Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse / 3.3 Erstellen einer Strukturbilanz

Üblich ist eine Untergliederung der Einzelpositionen nach Laufzeiten. Hieraus kann der Bilanzanalyst erkennen, welche Geldquellen zu welchem Zeitpunkt erschöpft sind oder wie lange das Kapital beim Einsatz für Investitionen, Vorratsbeschaffung oder für Geldanlagen benötigt wird. Hilfreich ist dabei die zusätzliche Aufstellung einer Strukturbilanz, die einen Überblick darüber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einzelfälle

Rz. 51 Mit Urteil v. 17.2.2005[1] hatte der EuGH entschieden, dass sich private Glücksspielbetreiber entgegen der nationalen Regelung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, die insoweit eine Steuerbefreiung nur für Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken gewährt, unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie [2] berufen können. Der BFH ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.10 Vorsicht (prudence)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Nicht nur vorübergehende Verwendung

Rz. 125 Von einer nicht nur vorübergehenden Verwendung ist auszugehen, wenn die Gegenstände in dem im anderen Mitgliedstaat gelegenen Unternehmensteil dem Anlagevermögen zugeführt werden.[1] Praxis-Beispiel Wegen der Modernisierung der EDV-Anlage in der Unternehmensleitung in München werden die bisher dort benutzten Geräte an die Filiale nach Straßburg abgegeben. Die Gegenstän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Steuerfreistellung bei Aktieneigenhandel

Streitig ist, ob der Erwerb eigener Anteile und der Erwerb von Anteilen an Spezial-Investmentfonds unter die Ausnahmevorschrift des § 8b Abs. 7 S. 2 KStG i.d.F. der Jahre 2004-2008 fiel. Erwirbt ein Finanzunternehmen i.S.d. KWG eigene Aktien, um in der Erwartung eines Kursanstiegs seine Verpflichtungen zur Weitergabe dieser Anteile im Rahmen von Belegschaftsaktien-Programmen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.1 Pflanzenbestände

Rz. 530b Gehören können Pflanzenbestände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Dauerkulturen sind dem abnutzbaren Anlagevermögen zuzurechnen. Hierzu gehören z. B. Reb-, Hopfen-, Spargel-, Erdbeer- und Rhabarberanlagen, Obstbaumkulturen oder Beerensträucher. Zum Umlaufvermögen rechnen dagegen mehrjährige Kulturen und Pflanzen mit einer Kulturzeit von weniger als einem Jahr. Mehrjä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.2 Geschlagenes Holz

Rz. 554 Das stehende Holz ist ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Erst mit der Trennung von der Wurzel wird es zu Umlaufvermögen.[1] Die Trennung erfolgt im Regelfall durch Einschlag. Im Falle einer Kalamität tritt der Übergang vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Aufbereitung des Holzes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.3 Baumschulen

Rz. 625 Pflanzenbestände in Baumschulkulturen (Rz. 72) stellen Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar, wenn sie dazu bestimmt sind, durch Verkauf einen einmaligen Ertrag zu erbringen. Sie gehören zu den mehrjährigen Kulturen. Zu bewerten sind sie mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert.[1] Die Bewertung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.6 Vorräte

Rz. 541a Bei den Vorräten handelt es sich in der Hauptsache um die Ernte. Vorräte rechnen zum Umlaufvermögen. Die Bewertung erfolgt nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Angesetzt werden können aber auch Durchschnittswerte. Verzichtet werden kann auf die Bestandsaufnahme und Bilanzierung bei selbst gewonnenen, nicht zum Verkauf bestimmten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.2 Zurechnung des übernommenen Inventars

Rz. 493 Soweit es sich bei dem vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung zur Nutzung übernommenen Inventar um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, bleibt dieses im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsart weiterhin ihm zuzurechnen; er muss es unverändert mit den Werten fortführen, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.5 Energiepflanzen

Rz. 541 Von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden zunehmend Energiepflanzen zur Biomasseerzeugung auf Kurzumtriebsplantagen angebaut. Diese dienen der Energieholzerzeugung oder der Holzerzeugung zur stofflichen Verwertung. Dienen die von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben angepflanzten schnell wachsenden Gehölze der Energieerzeugung, handelt es sich um die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.9 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 435 Die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sind Hilfsgeschäfte eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Betriebs, es sei denn, der Land- und Forstwirt veräußert wiederholt innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Gewinnabsicht land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die e...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Liquiditätsplanung: So steu... / 2.2 Langfristige Engpässe

