Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.3 Überlassung per Entgeltumwandlung

Eine Beteiligung des Mitarbeiters an der Finanzierung des Dienstrades erfolgt in der Regel in Form einer Gehaltsumwandlung oder Entgeltumwandlung. Dabei werden die Leasingraten vom Bruttolohn abgezogen. Sie mindern somit das Steuer- und Sozialversicherungs-Brutto und die berechneten Abzüge. Gleichzeitig muss jedoch der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des Fahrrads versteuer...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.1 Gesellschafterkonten und vollständige Ergebnisverwendungsbilanzierung

Rz. 746 Die folgenden Regelungen eignen sich, um eine bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung nach der vollständigen Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowohl den steuerlichen Zielen der Anwender der Op...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.2 Gesellschafterkonten und keine Ergebnisverwendungsbilanzierung

Rz. 747 Die folgenden Regelungen eignen sich zum einen, um bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung ohne Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher sowie eine Bilanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 64c HGB zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Reg...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / 5 Permanente Safe Harbours (§§ 79-81 MinStG)

Die im Detail äußerst komplexen Regelungen zur Mindeststeuer und die damit einhergehenden aufwändigen Berechnungen sollen durch eine Reihe von Vereinfachungen abgemildert werden, die zum Großteil erst nach der Veröffentlichung der finalen EU-Richtlinie im Inclusive Framework on BEPS vereinbart und dort als sog. Safe Harbours ausformuliert wurden. In die deutsche Mindeststeue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

Rz. 176 I. R. d. Berichtspflichten nach Abs. 2 Satz 1 hat der Abschlussprüfer zu folgenden Bereichen Ausführungen in den Prüfungsbericht aufzunehmen: Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag, Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse, Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses. Rz. 177 Bzgl. des Konsolidierungskreises ist – da entsprechende Ang...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 1 Optionsmodell nach § 1a KStG

Rz. 730 Das deutsche Unternehmenssteuersystem wird als dualistisch bezeichnet: Kapitalgesellschaften werden nach dem Trennungsprinzip, Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen selbst der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, während Ihre Gesellschafter bezüglich der Unternehmensgewinne erst bei Ausschüttung steuerpfli...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2023 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft sind verschiedene Entscheidungen ergangen. Zur Frage der Eingliederung einer Personengesellschaft in einen einheitlichen Organkreis hat der BFH[1] jetzt entsprechend den Vorgaben des EuGH[2] entschiede...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 2 Vorgaben der DSGVO

Seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen in der Datenschutzerklärung (auch) Angaben zu den jeweils erhobenen sowie verarbeiteten Daten der Nutzer nebst Rechtsgrundlage machen. Dies ergibt sich aus Art. 13 und Art. 14 DSVGO. Hierzu gehören auch Informationen über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 1 Steuer- und beitragsrechtliche Beurteilung

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Wichtig Unterstützungen des Arbeitgebers sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt Soweit Erholungsbeihilfen ausnahmsweise als Unterstützungen an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / II. Abgrenzung zur steuerlichen Festsetzungsverjährung

Zu unterscheiden von der Strafverfolgungsverjährung ist die Festsetzungsverjährung im steuerrechtlichen Sinne. Für hinterzogene Steuern und für leichtfertig verkürzte Steuern gelten jeweils verlängerte Festsetzungsfristen nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Diese beträgt für hinterzogene Steuern zehn und für leichtfertig verkürzte Steuern fünf Jahre. Beachten Sie: Die Festsetzungsfris...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / I. Wesen und Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung

Rechtsfrieden: Das Wesen der Strafverfolgungsverjährung wird von diversen Aspekten geprägt. Zum einen dient die Verjährung dem Rechtsfrieden, denn es ist anerkannt, dass das Strafbedürfnis mit zunehmendem zeitlichem Abstand schwindet (BGH v. 19.2.1963 – 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274; Ebner in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 376 AO Rz. 5; Asholt in Hüls/R...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 9. Insolvenzverfahren

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Verjährung im Steuerstrafre... / V. Bedeutung für die Selbstanzeigeberatung

Da für Selbstanzeigen das Vollständigkeitsgebot gilt und eine Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO nur wirksam werden kann, wenn zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre, Angaben ergänzt oder nachgeholt werden, muss der steuerliche Berater für seinen Mandanten...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)

Leitsatz Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die An-tragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steu-erabzugs nach § 50a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung. Normenkette § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Nr. 1, § 19 FVG, § 193 AO Sachverhalt Die Klägerin, eine KG, die eine Konzertdirektio...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Die gesonderte Feststellung... / VII. Fazit

