriff der Kapitalgesellschaft ist in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG definiert. Danach kommen Aktien, Anteile an einer GmbH, Kuxe, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.1 Allgemeines

Rz. 84 § 6b Abs. 1 S. 2 und Abs. 10 S. 1 EStG enthalten eine abschließende Aufzählung derjenigen Wirtschaftsgüter, auf die die stillen Reserven übertragen werden können. Die Bestimmungen sind einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich. Als begünstigte Reinvestitionsobjekte kommen die in § 6b Abs. 1 S. 2 EStG aufgezählten Anlagegüter in Betracht, bei der Veräußerung von Ant...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen

Die Zuordnung eines immateriellen Vermögensgegenstands zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen ist nach der betrieblichen Zweckbestimmung und der Dauerhaftigkeit der Nutzung zu bestimmen. Immaterielle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen als Betriebsmittel mehrfach Nutzen stiften, sind dem Anlagevermögen zuzuordnen. Dabei kann die Nutzenstiftung über einen Zeitraum von m...mehr

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Integrative Unternehmensste... / 3.1.1 Das Framework des Integrated Reporting als Basis

Die international seit vielen Jahren forcierte Suche nach einer erweiterten Basis für moderne Formen der Unternehmenssteuerung führte 2010 zur Gründung des International Integrated Reporting Council (IIRC), in dem sich neben großen Unternehmen aus allen Wirtschaftsräumen der Erde und wichtigen Wirtschaftsprüfungsorganisationen auch die beiden bedeutendsten Standardsetter IAS...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.3 Aufzeichnungspflichten (§ 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG)

Die gesetzlich formlos aufzeichnungspflichtigen Angaben [1] Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und vorgenommene Abschreibungen im Rahmen einer laufenden Führung sind Tatbestandsmerkmal (Voraussetzung) zur Ausübung der steuerlichen Wahlrechte und Bestandteil der Buchführung.[2] Praxis-Tipp Fe...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.2 Vornahme bestimmter Abschreibungen

Rz. 20 Die Rechtsfolgen des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzen – mit Ausnahme der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – zunächst voraus, dass in Vorjahren bestimmte Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, kommen insgesamt sechs verschiedene Abschreibungskategorien in Betracht.mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.4 Zuschreibung aufgrund des Wegfalls von Abschreibungswahlrechten im Rahmen des BilMoG

Rz. 35 Durch die Abschaffung von Abschreibungswahlrechten im Anlage- und Umlaufvermögen im Zuge des BilMoG ist die Zulässigkeit eines niedrigeren Wertansatzes aufgrund dieser ehemaligen Wahlrechte fraglich. Im Folgenden soll hierauf unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften eingegangen werden. Daneben ist zu beachten, dass folgende Zuschreibungsfälle nur für das Jahr ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.5 Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 18 Die Vorschrift des § 246 Abs. 1 HGB erwähnt die Rechnungsabgrenzungsposten neben den Vermögensgegenständen und Schulden, § 247 Abs. 1 HGB nennt das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten. Das HGB klassifiziert also Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstände bzw. Schulden.[1] Aus diesem Grund sind ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.2 Zuschreibungstechnik

Rz. 40 Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. S. d. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vornehmen muss, stellt sich die Problematik der Zuschreibungstechnik in zweifacher Weise: In sachlicher Hinsicht geht es um den Umfang der Zuschreibung, das Bestehen von Obergrenzen und die Zulässigkeit von Zwischenwerten; in zeitlicher Hinsicht ist zu klären, in welchem Jahresabschluss eine Zusch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Nicht nur vorübergehende Verwendung

Rz. 129 Von einer nicht nur vorübergehenden Verwendung ist auszugehen, wenn die Gegenstände im inländischen Unternehmensteil dem Anlagevermögen zugeführt werden.[1] Praxis-Beispiel Die von der Betriebsstätte in Straßburg hergestellte Bestuhlung wird zur Ausstattung des Konferenzsaals der Hauptniederlassung der Möbelfirma nach München verbracht. Die Gegenstände werden im Untern...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.3 Bezug zum auszuweisenden Vorratsvermögen

Rz. 21 Nur die auf das am Abschlussstichtag auszuweisende Vorratsvermögen entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern kommen für die Abgrenzung in Betracht. Zum Vorratsvermögen gehören nur Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, d. h., dass sie am Abschlussstichtag nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen, vielmehr, dass sie zur Be- oder Verarbeitung und/oder zum Ve...mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 1.3 Inventar

