Rz. 19

Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und Steuerbevollmächtigte können ihre in einem Finanzgerichtsverfahren entstandene Vergütung ebenfalls gegen den Auftraggeber festsetzen lassen.[8]

[8] FG Berlin EFG 1985, 197; FG Hamburg EFG 1984, 630; FGH Hessen EFG 1987, 532.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge