Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.2.2 Produktplatzierung (Product Placement)

Beim Product Placement stellt ein Unternehmen dem Influencer (zeitweise) das entsprechende Produkt zur Verfügung und dieser bindet es mehr oder weniger offensichtlich in seine Inhalte ein. Rechtlich versteht man unter Produktplatzierung die "gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einfluss von Sonderregelung... / Zusammenfassung

Die umsatzsteuerrechtliche Beratung konzentriert sich regelmäßig auf die wesentlichen Fragen der Bestimmung des Orts einer Leistung, der Anwendung von Steuerbefreiungen oder der Bestimmung des Steuerschuldners. Sonderregelungen des Umsatzsteuerrechts, wie die Anwendung der Differenzbesteuerung, der Besteuerung von Reiseleistungen oder die Prüfung der Vorteile bei der Vorsteu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / 3. Nachbehaltensfristen & Co.

Eine i.S.v. § 6a Satz 4 GrEStG schädliche Änderung des Beherrschungsverhältnisses innerhalb der Nachbehaltensfrist ist anzuzeigen (§ 19 Abs. 2 Nr. 4a GrEStG). Anzeigepflichtig sind hierbei die Steuerschuldner. Wird die Nachbehaltensfrist nicht eingehalten, entfällt die Begünstigung. Die Verletzung der Nachbehaltensfrist stellt ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)

Tz. 247 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer schuldet im Regelfall derjenige, der eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt (der Leistende). Sitzt der Leistende im Ausland, erbringt aber eine Leistung in Deutschland (z. B. der polnische Klempner), schuldet er dem deutschen Finanzamt gegenüber deutsche Umsatzsteuer. Allerdings sieht es der Gese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Tz. 319 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinn setzt das selbständige Ausüben einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit voraus. Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Hiernach fehlt es an einer selbständigen Tätigkeit, wenn eine juristische Person (sog. Organgesell...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldnerschaft (§ 13a UStG)

Tz. 245 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerschuldner i. S. v. § 13a UStG (Anhang 5) ist in Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) und des § 14c Abs. 1 UStG (Anhang 5) der Unternehmer; des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG (Anhang 5) der Erwerber; des § 6a Abs. 4 UStG (Anhang 5) der Abnehmer; des § 14c Abs. 2 UStG (Anhang 5) der Aussteller der Rechnung; des § 25b Abs. 2 UStG (Anhang 5) der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftung bei Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Forderungen nach § 13c UStG

Tz. 251 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 13c UStG (Anhang 5) dient der Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmer häufig finanziell nicht mehr in der Lage ist, die von ihm geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten, weil der Abtretungsempfänger (Inhaber der Forderung) diese Forderung eingezogen hat und der leistende Unternehmer keine Liquidität...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 72. Lohnsteuer

Rz. 1057 Der Arbeitnehmer unterliegt mit seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit der ESt (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Vorauszahlungssteuer wird sie bei der jeweiligen Lohnzahlung im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens erhoben (vgl. Rdn 1066 ff.). Im Lohnsteuerabzug...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Rechnung über Kleinbeträge

Tz. 265 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten (s. § 33 UStDV, Anhang 6): den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum), die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Le...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Tausch oder tauschähnliche Umsätze

Tz. 30 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Tausch liegt nach § 3 Nr. 12 Satz 1 UStG (Anhang 5) vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Gegenlieferung besteht. Von einem tauschähnlichen Umsatz geht der Gesetzgeber aus, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht. Ist der Wert der gegenseitigen Lieferungen oder sonstigen L...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung der Kleinunternehmer

Tz. 348 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Verein braucht keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, wenn die Umsätze des Vorjahres 17 500 EUR (mit Wirkung vom 01.1.02020 wurde diese Grenze auf 22 000 EUR angehoben) nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen (s. § 19 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Diese Regelung hat zur Folge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerberechnungsschemata

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 4 Grundsteuermesszahlen (1) 1Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 %. 2Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 % ermäßigt. (2) 1Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird um 25 % ermäßigt, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners besteht. 2Dies gi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Organschaft

Organträger und Organgesellschaft sind jeweils selbstständige Körperschaftsteuersubjekte, auf deren Einkommensermittlung die allgemeinen Vorschriften anwendbar sind. Im Verhältnis beider Gesellschaften zueinander sind auch die Regeln über die verdeckte Gewinnausschüttung anwendbar.[1] Dabei ist der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Organgesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Nichtunternehmer (§ 21 Abs. 2 AO)