Sind finanzielle Engpässe langfristiger Natur, sind in der Regel einschneidende Schritte notwendig. Im Grunde gibt es folgende Ansatzpunkte: Kürzen von Ausgaben Erhöhen von Einnahmen. Das Kürzen von Vereinsangeboten führt in der Regel zu verminderten Ausgaben, ist jedoch eine recht unattraktive Maßnahme. Man läuft Gefahr, dass möglicherweise einige Mitglieder abspringen werden....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umlaufvermögen

1. Begriff Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Umkehrschluss aus Abs. 2 ergibt, dass dem Umlaufvermögen diejenigen Vermögensgegenstände zugehören, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es handelt sich um Vermögensgegenstände, deren Bestimmung es ist, alsbald verbraucht, verarbeitet oder veräußert zu werden (Müller in BKT, Bilanzrecht, § 247 HGB Rz. 291...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Aktivierungspflicht immaterieller Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen

Rz. 252 [Autor/Zitation] Das Aktivierungsverbot umfasst nur nicht entgeltlich erworbene immaterielle und damit selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Für das Umlaufvermögen bestehen hingegen keine Einschränkungen, weshalb entgeltlich und unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren sind (so auch in Deutschland, s. Rz. 170). Die U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umlaufvermögen

Rz. 179 [Autor/Zitation] Dem Umlaufvermögen sind diejenigen Vermögensgegenstände zuzuordnen, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Zur Zweckbestimmung s. Rz. 126 ff. Auf die tatsächliche Verweildauer des Vermögensgegenstands im Unternehmen kommt es nicht an (s. dazu auch Rz. 113).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Differenzierte Bewertung in Abhängigkeit der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 regelt die Wertansätze der Vermögensgegenstände und bestimmt, dass diese höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach Abs. 3 und 4, zu bewerten sind. Der Begriff des Vermögensgegenstands wird im HGB an mehreren Stellen verwandt (vgl. zB §§ 240, 241, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2), ohne dass der Begri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen

1. Anlagevermögen Rz. 173 [Autor/Zitation] Jeder Vermögensgegenstand ist entweder dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen (s. dazu bereits Rz. 153). Maßgeblich ist, ob ein Vermögensgegenstand dauernd dem Geschäftsbetrieb dient (zu den Begriffen "dauernd" und "Geschäftsbetrieb" s. Rz. 113 und Rz. 112; Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 198 Rz. 33). Es kommt primär a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen (Abs. 2)

I. Anlagevermögen 1. Begriff Rz. 111 [Autor/Zitation] Das Anlagevermögen zeichnet sich gem. Abs. 1 dadurch aus, dass es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Ein Gegenstand muss also, um als Anlagevermögen ausgewiesen zu werden, zum einen dem Geschäftsbetrieb dienen, und zum anderen auf Dauer dazu bestimmt sein (Link, BB 2023, 1643, 1644). Es handelt sich u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 14. Bewertungsmaßstab für Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 1041 [Autor/Zitation] Zum steuerlichen Bewertungsmaßstab des öEStG für Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie zu Ab- und Zuschreibungen nach dem öEStG s. bereits näher § 243 Rz. 103 ff., 101, 113.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / c) Umlaufvermögen und seine Bewertung

Rz. 379 Unterhaltsrelevanz Hinweis Eine geänderte Bewertung eines Wirtschaftsgutes (hier des Umlaufvermögens) ist erfolgswirksam mit daraus resultierender Auswirkung auf das Unterhaltseinkommen! aa) Abgrenzung zum Anlagevermögen und Grundsatz der Bewertung Rz. 380 Während das Anlagevermögen dem Unternehmen dauerhaft zur betrieblichen Leistungserstellung dient, können die Vermög...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strenges Niederstwertprinzip beim Umlaufvermögen

1. Grundsatz Rz. 750 [Autor/Zitation] Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 geregelte Imparitätsprinzip, wonach bis zum Abschlussstichtag drohende oder entstandene Verluste zu berücksichtigen sind, noch nicht realisierte Gewinne hingegen nicht berücksichtigt werden dürfen, erfährt durch die Regelung des § 253 Abs. 4 für die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens eine konkrete Ausprägung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Forderungen im Umlaufvermögen

Rz. 794 [Autor/Zitation] Das strenge Niederstwertprinzip ist auch auf die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Forderungen einschließlich der geleisteten Anzahlungen anzuwenden. Forderungen sind somit höchstens zu dem Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (Abs. 4 Satz 2). Der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag iSv. Abs. 4 Satz 2 wird im Grun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anlagevermögen