Rz. 9 Das Verzeichnis, in das die aufgenommenen Vermögensgegenstände[1] und Schulden nach Art (Bezeichnung, Gattung), Menge (Einheits- und Postengesamtmenge) und Wert sowie Aufnahmedatum und -personen aufgezeichnet werden, wird als "Inventar" bezeichnet.[2] Dieser Begriff unterscheidet sich vom allgemeinen und auch juristischen Verständnis von "Inventar" als Summe der Vermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Zur Anwendung des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 40 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG betrifft den Fall, dass die OG, bei der die Dividenden bzw Anteilsveräußerungsgewinne/-verluste sowie ggf damit zusammenhängende Ausgaben anfallen, ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ist, das die betroffenen Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen hat (da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.5 Nichtanwendung der Sätze 1 bis 4, wenn die Organgesellschaft ein Unternehmen oder ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG ist (§ 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG)

Tz. 66h Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Gem § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG gelten die S 1–4 nicht, soweit es sich bei der OG um ein Unternehmen oder um ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG handelt. Nach § 20 Abs 1 S 4 bzw nach § 30 Abs 3 InvStG greift die in § 20 Abs 1 S 2, 3 InvStG geregelte Teilfreistellung von Fondserträgen aus Aktien nicht, wenn die OG ein Lebens- ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Durch das JStG 2009 wurde § 15 S 1 Nr 2 KStG um einen S 3 erweitert, der Ausnahmen von der Bruttomethode regelt. Danach gilt (auf OT-Ebene) § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG nicht, soweit bei der OG § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG anzuwenden ist. Sind bei der OG Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG angefallen, sind die genann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Nichtanwendung des § 8b Abs 1 bis 6 KStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG)

Tz. 22 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG ist § 8b Abs 1–6 KStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. Diese Nichtanwendung betrifft:mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 5 Informations- und Berichtspflichten nach HGB

Rz. 43 Sofern eine Unternehmensverbindung nach § 271 Abs. 2 HGB besteht, gehen damit mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen Unternehmen einher. Die für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bzw. denen qua § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 267 HGB maßgebliche Bilanzgliederung gem. § 266 HGB sieht für nachfolgende Verbundbeziehun...mehr

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Schuldzinsenabzug/Beschränk... / 3.7 Begünstigte Schuldzinsen für Investitionsdarlehen

Rz. 45 Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt.[1] Schuldzinsen auf Investitionskredite unterliegen somit nicht dem Abzugsverbot, d. h., sie sind dem Gewinn nicht hinzuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn sie auf einem separaten Darlehenskonto erfasst werden. ...mehr

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Schuldzinsenabzug/Beschränk... / 3.1 Allgemeines

Rz. 17 Die Regelung hat einen völlig neuen Ansatz verglichen mit der des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002. Sie ordnet nicht die Schuldzinsen einer privaten oder betrieblichen Veranlassung zu, sondern pauschaliert die nicht abziehbaren Schuldzinsen, wenn der Steuerpflichtige Überentnahmen tätigt, d. h., wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.1 Wesentliche Grundlagen des Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 18 Die "Übereignung im Ganzen" erfordert den Übergang aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens.[1] Die Übereignung nur einiger wesentlicher Grundlagen reicht nicht.[2] Notwendig ist also die Übereignung sämtlicher zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Fortführung erforderlich sind. Behält der Veräußerer einzelne, für da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.3 Besonderheiten bei der Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 64 Die Regelung des § 4b EStG hat keine unmittelbaren Berührungspunkte mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, weil der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Veränderungen im Bestand des Betriebsvermögens ermittelt wird. Allerdings sind nach § 4 Abs. 3 S. 4 EStG in der bis zum 5.5.2006 geltenden Fassung (Rz. 68) die Anschaffungs- und ...mehr

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Unternehmensplanung und -st... / 4 Umsetzung der operativen Unternehmensplanung mit Hilfe von Detailplänen

Wie Eingangs bereits erläutert differenzieren eine strategische und eine operative Planung insbesondere durch den Differenzierungsgrad. Ziel der operativen Planung ist es, den operativ Verantwortlichen einen konkreten Fahrplan für einen definierten Zeitraum von 12 – 24 Monaten vorzugeben. Dafür muss die Planung einen angemessenen Detaillierungsgrad haben. Als Maxime einer op...mehr