Rz. 15 § 21 Abs. 2 AO regelt die Zuständigkeit für die Besteuerung von Personen, die keine Unternehmer i. S. d. §§ 2, 2a UStG sind. Die Fälle, in denen diese Steuerschuldner sind, ergeben sich aus § 13a Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 UStG sowie aus § 13b Abs. 5 S. 1 UStG.[1] Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei die Fälle des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3 Anlass für die Amtshandlung

Rz. 5 § 24 AO erklärt die Finanzbehörde für zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. Anlass für eine Amtshandlung tritt hervor, wenn eine sachlich zuständige Finanzbehörde aufgrund konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass Anlass zu hoheitlichem Tätigwerden besteht.[1] Da der Anlass für die Amtshandlung objektiv bestehen muss, muss es sich dabei ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Maßgeblichkeit des Leistungsorts

Rz. 514 Neben der allgemeinen Definition der Begriffe "Inland" und "Ausland" enthält § 1 Abs. 2 UStG in S. 3 der Vorschrift noch eine allgemeine Feststellung, die eigentlich aus den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes ableitbar wäre und deshalb nur klarstellenden Charakter hat: Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7.2 Änderung in § 59 UStDV

Rz. 57j Durch Art. 16 Nr. 3 JStG 2020 wurde § 59 S. 1 Nr. 4 und 5 UStDV mWv 1.7.2021[1] durch folgende Nummern 4 bis 6 ersetzt: "4. im Inland als Steuerschuldner vor dem 1. Juli 2021 nur Umsätze im Sinne des § 3a Absatz 5 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18 Absatz 4c des Gesetzes Gebrauch gemacht hat oder diese Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat erklärt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Im Vergütungszeitraum keine oder nur bestimmte Umsätze im Inland ausgeführt

Rz. 101 Nach § 59 UStDV sind nur folgende im Ausland ansässige Unternehmer vergütungsberechtigt: (1) Unternehmer, die im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG ausgeführt haben.[1] Auch nur geringe Hilfsumsätze sind schädlich.[2] Gleiches dürfte für unentgeltliche Wertabgaben[3] gelten.[4] Die Regelung entspricht Art. 3 Buchst. b der R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57i Durch Art. 14 Nr. 11 Buchst. i JStG 2020[1] wurde § 18 Abs. 9 S. 7 UStG mWv 1.7.2021[2] durch die folgenden Sätze ersetzt: "Die Sätze 5 und 6 gelten nicht für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, soweit sie im Besteuerungszeitraum (§ 16 Absatz 1 Satz 2) vor dem 1. Juli 2021 als Steuerschuldner Umsätze nach § 3a Absatz 5 im Gemeinschaftsgebiet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Änderungen durch das sog. Kroatiengesetz

Rz. 39 Durch Art. 11 des Gesetzes v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.1.2015 in § 59 S. 1 UStDV eine neue Nr. 5 angefügt, wonach das Vergütungsverfahren auch für den Fall anzuwenden ist, dass der Unternehmer "im Inland als Steuerschuldner nur Umsätze i. S. d. § 3a Abs. 5 des Gesetzes erbracht hat und von dem Wahlrecht nach § 18 Abs. 4e des Gesetzes Gebrauch gemacht hat". Rz. 40 einst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57f Durch Art. 12 Nr. 13 Buchst. a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[1] wurde mWv 1.1.2020 in § 18 Abs. 9 UStG nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: "Sind die durch die Rechtsverordnung nach den Sätzen 1 und 2 geregelten Voraussetzungen des besonderen Verfahrens erfüll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 1 UStG ist als Eingangsvorschrift des UStG die wesentliche Vorschrift, die im Ersten Abschnitt des UStG (§ 1 bis § 3g UStG) den Steuertatbestand beschreibt. Dabei wird in § 1 Abs. 2 und Abs. 2a UStG abschließend der räumliche Anwendungsbereich für das deutsche Umsatzsteuerrecht (Inland – Ausland – übriges Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet) vorgegeben und unter E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.2 Änderung anderer Bemessungsgrundlagen

Rz. 115 Für die entgeltlichen Umsätze in der Form der Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) sowie für den innergemeinschaftlichen Erwerb in der Grundform des § 1a Abs. 1 (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) bildet das Entgelt die Bemessungsgrundlage. Das gilt auch dann, wenn bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 – 12 UStG (Ausnahmen in §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Besonderheiten bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung (§ 9 Abs. 3 UStG)

Rz. 187 Wie in Rz. 17 und 30 erwähnt, regelt seit dem 1.1.2002 der zu diesem Zeitpunkt an den bisherigen § 9 UStG angefügte Abs. 3 die Frist, bis zu der bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsschuldner von § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht werden kann. Rz. 188 Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit dieser Vorschrift wie folgt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge – § 18 Abs. 9 S. 3 UStG

