Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.4 Haftungsbegrenzung

Generelle summenmäßige Haftungsbeschränkungen sind nach § 309 Nr. 7 und § 307 Abs. 1 BGB unzulässig. Das Steuerberatungsgesetz erlaubt hingegen teilweise Haftungsbegrenzungen. Nach § 67a StBerG kann die Haftung des Steuerberaters für einen fahrlässig verursachten Schaden beschränkt werden durch vorformulierte Vertragsbedingungen im Steuerberatungsvertrag auf einen Betrag von mi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.8 Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer

Die Tätigkeiten des Steuerberaters als Vormund, Pfleger oder Betreuer, aber auch als gerichtlich bestellter Vertreter gem. § 81 AO, sind gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Auch die Tätigkeit des Steuerberaters auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht zählt zu den vereinbaren Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.11 Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis – Coronahilfen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge sowohl vor den Verwaltungsgerichten als auch im Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden vertreten dürfen.[1] Mit der Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO wurde die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis, die bisl...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.4 Rating-Beratung

Die Beratung des Unternehmens im Zusammenhang mit Rating wird als wirtschaftlich zulässige Tätigkeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst. Dies gilt sowohl für die wirtschaftliche Beratung des Unternehmens im Hinblick auf ein zukünftiges Rating als auch für die Plausibilitätsbeurteilung im Rahmen von Abschlussprüfungen im Hinblick auf eine Kreditgewährung (Basel II)...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.12 Amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Die bayerische Finanzverwaltung[1] hat gemeinsam mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg eine Standard-Vollmacht entwickelt. Zugleich empfehlen sie den Gebrauch dieses Formulars. Die Vollmacht zur Vertretung im Besteuerungsverfahren kann nicht nur schriftlich, sondern auch auf andere Weise erteilt werden. Sie ist für die Finanzbehörde nur dann beachtlich, wenn sie ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 8.2 Verjährungshemmung

Bei der Hemmung der Verjährung wird der Lauf der Verjährungsfrist nach § 209 BGB angehalten. Fällt der hemmende Umstand weg, läuft die Verjährung ab diesem Zeitpunkt weiter. Die Hemmung der Verjährung ist die Regel. Für den Steuerberater relevante Hemmungstatbestände sind: Schwebende Verhandlungen mit dem Mandanten über etwaige Regressansprüche nach § 203 BGB (die Hemmung end...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlung, Unv...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.1 Allgemeine Maßnahmen

Trotz bester Vorsorgemaßnahmen passieren Fehler. Der Steuerberater muss seinem Personal klar machen, dass etwaige Fehler – gleich welcher Art – sofort mitzuteilen sind, da in einigen Fällen dann noch die Chance besteht, den Schadenseintritt ganz oder teilweise zu verhindern. Dem Personal sollte bekannt sein, dass es über die Berufshaftpflichtversicherung des Kanzleiinhabers ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.10 Tätigkeit als Existenzgründungsberater

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater besteht zum einen aus den Vorbehaltsaufgaben (§§ 3, 32 f. StBerG) und zum anderen aus wirtschaftsberatender Tätigkeit. Letztere ist gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 1 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Die Rückfrage beim Versicherer wird wegen des Umfangs der Deckung dringend empfohlen.mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.9 Tätigkeit bei Unternehmensbewertung

Die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen ist eine gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 1 BOStB vereinbare Tätigkeit. Die Rückfrage beim Versicherer wird wegen des Umfangs der Deckung dringend empfohlen.mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.2 Deckungsanspruch und Deckungsumfang

Der Anspruch des Steuerberaters auf Versicherungsschutz besteht aus der Gewährung von Rechtsschutz und der vereinbarungsgemäßen Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche "aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen … für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird".[1] Eine zahlenmäßige Selbstbeteiligung des Steuerberaters für jeden Schadensfall ist üblic...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / IX. Schlussbemerkung

Das BMF hat sich in seinem Schreiben ausführlich zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Steuervergünstigung für energetische Maßnahmen geäußert. Dabei hat es sich von einem großzügigen Grundverständnis der Förderung nach § 35c EStG leiten lassen. Gleichwohl befasst sich das BMF nicht erschöpfend mit der Steuerprivilegierung, so dass schon jetzt eine Überarbeitung der Ver...mehr

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Einjährige Nutzungsdauer vo... / IV. Fazit

