Die Videoplattform YouTube ist zwar kein soziales Medium im klassischen Sinne, da die Kommunikation hier vor allem einseitig stattfindet (Sie unterhalten Zuschauer), dennoch kann es als Ergänzung für Steuerberater Sinn machen.

Steuerberater, die hier mit aktuellen News und praktischen Tipps –ansprechend und leicht verständlich verpackt als Video – aufwarten können, verschaffen sich einen enormen Vorsprung. Denn mit knackigen Clips lassen sich selbst schwierige Themen verständlich auf den Punkt bringen – und Sie präsentieren sich als coole Kanzlei am Puls der Zeit.

 
Praxis-Tipp

Content-Tipps für YouTube

  • Egal ob Tutorials, Infovideos oder Steuer-Neuigkeiten – egal ob aufwendig produziert oder authentisch mitgefilmt. Videos erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit und funktionieren auch auf anderen Social Media Plattformen sehr gut – und natürlich auch auf der eigenen Website.
  • Mit einem gut gemachten Video können auch Steuerberater ein breites Publikum erreichen und den Viralmarketing-Effekt nutzen. Das heißt, dass das Video möglichst schnell "die Runde macht" und an viele Bekannte weiterempfohlen wird. Entscheidend dafür sind ungewöhnliche, hintergründige oder witzige Beiträge.
  • So wie ein Bild oft mehr als 1.000 Worte sagt, können Sie mit einem Kurzfilm komplexe Sachverhalte anschaulich auf den Punkt bringen und neben sachlichen Aspekten auch Emotionen wie Sympathie, Vertrauen, Freude vermitteln. Für Kanzleien trifft es der Begriff "unterhaltsame Wissensvermittlung" am besten. Denn unabhängig von Inhalt und Zielgruppe, werden Videos nur gesehen, gelikt und geteilt, wenn sie ansprechend gestaltet sind.
  • Kurz und knackig: Achten Sie darauf, dass sich die Länge im Rahmen von 1 – 3 Minuten bewegt, da die Dauer einen Einfluss darauf hat, ob und wie lange ein Video betrachtet wird. Von einem Video, das 30 Sekunden dauert, werden im Schnitt 85 % angeschaut, bei einem 2-minütigen Video nur noch 50 %.

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