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Liquiditätssteuerung: Analy... / 3 Integrierte Liquiditätssteuerung und Gestaltungsmöglichkeiten

Wie in jeder Unternehmensplanung ist der Ausgangspunkt die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. die Ergebnisrechnung mit Kosten und Erlösen. Alle klassischen Ansatzpunkte zur Gewinnsteigerung führen auch zu höheren Liquiditätszuflüssen. Ausgenommen sind lediglich bilanzpolitische oder kalkulatorische Maßnahmen wie z. B. Abschreibungen oder Umbewertungen. Die Liquidität wird verb...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.1 Aktiengesellschaft

Rz. 16 Der Nennbetrag von eigenen Anteilen ist gem. § 272 Abs. 1a HGB grundsätzlich auf der Passivseite offen – und zwar in der Vorspalte – vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die eigenen Anteile sind dabei mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen. Wenn kein Nennbetrag vorliegt, tritt an dessen Stelle der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile.[1] Die Regelungen de...mehr

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Finanzierungsregeln / 2.2 Goldene Bilanzregel

Während die Goldene Finanzierungsregel generell eine Fristenübereinstimmung zwischen der Dauer der Kapitalbindung und der Dauer der Kapitalbereitstellung fordert, verlangen die verschiedenen Formen der Goldenen Bilanzregel zusätzlich die Einhaltung bestimmter Relationen zwischen den Vermögens- und den Kapitalarten. In einer engeren Fassung postuliert die Goldene Bilanzregel d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.3 Folgen

Hieraus ergeben sich für die einzelnen Bilanzposten/Wirtschaftsgüter folgende Wertansätze: a) Anlagevermögen: Die Umrechnung zum jeweiligen Kurs erfolgt bei Anschaffungsgeschäften mit dem Briefkurs zum Zeitpunkt des Zugangs des Wirtschaftsguts, bei Herstellungsgeschäften jeweils fortschreitend entsprechend der Aktivierung auf dem Konto "unfertige Arbeiten" oder dergleichen. Hi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Es stellt sich die Frage der Abgrenzung zu anderen Entstrickungsregelungen. Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG Insoweit stellt sich die Frage des Verhältnisses zur ‹Normalentnahme›, die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann, wenn man z. B. eine ‹Lieferung› von einer deutschen Personengesellschaft an eine beteiligungsidentische ausländische Personengesell...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.2 Wahlrecht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung[1] hält ungeachtet der BFH-Rechtsprechung zur sofortigen Entnahmebesteuerung an der (begünstigenden) sog. Methode der aufgeschobenen Gewinnverwirklichung fest. Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer Überführung in eine ausländische Betriebsstätte die Betriebsvermögenszugehörigkeit noch gegeben ist und zudem Bedenken der Vereinbarkeit mit dem Realisat...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründer ist ein anderer als der fü...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.3 Ist für die Anwendung des § 8 Abs 4 S 2 KStG nur auf das Anlagevermögen abzustellen?

Tz. 76 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In seinem Urt v 08.08.2001 (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; Nichtanwendung gem Schr des BMF v 17.06.2002, BStBl II 2002, 629) hat der BFH seine Rspr bestätigt, wonach BV iSd § 8 Abs 4 KStG nur das Vermögen lt Aktivseite der Bil darstellt. Für Verwirrung sorgt jedoch eine Passage in der Urt-Begr, in der es ohne nähere Erl heißt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 0 Gegenüberstellung von Verwaltungsauffassung und BFH-Rechtsprechung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.2 Vergleichsgröße II: Zugeführtes bzw finanziertes Aktivvermögen (ebenfalls zu Teilwerten)

Tz. 93 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Wie später ausgeführt (s Tz 127), sind nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 12) auch die BV-Zuführungen während eines Prüfungszeitraums; (s Tz 128, 129) zusammenzufassen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während dieses Prüfungszeitraums das zugeführte neue Aktivvermögen die Vergleichsgröße I übersteigt, ist nach Verw-Auff die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Das zweite Merkmal, bei dessen Zusammentreffen mit einem mehrheitlichen AE-Wechsel § 8 Abs 4 S 2 KStG der Verlust-Kap-Ges die weitere Nutzung ihres noch nicht verbrauchten Verlustabzugs versagt, ist die Fortführung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Verlust-Kap-Ges unter Zuführung von überwiegend neuem BV. Wegen des Begriffs "Gesch...mehr