Rz. 109 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem ausländischen Abnehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 8. EG-RL bzw. die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.1.1 Erfordernis eines förmlichen Gesetzes oder einer Satzung

Rz. 38 Im Steuerrecht, dessen Steuerbelastungsentscheidungen und Tarifgestaltungen weitgehend vom Willen des Gesetzgebers abhängen, ist von einem strengen Gesetzesvorbehalt auszugehen.[1] Die allein ausreichende Grundlage für die Besteuerung i. S. d. Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) sind Gesetze im formellen Sinn und Satzungen.[2] Wegen des in der Besteuerung liegenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 266 AO ist § 786 Abs. 1 ZPO nachgebildet. Sie nennt allerdings abweichend von der Vorbildvorschrift für die Verweisung weder § 780 Abs. 1 ZPO [1] noch § 785 ZPO.[2] Während § 780 ZPO nicht in das Verwaltungsverfahren nach der AO passt,[3] ergibt sich der Inhalt der Verweisung des § 785 ZPO im Wesentlichen bereits aus § 262 AO bzw. aus §§ 256, 257 AO...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.4 Gesetz im formellen Sinn

Rz. 13 Gesetze im formellen Sinn sind die wichtigsten Rechtsquellen und Rechtsnormen des Steuerrechts. Sie erfordern ein Zustandekommen in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren. Voraussetzung ist zunächst das Bestehen einer Gesetzgebungskompetenz.[1] Das Verfahren ist für Bundesgesetze in Art. 76- 82, 82 GG, für Landesgesetze in den Landesverfassungen vorgeschrieben. Die v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.2.1 Entschließungs- und Auswahlermessen

Rz. 17 Manche gesetzlichen Ermessensermächtigungen gewähren neben einem Entschließungsermessen (auch sog. Handlungsermessen) auch ein Auswahlermessen.[1] Rz. 18 Das Entschließungsermessen betrifft die Frage, ob die Behörde eine der von der Ermessensvorschrift bereitgestellten Rechtsfolge eintreten lassen und ob sie überhaupt handeln will.[2] So kann die Finanzbehörde z. B. si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 7. Subsidiaritätsgrundsatz

Dass die Haftung subsidiär gegenüber der Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist, greift im Hinblick auf § 69 AO nicht, weil der Geschäftsführer i.S.v. § 219 S. 2 AO zu Lasten eines anderen, nämlich seiner GmbH, die Steuern zu entrichten hat (Veser in Zugmaier/Nöcker, AO, § 219 Rz. 30 [Stand: 1.10.2021]).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4.2 Ausgestaltung des Ertragsteuerinformationsberichts

Rz. 55 Im Ertragsteuerinformationsbericht soll eine Aufschlüsselung erfolgen nach EU-Mitgliedstaaten und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird (§ 342i HGB). Zunächst sind nach § 342h Abs. 1 HGB anzugeben: Name des unverbundenen Unternehmens bzw. des obersten Mutterunternehmens; Berichtszeitraum; die dem Bericht zugrundeliegende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / b) Einführung einer fiktiven Leistungskette bei kurzfristiger Unterkunftsvermietung und Personenbeförderung zum 1.1.2025

Diesem von der Europäische Kommission wahrgenommenen Wettbewerbsnachteil traditioneller Beherbergungsbetriebe und Taxiunternehmen soll durch die Einführung einer fiktiven Leistungskette im Rahmen der zweiten Stufe der Maßnahmen zum 1.1.2025 entgegengewirkt werden. Plattformbetreiber wird fiktiver Dienstleistungserbringer: Zu diesem Zweck soll die mehrwertsteuerrechtliche Funk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung / 2 Wirkung der ­Organschaft

Umsatzsteuerlich gilt die Organgesellschaft (Betriebsgesellschaft) als unselbstständiger Teil des Unternehmens des Organträgers (Besitzunternehmer). Alleiniger Unternehmer und Steuerschuldner innerhalb des Organkreises ist der Organträger (Besitzunternehmer). In dessen Umsatzsteuererklärung sind die von der Organgesellschaft nach außen getätigten Umsätze an Dritte sowie die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) LSt-Haftung: Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebotes i.S.d. § 219 AO

Ein Leistungsgebot (§ 219 AO i.V.m. § 254 Abs. 1 S. 1 AO) muss eine Aufforderung enthalten, einen dem Grunde und der Höhe nach genau bezeichneten Geldbetrag bei bestimmt bezeichneten Stellen in näher bezeichneter Weise (z.B. Überweisung) zu leisten. Ist die Arbeitgeberin in Bezug auf rückständige LSt unstreitig Abzugs- und Abführungsverpflichtete gewesen und soll sie aufgrund...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufrechnung / 1.3 Fälligkeit der Gegenforderung

