Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung von Doppelregelungen und Wettbewerbsproblemen verweist § 45 StBVV u. a. für Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit auf die für Rechtsanwälte geltenden Vorschriften. Dieser Verweis giltnicht nur für die eigentlichen Gebührentatbestände, die sich im „Vergütungsverzeichnis des RVG finden, sondern für alle Vorschriften des RVG. Die zu erstattenden Aufwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 8 Vertrauensschutzregelung

Rz. 155 Die Abziehbarkeit der Spende verlangt die tatsächliche Verwendung zu dem begünstigten Zweck. Stellt sich später die Spendenbescheinigung als falsch heraus, ist der Spendenabzug nachträglich zu versagen. Die zweckwidrige Verwendung oder spätere Rückzahlung nach Bestandskraft des entsprechenden Steuerbescheides ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.5.3 Leistungsort bestimmter Dienstleistungen an Nichtunternehmer

Das deutsche Umsatzsteuergesetz enthält in § 3a Abs. 4 UStG eine besondere Leistungsortbestimmung für die sogenannten Katalogleistungen. Die entsprechende Regelung basiert in vollem Umfang auf dem Unionsrecht. Sie sieht vor, dass der umsatzsteuerliche Leistungsort der genannten Leistungen sich auch bei Leistungserbringung an Personen, die keine umsatzsteuerlichen Unternehmer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beauftragung einer anderen Finanzbehörde mit einer Außenprüfung

Leitsatz Außenprüfungen werden grundsätzlich von der für die Besteuerung des Steuerpflichtigen zuständigen Finanzbehörde durchgeführt. Nach § 195 Satz 2 AO kann diese Finanzbehörde eine andere Finanzbehörde mit der Außenprüfung beauftragen. Die Beauftragung ist eine Ermessensentscheidung. Sachverhalt Der Kläger ist selbständiger Steuerberater. Das für ihn zuständige Finanzamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10 Haftungsfallen und sonstige Gefahren für den Steuerberater

§ 57 StBerG und § 15 BOStB listen die für den Steuerberater erlaubten Tätigkeiten auf. Viele erlaubte Tätigkeiten beinhalten ein gewaltiges Haftungspotenzial, über das sich viele Steuerberater nicht bewusst sind. Viele Steuerberater "stolpern" auch in Haftungsfallen, weil sie ihren Mandanten "helfen" wollen oder auch, weil man ihnen vonseiten Dritter sehr viel Geld für ihre ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.7 Syndikus-Steuerberater

Eine Tätigkeit als sog. Syndikus-Steuerberater ist mit dem Beruf des Steuerberaters unter bestimmten Voraussetzungen vereinbar.[1] Laut BFH[2] gilt dies auch dann, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbstständige Steuerberatertätigkeit nur als Nebenberuf ausgeübt werden kann. Gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 StBerG ist die Bestellung als Steuerberater zu wi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9 Strafrechtliche Verstrickungsgefahr des Steuerberaters

10.9.1 Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung Unter gewissen Voraussetzungen kann gegen den Steuerberater selbst steuerstrafrechtlich und/oder bußgeldrechtlich ermittelt werden bzw. kann er ggf. auch bestraft werden. Wichtig Individuelle Beratung nicht ersetzbar Zu beachten ist, dass die folgenden Ausführungen zur strafrechtlichen Relevanz für den Steuerberater selbst im Ernstfal...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.1 Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung

Unter gewissen Voraussetzungen kann gegen den Steuerberater selbst steuerstrafrechtlich und/oder bußgeldrechtlich ermittelt werden bzw. kann er ggf. auch bestraft werden. Wichtig Individuelle Beratung nicht ersetzbar Zu beachten ist, dass die folgenden Ausführungen zur strafrechtlichen Relevanz für den Steuerberater selbst im Ernstfall keineswegs eine individuelle Beratung dur...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.1 Informationsaufnahme/Informationsverarbeitung

Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um die Sachlage zu klären und die Rechtslage richtig ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2 Maßnahmen vor und bei Beginn des Mandats

Am 17.5.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Die DL-InfoV schreibt in Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie auch Steuerberatern vor, welche Informationen sie künftigen Mandanten unaufgefordert, und welche Informationen sie nur auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen. Steuerberater mit Internetpräsenz könn...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / Zusammenfassung