Mithilfe eines neuen BMF-Schreibens gewährt die Finanzverwaltung aus steuerrechtlicher Sicht die – oftmals attraktive – Möglichkeit zur Sofortabschreibung von bestimmten digitalen Wirtschaftsgütern. Während die steuerrechtlichen Voraussetzungen in dem Schreiben umfassend skizziert sind, werden die handelsbilanziellen Folgen mit keiner Silbe erwähnt. Aus handelsrechtlicher Sic...mehr

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Rentenbesteuerung im Umbruc... / 5. Fazit

Die beiden Entscheidungen des X. Senats beenden nicht nur die bereits seit Jahren bestehende Diskussion, wie eine mögliche Doppelbesteuerung rechnerisch zu ermitteln ist, durch Vorgabe fester Parameter, sondern sie bringen auch Klarheit und Rechtssicherheit zu weiteren Problemstellungen rund um die Rentenbesteuerung. Zudem bedarf es nun zeitnah einer gesetzgeberischen Reform de...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 3 Einzelheiten zu Sachverhalten, Identifizierung, Dokumentation und Aufbewahrung

Barzahlungsgeschäft für Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter ab 10.000 EUR, im Edelmetallhandel ab 2.000 EUR = Bargeld annehmen oder ausbezahlen (tätigen) Wird die Bargeldannahme gestückelt, sind die einzelnen Zahlungen zusammenzurechnen (Smurfing). Smurfing liegt auch bei mehreren Transaktionen mit Barzahlung in enger, zeitlicher Verbindung vor. Eine Zahlung mi...mehr

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Verbindliche Auskunft des F... / VII. Zusammenfassung

Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellt für den Steuerberater und den Mandanten ein adäquates Mittel dar, auf der einen Seite das eigene Haftungsrisiko zu vermindern und auf der anderen Seite Rechts- und Planungssicherheit zu erlangen. Die formellen Voraussetzungen eines entsprechenden Antrages sind in der Praxis ohne größere Probleme zu erfüllen, setzen...mehr

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Kostenverursachung durch vo... / 1. Vollmachtvorlage im finanzgerichtlichen Verfahren

Im finanzgerichtlichen Verfahren wird i.d.R. keine schriftliche Prozessvollmacht von Berufsträgern i.S.d. § 62 Abs. 2 S. 1 FGO (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer) angefordert. Grund dafür ist, dass bei diesem Personenkreis der Mangel der Vollmacht nicht von Amts wegen zu berücksichtigen ist (§ 62 Abs. 6 S. 4 FGO). Vo...mehr

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Verbindliche Auskunft des F... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Gerhard Bruschke[*] Über § 89 Abs. 2 AO hat der Gesetzgeber die zuvor auf dem BMF-Schreiben v. 29.12.2003 (BStBl. I 2003, 742) beruhende Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die ursprünglichen Regelungen wurden dabei im Wesentlichen in die Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV) v. 30.11.2007 (BStBl. I 2007, 82...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.3 Beweiskraft

Nur der ordnungsmäßigen Buchführung kommt Beweiskraft zu.[1] Für die Einhaltung der GoB – und ggf. der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnung und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist der Buchführungspflichtige verantwortlich. Das gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und t...mehr

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Die zweite Stufe des MwSt-D... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / Philipp Pleuß[*] Am 1.7.2021 treten in der Umsatzsteuer umfangreiche Neuregelungen im Online-Handel in Kraft. Für die Praxis besonders relevant sind die Änderungen zu Lieferungen aus dem Drittland. Nachdem die EU-Vorgaben in das deutsche Umsatzsteuergesetz umgesetzt wurden und sich sowohl die EU-Kommission in ihren Erläuterungen und das BMF mit einem ent...mehr

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Die Infektionswirkung des §... / 5. Entscheidung des FG Düsseldorf v. 26.11.2020 – 9 K 2236/18 F

Im aktuell entschiedenen Streitfall [13] des FG Düsseldorf ging es um eine steuerberatend tätige KG, an der beteiligt waren: eine Steuerberatungs-GmbH als Komplementärin ohne Beteiligung am Gewinn und am Gesellschaftsvermögen, Steuerberater W als Komplementär, beteiligt mit 99,9 % am Gewinn und am Vermögen der KG, und Steuerberaterin C als Kommanditistin mit einer Beteiligung i....mehr