Rz. 173 [Autor/Zitation] Jeder Vermögensgegenstand ist entweder dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen (s. dazu bereits Rz. 153). Maßgeblich ist, ob ein Vermögensgegenstand dauernd dem Geschäftsbetrieb dient (zu den Begriffen "dauernd" und "Geschäftsbetrieb" s. Rz. 113 und Rz. 112; Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 198 Rz. 33). Es kommt primär auf die Zweckbesti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Aktivierungspflicht immaterieller Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 170 [Autor/Zitation] Sowohl das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 als auch das Aktivierungsverbot nach § 248 Abs. 2 Satz 2 sind nur im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen zuzuordnenden selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen von Bedeutung. Immaterielle Vermögensgegenstände, die zum Umlaufvermögen gehören, werden von § 248 Abs. 2 nicht erfasst....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff

Rz. 111 [Autor/Zitation] Das Anlagevermögen zeichnet sich gem. Abs. 1 dadurch aus, dass es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Ein Gegenstand muss also, um als Anlagevermögen ausgewiesen zu werden, zum einen dem Geschäftsbetrieb dienen, und zum anderen auf Dauer dazu bestimmt sein (Link, BB 2023, 1643, 1644). Es handelt sich um "Gebrauchsgüter" im Gegen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Anlagevermögen

Rz. 137 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Anwendung des § 248 Abs. 2 Satz 1 ist, dass es sich um selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Die Aktivierung im Umlaufvermögen ist dadurch folglich nicht betroffen (vgl. Rz. 170). Nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 247 Abs. 2 gehören zum Anlagevermögen dabei nur solche Vermög...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff

Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Umkehrschluss aus Abs. 2 ergibt, dass dem Umlaufvermögen diejenigen Vermögensgegenstände zugehören, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es handelt sich um Vermögensgegenstände, deren Bestimmung es ist, alsbald verbraucht, verarbeitet oder veräußert zu werden (Müller in BKT, Bilanzrecht, § 247 HGB Rz. 291 [3/2020])...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 151 [Autor/Zitation] § 198 öUGB Inhalt der Bilanz (1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 195 aufzugliedern. (2) Als Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauer...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bilanzaufbau nach § 266 HGB

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Blick nach Österreich

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Regelung zum Inhalt der Bilanz in § 198 Abs. 1 öUGB entspricht inhaltlich § 247 Abs. 1 HGB. Im Unterschied zu Deutschland fordert der Wortlaut der österreichischen Regelung eine Aufgliederung der Schulden in Rückstellungen und Verbindlichkeiten; zudem besteht ein ausdrücklicher Verweis auf § 195 öUGB, dem Pendant zu § 243 HGB (s. Rz. 152 ff.). Eben...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gliederung

Rz. 129 [Autor/Zitation] Für Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die unter das PublG fallen, sowie Personengesellschaften iSd. § 264a gilt die Gliederung des § 266 Abs. 2 B. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen allerdings nur nach Vorräten, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, Wertpapieren sowie flüssigen Mitteln (Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kredit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abgrenzung

Rz. 180 [Autor/Zitation] Bei Änderung der Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstands muss eine Umgliederung vom Anlagevermögen ins Umlaufvermögen oder umgekehrt erfolgen. Die Zuordnung im ersten Geschäftsjahr der Anschaffung oder Herstellung ist aber insofern von Bedeutung, als iSd. Kontinuität des Unternehmens davon auszugehen ist, dass sich die Widmung nicht ändert, wenn da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Bereits die Aktiennovelle 1931 sah in 261a Abs. 1 II. und IV. die Unterscheidung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen vor. § 261 enthielt in Nr. 1 Bewertungsvorschriften für "Anlagen und andere Vermögensgegenstände, die dauernd zum Geschäftsbetriebe der Gesellschaft bestimmt sind" sowie "Wertpapiere, die dauernd zum Geschäftsbetriebe der Gesellschaft be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wertansätze der Vermögensgegenstände

Rz. 858 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip, vgl. Rz. 54 und Rz. 65; zum nicht im öUGB definierten Begriff Vermögensgegenstand s. § 246 Rz. 388 f.). Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 201 öUGB zu ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 750 [Autor/Zitation] Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 geregelte Imparitätsprinzip, wonach bis zum Abschlussstichtag drohende oder entstandene Verluste zu berücksichtigen sind, noch nicht realisierte Gewinne hingegen nicht berücksichtigt werden dürfen, erfährt durch die Regelung des § 253 Abs. 4 für die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens eine konkrete Ausprägung in Form des...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Wertpapiere