Auch ein sorgfältig arbeitender Steuerberater riskiert Haftungsansprüche seines Mandanten oder Dritter oder setzt sich u. U. gar dem Verdacht strafbaren Handelns aus. Ein Blick u. a. auf die Internetseiten des BGH und BFH unter Eingabe der Suchbegriffe "Steuerberater und Haftung" bzw. "Steuerberater und Fristversäumnis" etc. zeigt, über wie viele Regressansprüche gestritten ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.1 Auftragsklarheit/Auftragsumfang

Auftragsklarheit beinhaltet die Frage, wer wen beauftragt. Aufseiten der Mandanten muss klargestellt werden, ob z. B. beide Ehegatten den Berater beauftragen, da die gewünschte Zusammenveranlagung allein, wenn nur ein Ehepartner gegenüber dem Steuerberater tätig ist, den anderen nicht ohne Weiteres (u. U. aber stillschweigend) auch zum Auftraggeber macht. Schließt der Geschä...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten immer häufiger Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zur Vermeidung der Haftung des Steuerberaters für einen Insolvenzverschleppungsschaden ist u. a. die Lektüre des BGH-Urteils v. 26.1.2017 [1] Pflicht.[2] Wichtig sind auch die Änderungen in der InsO ab 1.2.2021. Z. B. wurde § 15 Abs. 1 InsO neu gef...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.2 Richtige Kommunikation

Der Steuerberater sollte seinen Mandanten befragen, aus welchen Gründen dieser zu ihm gekommen ist und welche Erwartungen dieser generell an den Berater stellt. Nur mit der richtigen Einschätzung der Persönlichkeit des Mandanten kann der Steuerberater abschätzen, wie weit seine Beratungspflichten im konkreten Fall gehen können. Der Steuerberater sollte seinem neuen Mandanten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.2 Fortbildung, Wissens- und Informationsmanagement

Der Steuerberater ist nach seiner Berufsordnung verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Häufig wird das Argument "keine Zeit" angeführt, weil das Tagesgeschäft überfrachtet ist. Auch hier gibt es Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich auf dem Laufenden zu halten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung[1] die Informationspflichten des Beraters zusammengefasst: Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.3 Deliktische Haftung

Eine deliktische Haftung des Steuerberaters kann sich unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung ergeben. Z. B. eine Bilanz oder ein Vermögensstatus, von dem der Steuerberater weiß, dass diese Unterlagen zur Vorlage bei einem Kreditgeber erforderlich sind, wird schuldhaft falsch erstellt, um (im falsch verstandenen Interesse des Mandanten) bestimmte Kredite zu erhalten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a. , dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 8 Schadensersatz und Verjährung

Die Verjährung ist in § 194 BGB geregelt. Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Steuerberater nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Verjährungsregelungen sollen zur Wahrung des Rechtsfriedens dienen. Für die Verjährung vo...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 4.1 Aushändigung aller Unterlagen

Auch wenn im Einzelfall ein Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters (§ 13 Abs. 4 BOStB)[1] an Unterlagen des Mandanten begründet scheint (wegen offener Honorarforderungen[2]), sollte unter Haftungsgesichtspunkten davon kein Gebrauch gemacht werden. Es besteht zugunsten des Mandanten eine umfassende (nachvertragliche) Schadensminderungspflicht seitens des Steuerberaters. Spä...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.1 Anlageberatung

Mandanten haben das vorrangige Ziel, um jeden Preis Steuern zu sparen. Der BGH leitet aber aus dem Vertrauen, das einem Steuerberater von Berufs wegen entgegen gebracht wird, ein vorvertragliches Schuldverhältnis ab, aus dem sich u. U. Beratungs- und Hinweispflichten ergeben können. Steuerberatung und wirtschaftliche Anlageberatung sollten unbedingt auseinander gehalten werden...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.1 Haftung gegenüber dem Mandanten

