Während die Goldene Finanzierungsregel generell eine Fristenübereinstimmung zwischen der Dauer der Kapitalbindung und der Dauer der Kapitalbereitstellung fordert, verlangen die verschiedenen Formen der Goldenen Bilanzregel zusätzlich die Einhaltung bestimmter Relationen zwischen den Vermögens- und den Kapitalarten.

In einer engeren Fassung postuliert die Goldene Bilanzregel die Finanzierung des (langfristigen) Anlagevermögens mit Eigenkapital und langfristig bereitstehendem Fremdkapital:

Da nicht nur das Anlagevermögen, sondern ggf. auch Teile des Umlaufvermögens, wie z.B. eiserne Bestände in Form von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder Waren, eine langfristige Kapitalbindung aufweisen, wurde die Goldene Bilanzregel in einer weiteren Fassung formuliert, bei der die langfristigen Teile des Umlaufvermögens einbezogen werden. Nach der Goldenen Bilanzregel im weiteren Sinn ist das Anlagevermögen und der langfristig gebundene Teil des Umlaufvermögens durch das Eigenkapital und das langfristig bereitstehende Fremdkapital zu finanzieren:

Im Folgenden soll die Anwendung der Goldenen Bilanzregel an einem Beispiel verdeutlicht werden.

 

Beispiel: Goldene Bilanzregel

 
Eigenkapital 2 Mio. EUR
Langfristiges Fremdkapital 3 Mio. EUR
Anlagevermögen 4 Mio. EUR
Langfristiges Umlaufvermögen 1 Mio. EUR

Beide Ausprägungen der Goldenen Bilanzregel sind im gegebenen Fall erfüllt. Es ergeben sich im Einzelnen folgende Ergebnisse:

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