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Einheitlichkeit der Mitglie... / [Ohne Titel]

Hendrik Grosse, StB[*] Bei Anteilsübertragungen unter Vorbehaltsnießbrauch sind seit jeher diverse steuerliche Aspekte zu beachten, um unerwünschte Steuerfolgen im Zusammenhang mit der Unternehmensübertragung zu vermeiden. Weitere Unsicherheiten resultieren nunmehr aus einer jüngeren Entscheidung des BFH v. 19.7.2018, wonach an einem Gesellschaftsanteil grundsätzlich nur eine...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / [Ohne Titel]

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 7 Verfahren der Anzeige

138f AO regelt das Verfahren der Anzeige.[1] Sie hat durch den Intermediär an das Bundesamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf eines der in § 138f Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgeführten Ereignisse zu erfolgen. Jede Steuergestaltung erhält dann eine Registriernummer, und jeder eingereichte Datensatz eine Ordnungsnummer.[2] Was g...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 2 Steuergestaltungen durch Intermediäre

§ 138d AO ist der Ausgangspunkt der Regelung zu den Mitteilungspflichten.[1] Diese Bestimmung regelt in § 138d Abs. 1 AO die Verpflichtung zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch sog. Intermediäre. Solche Intermediäre sind nach der Definition in § 138d Abs 1 AO Personen, die grenzüberschreitende Steuergestaltungen vermarkten, für Dritte konzipieren oder zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Steuerberater

Rz. 19 Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und Steuerbevollmächtigte können ihre in einem Finanzgerichtsverfahren entstandene Vergütung ebenfalls gegen den Auftraggeber festsetzen lassen.[8]mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerberater mit Social Media richtig durchstarten

Zusammenfassung Ob Einkaufen, Termine vereinbaren oder in Kontakt bleiben – viele Dinge unseres alltäglichen Lebens erledigen wir gerne online. Das gilt für private Belange, wenn wir beispielsweise in Kontakt mit alten Freunden bleiben möchten oder nach einem guten Restaurant suchen, und genauso für geschäftliche Interessen, wenn wir uns z. B. mit Geschäftspartnern vernetzen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Steuerberater in bestimmten gerichtlichen Verfahren

Rz. 132 Steuerberater rechnen nicht nach dem RVG, sondern der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV ab (vgl. Rdn 133).[216] Allerdings gilt für den Steuerberater gem. § 45 StBVV für seine Tätigkeit im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensa...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.12 Twitch: Streaming für Steuerberater?

Bei Twitch handelt es sich um eine Livestreaming-Plattform, die aktuell vorrangig zur Live-Übertragung von Videospielen genutzt wird. Mittlerweile ist bzw. war Twitch allerdings bereits um eine eigene Karaoke-Anwendung (Twitch Sings) und um ein Aufnahme- und Livestreaming-Programm (Twitch Studio) gewachsen. Twitch Sings wurde mit Anfang 2021 allerdings wieder eingestellt. Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Steuerberater

Rz. 97 Steuerberater rechnen nicht nach dem RVG, sondern der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV ab.[163] Die StBVV verweist allerdings hinsichtlich der gerichtlichen Tätigkeit auf das RVG (§ 45 StBVV). Danach sind auf die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsanwälte/Steuerberater

aa) Steuerberater in bestimmten gerichtlichen Verfahren Rz. 132 Steuerberater rechnen nicht nach dem RVG, sondern der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV ab (vgl. Rdn 133).[216] Allerdings gilt für den Steuerberater gem. § 45 StBVV für seine Tätigkeit im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsanwalt, der zugleich Steuerberater ist

Rz. 133 Rechtsanwälte sowie Partnerschafts- und Rechtsanwaltsgesellschaften i.S.d. BRAO sind nach den §§ 3, 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt. Da jedoch auch – oder in erster Linie[217] – die Hilfeleistung in Steuersachen durch Steuerberater erfolgt, für die eine eigene Gebührenordnung ( Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) gilt, war unter Geltu...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 4 Fazit

Abschließend lässt sich also sagen, dass Steuerberater das Potenzial der sozialen Medien gut für sich und Ihre Ziele nutzen können. Da die Umsetzung allerdings recht zeitintensiv ist, sollte man entweder mit einem Kanal starten, anstatt sofort überall Profile anzulegen, oder sich nicht scheuen, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen – beispielsweise durch eine Agentur. Wer sein...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / Zusammenfassung