Rz. 399 Wenn die Wertpapiere, z.B. bei Banken und Finanzdienstleistern, nicht dauernd dem Unternehmen dienen, sind sie im Umlaufvermögen auszuweisen. Hierzu gehören auch Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile und sonstige Wertpapiere. Ihre Bewertung folgt dem strengen Niederstwertprinzip, so dass auch vorübergehende Wertminderungen durch eine außerplanmäßige Absc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zeitpunkt der Abgrenzung; Umgliederung

Rz. 136 [Autor/Zitation] Dem Stichtagsprinzip entsprechend ist die Qualifizierung eines Vermögensgegenstands als Anlage- oder Umlaufvermögen auf den jeweiligen Bilanzstichtag vorzunehmen (Behrens/Renner, DStR 2013, 1458, 1461; Müller in BKT, Bilanzrecht, § 247 HGB Rz. 282 [3/2020]; Schubert/Huber in Beck BilKomm.13, § 247 HGB Rz. 253). Im Laufe eines GJ kann eine Änderung der...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Systematisierung der einzelnen Wirtschaftsgüter/Vermögenswerte in der Steuerbilanz

Rz. 285 Zum Zweck der Bewertung werden Bilanzposten in § 266 HGB, § 6 EStG wie folgt eingeteilt:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerliche Abschreibung bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

Rz. 805 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind andere als die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Ist der Teilwert (§ 6 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 800 [Autor/Zitation] Das Niederstwertprinzip folgt aus dem Prinzip der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4). Danach sollte der Bilanzansatz nicht höher sein als der Wert, der bei einer Veräußerung der Wertpapiere zum Kurs des Abschlussstichtags erzielt werden könnte. Da im Umlaufvermögen typisierend mit einer alsbaldigen Veräußerung gerechnet wird, erscheint es unumgänglich, bei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Teilwertabschreibung und ihre Bedeutung im Familienrecht

Rz. 287 ▪ Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierend und damit für die Einkommensermittlung von größter Bedeutung ist die Teilwertabschreibung, die von Familienrechtlern praktisch nicht beachtet wird und mindestens die wirtschaftliche Bedeutung der AfA hat. Im Gegensatz zur AfA, die nur für das Anlagevermögen relevant ist, gilt die Teilwertabschreibung auch für das Umlaufvermögen. Ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsätzliche Festlegung einer Wertober- und einer Wertuntergrenze für die Vermögensgegenstände

Rz. 54 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 schreibt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wertobergrenze für alle Kaufleute verbindlich vor. Diese Wertobergrenze vermindert sich um die nach Abs. 3 und 4 vorzunehmenden Abschreibungen. Seit BilMoG 2009 sind die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung bei dauer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anlagevermögen

1. Begriff Rz. 111 [Autor/Zitation] Das Anlagevermögen zeichnet sich gem. Abs. 1 dadurch aus, dass es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Ein Gegenstand muss also, um als Anlagevermögen ausgewiesen zu werden, zum einen dem Geschäftsbetrieb dienen, und zum anderen auf Dauer dazu bestimmt sein (Link, BB 2023, 1643, 1644). Es handelt sich um "Gebrauchsgüter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 552 [Autor/Zitation] Der beizulegende Zeitwert ist in § 189a Z 4 öUGB als Börsenkurs oder Marktpreis definiert (in Anlehnung an IFRS 13 zum Fair Value, vgl. Petutschnig/Schallmeiner, RWZ 2014, 330; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 390); mit dem Anti-Gold-Plating Gesetz 2019 wurden Zweifelsfragen klargestellt (s. sogleich Rz. 553, wo bspw. der frühere mit dem RÄG 2014 einge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abgrenzung

1. Zeitpunkt der Abgrenzung; Umgliederung Rz. 136 [Autor/Zitation] Dem Stichtagsprinzip entsprechend ist die Qualifizierung eines Vermögensgegenstands als Anlage- oder Umlaufvermögen auf den jeweiligen Bilanzstichtag vorzunehmen (Behrens/Renner, DStR 2013, 1458, 1461; Müller in BKT, Bilanzrecht, § 247 HGB Rz. 282 [3/2020]; Schubert/Huber in Beck BilKomm.13, § 247 HGB Rz. 253)....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Knapp, Was darf der Kaufmann als seine Vermögensgegenstände bilanzieren?, DB 1971, 1121; Wagner, Bilanzausweis vermieteter Gegenstände beim Leasinggeber (I), DB 1974, 297; Fabri, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung entgeltlicher Nutzungsverhältnisse, 1986; Freericks, Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungspflicht in Handels- und Steuerbilanz, 1976; Lamers, Aktivierungsf...mehr