Die Rechtsnatur eines Steuerberatungsvertrags kann regelmäßig entweder als Dienstvertrag oder als Werkvertrag mit dem Charakter der Geschäftsbesorgung eingeordnet werden. Maßgeblich ist insoweit die vom Steuerberater übernommene Verpflichtung. Übernimmt der Steuerberater allgemein und umfassend die Beratung der anderen Partei in steuerlichen Angelegenheiten, ist dies als Die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11 Vereinbare Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe

Gewerbliche Tätigkeiten sind gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG verboten. Die Steuerberaterkammer kann die gewerbliche Tätigkeit genehmigen, soweit dadurch keine Verletzung von Berufspflichten zu erwarten ist.[1] Kauft eine Steuerberatungsgesellschaft gewerblich Honorarforderungen von Steuerberatern auf und lässt sich diese Forderungen abtreten, führt das für Steuerberater gelten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.3 Fördermittelberatung/Subventionsberatung

Die Fördermittel-/Subventionsberatung bewegt sich auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Insbesondere dann, wenn die Subventionsberatung nicht Teil eines umfassenden Mandats ist. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Fördermittelberatung durch einen Unternehmensberater nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fällt.[1] Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 RD...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.3 Haftung für Mitarbeiter

Besonders bedeutsam ist die Haftung für Dritte. Gem. § 278 Satz 1 BGB hat der Steuerberater ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, denen er sich zur Erfüllung seiner (vertraglichen) Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.[1] Diese Bestimmung greift auch, wenn die Hilfsperson sich nicht an die Weisung des Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.3 Obliegenheiten im Versicherungsfall

Nach § 30 VVG, § 5 AVB ist der Steuerberater bei Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet, unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche ab Kenntnis – seine Versicherung in Textform zu unterrichten. Von einem Versicherungsfall geht man bereits aus, wenn der Steuerberater bemerkt, dass ihm möglicherweise ein Fehler unterlaufen ist, der einen Vermögensschaden beim Mand...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.5 Haftungsausschluss

Ein Haftungsausschluss im Rahmen eines Mandats ist unzulässig. Einen Problembereich stellt die Haftung für telefonische Auskünfte dar.[1] Eine Haftung für telefonische Auskünfte des Steuerberaters kann ihre Grundlage grundsätzlich nur in einem Vertragsverhältnis haben. Oft kommt es aber vor, dass Mandanten außerhalb eines Beratungsvertrags "eine kurze Frage haben". Hier schüt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.6 Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung durch einen Steuerberater ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig, da die wirtschaftlichen Beratungsanteile überwiegen und rechtliche Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs erlaubt ist.[1] Das Haftungsrisiko ist enorm: §§ 60 und 61 InsO regeln ausdrücklich die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Beteiligten (vor allem Gläubigern) und den Um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.1 Pflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient v. a. dem Schutz des Steuerberaters, wenn er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.[1] Schadensfälle gefährden u. U. die Existenz des Steuerberaters. Der Versicherer reguliert begründete Schadensersatzansprüche und unterstützt den Berater bei der Abwehr nicht berechtigter Forderungen durch spezialisierte Juristen. Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich künftig mit allen Vertretern der frei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 4 Maßnahmen bei Beendigung des Mandats

Beendet wird das Mandat durch die Erledigung des Auftrags, durch einvernehmliche Vertragsbeendigung oder durch einseitige Mandatskündigung.[1] Da die Erledigung des Auftrags von konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt, gibt es keine standardisierten Maßnahmen. Kündbar ist das Mandat (außer im Fall einer Beiordnung nach § 142 FGO) grundsätzlich jederzeit, unabhängig von w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 4.2 Hinweis auf Fristen

Bei jeder Mandatsbeendigung – auch wenn § 14 BOStB dies ausdrücklich nur für die Auftragskündigung durch den Steuerberater artikuliert (insbesondere im Fall einer vorzeitigen Mandatsbeendigung) – ist der Berater verpflichtet, den Mandanten über laufende Fristen (v. a. Festsetzungsverjährung, anstehende Gerichtstermine) und die zur Rechtswahrung nötigen Maßnahmen zur Vermeidu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.2 Haftung gegenüber Dritten

Der Steuerberater macht sich u. U. auch Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Das Zivilrecht kennt den Begriff "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" (ähnlich der Vorschrift des § 328 BGB), d. h. der Beratungsvertrag zwischen Steuerberater und Mandant kann Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten beinhalten. Ein Steuerberater, der einen Jahresabschluss erstellt und bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.11 Geldwäschegesetz und Transparenzregister