Ob Einkaufen, Termine vereinbaren oder in Kontakt bleiben – viele Dinge unseres alltäglichen Lebens erledigen wir gerne online. Das gilt für private Belange, wenn wir beispielsweise in Kontakt mit alten Freunden bleiben möchten oder nach einem guten Restaurant suchen, und genauso für geschäftliche Interessen, wenn wir uns z. B. mit Geschäftspartnern vernetzen möchten oder un...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.6 YouTube: Videotainment am Puls der Zeit

Die Videoplattform YouTube ist zwar kein soziales Medium im klassischen Sinne, da die Kommunikation hier vor allem einseitig stattfindet (Sie unterhalten Zuschauer), dennoch kann es als Ergänzung für Steuerberater Sinn machen. Steuerberater, die hier mit aktuellen News und praktischen Tipps –ansprechend und leicht verständlich verpackt als Video – aufwarten können, verschaffe...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3 Die sozialen Medien im Überblick

3.1 Facebook: Gefällt mir! Facebook zählt nach wie vor zu den größten und bekanntesten Social Media Plattformen der Welt. Das soziale Onlinenetzwerk, das 2004 von Mark Zuckerberg gegründet wurde, verzeichnet heute weit über 2 Milliarden monatliche aktive Nutzer weltweit – und bietet damit auch für Steuerberater eine riesige Zielgruppe und eine Menge Potenziale. Facebook dient ...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.11 Pinterest: Bilder sagen mehr als tausend Worte

Pinterest setzt sich aus den zwei Wörtern "to pin" für "Anpinnen" und "interest" für "Interesse" zusammen – und genau das ist auch der eigentliche Sinn und Zweck der Plattform, die neben einer visuellen Suchmaschine auch optional ein soziales Netzwerk integriert hat, in erster Linie aber vor allem eine Online-Pinnwand ist. Hauptsinn und Zweck hierbei ist, dass Nutzer nach al...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.9 Podcasts: Steuerberatung, die im Kopf bleibt

Podcasts erfreuen sich aktuell großer Beliebtheit. Der Begriff Podcast setzt sich zusammen aus "Play on demand" ("Auf Abruf Abspielen") und "Broadcast" ("Rundfunk"). Dahinter verbirgt sich eine Serie von Audio- oder Videodateien, die abonniert werden kann. Die Silbe "Pod" bezieht sich zudem auch auf den Audioplayer iPod, auf welchem Podcasts zu Beginn Verwendung fanden. Mittl...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.13 Discord: Chatten, Sprechen & Schreiben

Der Onlinedienst Discord ist ein kleines Allround-Talent: Man kann ihn aktuell für Instant Messaging, zum Chatten und für Sprachanrufe- und Konferenzen sowie Videokonferenzen nutzen. Wurde Discord ursprünglich für Gamer entwickelt, um miteinander Videospiele zu spielen, sich zu verständigen und auf verschiedenen Servern in Kontakt zu bleiben, haben mittlerweile auch viele an...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.5 Twitter: Kurz und knackig

In der Kürze liegt die Würze: Das ist das Motto von Twitter. Man kann hier zwar auch Fotos und kurze Videos hochladen, in erster Linie ist Twitter aber für die sog. "Tweets" bekannt: Kurznachrichten, bei denen man sich auf 240 Zeichen Text beschränken muss. Ehrlicherweise muss man sagen, dass Twitter sich in Deutschland nie so stark durchsetzen konnte, wie z. B. Facebook oder...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.4 XING und LinkedIn: Ready for Business!

Wer es businesslastiger und seriöser mag, sollte auf Plattformen wie XING und LinkedIn auf keinen Fall verzichten. Die beiden erfolgreichen Business-Netzwerke bieten neben umfassenden Möglichkeiten der Vernetzung vor allem viel Potenzial für die Online-Talentsuche. XING und LinkedIn? Was ist das eigentlich? XING und LinkedIn sind grundsätzlich soziale Netzwerke wie Facebook: M...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.1 Facebook: Gefällt mir!