Die Besteuerung erfolgt im Falle der gesonderten (ggf. und einheitlichen Feststellung) in zwei Schritten. Die Grundlagen der Besteuerung (z.B. bestimmte Einkünfte) werden in einem gesonderten Verfahren ermittelt und durch einen gesonderten Bescheid festgestellt, dem Feststellungsbescheid. Davon getrennt wird der eigentliche Steuerbescheid, in dem die zu zahlende Steuer festg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, Ass. jur., LL.M Köln-Paris[*] Wie bereits im 1. Teil dieses Beitrages erläutert, bilden die Besteuerungsgrundlagen, d.h. die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, an die die Besteuerung anknüpft, grundsätzlich einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides (§ 157 Abs. 2 AO). Vielmehr ist regelmäßig nur die Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / 1. Die möglichen Ermittlungshandlungen

Die Verjährung wird durch bestimmte, enumerativ in § 78c StGB aufgeführte Ermittlungshandlungen unterbrochen, was bedeutet, dass nach jeder wirksamen Unterbrechung die Verjährung von Neuem beginnt (§ 78c Abs. 3 S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Die Verjährung wird insb. durch folgende Maßnahmen unterbrochen: die erste Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung (z.B. du...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / 1. Beginn der Verjährung

Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Dies stellt sich bei Steuerdelikten wie folgt dar: In den Fällen von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertigerSteuerverkürzung ist die Tat jedenfalls vollendet, wenn der Taterfolg der Steuerverkürzung eingetreten oder der ungerechtfertigte Steuervorteil erlangt worden ist. Im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.4 Risiken manifestieren sich nicht auf dem Papier, sondern vor Ort

Regelmäßige Audits an den Standorten ihrer Zulieferer durchzuführen, um die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards des Unternehmens zu überprüfen, ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lage vor Ort zu beurteilen. Entscheidend ist jedoch, mit wem sich ein Unternehmen dort unterhält, beispielsweise mit dem Management des Zulieferers, mit Führungskräften oder mit Arbeiter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 9 Mittelbare Förderung der Altersteilzeit durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen des ATG für Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit sind die Aufstockungszahlungen zum Arbeitsentgelt und die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber – grundsätzlich auch oberhalb der gesetzlichen Mindestbeträge – steuer-[1] und sozialabgabenfrei.[2] Praxis-Tipp Steuer- und Sozialve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Rolle der Payroll-Abtei... / 3 Fazit

Ob als Abrechner, Berater, Geheimnisträger, interner Berichterstatter, ausführendes Organ des Gesetzgebers oder Bewahrer des Betriebsfriedens – die Fachkraft für Entgeltabrechnung hat viele Funktionen. Die Payroll sorgt dafür, dass die Beschäftigten termingerecht das korrekte Entgelt auf dem Konto haben. Sie sorgt ferner dafür, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Rolle der Payroll-Abtei... / 1.12 Viel Verantwortung

Die Lohnexperten üben viele Aufgaben parallel aus. Unter dem Strich garantieren sie Monat für Monat die pünktliche Auszahlung des richtigen Nettoentgelts und sorgen für die termingerechte Überweisung aller Beiträge und Steuern in die staatlichen Systeme. Ohne eine perfekt funktionierende Payroll gerieten viele Unternehmen rasch in Konflikte mit ihren Beschäftigten und dem St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2 Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Bei den Schadensersatzansprüchen ist zwischen der Verletzung der Hauptleistungspflichten und den Nebenpflichtverletzungen zu unterscheiden. Die Nichtleistung lässt zunächst nur den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entfallen, begründet aber nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung der Hauptleistungspflicht kommt in Betracht, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Rolle der Payroll-Abtei... / 2 Reputation der Payroll-Abteilung

Der Ruf der Fachabteilung für Entgeltabrechnung ist in den Unternehmen oftmals kein guter – und das hat mehrere Gründe. Zunächst wird die Aufgabenvielfalt der Lohnexperten von der übrigen Belegschaft und der Geschäftsführung eher nicht gesehen. Weiterhin haben viele Arbeitnehmer nur dann mit der Payroll zu tun, wenn sie glauben, dort seien Fehler zu ihrem Nachteil gemacht wo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – ATG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von Arbeits- und Fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3 Nichterhebung der Steuer nach §§ 5, 6 GrEStG

3.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird die Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft übergeht, nicht erhoben, soweit der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Geht ein Grundstück von einem Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.1.2 Gesellschafterwechsel in mehreren Rechtsakten

Erfolgt der Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG [1] dagegen schrittweise, d. h. in mehreren Rechtsakten, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG sowohl auf die Gesellschafterwechsel, die zur Tatbestandsverwirklichung des § 1 Abs. 2a GrEStG beitragen, als auch auf solche, die den Tatbestand auslösen, anzuwenden. Wichtig Vermeidung von Doppelbelastungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 1 Problematik

Insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden Handels, sind verschiedentlich große Missbrauchsfälle und Betrugsmodelle aufgedeckt worden. Dies resultiert insbesondere daraus, dass trotz ausgangsseitiger Nichtsteuerbarkeit im Inland oder Steuerfreiheit von (innergemeinschaftlichen) Lieferungen ein eingangsseitiger Vorsteuerabzug möglich ist. Des Weiteren, da ein Vorsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.6 Anwachsung