Das Geldwäschegesetz ist zuletzt geändert worden durch Gesetz v. 3.6.2021, BGBl I 2021 S. 1534. [1] § 11 GwG regelt ausdrücklich die Angaben, die zur Feststellung der Identität des Mandanten (§ 10 GwG) erhoben werden müssen, und legt in § 12 GwG die Dokumente fest, anhand derer die Angaben zur Identität zu überprüfen sind. Erfasst werden müssen auch Angaben und die zur deren ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.6 Beweislast

Nach allgemeinen Regeln der ZPO trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsvorschrift. Auch im Prozess gegen den Steuerberater wegen Regresses muss daher der geschädigte Mandant alle seinen Schadensersatzanspruch begründenden Tatsachen, wie Zustandekommen eines Beratervertrags, Mandatsinhalt und -umfang, Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.2 Wirtschafts- und Insolvenzstraftaten

Im Folgenden werden beispielhaft Vorschriften genannt, um das Problembewusstsein des Steuerberaters zu schärfen. Jeder Versuch, jegliche Teilnahme (Beihilfe oder Mittäterschaft) ist strafbar. Selbstverständlich sind Steuerberater regelmäßig gesetzestreu, setzen sich aber ab und zu – im wohl gut gemeinten Interesse – für ihre Mandanten unbewusst eigenen strafrechtlichen Risik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.13 Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag

Mit der Einführung des § 87d Abs. 2 AO [1] (AEAO zu § 87d AO) unterliegen Steuerberater zusätzlichen Pflichten. Danach müssen sie sich z. B. vor Übermittlung der Daten an das Finanzamt, wie der Jahressteuererklärung, Gewissheit über Person und Anschrift des Mandanten verschaffen. Beachtet der Steuerberater die Pflichten nach § 87d Abs. 2 AO vorsätzlich oder grob fahrlässig nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.4 Kooperation mit einem Rechtsanwalt

Steuerberater dürfen mit den in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 StBerG genannten Personen, also auch einem Rechtsanwalt, kooperieren. Die laufende Zusammenarbeit – ggf. unter einem Dach – mit einem Rechtsanwalt ist erstrebenswert. Zur Frage, ob bei einer interprofessionellen Sozietät zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern ein Steuerberater für einen Rechtsanwaltsfe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.3 Treuhandtätigkeit

Bei Treuhandtätigkeiten müssen unterschieden werden: Umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, soweit es ganz überwiegend um rechtsbesorgende Tätigkeiten geht, verboten.[1] Insbesondere in den Geschäftsfeldern Kapitalanlage- und Steuersparmodelle sind Treuhandaufträge durch geschäftsführende Elemente ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.5 Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation eignet sich zur außergerichtlichen Lösung von Nachfolgefragen, Firmenauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten. In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG ist ausdrücklich geregelt, dass die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung zu qualifizieren ist, und so auch dem Steuerberater erlaubt ist. Die Erlaubnis und damit der Versicherungsschutz findet ihr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.2 Prospekthaftung

Der Prospekthaftung[1] unterliegen die Prospektherausgeber und die für die Prospekterstellung verantwortlichen Personen, d. h. u. a. die Personen, die persönliches oder typisiertes Vertrauen aus einer Art Garantenstellung in Anspruch nehmen, die Kraft ihres Berufs entsteht, oder auf einer besonderen Sachkunde beruht und die durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.4 Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.[1] Achtung Steuerberater muss sich mit SanInsFoG und StaRUG beschäftigten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ab 1.1.2021 wurde u. a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.2 Gesetzliche Haftung

Bei Tätigkeiten, für die ein Steuerberater gerichtlich bestellt oder in vergleichbarer Weise ernannt wird, gibt es gesetzliche Haftungsregeln wie z. B. Vormund (§ 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB)[1] Betreuer (§§ 1897, 1901 BGB)[2]: Rechtsdienstleistungen, die typischerweise von einem Betreuer erbracht werden, sind gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig. Ansonsten ist zu prüfen, ob es sich ...mehr