Facebook zählt nach wie vor zu den größten und bekanntesten Social Media Plattformen der Welt. Das soziale Onlinenetzwerk, das 2004 von Mark Zuckerberg gegründet wurde, verzeichnet heute weit über 2 Milliarden monatliche aktive Nutzer weltweit – und bietet damit auch für Steuerberater eine riesige Zielgruppe und eine Menge Potenziale. Facebook dient in erster Linie der Vernet...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 2 Social Media: Wie umsetzen?

Oft ist der Entschluss, Social Media Kanäle für die Kanzlei anzulegen, schnell gefasst – und leider oft auch genauso schnell wieder verworfen, wenn man an das Thema ohne passende Strategie herangeht. Meist liegt das schnelle Scheitern an dem Fehlschluss, dass es reichen würde, sich ruckzuck in allen sozialen Medien einen Account anzulegen. Denn ja: So eine Anmeldung ist in d...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.2 Instagram: Persönlich und voll im Trend

Instagram zählt aktuell zu den erfolgreichsten sozialen Medien und erfreut sich insbesondere bei einer etwas jüngeren Zielgruppe schon jetzt weitaus größerer Beliebtheit als Facebook. Mit eigenem Business-Profil können auch Steuerberater hier schnell viel erreichen, insbesondere, wenn es um die Findung von neuen Mitarbeitern geht und darum, die eigene Kanzlei sowie das Team ...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.3 TikTok: Jung und auf den Punkt

TikTok hat eine beeindruckende Entwicklung hingelegt: 2016 aus der Lip-Sync-App "musical.ly" entstanden, die zunächst vor allem bei Kindern und sehr jungen Jugendlichen beliebt war, um sich bei der Lippensynchronisation von Musikvideos zu filmen, hin zu einem der bedeutsamsten Video Social Networks, das mittlerweile sogar in der Weltpolitik angekommen ist. Keine Frage, die Z...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 1 Warum funktionieren soziale Medien so gut?

Gerade für junge Menschen ist es heute fast nicht mehr vorstellbar, in gar keinem sozialen Netzwerk aufzutauchen – Social Media gehören zum Leben dazu. Während die junge Zielgruppe in erster Linie Netzwerke wie Instagram und Snapchat nutzt, um andere an ihrem Leben teilhaben zu lassen – und auch selbst Anteil am Leben anderer nimmt – bieten der Netzwerk-Riese Facebook, aber ...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.7 Newsletter: der direkte Draht zu Ihren Mandanten

Newsletter gehören mittlerweile schon zu den absoluten Klassikern in der direkten Mandantenkommunikation, sind damit aber alles andere als out. Ganz im Gegenteil: Der regelmäßige Newsletter mit Infos aus der Kanzlei wird von vielen Mandanten enorm geschätzt und kann Steuerberatern einen großen Mehrwert bieten. Auch, wenn es sich bei Newslettern nicht um ein soziales Netzwerk ...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.8 Blogs: Endlich Zeit für klare Worte!

Blogs sind kein soziales Medium im eigentlichen Sinne, da hier die Kommunikation wieder einseitig stattfindet – dennoch bieten Sie großes Potenzial und können auch als Content-Geber für Ihre sozialen Netzwerke (vor allem Facebook, Twitter, XING und LinkedIn) fungieren. Blogs bieten hierbei die ideale Möglichkeit, endlich das zu tun, was Sie auf anderen sozialen Medien nicht w...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.10 Clubhouse: Social App auf dem Vormarsch?

Haben Sie schon von Clubhouse gehört? Die App der Audio-Plattform gibt es seit Frühjahr 2020, sie befindet sich aber aktuell noch im Beta-Stadium. Dennoch gibt es bereits rund 600.000 begeisterte Nutzer, weshalb es sich definitiv lohnt, Clubhouse im Auge zu behalten – erst recht, wenn man ein Fan von Podcasts ist und auch selbst gerne Podcasts erstellt. Denn genau an dieses ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Übrige Personen

Rz. 45 Auf die nicht in § 5 genannten Personen – mit Ausnahme der in Rdn 42 f. genannten – ist die Vorschrift nicht anwendbar. Rz. 46 Bürovorsteher/Büroangestellte: Auch auf einen Bürovorsteher ist § 5 nicht anwendbar.[20] Erst recht gilt § 5 nicht für eine Büroangestellte.[21] Rz. 47 Diplomjurist: Auf einen Diplomjuristen ist § 5 nicht anwendbar.[22] Rz. 48 Freier Mitarbeiter:...mehr