Seit 2015 wird fast allen Arbeitnehmern in nahezu allen Branchen ein Mindestlohn gezahlt. Es gibt aber Ausnahmen von der Mindestlohn-Pflicht: Bspw. muss er nicht an Jugendliche unter 18 Jahre oder an Praktikanten gezahlt werden, die Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika bis zu 3 Monaten während einer Ausbildung oder des Studiums absolvieren. Allerdings: Wer einen Studien- oder Berufsabschluss vorweisen kann, hat grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn. Langzeitarbeitslosen muss der Mindestlohn erst nach einem halben Jahr bezahlt werden. Auch Minijobber (2023: 520-EUR-Kräfte) haben Anspruch auf den Mindestlohn. Dank der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich die Minijob-Obergrenze zum 1.1.2024 auf 538 EUR. Insofern muss bei einer Erhöhung des Mindestlohns der Vertrag nicht angepasst werden, sofern die Entgelterhöhung nicht über den Mindestlohn hinausgeht.

 
Praxis-Beispiel

Minijob-Grenze wächst seit 2022 dynamisch mit

Ein Minijobber erhält 2023 516,00 EUR pro Monat und arbeitet dafür 43 Stunden pro Monat. Es ergibt sich ein Stundenlohn von 12,00 EUR. In 2024 steigt das Monatsgehalt bei einem Mindestlohn von 12,41 EUR auf 533,63 EUR steigen. Der Vertrag muss deshalb nicht geändert werden, weil die Minijob-Grenze gleichzeitig auf 538 EUR steigt.

Ob der Mindestlohn tatsächlich wie vorgesehen gezahlt wird, prüft der Zoll. Betriebe, die ihren Beschäftigten keinen Mindestlohn zahlen, müssen mit Bußgeldern rechnen; im Extremfall mit bis zu 500.000 EUR.

 
Wichtig

Garantien von Subunternehmer einholen

Auch Firmen, die ihren eigenen Beschäftigten den Mindestlohn zahlen, können mit Strafen belegt werden. Etwa dann, wenn sie Subunternehmer beauftragen, die ihren Mitarbeitern keinen Mindestlohn bezahlen. Um sich vor solchen Fällen und möglichen Bußgeldern zu schützen, empfiehlt es sich, eine schriftliche Bestätigung von Subunternehmern oder anderen Vertragspartnern zu verlangen, dass sie ebenfalls die Zahlung des Mindestlohns gewährleisten.

Die höheren Einkommen für Millionen Beschäftigte, und damit auch höhere Einnahmen für den Staat in Form von zusätzlichen Steuern und Sozialabgaben, haben für alle vom Mindestlohn betroffenen Firmen höhere Kosten zur Folge. Einige Betriebe und Branchen befürchten, dass sie ihre Produkte und Leistungen nicht mehr zum aktuellen Preis anbieten können und Preiserhöhungen durchsetzen und/oder Kostensenkungen umsetzen müssen.

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