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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / D. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Prof. Dr. Susanne Tiedchen
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Rz. 151

[Autor/Zitation]

§ 198 öUGB Inhalt der Bilanz

(1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 195 aufzugliedern.

(2) Als Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2009)

(4) Als Umlaufvermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die nicht bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

(5)–(7) … (abgedruckt bei § 250 Rz. 182)

(8) … (abgedruckt bei § 249 Rz. 357)

(9)–(10) …

§ 200 öUGB Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung

1In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Erträge und Aufwendungen unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 195 aufzugliedern. 2Der Jahresüberschuß (Jahresfehlbetrag) und der Bilanzgewinn (Bilanzverlust) sind gesondert auszuweisen.

Autoren:

Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 21–40, 151–184)

Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 21–40, 151, 185–187)

Dr. Karl Stückler, Wien (Rz. 21–40, 151–187)
unter Mitarbeit von Lena Payer und Karolina Olesinska (Rz. 21–40, 151–187)

Schrifttum:

Pircher/Partl, Der Ausweis von Vermögensgegenständen im Anlage- oder Umlaufvermögen nach dem RLG, RWZ 1999, 75; Bertl/Hirschler, Die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen, RWZ 2001, 226; Bertl/Hirschler, Kriterien für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen, RWZ 2005, 167; Fritz-Schmied/Rutter, Steuerliche Behandlung von Anschaffungs- bzw Veräußerungsgeschäften zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, ÖStZ 2007, 479; Maier, Sind Gegenstände eines Sachdividendenbeschlusses vor ihrer Ausschüttung gegebenenfalls vom A...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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