Geht das Grundstück innerhalb von 10 Jahren im Rahmen einer Anwachsung über, scheidet eine Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG in folgenden Fällen aus: Übergang auf den grundstücksübertragenden Gesamthänder (in einem oder mehreren Rechtsakten) Praxis-Beispiel Anwachsung in einem Rechtsakt A überträgt im Jahr 01 ein Grundstück auf eine GbR, an deren Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 1 Hintergründe zum Mindestlohn

Seit 2015 wird fast allen Arbeitnehmern in nahezu allen Branchen ein Mindestlohn gezahlt. Es gibt aber Ausnahmen von der Mindestlohn-Pflicht: Bspw. muss er nicht an Jugendliche unter 18 Jahre oder an Praktikanten gezahlt werden, die Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika bis zu 3 Monaten während einer Ausbildung oder des Studiums absolvieren. Allerdings: Wer einen Studien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.5 Anteilsverminderung nach vorheriger Grundstücksveräußerung

Erfolgt eine Verminderung der Anteile nach vorheriger steuerbarer Grundstücksveräußerung, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht anzuwenden, da eine Missbrauchsgestaltung objektiv ausgeschlossen ist. Die Überwachung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG endet bereits mit der Veräußerung des Grundstücks. Praxis-Beispiel Veräußerung eines Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.1.1 Gesellschafterwechsel in einem Rechtsakt

Wird infolge eines Gesellschafterwechsels der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG [1] in einem Rechtsakt vollzogen, bedarf es der Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht, da durch diesen steuerbaren Rechtsvorgang ein Missbrauch objektiv ausgeschlossen ist. Praxis-Beispiel Fiktion eines Grundstückserwerbs A überträgt im Jahr 01 ein Grundstück auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird die Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft übergeht, nicht erhoben, soweit der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Geht ein Grundstück von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand über, so wird die S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.7 Umwandlung einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung und umgekehrt

Wird innerhalb der maßgeblichen 10-Jahresfrist[2] die Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand von einer, über eine oder mehrere Gesamthandgemeinschaften bestehenden, mittelbaren zu einer unmittelbaren Beteiligung verstärkt, findet § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG keine Anwendung. Eine Abschwächung von einer unmittelbaren zu einer mittelbaren Beteiligung führ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.4.1 Steuerbefreite Schenkung

§ 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus. Die Vergünstigungen nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG sowie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bestehen fort, soweit aufgrund einer nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerbefreiten Schenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.[2] Liegt eine gemischte Schenkung vor, führt diese n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.2.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Diese Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG, denn der grundstücksübertragende Gesamthänder verliert seine gesamthänderische Mitberechtigung am Vermögen der Gesellschaft und damit auch am Grundstück. Nach Maßgabe der spezifischen grunderwerbsteuerlichen Zuordnung ändert sich als Folge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.1.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

In diesem Fall entfällt die gesamthänderischer Mitberechtigung und die Steuervergünstigung ist rückwirkend zu versagen. Praxis-Beispiel Umwandlung einer OHG in eine GmbH[1] A überträgt ein Grundstück auf eine OHG, an deren Vermögen er zu 50 % beteiligt ist. Innerhalb von 10 Jahren wird die OHG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt.[2] Die Steuer für den Grundstücksübergang nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt die laufende 10-Jahresfrist[1] fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Doppelst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.4 Verhältnis zu den personenbezogenen Befreiungsvorschriften

§ 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz nach § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GrEStG steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird. Die Vorschrift setzt die objektive Möglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand. Achtung Einbringung von Gesellschaftsanteilen § 5 GrEStG ist grundsätzlich auf alle steuerbaren Erwerbsvorgänge des § 1 GrEStG anwendbar, auch auf die fiktiven Erwerbsvorgänge nach § 1...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Die Grunderwerbsteuer erfasst den Rechtsträgerwechsel von Grundstücken. Liegen solche Rechtsvorgänge vor, lösen sie Grunderwerbsteuer unabhängig d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.3 Verhältnis zu § 1 Abs. 3a GrEStG

Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 GrEStG gilt, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a, 2b und 3 GrEStG nicht in Betracht kommt, als Rechtsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG auch ein solcher, auf Grund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 4.1 Änderung des Gesellschafterbestands bei grundbesitzenden Personengesellschaften

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Per...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Einspruch gege... / 4 Ansatzpunkte für einen Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwerte

Inzwischen gehen dem Vernehmen nach bei den Finanzämtern täglich "waschkörbeweise" Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein, mit denen insbesondere verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen geltend gemacht werden. Dabei gehen die einspruchsführenden Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.2 Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft. Mit diesem neben § 1 Abs. 2 und 2a (sowie 2b) GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grund...mehr