Die Forderung, mit der aufgerechnet wird (Gegenforderung), muss entstanden und fällig sein.[1] Die Fälligkeit einer Steuerforderung der Finanzbehörden kann z. B. durch Stundung hinausgeschoben sein. Eine Aussetzung der Vollziehung schiebt die Fälligkeit nicht hinaus. Gleichwohl darf die Finanzbehörde nicht mit der "ausgesetzten" Steuerforderung aufrechnen, da die Aufrechnung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

Leitsatz 1. Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. 2. Es besteht keine Änd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.2 Sicherheitsleistung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 40 Die Zahlungsverjährung wird unterbrochen durch Sicherheitsleistung nach §§ 241 ff. AO oder nach Art. 112 UZK. Das bloße Verlangen der Finanzbehörde, Sicherheiten zu stellen, genügt nicht. Die Sicherheit muss tatsächlich geleistet werden. Die Leistung von Sicherheiten seitens des Steuerschuldners ist Realakt, kein Verwaltungsakt.[1] Sicherheitsleistung kommt nur für An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Anwendungsregeln

Rz. 5 Die Vorschrift gilt sowohl für Unterbrechungshandlungen der Finanzbehörde gegen den Stpfl. als auch für Unterbrechungshandlungen des Gläubigers eines gegen die Finanzbehörde gerichteten Anspruchs.[1] Rz. 6 Unterbrechung der Verjährung tritt nur ein, wenn es sich um eine Maßnahme mit Außenwirkung handelt, die also in der Außenwelt in Erscheinung tritt. Rein innerdienstli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1.2 Stundung, § 222 AO

Rz. 30 Stundung ist ein Verwaltungsakt.[1] Stundung kommt nur für Ansprüche der Finanzbehörde in Betracht. Die Unterbrechung tritt nur gegenüber demjenigen Steuerschuldner ein, dem Stundung gewährt worden ist. Der Verwaltungsakt der Stundung muss dem Schuldner zugehen. Der Schuldner muss eindeutig wissen, ob die Verjährungsfrist unterbrochen ist oder nicht. Entfaltet ein Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.4 Anmeldung im Insolvenzverfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 49 Zur Unterbrechung der Verjährung führt die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren als Insolvenzforderung.[1] Die verjährungsunterbrechende Wirkung entspricht der Regelung[2], dass Vollstreckungsmaßnahmen während des Insolvenzverfahrens unzulässig sind.[3] Die Anmeldung ist kein Verwaltungsakt. Sie kommt nur für Ansprüche der Finanzbehörde in Betracht. Die Unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1.1 Zahlungsaufschub, Art. 110 UZK

Rz. 29 Die Frist für die Zahlungsverjährung wird im Zollrecht durch Zahlungsaufschub nach Art. 110 UZK unterbrochen. Gewährung von Zahlungsaufschub ist ein Verwaltungsakt. Zahlungsaufschub kommt nur für Ansprüche der Finanzbehörde gegen den Stpfl. in Betracht. Die Unterbrechung tritt nur gegenüber demjenigen Steuerschuldner ein, dem Zahlungsaufschub gewährt worden ist. Der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1.3 Aussetzung der Vollziehung, § 361 Abs. 2, 3 AO; § 69 Abs. 2, 3 FGO

Rz. 31 Aussetzung der Vollziehung führt in Höhe des ausgesetzten Betrags zur Ablaufhemmung, und zwar sowohl, wenn die Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörde erfolgt[1], als auch, wenn sie durch das FG angeordnet wird.[2] Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde ist ein Verwaltungsakt.[3] Die Aussetzung muss sich gerade auf den Steuerbescheid beziehen, der die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Vollstreckungsmaßnahme (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 44 Vollstreckungsmaßnahmen sind die Handlungen, mit denen die Finanzbehörde die zwangsweise Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren bewirken will. Die dafür zulässigen Maßnahmen sind in §§ 249ff. AO abschließend bestimmt.[1] Vollstreckungsmaßnahmen führen zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Maßnahme erfolgre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1.5 Vollstreckungsaufschub, § 258 AO

Rz. 36 Ein Vollstreckungsaufschub muss nicht notwendig in Form eines schriftlichen Verwaltungsakts ergehen. Er liegt in jeder Maßnahme, mit der die Finanzbehörde dem Vollstreckungsschuldner bekannt gibt, von der zwangsweisen Durchsetzung der offenen Steueransprüche zeitweise absehen zu wollen. Die Maßnahme kann schriftlich oder mündlich bekannt gegeben werden.[1] Auch eine V...mehr